Verschlusssache: Neues Atommüll-Zwischenlager in Lubmin und der Terrorschutz

Jetzt sind die Mauern im Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll in Lubmin 70 cm dick. Der beantragte notwendige Neubau wird aufgrund gestiegener Terror-Risiken eine Wandstärke von 1,80 Metern haben! Noch krasser sind die Unterschiede zu den älteren Zwischenlagern in Gorleben oder Ahaus. Doch auf die Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE), durch „welche wesentlichen baulichen Merkmale hinsichtlich Flugzeugabsturz und Angriff mit panzerbrechenden Waffen“ sich die neue Lagerhalle in Lubmin von den bisherigen deutschen Zwischenlagern unterscheide, mag die Bundesregierung nicht antworten: Ein Anlagensicherungsbericht werde gesondert eingereicht, sei aber ohnehin Verschlusssache.

Hubertus Zdebel fordert, dass die weitere Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle endlich von der Bundesregierung umfassend im Rahmen einer öffentliche Debatte auf den Prüfstand gestellt wird. Nicht nur erhöhte Terrorrisiken führen angesichts veralteter oder nicht mehr ausreichender Zwischenlager an den zentralen und dezentralen Standorten zu zu Nachrüstungen oder Neubauten. Aus Geheimschutzgründen ist eine unabhängie Prüfung derartiger Maßnahmen aber kaum noch möglich. Klar ist auch, dass die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle deutlich länger dauern wird, als bislang vorgesehen. Bereits Mitte der 2030er Jahre werden die Genehmigungen für die ältesten Lager in Ahaus und Gorleben auslaufen. Mitte der 2040er Jahre sind auch die dezentralen Lager betroffen. Ein Endlager steht aber nach optimistischen Einschätzungen frühestens Anfang der 2050er Jahre, vermutlich aber eher nach 2080 zur Verfügung. Außerdem werden an den dezentralen Standorten die AKWs in den nächsten Jahren nach und nach als Reparaturorte für defekte Castor-Behälter entfallen.

Auch wenn die Bundesregierung sich mit konkreten Informationen in Schweigen hüllt: An (fast) allen Zwischenlagern mit hochradioaktiven Abfällen laufen aufgrund deutlich verschärfter Terrorrisiken bauliche Nachrüstungen. Dazu gehören nicht nur zusätzliche Mauern, die den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen besser abwehren können sollen. Auch Abflussrinnen werden nachgerüstet, damit nach einem (gezielten) Flugzeug-Absturz das Kerosion besser aus den Zwischenlagerhallen abfließen kann. Weil aber diese Maßnahmen allesamt geheim gehalten werden, ist eine unabhängige Prüfung über die Wirksamkeit nicht mehr machbar.

Die folgende Tabelle zeigt ansatzweise, wie sehr sich die Anforderungen an den Terrorschutz verändert bzw. verschärft haben. Wichtig zu beachten ist: Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat dem nach dem STEAG-Konzept errichteten Zwischenlager in Brunsbüttel aufgrund von mangelhaften und fehlenden Sicherheitsnachweisen die Genehmigung entzogen. Bis heute bestreiten die zuständigen Behörden jedoch, dass es Sicherheitsdefizite gäbe und erklären den Geheimschutz als Ursache für fehlende Informationen zur Bewertung der Sicherheit und Sicherung der Zwischenlager

Wand untenWand obenDecke
Gorleben

Ahaus

0,5

0,5

0,2

0,2

0,2

0,2

Lubmin alt

Lubmin geplant

0,7

1,8

0,7

1,8

0,55

1,8

WTI0,850,850,55
STEAG1,21,21,3
NeckarwestheimStollenStollenStollen

Hinweis: Während die Sicherheit sich auf Maßnahmen bezieht, die den Schutz vor der radioaktiven Strahlung durch technische Vorkehrungen leisten sollen (Castor-Behälter), geht es bei der Sicherung um „Maßnahmen gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“.

