Terrorschutz: Neues Castor-Atommüll-Lager an der Ostsee?

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Terrorschutz gegen Flugzeuge und Waffenbeschuss können nicht wie bisher geplant nachgerüstet werden. Möglicherweise muss das Castor-Lager bei Lubmin an der Ostsee neu gebaut werden. Foto: EWN

An der Ostsee bei Lubmin könnte der Neubau einer Castor-Zwischenlager-Halle für hochradioaktiven Atommüll erforderlich werden. Die derzeitige Lagerhalle mit 74 Castorbehältern kann offenbar nicht den neuen Anforderungen hinsichtlich des Terrorschutzes entsprechend nachgerüstet werden. Einen Antrag musste der Betreiber jüngst zurückziehen. Nun steht als eine der möglichen Optionen der komplette Neubau einer gegen Flugzeugabsturz und Waffen-Beschuss besser geschützten Lagermöglichkeit auf dem Prüfplan.

Der Betreiber des Castor-Atommülllagers mit hochradioaktiven Abfällen bei Lubmin ist sauer: „Das ZLN ist sicher. Das war nie anders. „Die Behauptung, von Lubmin gehe eine neue atomare Gefahr aus, ist ungeheuerlich und einfach nicht wahr“, sagt Henry Cordes, Geschäftsführer der Energiewerke Nord GmbH. „Die Ostseezeitung hat nicht einmal versucht, mit uns darüber zu sprechen. Es ist unverantwortlich, dass hier nicht auf Aufklärung, sondern auf Panikmache gesetzt wird.““, heißt es in einer Pressereaktion auf Medien-Meldungen. Dort wurde berichtet, dass das „Zwischenlager Nord“ möglicherweise im Zuge von Anti-Terror-Schutzmaßnahmen neu gebaut werden muss, weil die erforderlichen Nachrüstungen in der bestehenden Halle nicht machbar sind.

Die Ostsee-Zeitung hatte gemeldet: „Die Betreiber des atomaren Zwischenlagers Nord in Lubmin prüfen den Bau einer Ersatzhalle zur Unterbringung der hochradioaktiven Castorbehälter. Der Ersatzbau sei bislang aber nur eine Variante der geplanten Maßnahmen, um die Sicherheit des Zwischenlagers langfristig zu planen, sagte der Geschäftsführer der Energiewerke Nord (EWN), Henry Cordes, am Donnerstag. Eine interne Entscheidung darüber solle noch in diesem Jahr fallen. Zuvor hatte die „Ostsee-Zeitung“ über Neubaupläne für die Halle 8 berichtet.“

Atomanlagen und Terrorschutz:

Die Betreiber aller Zwischenlager hatten 2011 den Auftrag erhalten, ein neues Terrorismus-Schutzkonzept zu entwickeln. Im Juli 2015 hatten die EWN ihr neues Sicherheitskonzept für das Zwischenlager Nord zurückgezogen. Seitdem wird an einem neuen Konzept gearbeitet.

Weiter heißt es in der Ostsee-Zeitung: „In der Halle 8 stehen 74 Castoren, davon 65 aus den stillgelegten DDR-Kernkraftwerken Lubmin und Rheinsberg sowie neun mit Abfällen des atombetriebenen Forschungsschiffes „Otto Hahn“ und der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe. Sollte es zu einem Ersatzbau kommen, werde es keine Erweiterung geben, sagte Cordes.“

Die Betreiber reagieren in ihrer PM: „Wir überprüfen unsere Sicherheitsvorkehrungen ständig – und zwar in Abstimmung mit den zuständigen Behörden im Bund und im Land Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben bisher nicht nur dafür gesorgt, dass das ZLN sicher ist, sondern wir sorgen auch dafür, dass es stets sicher bleibt. Das heißt konkret, wenn die Regierung neue Gefahren z.B. durch Terroristen erkennt, müssen wir geeignete Maßnahmen ergreifen. Deshalb prüfen wir, was den bestmöglichen Schutz für viele Jahre verspricht – darunter selbstverständlich auch einen Ersatzbau für den kleinen Teil des Zwischenlagers, in dem die Castoren lagern. Wir prüfen nur einen Ersatz, für das was wir haben.“

