Urteil: Kein West-Atommüll in das ostdeutsche Atommülllager Lubmin!
Das bundeseigene Atommülllager der EnergieWerkeNord (EWN) darf künftig keinen Atommüll mehr aus westdeutschen Anlagen aufnehmen. Die Ostsee-Zeitung berichtet: “Das Oberverwaltungsgericht Greifswald wies am Donnerstag eine Klage der Energiewerke Nord (EWN) gegen das Entwicklungsministerium Mecklenburg-Vorpommerns zurück. Zuvor hatte das Land ein Raumordnungsprogramm für Vorpommern beschlossen, wonach ausschließlich nur Atommüll aus den früheren ostdeutschen Kernkraftwerken Lubmin und Rheinsberg im ZLN deponiert werden dürfen. Gegen das Urteil kann beim Bundesverwaltungsgericht keine Revision eingelegt werden.”
Während der Genehmigungsphase Anfang der 90er Jahre hatten Politiker in Bund und Land zugesagt, dass in Lubmin nur Atommüll aus ostdeutschen Anlagen gelagert werden sollte. In der Genehmigung ist das aber damals nicht festgeschrieben worden. Aufgrund des Atommüllnotstands sind in den letzten Jahren mehrere Transporte mit Atommüll aus West-Anlagen trotz massiver Proteste nach Lubmin gebracht worden.
Z.B. lagert seit 2010 hochradioaktiver Atommüll aus dem Kernforschungszentrum Karlsruhe und dem Atomforschungsschiff “Otto Hahn” in Lubmin. Robin Wood berichtet dazu: Der Atommüll enthält laut “NDR Info” ca. 88 kg waffenfähiges Plutonium.
Siehe auch: Atommülllager Lubmin – Streit zwischen Betreiber und Landesregierung
Terrorgefahren bei Atommülllager Lubmin: Mauern sollen höher werden