Dokumentation

Frage 58

Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Frage: Welche wesentlichen baulichen Merkmale hinsichtlich Flugzeugabsturz und Angriff mit panzerbrechenden Waffen unterscheidet das laut Aussagen des Entsorgungswerks für Nuklearanlagen (EWN) am 29. Mai 2019 beantragte neue Zwischenlager für hochradioaktive Atomabfälle (ESTRAL, siehe www.ewn-gmbh.de/information/presse/) bei Lubmin von den bisherigen von der STEAG errichteten Zwischenlagern in Norddeutschland, und in welcher Weise sind die derzeit an diesen älteren Zwischenlagern laufenden Nachrüstungen zum Schutz vor Terrorangriffen und Flugzeugabstürzen bei dem geplanten Neubau der EWN integriert (siehe www.bfe.bund.de/DE/ne/zwischenlager/dezentral/bauweise/bauweise.html)?

Antwort: In dem am 31. Mai 2019 zugegangenen Antrag der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH wird angekündigt, die Maßnahmen gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) in einem als Verschlusssache eingestuften Anlagensicherungsbericht gesondert einzureichen. Auf Grundlage der vorliegenden Antragsunterlagen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über die beantragten Sicherungsmaßnahmen gemacht werden. Eine Bewertung der Sicherungsmaßnahmen wird Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sein.

 

Atomanlagen und „terroristisch motivierte Taten“: Erhöhte Schutzmaßnahmen gegen „bestimmte Angriffsszenarien“

AKW-Brokdorf-Nov2015
AKW Brokdorf mit Anti-Terror-Maßnahme auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel.

Informationen gefährden den Sicherungszweck, sagen die Behörden. Immer mehr Fragen der Sicherung von Atomanlagen zum Schutz der Bevölkerung spielen sich im Geheimen ab und entziehen sich damit jeder öffentlichen Kontrolle. Seit 2011 erfolgen an den Atomanlagen Nachrüstungen gegen „terroristisch motivierte Taten“. Beim Castor-Atommülllager in Lubmin scheiterten geplante Nachrüstungen vorerst. Am AKW Brokdorf sind auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel Gestänge montiert worden, die offenbar die Landung von Hubschraubern verhindern sollen. Die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel wurde per Gerichtsbeschluss aufgehoben. Die Behörden mochten selbst den Richtern keinen Einblick in ihre Maßnahmen geben. Zum „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) haben Hubertus Zdebel und Kerstin Kassner von der Bundestagsfraktion DIE LINKE die Bundesregierung befragt.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Atomanlagen als Terror-Ziele. Das ist eine beklemmende Vorstellung und zeigt auf ganz andere Weise, welch unverantwortlicher Wahnsinn die Atomenergienutzung war und ist. Vor allem die noch in Betrieb befindlichen Atommeiler sollte angesichts ihres enormen Gefährdungspotentials möglichst sofort abgeschaltet werden. Es ist ein Dilemma, aber es kann nicht sein, dass Bürger und Gerichte immer mehr ausgeschlossen werden, die Sicherheit der Atomanlagen überprüfen zu können.“

  • Die Antwort der Bundesregierung ist hier als PDF online.
  • Im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig, das zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel führte, sprach Richter Dierk Habermann mit Blick auf die Geheimhaltung bei Sicherheitsmaßnahmen von einem „Dilemma“ für den Senat. Siehe dazu die SHZ. Ausführlich hat sich das ZDF-Magazin Frontal21 mit diesem Thema beschäftigt. Das Manuscript des Beitrags
    „Angriffsziel Atomkraftwerk – Gefahren nach dem Ausstieg“ aus der Sendung vom 11. März 2014 hier hier online nachzulesen (PDF). Darin kommt Richter Habermann ebenso zu wort wie die Sachverständige Oda Becker, deren Vortrag vor Gericht wesentlich zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel sorgte. Ihre Stellungnahme ist hier als PDF nachlesbar.