„Wir verstehen, dass sich viele Menschen fragen, warum das alles geheim gehalten wird“, sagt Henry Cordes, „aber wenn man sich eine Alarmanlage einbaut, informiert man doch auch niemanden darüber, wie sie funktioniert. Über alles, was nicht aus gutem Grund geheim ist, geben wir gern umfassende Auskunft.““

Im Juli 2015  musste der Betreiber, die Energiewerke Nord, einen Antrag zurückziehen, der Nachrüstungen für die Castorhalle bei Lubmin vorsah. Dabei sollten Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen Terror-Angriffe nachgerüstet werden. Aber: Aufgrund der baulichen Situation vor Ort ließen sich die Anforderungen der Genehmigungsbehörden nicht umsetzen. Seitdem sind Neuplanungen im Gange. Schon damals wurde über die Möglichkeit eines kompletten Neubaus einer Castor-Zwischenlager-Halle spekuliert, was sich nun offenbar bestätigt. Zwischenzeitlich sorgen „temporäre Maßnahmen“ für Sicherheit, heißt es seitens Behörden und Betreiber. Gemeint sind damit personelle und administrative Maßnahmen. Einzelheiten werden dazu nicht erklärt.

Fehlender Terrorschutz: Neues Atommülllager für hochradioaktiven Abfall in Lubmin/Greifswald?

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Atommülllager für hochradioaktive Abfälle bei Lubmin: Nicht nachrüstbar?

Der Neubau eines Atommülllagers für hochradioaktiven Abfall könnte laut einem NDR-Bericht bei den EnergieWerkenNord (EWN) in der Nähe von Lubmin/Greifswald anstehen. Anlass dafür sind Sicherheitsmängel des existierenden Castor-Lagers. Einen Antrag für entsprechende sicherheitserhöhende Nachrüstmaßnahmen der bisherigen Lagerhalle 8 musste der Betreiber vor wenigen Wochen zurückziehen. Vier Jahre lang hatte der Betreiber vergeblich versucht, die erforderlichen Sicherheitsstandards durch Umrüstmaßnahmen zu erreichen. Dieser Versuch war aber gescheitert, so dass es nun zu einem Neubau kommen könnte. Bestätigen wollten weder der Betreiber noch das Bundesamt für Strahlenschutz derartige Pläne. Einzelheiten sind aufgrund des Geheimschutzes im Bereich der Terrorabwehr nicht zu erfahren. Das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde betont, dass die Sicherheit derzeit mit „temporären Maßnahmen“ gewährleistet sei.

Der NDR berichtet auf seiner Homepage: „Das atomare Zwischenlager Nord in Lubmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) wird möglicherweise doch erweitert. Offenbar reicht das bisher geplante neue Sicherheitskonzept nicht aus. Das Bundesamt für Strahlenschutz hält es nach Informationen des NDR für möglich, dass auf dem Gelände eine neue Halle für Behälter mit hochradioaktivem Abfall entsteht.“

Die laufenden Nachrüstmaßnahmen bei den Castor-Zwischenlagern beziehen sich auf Gefahrenanalysen in Sachen Terror-Abwehr und sind grundsätzlich unter Geheimhaltung gestellt. Für betroffene BürgerInnen besteht daher ein grundsätzliches Problem, die Behördenmaßnahmen z.B. gerichtlich überprüfen zu lassen. Selbst Gerichte haben keine Möglichkeit, die Geheimschutzmaßnahmen umfassend einzusehen. Am AKW Brunsbüttel führte dies Anfang des Jahres dazu, dass das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Betriebsgenehmigung für das dortige Castor-Zwischenlager aufhob. Dies war möglich, weil eine Klage noch die grundsätzliche Genehmigung angegriffen hatte und das Lager nicht abschließend rechtssicher war. Eine vergleichbare Klage steht noch für das Castor-Lager am AKW Esenshamm an. Dort muss das OVG Lüneburg noch entscheiden.

Das Bundesumweltministerium berichtet in allgemeiner Weise Anfang Februar 2012 über diese Nachrüstmaßnahmen und  ergänzte wenige Tage später: Sicherung der Zwischenlager und Hintergründe der erforderlichen Nachrüstung. Zur Erläuterung heißt es dort: „Unter Sicherung wird für alle kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) verstanden.“ Auch das Bundesamt für Strahlenschutz berichtet auf seiner Homepage über diese geheimen Sicherungsmaßnahmen: Zwischenlager für Kernbrennstoffe: Prüfpunkt Sicherung. Außerdem finden sich zum Stichwort SEWD diese Hinweise auf der Seite.

