Grünbuch: Atommülllager ASSE II – Die Herausforderung Rückholung und immense Kosten

Eine der weltweit gewaltigsten technischen Herausforderungen wird derzeit in der Nähe von Wolfenbüttel betrieben: Der Salzstock ASSE droht einzustürzen und mit Wasser voll zu laufen. Das Problem: Dort lagern über 120.000 Fässer mit leicht- und mittelradioaktivem Abfall sowie möglicherweise auch höher belasteter Atommüll, der jetzt dort rausgeholt werden muss. Derzeit erwarten die Behörden Kosten von etwa fünf Mrd. Euro für das Projekt „ASSE Rückholung“. Doch das kann leicht viel teurer werden.Im Grünbuch zum Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 legt das Bundesumweltministerium seinen Status-Bericht vor und erläutert die geplanten Maßnahmen und Kosten. Nach dem entsprechenden Auszug zum Atommülllager folgt hier also der ASSE-Teil aus dem Grünbuch. Es folgen die Berichte zum Schacht Konrad und zu Gorleben bzw. der Standortsuche für ein Atommülllager für hochradioaktive Abfälle.

Trotz vieler Warnungen hatte die Bundesrepublik in dem maroden Salzberg unterhalb der ASSE in den späten 60er Jahren des letzten Jahrhundert mit der „Erforschung“ der vermeintlichen Endlagerung von Atommüll begonnen. Doch was unter dem Titel „Forschung“ stattfand, war in Wirklichkeit der illegale Versuch zur Beseitigung großer Mengen radioaktiven Abfälle, die beim Betrieb der Atomkraftwerke anfielen.

Bereits seit 1965 wird die ASSE II als Forschungsbergwerk betrieben, zwischen 1967 und 1978 erfolgte die Endlagerung radioaktiver Abfälle als „großtechnischer Versuch“. Seit 1995 schließlich versuchte der damalige Betrieber, die Gesellschaft für Strahlenforschung mbH (GSF) (nach mehreren Namenswechseln dann Helmholtz Zentrum München (HMGU)) die Schließung der Atommüll-Anlage. Dabei waren die Probleme hinsichtlich der Standsicherheit des Salzstocks als auch der Wasserzutritte bekannt. Doch erst als Medien darüber ausführlich berichtete, reagierten Landes- und Bundesbehörden. Schließlich wurde Anfang 2009 die ASSE II dem Atomrecht unterstellt (bislang wurde sie lediglich nach Bergrecht betrieben) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übernahm.

Im niedersächsischen Landtag waren das Atommülllager ASSE II Thema eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der zahlreiche Beweise für ein unverantwortliches Zusammenspiel von Behörden, Wissenschaftler und Politik zu tage brachte.

Da bis heute ein Langzeitsicherheitsnachweis für den Fall einer Havarie des Bergwerks mit den eingelagerten Abfällen und technischen Maßnahmen nicht erbracht werden konnte, laufen seitdem die Vorbereitungen zur Bergung des Atommülls. Mit dem LEX ASSE (2013) sind dafür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden. In einem Begleitprozeß werden die Maßnahmen zwischen VertreterInnen von Bund, Land und der Region diskutiert und geplant.(Homepage ASSE II Begleitgruppe)

Hierbei ist es immer wieder zu massiven Konflikten gekommen. Unter anderem gab es Vorwürfe, dass BfS würde an einer Bergung der Abfälle nicht zielgerichtet arbeiten. Außerdem gibt es aktuell Auseinandersetzungen das Vorgehen bzw. den Standort für ein erforderliches Zwischenlager, in dem die Abfälle bei einer erfolgreichen Bergung zunächst aufbewahrt werden.

Nach derzeitigen Plänen kann eine Bergung konkret erst Anfang der 2030er Jahre beginnen. Fraglich ist, wie lange der Salzstock stabil bleibt und die Wasserzutritte sich nicht deutlich erhöhen. Daher arbeitet das BfS auch an einer Stabilisierung des Salzstocks durch Verfüllung von Hohlräumen und plant Notfallmaßnahmen für den Fall, dass es zu erhöhten Wasserzutritten kommmt.