Insgesamt bestätigt die Bundesregierung auf Nachfrage von Zdebel und Kassner: „Nachrüstmaßnahmen wurden für alle deutschen Zwischenlager erforderlich und 2011 auch an allen Standorten beantragt. Für die standortnahen Zwischenlager Gundremmingen, Biblis und Lingen wurden die Genehmigungen bereits erteilt; die Erteilung der übrigen Nachrüstungsgenehmigungen mit Ausnahme des Zwischenlagers Nord, des AVR-Behälterlagers Jülich sowie des Zwischenlagers Brunsbüttel erfolgt nach derzeitiger Planung spätestens im Jahr 2016.“

Die geplanten baulichen Nachrüstungen für das Castor-Zwischenlager der EnergieWerke Nord (EWN) bei Lubmin hätten sich „letztendlich als nicht genehmigungsfähig“ herausgestellt, teilt die Bundesregierung weiter mit. Der Betreiber prüfe derzeit „Optionen, die dazu geeignet sind, die ausreichenden temporären Maßnahmen durch bauliche und sonstige technische Maßnahmen zu ersetzen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.“ Ob es dabei auch zu einem Neubau der Castor-Zwischenlagerhalle kommt, wie der NDR jüngst berichtet hat, bleibt offen.

Bis dahin sorgen nach Aussage der Bundesregierung weiterhin lediglich „temporäre Maßnahmen“ für ausreichenden Schutz. Über die Gründe will die Bundesregierung den beiden Abgeordneten Hubertus Zdebel und Kerstin Kassner keine Details mitteilen, „um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu beeinträchtigen“.

Doch auch bei den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken werden derartige Maßnahmen umgesetzt. Sichtbar ist das am AKW Brokdorf, wo auf allen Dächern rund um die Reaktorkuppel „Gestänge“ montiert wurden. Es ist offensichtlich, dass damit das Landen von Hubschraubern verhindert werden soll, damit kein Terrorkommando von dort aus z.B. mit panzerbrechenden Waffen direkt auf die Reaktorkuppel schießen kann. Dennoch weigert sich die Bundesregierung, über diese Maßnahme nähere Angaben zu machen, um „Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden“.

Ähnliche Maßnahmen sind der Antwort der Bundesregierung zufolge auch an anderen noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken umgesetzt oder werden noch umgesetzt: „Zusätzlich zu den vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind ergänzende Sicherungseinrichtungen auf den Dachflächen der Atomkraftwerke im Leistungsbetrieb notwendig. Die technische Ausführung dieser Maßnahmen ist abhängig vom jeweiligen Kernkraftwerk und kann daher unterschiedlich ausfallen. Die Anträge zur Ergänzung der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind entweder bereits abgearbeitet bzw. wurden oder werden in Kürze gestellt. Weitere Details der Maßnahme können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden.“

Im Januar wurde nach einem Urteil des OVG Schleswig die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Auch hier spielte die Geheimhaltung der Behörden eine Rolle. Der Grund: „Die zuständige Behörde sah sich aus Geheimschutzgründen, die durch das Bundesverwaltungsgericht nach gerichtlicher Überprüfung bestätigt wurden, gehindert, die getroffenen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem erkennenden Gericht offen zu legen, da hierdurch gerade der Sicherungszweck gefährdet worden wäre“, heißt es dazu in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Zdebel und Kassner.

Hintergrund: Atomanlagen und „Schutz gegen terroristisch motivierte Taten“

An allen bundesdeutschen Atomanlagen werden aufgrund von „Gefährdungslagen“ seit 2011 Sicherungsmaßnahmen zum „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) vorgenommen. „Als solche werden derzeit insbesondere auch terroristisch motivierte Taten in Betracht gezogen“, heißt es auf der Homepage des Bundesumweltminsterums.