Laut Bundesamt für Strahlenschutz sind in der Halle 8 folgende hochradioaktiven Abfälle gelagert: „Aktuell befinden sich Kernbrennstoffe in insgesamt 74 Castor-Behältern in Halle 8 des Zwischenlagers Nord:

  • 59 Behälter mit Brennelementen aus dem Kernkraftwerk (KKW) Greifswald
  • 6 Behälter mit Brennelementen aus dem KKW Rheinsberg
  • 4 Behälter mit Brennstäben aus Karlsruhe und dem Forschungsschiff „Otto Hahn“
  • 5 Behälter aus der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe
  • Weitere Einlagerungen sind nicht vorgesehen.“

Das BfS teilt auf seiner Homepage den folgenden Stand der Dinge zum Genehmigungsverfahren mit: „Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord.

Mit Schreiben vom 30.06.2011 hat die Energiewerke Nord GmbH die Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter ( SEWD ) beantragt. Die Nachrüstung dient der Optimierung der Sicherungsmaßnahmen. Zur Realisierung der Maßnahmen ist neben einer atomrechtlichen Genehmigung durch das BfS u.a. auch eine baurechtliche Genehmigung durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald erforderlich.

In einem solchen Genehmigungsverfahren ist der Antragsgegenstand nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu prüfen. Darüber hinaus ist für das Änderungsvorhaben die UVP-Pflicht festzustellen, d.h. ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren erforderlich ist. Mit Schreiben vom 20.07.2015 hat die Energiewerke Nord GmbH ihren Antrag für die darin gewählte Variante allerdings zurückgezogen. Die weiteren Planungen zum Vorgehen obliegen dem Betreiber EWN. Dem BfS liegen keine weiteren Informationen dazu vor.“

Ob es – wie der NDR schreibt – um eine Erweiterung geht oder möglicherweise „nur“ darum, dass die bisherige Halle bautechnisch nicht auf die erforderlichen Sicherheitsstandards umgerüstet werden kann, ist unklar. Weiter schreibt der NDR: „Sicherheitskonzept muss überarbeitet werden: Anlass sind neue Pläne des Betreibers – der bundeseigenen Energiewerke Nord (EWN). Die EWN arbeiten an einem neuen Sicherheitskonzept, um die Halle 8 mit den 74 Castor-Behältern besser vor Terror-Attacken oder Flugzeugabstürzen und deren Folgen zu schützen. Auf diese erweiterten Sicherheitsmaßnahmen hatte sich der Bund Ende 2010 mit Ländern, Betreibern und Aufsichtsbehörden geeinigt. Einen ersten Bau-Antrag beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz vom Sommer 2011 haben die EWN in diesem Juli allerdings überraschend zurückgezogen, es ging um Nachrüstungen für die Castoren-Halle.“ Berichtet wird auch, dass das Bundesamt für Strahlenschutz Druck macht: „Das Bundesamt für Strahlenschutz gibt sich mittlerweile ungeduldig: Auch wenn die Sicherung der Halle 8 durch „organisatorische und personelle Maßnahmen“ gewährleistet sei, erwarte man einen neuen Antrag. Neben einer Nachrüstung der bestehenden Halle sei dabei auch ein Neubau denkbar, heißt auf Anfrage des NDR.“

Auch im Forschungszentrum Jülich lagern derzeit 152 Castor-Behälter unter nicht ausreichenden Sicherheitsbedingungen. Das Land NRW hat daher die Räumung angeordnet. Derzeit prüfen die Betreiber, ob der Neubau einer Lagerhalle oder Atomtransporte nach Ahaus oder sogar in die USA erfolgen sollen.

Auch die Ostsee-Zeitung berichtet über diese Vorgänge um eine neue Lagerhalle und wie der NDR schreibt das Blatt auch über Reaktionen der Grünen in dieser Sache: „Grünen-Fraktionschef Jürgen Suhr warnt vor einem „Zwischenlager mit Endlagercharakteristik“. Weiter heißt es: „„Die Energiewerke Nord müssen die Karten auf den Tisch legen und der Öffentlichkeit erklären, was sie mit dem Zwischenlager Nord in Lubmin vorhaben“, fordert Suhr. Es wäre nicht hinnehmbar, „wenn jetzt über ein neues Antragsverfahren Bedingungen geschaffen werden, die aus Lubmin ein Zwischenlager mit Endlagercharakteristik machen“. Die Grünen haben jetzt eine umfangreiche Anfrage zum Thema im Landtag eingereicht und fordern Aufklärung.“