 

Der Bericht und die für 2016 geplanten Kosten bei der ASSE II sind im ASSE – 18(16)249_BMUB_Haushalt_Gruenbuch_2016

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Atommüll-Castor-Lager Nord bei Lubmin: Geheime Anti-Terror-Sicherheits-Probleme

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Castor-Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle der EnergieWerkeNord bei Lubmin. Foto: EWN

Offenbar gibt es beim Atommülllager Nord in der Nähe von Lubmin an der Ostsee Probleme mit dem Anti-Terrorschutz. In dem dortigen Atommülllager befinden sich derzeit 74 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll (BfS).  Genaueres ist darüber nicht zu erfahren, weil es ja alles geheim ist. Jedenfalls hat der Betreiber Energiewerke Nord (EWN) einen Genehmigungsantrag zurückgenommen, der 2011 gestellt wurde und offenbar nicht umsetzbar ist. Doch keine Bange: Alles ist natürlich sicher, versichert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Dafür gäbe es „ausreichende temporäre Maßnahmen“. Und der Rest ist Glauben und ein neuer Antrag des Betreibers Energiewerke Nord, der noch in diesem Jahr an das BfS gerichtet werden soll.

Die Welt berichtet über das Thema auch anlässlich eines Besuchs der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und schreibt zur Sache: „Die Energiewerke Nord (EWN) wollen noch in diesem Jahr ein neues Sicherungskonzept für das Atommüll-Zwischenlager in Lubmin bei Greifswald vorlegen. Das sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung, Henry Cordes, am Mittwoch während eines Besuches von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) im stillgelegten Kernkraftwerk Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. Für einen Teil des ursprünglichen Konzepts zum Schutz der Einrichtung vor Terrorangriffen hätte es vom Innenministerium in Schwerin wohl keine behördliche Zustimmung gegeben. Die EWN hatte ihren Vorschlag, der als „geheim“ eingestuft war, deshalb kürzlich zurückgezogen. Die Betreiber aller Zwischenlager hatten 2011 den Auftrag erhalten, ein neues Terrorismus-Sicherungskonzept zu entwickeln.“

Die SHZ hatte zuvor mit Bezug auf die «Ostsee-Zeitung» berichtet: „Auch der Antrag aus Lubmin, den die EWN am 20. Juli zurückzogen, stammt aus dem Jahr 2011. Nähere Angaben zum Inhalt machten weder die EWN noch die Behörden. Vom Innenministerium hieß es allerdings, das nun zurückgezogene Sicherheitskonzept sei «in dieser Form nicht realisierbar» gewesen. Die EWN müssten nun ein neues Konzept erarbeiten. Wie das Innenministerium weiter mitteilte, sei die Sicherheit des Zwischenlagers aber durch «ausreichende temporäre Maßnahmen» gewährleistet.“ (siehe auch unten das BfS dazu)

Und die Welt schreibt: „Der Fraktionschef der Grünen im Landtag, Jürgen Suhr, bezweifelte dies: «Es wirft schon Fragen auf, wenn so ein Konzept nach vier Jahren zurückgezogen wird», sagte er. Die Gründe dafür müssten auf den Tisch kommen. Seine Fraktion will das Thema daher jetzt in einer kleinen Anfrage aufgreifen.“

Das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle bei Lubmin hat eine Genehmigung bis 2039. Ein „Endlager“ allerdings wird es bis dahin für diesem Atommüll nicht geben. Das soll laut Standortauswahlgesetz frühestens 2050 vorhanden sein – oder – wie viele Experten meinen – noch später. Die Welt berichtet: „Im Zwischenlager Nord sind abgebrannte Brennelemente aus den stillgelegten DDR-Kernkraftwerken Greifswald und Rheinsberg untergebracht. Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte 2009 und 2010 zudem die Erlaubnis erteilt, in Glas eingeschlossenen Atommüll aus der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe sowie Brennstäbe aus dem Kernforschungszentrum Karlsruhe und von einem Forschungsschiff in Lubmin zwischenzulagern.“ (Das Forschungsschiff war die von der Atomforschungsanlage GKSS entwickelte „Otto Hahn“.) Nach dem über Jahre immer neuer, zuvor nicht geplanter Atommüll in Lubmin eingelagert wurde, verspricht Hendricks jetzt: „Eine Erweiterung des Zwischenlagers sei nicht vorgesehen, versicherte die Ministerin.“