Auch wenn das Ministerium betont, dass die Nachrüstungen „nicht aufgrund einer veränderten Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland“ erfolgen. Seit Mitte 2011 hat sich mit Blick auf die Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll zu „bestimmten Angriffsszenarien im Nahbereich der Transport- und Lagerbehälter, die zu Schutzzielverletzungen führen können“ … „die Bewertung und Erkenntnislage derart verändert, dass die Sicherungsmaßnahmen optimiert werden müssen. Dazu werden bauliche Maßnahmen und – bis zu deren Umsetzung – temporäre Maßnahmen durchgeführt.“

Als „temporäre Maßnahmen“ werden vor allem personelle und administrative Regelungen bezeichnet. Also z.B. verstärkter Einsatz von Sicherheitspersonal rund um die Anlagen. Angestrebt werden aber bauliche Maßnahmen, die mehr Schutz gegen nicht weiter bezeichnete Angriffsszenarien bieten sollen. An einigen Castor-Zwischenlagern sollen bzw. werden z.B. Schutzmauern zusätzlich errichtet. Auch von „Härtungen“ wird dabei gesprochen. Selbst zu der Frage, was man sich darunter vorstellen soll, verweigert die Bundesregierung eine Antwort: „Dies ist von den jeweiligen standortspezifischen Umständen, insbesondere von der Bausubstanz der Halle abhängig. Details können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu gefährden.“

Nachgefragt: Sicherungsmaßnahmen am Atommüll-Zwischenlager in Lubmin und AKW Brokdorf

„Die Sicherung von Zwischenlagern für hochradioaktiven Atommüll ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6795).“ Darüber berichtet die Homepage des Deutschen Bundestags. Gemeinsam mit der zuständigen Bundestagsabgeordneten Kerstin Kassner will Hubertus Zdebel von der Bundesregierung über die Situation des Atommüll-Zwischenlagers in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) mehr erfahren. Dabei geht es vor allem um Anti-Terror-Maßnahmen, behördlich so genannten SEWD (Sonstige Einwirkungen Dritter). Medien hatten berichtet, dass der dortige Betreiber, die Energie Werke Nord (EWN), einen Genehmigungsantrag für Sicherungsmaßnahmen zurückgezogen haben. Auch über Schutzmaßnahmen am AKW Brokdorf wollen Zdebel und Kassner mehr wissen. Antworten der Bundesregierung werden für nächste Woche erwartet.

Der Pressedienst im Bundestag fasst die Anfrage so zusammen: „Die Fragensteller wollen unter anderem wissen, ob EWN den Antrag tatsächlich zurückgezogen hat und wie dies begründet wurde. Zudem interessieren sich die Linken-Abgeordneten für Details „temporärer Maßnahmen“, die die Abfälle vor Eingriffen durch Dritte, beispielsweise Terroristen, schützen sollen. Auch zu Sicherungsmaßnahmen anderer Zwischenlagerstandorte verlangt die Fraktion Auskunft.“

Zdebel fragt die Bundesregierung auch über Maßnahmen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes am AKW Brokdorf. Dort wurden auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel Konstruktionen errichtet, die offenbar dazu dienen, die Landung von Hubschraubern zu verhindern. Die Behörden machen aber keine Angaben, was genau diese Maßnahmen sollen und aufgrund welcher Sicherheitsanalysen diese erfolgen.

Fehlender Terrorschutz: Neues Atommülllager für hochradioaktiven Abfall in Lubmin/Greifswald?

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Atommülllager für hochradioaktive Abfälle bei Lubmin: Nicht nachrüstbar?

Der Neubau eines Atommülllagers für hochradioaktiven Abfall könnte laut einem NDR-Bericht bei den EnergieWerkenNord (EWN) in der Nähe von Lubmin/Greifswald anstehen. Anlass dafür sind Sicherheitsmängel des existierenden Castor-Lagers. Einen Antrag für entsprechende sicherheitserhöhende Nachrüstmaßnahmen der bisherigen Lagerhalle 8 musste der Betreiber vor wenigen Wochen zurückziehen. Vier Jahre lang hatte der Betreiber vergeblich versucht, die erforderlichen Sicherheitsstandards durch Umrüstmaßnahmen zu erreichen. Dieser Versuch war aber gescheitert, so dass es nun zu einem Neubau kommen könnte. Bestätigen wollten weder der Betreiber noch das Bundesamt für Strahlenschutz derartige Pläne. Einzelheiten sind aufgrund des Geheimschutzes im Bereich der Terrorabwehr nicht zu erfahren. Das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde betont, dass die Sicherheit derzeit mit „temporären Maßnahmen“ gewährleistet sei.