Staatliche Atom-Verwaltung: Milliardenschwere Kostensteigerungen – Undurchsichtige Aufsicht

Asse-RadladerDas atomare Abenteuer der Bundesrepublik wird verdammt teuer. Nicht nur bei der Stilllegung, dem Rückbau und der Lagerung der Strahlenabfälle aus den kommerziellen Atomreaktoren wachsen die Kosten immer mehr. Auch bei den staatlichen Atomforschungsanlagen und deren Stilllegungsprozess kommt es auch aufgrund von intransparenten Ministeriums-Zuständigkeiten und weitgehend wirkungslosen Kontrollkonstruktionen zu gewaltigen Kostensteigerungen, für die die SteuerzahlerInnen zur Kasse gebeten werden. Der Rechnungshof übt scharfe Kritik und bilanziert verbunden mit Verbesserungsvorschlägen das staatliche Atom-Verwaltungs-Desaster.

Der Bundesrechnungshof hat im April dem Haushaltsausschuss einen Bericht vorgelegt, der es in sich hat. Bereits Ende April hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet. Mehr als 20 Stilllegungsprojekte aus dem staatlichen Bereich der Atomforschung gibt es, Schwerpunkte sind in Karlsruhe und Jülich, hinzu kommt die GKSS bei Geesthacht. Da wird nicht nur festgestellt, dass sich die bislang geplanten Kosten für den Rückbau der Atomforschungsreaktoren und die Lagerung des Atommülls mal eben um 2,6 auf 4,2 Milliarden Euro erhöht haben und weiter explodieren könnten. Der staatlichen Verwaltung dieses Desaster attestiert der Rechnungshof faktisch das komplette Versagen, das bis heute anhält und an dessen Änderung die Prüfer trotz entsprechender Zusagen und Maßnahmen aus dem Forschungs- und dem Finanzministerium nicht glauben mögen. Den Empfehlungen des Rechnungshofs zu einer Neustrukturierung der gesamten Steuerung und Kontrolle jedenfalls mögen offenbar um ihre Bedeutung fürchtende Beamte in ihren Führungsoptionen nicht folgen. Zum Schaden der SteuerzahlerInnen.

Eines der gravierenden Probleme in dem Dschungel aus Zuständigen, Behörden, staatlichen Unternehmen, Gutachtern und Akteuren: “Entweder keine Kontrolle – oder doppelte“ – stellt Michael Bauchmüller in der Süddeutsche Zeitung unter dem Titel: „Rückbau von Forschungseinrichtungen – Nukleares Milliardengrab“ fest.

Nicht zuletzt das trägt dazu bei, dass der Rechnungshof feststellt: „Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hatte zuvor dem Haushaltsausschuss berichtet, dass die Beseitigung dieser nuklearen Altlasten nicht vor dem Jahr 2063 abgeschlossen sein und nach jetzigem Stand weitere Bundesmittel von 4,2 Mrd. Euro erfordern wird. Dies stellt gegenüber der letzten dem Parlament vorgelegten Schätzung, die einen Abschluss der Arbeiten bis zum Jahr 2035 unterstellte, einen Mehrbedarf von 2,6 Mrd. Euro dar.“

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und das Bundesforschungsministerium (BMBF) haben in diesem Bereich staatlicher Atomverwaltung Verantwortung. Betroffen sind vor allem die ehemaligen Atomforschungszentren in Jülich (AVR und FZJ) und in Karlsruhe (WAK), außerdem in Geesthacht (HZG). Die staatlichen EnergieWerkeNord (EWN), die zunächst vor allem für die Stilllegung der DDR-Atomanlagen bei Lubmin/Greifswald zuständig waren, sind inzwischen zu einer Art Projekt-Holding für Jülich und Karlsruhe (in unterschiedlichem Umfang) zuständig geworden; in der Debatte war/ist auch eine Beteiligung in Geesthacht. Beteiligt sind außerdem Einrichtungen wie die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS).