Das Bundesamt für Strahlenschutz teilt auf seiner Homepage zu dem Genehmigungsverfahren folgendes mit: „Aktuelle Genehmigungsverfahren – Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord“ und schreibt: „Mit Schreiben vom 30.06.2011 hat die Energiewerke Nord GmbH die Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter ( SEWD ) beantragt. Die Nachrüstung dient der Optimierung der Sicherungsmaßnahmen. Zur Realisierung der Maßnahmen ist neben einer atomrechtlichen Genehmigung durch das BfS u.a. auch eine eine baurechtliche Genehmigung durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald erforderlich.

In einem solchen Genehmigungsverfahren ist der Antragsgegenstand nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu prüfen. Darüber hinaus ist für das Änderungsvorhaben die UVP-Pflicht festzustellen, d.h. ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren erforderlich ist. Mit Schreiben vom 20.07.2015 hat die Energiewerke Nord GmbH ihren Antrag für die darin gewählte Variante allerdings zurückgezogen. Die weiteren Planungen zum Vorgehen obliegen dem Betreiber EWN. Dem BfS liegen keine weiteren Informationen dazu vor.“

Na, dann hoffen wir mal, dass die temporären Maßnahmen funktionieren…

Urananreicherung URENCO: Radioaktivität in niederländischer Anlage in Almelo freigesetzt

In der zum URENCO-Konzern gehörenden Urananreicherungsanlage im niederländischen Almelo ist es zu einem atomaren Störfall mit Freisetzung von Radioaktivität gekommen. Das melden niederländische Zeitungen. Der betroffene Betriebsteil wurde nach dem Zwischenfall stillgelegt. Den Meldungen zufolge kam es zu dem Störfall, als angereichertes Uran(hexaflurorid) in Container umgefüllt wurde. Messgeräte auf dem Dach der Uranfabrik meldeten eine erhöhte Radioaktivität. URENCO arbeitet mit leichtradioaktivem Uran, das oftmals mit dem chemisch besonders „reaktionsfreudigen“ Fluor verbunden ist. Schon der Kontakt mit dem Luft-Wasserstoff kann explosiv sein. Weitere Einzelheiten über den Unfall sind dem Presseberichten bislang nicht zu entnehmen. Unweit der niederländischen Anlage in Almelo betreibt die URENCO im westfälischen Gronau ebenfalls eine Urananreicherungsanlage.

Als erste Reaktion auf die Störfallmeldungen sagte Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter aus Münster und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Auch die Atomanlagen zur Herstellung der Brennstoffversorgung für den Einsatz in den Atomkraftwerken bergen viele Risiken. Jede Form von Radioaktivitätsfreisetzungen ist ein Risiko für die Menschen und die Umwelt, denn es gibt keine Strahlenwerte, die gesundheitlich unbedenklich sind. Die niederländischen Behörden und URENCO müssen jetzt schnell alle Informationen über den Unfallablauf und die Umweltauswirkungen auf den Tisch legen. Ich hoffe sehr, dass die Mitarbeiter in der Anlage nicht verstrahlt wurden, wie es vor einiger Zeit in der URENCO-Anlage in Gronau passiert ist.“

Zdebel kündigte außerdem an, die Bundesregierung eingehend zu dem Vorfall zu befragen, sollte es jetzt keine umfassenden Informationen geben.