Der NDR berichtet auf seiner Homepage: „Das atomare Zwischenlager Nord in Lubmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) wird möglicherweise doch erweitert. Offenbar reicht das bisher geplante neue Sicherheitskonzept nicht aus. Das Bundesamt für Strahlenschutz hält es nach Informationen des NDR für möglich, dass auf dem Gelände eine neue Halle für Behälter mit hochradioaktivem Abfall entsteht.“

Die laufenden Nachrüstmaßnahmen bei den Castor-Zwischenlagern beziehen sich auf Gefahrenanalysen in Sachen Terror-Abwehr und sind grundsätzlich unter Geheimhaltung gestellt. Für betroffene BürgerInnen besteht daher ein grundsätzliches Problem, die Behördenmaßnahmen z.B. gerichtlich überprüfen zu lassen. Selbst Gerichte haben keine Möglichkeit, die Geheimschutzmaßnahmen umfassend einzusehen. Am AKW Brunsbüttel führte dies Anfang des Jahres dazu, dass das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Betriebsgenehmigung für das dortige Castor-Zwischenlager aufhob. Dies war möglich, weil eine Klage noch die grundsätzliche Genehmigung angegriffen hatte und das Lager nicht abschließend rechtssicher war. Eine vergleichbare Klage steht noch für das Castor-Lager am AKW Esenshamm an. Dort muss das OVG Lüneburg noch entscheiden.

Das Bundesumweltministerium berichtet in allgemeiner Weise Anfang Februar 2012 über diese Nachrüstmaßnahmen und  ergänzte wenige Tage später: Sicherung der Zwischenlager und Hintergründe der erforderlichen Nachrüstung. Zur Erläuterung heißt es dort: „Unter Sicherung wird für alle kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) verstanden.“ Auch das Bundesamt für Strahlenschutz berichtet auf seiner Homepage über diese geheimen Sicherungsmaßnahmen: Zwischenlager für Kernbrennstoffe: Prüfpunkt Sicherung. Außerdem finden sich zum Stichwort SEWD diese Hinweise auf der Seite.

Laut Bundesamt für Strahlenschutz sind in der Halle 8 folgende hochradioaktiven Abfälle gelagert: „Aktuell befinden sich Kernbrennstoffe in insgesamt 74 Castor-Behältern in Halle 8 des Zwischenlagers Nord:

  • 59 Behälter mit Brennelementen aus dem Kernkraftwerk (KKW) Greifswald
  • 6 Behälter mit Brennelementen aus dem KKW Rheinsberg
  • 4 Behälter mit Brennstäben aus Karlsruhe und dem Forschungsschiff „Otto Hahn“
  • 5 Behälter aus der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe
  • Weitere Einlagerungen sind nicht vorgesehen.“

Das BfS teilt auf seiner Homepage den folgenden Stand der Dinge zum Genehmigungsverfahren mit: „Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord.

Mit Schreiben vom 30.06.2011 hat die Energiewerke Nord GmbH die Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter ( SEWD ) beantragt. Die Nachrüstung dient der Optimierung der Sicherungsmaßnahmen. Zur Realisierung der Maßnahmen ist neben einer atomrechtlichen Genehmigung durch das BfS u.a. auch eine baurechtliche Genehmigung durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald erforderlich.

In einem solchen Genehmigungsverfahren ist der Antragsgegenstand nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu prüfen. Darüber hinaus ist für das Änderungsvorhaben die UVP-Pflicht festzustellen, d.h. ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren erforderlich ist. Mit Schreiben vom 20.07.2015 hat die Energiewerke Nord GmbH ihren Antrag für die darin gewählte Variante allerdings zurückgezogen. Die weiteren Planungen zum Vorgehen obliegen dem Betreiber EWN. Dem BfS liegen keine weiteren Informationen dazu vor.“