Anders als bei den kommerziellen Atomanlagen lässt sich die Stilllegung der Atomforschungsanlagen nicht in Serie organisieren. Für viele der Anlagen und Komponenten müssen spezielle Verfahren entwickelt werden. Das macht die Stilllegung dieser Anlagen grundsätzlich teurer. Hinzu kommt, dass die Zuständigkeiten nicht einheitlich geregelt bzw. nicht sonderlich sinnvoll gegliedert sind. Während in einigen Fällen das Finanzministerium Eigentümer und für die Mittelvergabe gegenüber den Einrichtungen zuständig ist, ist bei anderen Anlagen vor allem das Forschungsministerium zuständig.

Eine Ahnung bekommt man, wenn der Rechnungshof z.B. schreibt:

„Das BMBF stellt den Rückbaueinrichtungen Haushaltsmittel des Bundes als Zuwendungen zur Verfügung. Es verfügt damit über das zuwendungsrechtliche Instrumentarium, um die Mittelverwendung zu überwachen. Wesentlichen Einfluss auf die operative Gestaltung des Rückbaus hat es hingegen nicht. Über viele Jahre setzte es für die ihm obliegenden Aufgaben nur geringe personelle Kapazitäten ein. Seit dem Jahr 2013 lässt es sich dabei von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS) unterstützen.

Die bedeutsamen Rückbaueinrichtungen WAK und AVR sind unter dem Dach der Energiewerke Nord GmbH (EWN) zusammengefasst, die wiederum als Bundesbeteiligung dem Geschäftsbereich des BMF zugeordnet ist. Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten einer Konzernsteuerung hat die EWN bisher noch kaum eingesetzt; operative Entscheidungen treffen die Rückbaueinrichtungen weitgehend in eigener Verantwortung. Eine konsequente Vereinheitlichung von Qualitätsanforderungen im EWN-Verbund steht noch aus. Die mit der Bündelung unter dem Dach der EWN verfolgten Synergieeffekte sind auch nach Einschätzung des Unternehmens selbst nicht umfassend genutzt worden.

Möglichkeiten, die haushalts- und zuwendungsrechtliche Verantwortung des BMBF mit den Eigentümerfunktionen im Geschäftsbereich des BMF zu verzahnen, sind vielfach ungenutzt geblieben.“

Natürlich drückt sich der Rechnungshof auf jeder der insgesamt 54 Seiten seines Berichts höflich und gepflegt aus. Immer wieder wird auf seit Jahren andauernde Bemühungen verwiesen, in die staatliche Atom-Stilllegungs-Verwaltung eine vernünftigere und kostengünstigere Struktur reinzubekommen. Vorschläge hat es dabei offenbar viele gegebenen, die aber angesichts der grundsätzlichen Behörden-Struktur, die bislang unangetastet blieb, nicht wirklich Erfolge brachte. Das oben genannte Beispiel EWN ist nur einer der Versuche, die laut Rechnungshof bis heute nicht die erhofften Ergebnisse brachten.

Dabei räumt der Bericht zugunsten der Betreiber und der staatlichen Atomverwaltung in den beteiligten Ministerien ein, dass viele der Stellschrauben im Atommüll-Bereich von den beteiligten Akteuren direkt nicht beeinflussbar sind. Gemeint sind damit z.B. die Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des für die dauerhafte Lagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle geplanten Schacht Konrads in Salzgitter. Die Verzögerungen schlagen auf die Rückbauprojekte direkt zurück und führen zu Kostenerhöhungen, z.B. weil Personal weiter vorgehalten werden muss oder neue Zwischenlager für die Lagerung der entsprechenden radioaktiven Abfälle gebaut werden müssen.

Nur ein Schlaglicht auf die Absurditäten, die mit teurem Steuergeld getrieben werden: „Das BMBF bestätigt in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit, Planungs- und Steuerungsinstrumente zu verbessern. Hierüber seien alle Beteiligten im Gespräch. Es erkennt an, dass in den letzten Jahren durch eine optimierte Haushaltsplanung Mehrkosten hätten vermieden werden können; hierzu hätten aber nicht nur seine Haushaltsentscheidungen, sondern auch Versäumnisse der Rückbaueinrichtungen beigetragen. Das BMBF hält den dadurch entstandenen Schaden für niedriger als von der WAK geschätzt. Eine eigene detaillierte Kenntnis aller Kostenfaktoren hat es jedoch nicht. Wir halten es daher weiter für plausibel, dass Schaden in der genannten Höhe entstanden ist.“ (Seite 8 des Berichts)

Gravierende Mängel bei der Gesamtkostendarstellung (trotz Verbesserungen), fehlende Transparenz und sogar mangelnde Kostenbeteiligung der an den Forschungsanlagen beteiligten Bundesländer würden ein übriges dazu beitragen, dass das Kostendesaster in den letzten Jahren sich nicht reduziert, sondern eher vergrößert hat.