Der Bundestagsabgeordnete machte außerdem darauf aufmerksam, dass die URENCO mit ihren Anlagen in Almelo, Gronau und Capenhurst (GB) rund ein Drittel des Weltmarkts mit angereichertem Uranbrennstoff versorgt. Die Anlage ist Gronau ist vom Atomausstieg in Deutschland nicht betroffen und soll laut Bundesregierung unbefristet weiter produzieren dürfen. Die Fraktion DIE LINKE fordert, den Atomausstieg auch auf die Uranfabriken auszudehnen: „Es kann nicht sein, hier Atomkraftwerke abzuschalten, aber mit Uranbrennstoff made in Germany dafür zu sorgen, dass Atommeiler rund um Deutschland weiter betrieben werden können. Auch für die URENCO muss gelten: Atomanlagen abschalten, am besten sofort!“

Atommmüll und Öffentlichkeit: Zdebel fragt nach konsensorientierem Stilllegungs-Dialog in Geeesthacht

Mit einer Kleinen Anfrage will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Bundesregierung wissen, wie sie den „konsensorientierten Dialog“ zur Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS – heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht – östlich von Hamburg bewertet. Außerdem erkundigt sich der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, wie die Bundesregierung die wachsenden Beschwerden von BürgerInnen und Initiativen bewertet, zu wenig und mangelhafte Informationen bei den laufenden Stilllegungsverfahren der Atomanlagen zu bekommen. Während diese Beschwerden an vielen Standorten zunehmen, läuft der konsensorientierte Dialog zwischen einer aus BürgerInnen und Initiativen bestehenden Begleitgruppe und dem Betreiber HZG seit nunmehr drei Jahren offenbar konstruktiv. Beide Seiten haben ihr jeweiliges Selbstverständnis im Prozess definiert und „Grundzüge der Zusammenarbeit“ vereinbart. Bundesweit gibt es wohl keinen vergleichbaren Beteiligungsprozess.

Hier die Kleine Anfrage, wie sich jetzt an die Bundesregierung gestellt wurde. Über die Antworten wird hier berichtet, wenn diese Vorliegen. Die Fragen sind hier als PDF.

 

Kleine Anfrage: Stilllegung von Atomanlagen: Bürgerbeteiligung und konsensorientierter Dialog beim Helmholtz-Zentrum Geesthacht, ehemals Atomforschungszentrum GKSS

Inzwischen wird von vielen gesellschaftlichen und staatlichen Akteuren aner­kannt, dass es für den weiteren Umgang mit den radioaktiven Abfällen aus der Atomenergienutzung einen gesellschaftlichen Konsens braucht. Allerdings müssen dafür die Rahmenbedingungen vorhanden sein oder geschaffen werden, um einen tatsächlichen Neustart der bisher gescheiterten Endlagersuche zu ermöglichen. Große Teile der Anti-Atom-Bewegung und der Bürgerinitiativen und diverse Umweltverbände haben massive Kritik am Standortauswahlgesetz und der Arbeit der in diesem Rahmen eingesetzten „Endlager“-Kommission geübt und entsprechend ihre Ablehnung einer Zusammenarbeit mit bzw. in der Kommission begründet. Sie haben gemeinsam mit dem Deutschen Naturschutzring (DNR) ihre Forderungen und Argumente für einen Neustart im Umgang mit den radioaktiven Abfällen und einen entsprechenden gesellschaftlichen Prozess im März 2014 umfangreich vorgetragen und dokumentiert (www. dnr.de/aktuell/ dokumentation-tagung-atommuell.html).

Im Rahmen der derzeit anlaufenden Genehmigungsverfahren für die Stilllegung von Atomanlagen gibt es von Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden vielfach die Klage, dass seitens Behörden und Betreibern unzureichende Informationen zur Verfügung gestellt werden, um Bürgerinnen und Bürger eine tatsächliche Bewertung der geplanten Rückbau- oder sonstiger Maßnahmen in diesem Zusammenhang zu ermöglichen. Dies ist Medienberichten im Zusam­menhang mit Stilllegungsverfahren an den Standorten in Obrigheim, Biblis, Brunsbüttel, Neckarwestheim, Isar/Ohu und anderenorts zu entnehmen.

Hinzu­ kommen wachsende Konflikte um neue Zwischenlager für leicht- und mittelra­dioaktive Abfälle sowie um die weitere Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle an den Standorten der Atomkraftwerke (AKW; siehe auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein zur Aufhebung der Genehmigung für das Standortzwischenlager am AKW Brunsbüttel).