Ob es – wie der NDR schreibt – um eine Erweiterung geht oder möglicherweise „nur“ darum, dass die bisherige Halle bautechnisch nicht auf die erforderlichen Sicherheitsstandards umgerüstet werden kann, ist unklar. Weiter schreibt der NDR: „Sicherheitskonzept muss überarbeitet werden: Anlass sind neue Pläne des Betreibers – der bundeseigenen Energiewerke Nord (EWN). Die EWN arbeiten an einem neuen Sicherheitskonzept, um die Halle 8 mit den 74 Castor-Behältern besser vor Terror-Attacken oder Flugzeugabstürzen und deren Folgen zu schützen. Auf diese erweiterten Sicherheitsmaßnahmen hatte sich der Bund Ende 2010 mit Ländern, Betreibern und Aufsichtsbehörden geeinigt. Einen ersten Bau-Antrag beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz vom Sommer 2011 haben die EWN in diesem Juli allerdings überraschend zurückgezogen, es ging um Nachrüstungen für die Castoren-Halle.“ Berichtet wird auch, dass das Bundesamt für Strahlenschutz Druck macht: „Das Bundesamt für Strahlenschutz gibt sich mittlerweile ungeduldig: Auch wenn die Sicherung der Halle 8 durch „organisatorische und personelle Maßnahmen“ gewährleistet sei, erwarte man einen neuen Antrag. Neben einer Nachrüstung der bestehenden Halle sei dabei auch ein Neubau denkbar, heißt auf Anfrage des NDR.“

Auch im Forschungszentrum Jülich lagern derzeit 152 Castor-Behälter unter nicht ausreichenden Sicherheitsbedingungen. Das Land NRW hat daher die Räumung angeordnet. Derzeit prüfen die Betreiber, ob der Neubau einer Lagerhalle oder Atomtransporte nach Ahaus oder sogar in die USA erfolgen sollen.

Auch die Ostsee-Zeitung berichtet über diese Vorgänge um eine neue Lagerhalle und wie der NDR schreibt das Blatt auch über Reaktionen der Grünen in dieser Sache: „Grünen-Fraktionschef Jürgen Suhr warnt vor einem „Zwischenlager mit Endlagercharakteristik“. Weiter heißt es: „„Die Energiewerke Nord müssen die Karten auf den Tisch legen und der Öffentlichkeit erklären, was sie mit dem Zwischenlager Nord in Lubmin vorhaben“, fordert Suhr. Es wäre nicht hinnehmbar, „wenn jetzt über ein neues Antragsverfahren Bedingungen geschaffen werden, die aus Lubmin ein Zwischenlager mit Endlagercharakteristik machen“. Die Grünen haben jetzt eine umfangreiche Anfrage zum Thema im Landtag eingereicht und fordern Aufklärung.“

Atommüll-Castor-Lager Nord bei Lubmin: Geheime Anti-Terror-Sicherheits-Probleme

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Castor-Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle der EnergieWerkeNord bei Lubmin. Foto: EWN

Offenbar gibt es beim Atommülllager Nord in der Nähe von Lubmin an der Ostsee Probleme mit dem Anti-Terrorschutz. In dem dortigen Atommülllager befinden sich derzeit 74 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll (BfS).  Genaueres ist darüber nicht zu erfahren, weil es ja alles geheim ist. Jedenfalls hat der Betreiber Energiewerke Nord (EWN) einen Genehmigungsantrag zurückgenommen, der 2011 gestellt wurde und offenbar nicht umsetzbar ist. Doch keine Bange: Alles ist natürlich sicher, versichert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Dafür gäbe es „ausreichende temporäre Maßnahmen“. Und der Rest ist Glauben und ein neuer Antrag des Betreibers Energiewerke Nord, der noch in diesem Jahr an das BfS gerichtet werden soll.