So kommt der in seinen Formulierungen eher dezente Rechnungshof gegenüber dem Haushaltsausschuss zu der Empfehlung: „Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes bedarf es einer durchgreifenden Verbesserung, Vereinheitlichung und Straffung der Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse, um die dem Bund obliegenden Aufgaben der Stilllegung und des Rückbaus nuklearer Forschungs- und Versuchsanlagen zielgerichtet und wirtschaftlich wahrnehmen zu können.“ Und geht dann ins Detail….

Es ist kaum zu fassen, wenn der Rechnungshof trotz einiger Maßnahmen der Ministerien feststellt: „Der Bundesrechnungshof erkennt an, dass diese Schritte in die richtige Richtung zielen. Er vermag aber nicht zu erkennen, dass sie in der bestehenden Struktur zu ausreichenden Ergebnissen führen, um grundlegende Defizite des Prozesses zu beseitigen.

Schon bei seinen früheren Analysen hatte er das Auseinanderfallen von Finanzierungsverantwortung, Entscheidungskompetenzen und Kontrollmöglichkeiten als Ursache für Unwirtschaftlichkeiten beschrieben. Die Trennung zwischen der Zuwendungsfinanzierung durch das BMBF und der operativen Steuerung durch die Rückbaueinrichtungen unter der Verantwortung von EWN und BMF lässt nicht zu, dass diese Funktionen wirksam zusammengeführt werden. Das BMBF betreibt die Weiterentwicklung des Instrumentariums mit dem Ziel, die Finanzierungs- und Überwachungsaufgaben des Zuwendungsgebers besser wahrnehmen zu können. Um die sachgerechte Steuerung eines hochkomplexen Prozesses sicherzustellen, für den die öffentliche Hand die Verantwortung und damit verbundenen erheblichen finanziellen Risiken trägt, ist dieser Ansatz nach unserer Sicht nur bedingt geeignet.
Grundlegende Verbesserungen wären daher am besten in einer verantwortlichen
Gestaltung des Prozesses „aus einer Hand“ umzusetzen.“

Erstmal in Schwung gekommen, schreibt der Rechnungshof weiter: „Dies setzt insbesondere voraus, dass die Finanzierung, die strategische Entscheidungskompetenz und die Steuerungsgewalt über die weiter zu bündelnden Projekteinrichtungen nur einem Bundesministerium zugeordnet werden. Das BMBF will diese Empfehlung prüfen, hält einen solchen grundlegenden Schritt aber für umso weniger notwendig, je weiter die Fortentwicklung der Planungs- und Controllinginstrumente voranschreitet. Diese – optimistische – Sichtweise teilt der Bundesrechnungshof nicht. Die jetzt angekündigten Verbesserungen waren seit Langem notwendig und möglich; dennoch ist es in der bisherigen Struktur nicht gelungen, eine zielgerichtete Steuerung des Rückbauprozesses sicherzustellen und Synergieeffekte wirksam zu nutzen.“

Und selbst das alles – was vom Ministerium abgelehnt wird – reicht noch nicht einmal: „Unabhängig von der möglichen Optimierung der Prozessschritte sollte die Transparenz der Projektverläufe und des daraus resultierenden Mittelbedarfs verbessert werden. Der Bundesrechnungshof hält es für erforderlich, dass das BMBF die Vollständigkeit und Konsistenz der Angaben im Haushaltsplan sicherstellt. Es sollte zudem statt des bisherigen Berichtsformats an den Haushaltsausschuss einmal jährlich vor den Haushaltsberatungen einen Bericht vorlegen, der aktuelle, für den erwarteten Mittelbedarf und die Einschätzung der Risiken bedeutsame Entwicklungen beschreibt.“

Und zu den Kosten, die andere beibringen müssten, mahnt der Bericht an: „Mit Blick auf die verursachergerechten Kostenverteilung hält der Bundesrechnungshof es für unverzichtbar, auch künftig eine angemessene Beteiligung privater Gesellschafter und der Länder an dem Prozess der Stilllegung und des Rückbaus von nuklearen Versuchsanlagen sicherzustellen.“

All das bisher angeführte stammt lediglich aus der Zusammenfassung des Rechnungshof-Berichts. Macht man sich die Mühe, den weiteren Bericht im Detail zu lesen, kommt man aus der Fassungslosigkeit kaum noch heraus. Je genauer die Hintergründe über die inkonsequenten – oder man könnte auch sagen ignoranten – Vorgehensweisen dargelegt werden, desto empörter und absurder wird es.