Offenkundig gibt es derzeit keine ausreichenden Verfahren, in denen zwischen Öffentlichkeit und (staatlichen oder privaten) Betreibern Dialog- und Beteili­ gungsprozesse stattfinden, die geeignet sind, einen vielfach beschworenen Neu­ start im Umgang mit (künftigen) radioaktiven Abfällen in den betroffenen Regionen bzw. Standorten von Atomanlagen mit Leben zu füllen. Ein gesellschaft­ licher Konsens im Umgang mit radioaktiven Abfällen ist vor dieser Kulisse nicht erreichbar.

Das ehemalige Atomforschungszentrum GKSS – heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) – hat zur Vorbereitung seiner Planungen für die Stilllegung der dortigen Atomanlagen im Oktober 2012 der Öffentlichkeit ein Angebot für einen „konsensorientierten Dialog“ gemacht.

Von Bedeutung ist die Bereitschaft des Betreibers, nicht nur unmittelbar Stillle­ gungsfragen zu behandeln, sondern einen umfassenderen Dialog auch z. B. über die rund um Geesthacht hohen Leukämieerkrankungen bei Kindern und Jugend­ lichen zu ermöglichen oder auch die Geschichte der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS in den Prozess einzubeziehen.

Inzwischen läuft dieser konsensorientierte Dialog seit fast drei Jahren. Im Rahmen dieses Prozesses ist inzwischen ein Antrag auf Rückbau gestellt und ein Scoping-Termin durchgeführt worden.

Auf der Homepage der Dialog-Seite des HZG wird berichtet: „Da es für den bundesweit einzigartigen konsensorientierten Dialogprozess bei der Stilllegung von Atomanlagen keine rechtlichen Rahmenbedingungen gibt, haben HZG und Begleitgruppe in gemeinsamen und getrennten Sitzungen ,Grundzüge für die Zusammenarbeit‘ erarbeitet. Darin definieren beide Seiten ihrjeweiliges Selbst­ verständnis im Dialogprozess und in welcher Weise sie auch in Zukunft zu ge­ meinsamen Lösungen kommen wollen.“

Nach Einschätzung der Akteure HZG und Begleitgruppe gibt es „keine recht­lichen Regelungen in der Bundesrepublik für ein auf Konsens ausgerichtetes Dialogverfahren zwischen Betreibern einer kerntechnischen Einrichtung und der Bevölkerung. In diesem Rahmen führt das HZG einen freiwilligen Dialog.“

Bis heute hat es nach unserem Wissen bislang keine Unterstützungsangebote oder Gesprächskontakte mit der Begleitgruppe seitens politischer Entschei­dungsträger des Bundes oder der Länder gegeben.

 

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die in den laufenden Genehmigungsver­ fahren an zahlreichen Atom-Standorten vorgetragenen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, zu wenig Informationen zu erhalten, um in den Verfahren als Einwenderinnen und Einwender den Umfang und die Auswirkungen der Stilllegungsplanungen bewerten zu können?

2. In welcher Weise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass es möglichst umgehend mehr Kooperation zwischen Genehmigungsbehörden und Bürgerinnen und Bürgern gibt, mindestens aber den Wünschen nach mehr Informationen durch die zuständigen Behörden deutlich besser entge­gen gekommen wird?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten von Bürgerinitiativen, Anti-Atom-Aktiven und anderen ehrenamtlich Aktiven an den Standorten mit Atommüll in Bezug auf die Debatte über die Sicherheit im Umgang mit radioaktiven Abfällen?

4. Mit welchen Maßnahmen und Initiativen wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass auch an anderen Standorten mit Atommülllagern künftig Dialogprozesse mit dem Ziel, einen gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit dem Atommüll zu erreichen, stattfinden können und die sicherheitsorientierten Aktivitäten von Bürgerinitiativen, Umweltverbänden und aktiven Einzelpersonen unterstützt werden?

5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den konsensorientierten
Dialog-Prozess zwischen HZG und der Begleitgruppe im Rahmen der Stilllegung
der ehemaligen Atomforschungsanlagen der GKSS in Geesthacht?