Die Welt berichtet über das Thema auch anlässlich eines Besuchs der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und schreibt zur Sache: „Die Energiewerke Nord (EWN) wollen noch in diesem Jahr ein neues Sicherungskonzept für das Atommüll-Zwischenlager in Lubmin bei Greifswald vorlegen. Das sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung, Henry Cordes, am Mittwoch während eines Besuches von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) im stillgelegten Kernkraftwerk Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. Für einen Teil des ursprünglichen Konzepts zum Schutz der Einrichtung vor Terrorangriffen hätte es vom Innenministerium in Schwerin wohl keine behördliche Zustimmung gegeben. Die EWN hatte ihren Vorschlag, der als „geheim“ eingestuft war, deshalb kürzlich zurückgezogen. Die Betreiber aller Zwischenlager hatten 2011 den Auftrag erhalten, ein neues Terrorismus-Sicherungskonzept zu entwickeln.“

Die SHZ hatte zuvor mit Bezug auf die «Ostsee-Zeitung» berichtet: „Auch der Antrag aus Lubmin, den die EWN am 20. Juli zurückzogen, stammt aus dem Jahr 2011. Nähere Angaben zum Inhalt machten weder die EWN noch die Behörden. Vom Innenministerium hieß es allerdings, das nun zurückgezogene Sicherheitskonzept sei «in dieser Form nicht realisierbar» gewesen. Die EWN müssten nun ein neues Konzept erarbeiten. Wie das Innenministerium weiter mitteilte, sei die Sicherheit des Zwischenlagers aber durch «ausreichende temporäre Maßnahmen» gewährleistet.“ (siehe auch unten das BfS dazu)

Und die Welt schreibt: „Der Fraktionschef der Grünen im Landtag, Jürgen Suhr, bezweifelte dies: «Es wirft schon Fragen auf, wenn so ein Konzept nach vier Jahren zurückgezogen wird», sagte er. Die Gründe dafür müssten auf den Tisch kommen. Seine Fraktion will das Thema daher jetzt in einer kleinen Anfrage aufgreifen.“

Das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle bei Lubmin hat eine Genehmigung bis 2039. Ein „Endlager“ allerdings wird es bis dahin für diesem Atommüll nicht geben. Das soll laut Standortauswahlgesetz frühestens 2050 vorhanden sein – oder – wie viele Experten meinen – noch später. Die Welt berichtet: „Im Zwischenlager Nord sind abgebrannte Brennelemente aus den stillgelegten DDR-Kernkraftwerken Greifswald und Rheinsberg untergebracht. Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte 2009 und 2010 zudem die Erlaubnis erteilt, in Glas eingeschlossenen Atommüll aus der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe sowie Brennstäbe aus dem Kernforschungszentrum Karlsruhe und von einem Forschungsschiff in Lubmin zwischenzulagern.“ (Das Forschungsschiff war die von der Atomforschungsanlage GKSS entwickelte „Otto Hahn“.) Nach dem über Jahre immer neuer, zuvor nicht geplanter Atommüll in Lubmin eingelagert wurde, verspricht Hendricks jetzt: „Eine Erweiterung des Zwischenlagers sei nicht vorgesehen, versicherte die Ministerin.“

Das Bundesamt für Strahlenschutz teilt auf seiner Homepage zu dem Genehmigungsverfahren folgendes mit: „Aktuelle Genehmigungsverfahren – Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord“ und schreibt: „Mit Schreiben vom 30.06.2011 hat die Energiewerke Nord GmbH die Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter ( SEWD ) beantragt. Die Nachrüstung dient der Optimierung der Sicherungsmaßnahmen. Zur Realisierung der Maßnahmen ist neben einer atomrechtlichen Genehmigung durch das BfS u.a. auch eine eine baurechtliche Genehmigung durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald erforderlich.

In einem solchen Genehmigungsverfahren ist der Antragsgegenstand nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu prüfen. Darüber hinaus ist für das Änderungsvorhaben die UVP-Pflicht festzustellen, d.h. ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren erforderlich ist. Mit Schreiben vom 20.07.2015 hat die Energiewerke Nord GmbH ihren Antrag für die darin gewählte Variante allerdings zurückgezogen. Die weiteren Planungen zum Vorgehen obliegen dem Betreiber EWN. Dem BfS liegen keine weiteren Informationen dazu vor.“

Na, dann hoffen wir mal, dass die temporären Maßnahmen funktionieren…

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