Klar ist: Es sind Steuergelder, die hier auf eine Art und Weise zum Selbstbedienungs-Inventar gemacht werden, deren sparsamen und effizienten Einsatz offenbar die gesamte Atomgemeinde zwischen Ministerien, Forschungseinrichtungen und Gutachter-Instituten niemand für irgendwie bedeutsam erachtet. Niemand in diesem Komplex muss persönliche Konsequenzen fürchten und nur selten erblicken diese skandalösen Sachverhalte das Licht der Öffentlichkeit. Außerdem gilt natürlich: Irgendwo muss das Zeug ja hin; kann man ja nicht einfach liegen lassen. Der Dumme ist der Steuerzahler, der die Zeche für Inkompetenz, Selbstbedienung und Eitelkeiten zu zahlen hat.

Kein Castor, keine „Fremdabfälle“ und „Kein Atommüll-Endlager in Lubmin“

radioaktiv-02Das mit dem Konsens beim Neustart bei der Endlagersuche war schon damals übertrieben, wenn man es höflich ausdrückt. Inzwischen hat ja auch das Bundesumweltministerium (BMU) das Scheitern zumindest eines nicht unrelevanten Teils dieses vermeintlichen Konsenses eingeräumt: Alternative Zwischenlagerstandorte für den Atommüll aus der Auslands-Wiederaufarbeitung in Form von 26 Castor-Behältern, die nicht mehr nach Gorleben sollen, gibt es irgendwie nicht. Das BMU will jetzt die Sache selbst in die Hand nehmen (was haben die eigentlich bislang gemacht?) und vor allem in Mecklenburg-Vorpommern wächst die Sorge, dass neuer Atommüll an die Ostsee kommen könnte. Denn: Bei Lubmin in den Energiewerken Nord steht das einzige Zwischenlager, das dem Bund gehört.

So hat laut NDR „Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) … den Bund davor gewarnt, Atommüll aus dem Ausland im Zwischenlager Nord in Lubmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) einzulagern. Der Regierungschef reagiert damit auf die Ankündigung seiner Parteifreundin, Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, den radioaktiven Abfall auf Standorte in ganz Deutschland zu verteilen. „Wir wollen keinen weiteren Atommüll“, sagte Sellering.“

Im äußersten Nordosten der Republik ist man einigermaßen genervt, von den Energiewerken Nord, wo nicht nur hochradioaktiver, sondern auch leicht- und mittelradioaktiver Atommüll lagert. Seit neuestem auch unbefristet! Das Verwaltungsgericht Greifswald hat dazu jüngst grünes Licht gegeben. Im November wurde hier berichtet:“ Niederlage für das Schweriner Innenministerium: Die EWN dürfen künftig schwach- und mittelradioaktive Fremdabfälle unbefristet in ihrem Atommülllager deponieren und bearbeiten. Das VG verpflichtete das Land, eine entsprechende Genehmigung zu erteilen.“

Das wiederum nehmen die Grünen per PM nun aufs Korn: „Auf ihrer Landesdelegiertenkonferenz in Parchim-Dargelütz lehnen Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern eine Umwidmung des Zwischenlagers Nords in Lubmin zum Atommüll-Endlager ab. Dazu erklärt die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Claudia Müller: “Die bisherige Nutzung des Zwischenlagers Nord in Lubmin für den Abbau der Atomkraftwerke Lubmin und Rheinsberg beruht auf einem breiten Konsens in der Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns. Mit ihrem Bestreben, das Zwischenlager als dauerhaften Lagerplatz für atomare Abfälle durchzusetzen, steht die Betreibergesellschaft EWN auf weitem Flur alleine da.”