6. Wie bewertet die Bundesregierung den konsensorientierten Dialog-Prozess zwischen HZG und Begleitgruppe bei der Stilllegung der ehemaligen Atomanlagen der GKSS?

7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare Dialog-Prozesse an anderen bundesdeutschen Standorten von Atomanlagen?
Wenn ja, in welcher Weise sind diese aus Sicht der Bundesregierung ver­gleichbar, und welche Unterschiede gibt es jeweils?

8. An welchen Standorten mit Atomanlagen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Bürgerdialoge oder ähnliche Angebote seitens staatlicher Stellen oder seitens der Betreibervon Atomanlagen?

9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Dialog-Angebote von (pri­vaten) Betreibern bzw. staatlichen Stellen an Bürgerinnen und Bürger und Öffentlichkeit mit einer „Konsensorientierung“ einerseits und der Bereit­ schaft zur Befassung auch „geschichtlicher Aspekte“ des Betriebs der je­ weiligen Anlage – wie bei „HZG im Dialog“ – andererseits, das Gelingen solcher Prozesse wesentlich verbessern kann, im Vergleich zu reinen Infor­mations- und Transparenzangeboten?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welcher Weise wird die Bundesregierung daraufhinwirken, dass es solche konsensorientierten Prozesse an möglichst vielen Standorten ge­ben kann?

10. In welcher Weise kann sich die Bundesregierung vorstellen, den konsens­
orientierten Dialogprozess in Geesthacht zu unterstützen

a) hinsichtlich des gemeinsamen Prozesses zwischen HZG und Begleit­gruppe und

b) zur Unterstützung der ehrenamtlichen Begleitgruppe?

11. Ist seitens der Bundesregierung oder anderer staatlicher Stellen vorgesehen, sich durch direkte Gespräche über die Arbeit des konsensorientierten Dia­logs in Geesthacht zu informieren?

Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, 18. August 2015

Atommüll im Kreisverkehr – Arbeitsgruppe der Endlager-Kommission widerspricht Bundesumweltministerium

radioaktiv-02Eins vor, zwei zurück oder andersherum? Die Lagerung radioaktiver Abfälle und die dazu gehörige Kommission haben ein Problem: Genauer gesagt, die AG3 will nicht so, wie das Bundesumweltministerium. „Die Arbeitsgruppe 3 der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe hat Bedenken gegen die im Entsorgungsprogramm der Bundesregierung vorgeschlagene gemeinsame Endlagerung verschiedener Arten radioaktiver Abfallstoffe formuliert. „Unserem gesetzlichen Auftrag entsprechend werden wir weiter Kriterien für ein Endlager nur für hochradioaktive Abfallstoffe erarbeiten“, fasste der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Michael Sailer am Dienstag  in Berlin eine Diskussion des Gremiums über das bei der Standortsuche zu berücksichtigende Inventar zusammen. Das dürfte nicht das letzte Wort sein. Zur nächsten Sitzung der Kommission ist Staatssekretär Jochen Flasbarth geladen. Thema: Das nationale Entsorgungsprogramm oder kurz NaPro.

Die Auseinandersetzungen in der Atommüll-Debatte und in der Kommission nehmen zu. Dafür sorgt das vor wenigen Tagen beschlossene nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung, in dem eine Menge neuer Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Eines davon: Atommüll aus der ASSE und Gronau soll künftig aus Sicht der Bundesregierung nicht im Schacht Konrad, sondern gemeinsam mit dem hochradioaktiven Atommüll vergraben werden – wenn die Kommission nichts dagegen hat (sonst eben doch in den Schacht Konrad…)

Die jetzt aufkommende Debatte dürfte Wasser auf den Mühlen vieler Anti-Atom-Initiativen sein. Sie hatten vor dem Arbeitsbeginn der Kommission und mit Blick auf die im Standortauswahlgesetz gemachten Vorfestlegungen unter anderem immer wieder betont, dass ein gesellschaftlicher Konsens und Lösungen für den weiteren Umgang mit dem Atommüll nur gelingen kann, wenn alle Arten von Atommüll in die Debatte einbezogen werden. Es ist völlig klar, dass ein solcher angestrebter Konsens nicht gelingen kann, wenn man auf der einen Seite vielleicht irgendwelche Verbesserungen hinbekommt, damit aber an anderer Stelle für neuen Widerstand sorgt. Genau das steht jetzt an, denn rund um den Schacht Konrad wächst der Widerstand, seit dem der erste Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramm“ noch vorsah, den zusätzlichen Atommüll aus der ASSE und Gronau im Schacht Konrad einzulagern.