Stefan Fassbinder, Fraktionsvorsitzender in der Grünen Greifswalder Bürgerschaft, erklärt dazu: “Das Zwischenlager Lubmin ist als Endlager für Atommüll völlig ungeeignet. Vor Terroranschlägen, Flugzeugabstürzen und panzerbrechenden Waffen ist Lubmin nicht geschützt. Seine Lage am sensiblen Naturraum Greifswalder Bodden bringt es in unmittelbare Nachbarschaft mit den touristischen Hochburgen Rügen und Usedom. “

Und es gibt einen Parteitagsbeschluss, in dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausdrücklich eine Ausweitung der bisherigen Betriebs-Genehmigung auf eine unbefristete Einlagerung schwach- und mittelradioaktiver Fremdabfälle ablehnen. „Schon in der Vergangenheit positionierten sich die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern zu Lubmin. Mit dem Brunsbüttel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8.1.2015 und der Prognose, dass in Deutschland mit doppelt so viel schwach- und mittelradioaktivem Atommüll gerechnet werden muss, ist die Gefahr einer Nutzung Lubmins als Atommüll-Endlager gestiegen.“

Castor für Übersee – Hochradioaktiver Atommüll aus NRW

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AVR Reaktorgebäude 2007. Der Atommeiler war eine Versuchsanlage, aber kein Forschungsreaktor: 20 Jahre liefert es im kommerziellen Betrieb Strom. Foto: Betreiber EWN

In den USA laufen die Vorbereitungen, um deutschen Atommüll aus der ehemaligen Kernforschungsanlage in Jülich (NRW) aufnehmen zu können. In der Nähe der Savannah River Site fand jetzt eine Anhörung im Rahmen einer Umweltprüfung über die geplanten Atommüll-Transporte statt. Darüber berichtet Telepolis hier online. Insgesamt 152 Castor-Behälter mit fast 300.000 hochradioaktiven Brennelemente-Kugeln aus dem Versuchsreaktor AVR sollen nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung in die USA verschifft werden. In Jülich lagert das Zeugs derzeit nur noch unter Ausnahmegenehmigungen. Die Lagerhalle ist nach dem Atomgesetz nicht ausreichend sicher, der Betreiber hat es verschlampt, rechtzeitig Nachrüstmaßnahmen zu planen und eine neue Genehmigung zu beantragen.

Doch nicht dieses Sicherheits-Desaster und die auch sonst fehlenden Lagermöglichkeiten werden als Grund für den Export des Atommülls genannt. Vielmehr gehe es angeblich nun darum, die Risiken einer Verbreitung von atomwaffenfähigem Uran zu minimieren. Denn die hochradioaktiven Brennelemente-Kugeln enthalten hochangereichertes Uran. Dies könne – so die neue Sorge – in falsche Hände gelangen und – mit hohem sicherheitstechnischen Aufwand – illegal wieder aufgearbeitet werden. Rund 900 Kilogramm von diesem Uran sollen in den Kugeln stecken, ausreichend für eine Menge Uran-Bomben. Die USA behaupten, dieses hochangereicherte Uran separieren zu können und es anschließend in abgereicherter Form zu Brennstoff für die dortigen Atomkraftwerke verwenden zu wollen.

Von derartigen Sorgen war in der Vergangenheit nichts zu hören. Im Zusammenhang mit dem Desaster im Atommülllager ASSE wurde vor einigen Jahren bekannt, dass dort auch Atommüll des AVR Jülich eingelagert wurde. (Siehe dazu ausführlich hier auf Wikipedia).

Weil andere Lagermöglichkeiten nicht zur Verfügung standen, hatte der Betreiber eine Genehmigung für die Einlagerung in den 70er Jahren beantragt und auch durchgesetzt. Erst durch massiven Widerstand in der Region um die ASSE konnte verhindert werden, dass die Betreiber hunderttausende dieser hochradioaktiven Brennelemente in der maroden ASSE einlagern konnten. Später war dann vorgesehen, die AVR-Brennelemente-Kugel im Zwischenlager in Ahaus zu deponieren, bis irgendwann mal ein Endlager zur Verfügung stünde. Doch auch dieser Plan wurde aufgrund massiver Proteste gegen die sinnlosen Transporte von 152 Castoren von einem Zwischenlager zu einem anderen Zwischenlager aufgeben. Die rot-grüne Landesregierung in NRW verständigte sich darauf, das strahlende Zeug in Jülich zu belassen. Zwischenzeitlich hatten die Betreiber aber dringend notwendige Nachrüstungen unterlassen, so dass nun eine Lagerung nur noch per Notverordnung mit massiven Sicherheitsmängeln stattfindet.

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