Um diesen Protesten aus dem Weg zu gehen, hatte sich das BMUB vor wenigen Tagen mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Konzept entschlossen, den Schacht Konrad vorerst nicht weiter zu belasten und eine gemeinsame Lagerung der hochradioaktiven und der leicht- und mittelradioaktiven Abfälle durch die Kommission prüfen zu lassen.

Die AG Schacht Konrad hatte so reagiert: „Die Erweiterung von Schacht KONRAD ist nicht vom Tisch“ und „Wir können es zwar als Teilerfolg werten, dass unser massiver Protest in Berlin nicht zu überhören war. Aber letztlich wurde die Entscheidung über die Lagerung weiterer 300.000 m³ schwach- und mittelradioaktiven Mülls nur um ein Jahr verschoben.“ Siehe dazu hier ausführlich. Möglicherweise war selbst diese Einschätzung der AG noch zu optimistisch.

Nun hat sich die AG3 der Kommission zu den „Endlager-Kriterien“ heute erstmals mit dem Thema in der Sache befasst und gegen ein solches „Misch-Konzept“ argumentiert.

In der PM der Kommission zur Sitzung der AG3 heißt es weiter: „„Bei den anderen vom Nationalen Entsorgungsprogramm für den Standort  vorgesehenen radioaktiven Abfällen wäre erst zu klären, ob von ihnen Gefährdungen für die Lagerung der hoch radioaktiven Abfälle ausgehen.“, sagte Sailer weiter.“

Das vom Bundeskabinett vor zwei Wochen verabschiedete Nationale Entsorgungsprogramm schlägt vor, am Standort eines Endlagers für hoch radioaktive Abfallstoffe auch schwach  radioaktive Abfälle aus der Urananreicherung zu deponieren und zudem Abfälle, die aus dem Atommülllager Asse geborgen werden sollen. Das Programm enthält eine Revisionsklausel, nach der sich durch Empfehlungen der Endlager-Kommission wesentliche Änderungen ergeben können.

Nach Auffassung der Arbeitsgruppe 3 der Endlager-Kommission könnte eine gemeinsame Lagerung unterschiedlicher Abfallarten die Anforderungen an den gesuchten Standort erheblich ändern. Der Arbeitsgruppen-Vorsitzende Sailer wies darauf hin, dass vor allem über chemische Zusammensetzung und Reaktionsfähigkeit der Abfälle, die aus der Asse zurückgeholt werden sollen, keine sicheren Informationen vorlägen. Schwierig beurteilen könne man auch das Verhalten radioaktiver Abfälle aus der Forschung und dem Abriss von Kernkraftwerken, die den Annahmebedingungen des in Bau befindlichen Endlagers Schacht Konrad nicht entsprächen. Nach dem beschlossenen Entsorgungsprogramm sollen auch diese nicht für Schacht Konrad geeigneten Abfälle am Standort für die hochaktiven  Abfallstoffe deponiert werden.

Nach Auffassung der Arbeitsgruppe müsste man für eine gemeinsame Lagerung unterschiedlicher  Abfallarten nicht nur einen Standort mit einem sehr viel größeren ungestörten Bereich von Salz, Ton- oder Kristallingestein finden. Je nach chemischer Zusammensetzung oder Konditionierung der weiteren Abfälle könnten sich in unterschiedlichen Gesteinen zusätzliche  Schwierigkeiten ergeben, sagte Sailer. Die Arbeitsgruppe kam überein, beim Bundesumweltministerium genauere Informationen über die weiteren Abfälle zu erbitten. Sie will auch eine Expertise über Probleme gemeinsamer Endlagerung unterschiedlicher Abfallarten erstellen.“

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