Vattenfall baut ab: Antrag zur Stilllegung des AKW Krümmel eingereicht
Wenn auch weiter mit Vorbehalten: Aber Vattenfall hat nun auch für das letzte der nach Fukushima abgeschalteten Atomkraftwerke einen Stilllegungsantrag gestellt. Jahrelang hatte der Konzern diesen Antrag für das AKW Krümmel verzögert, um dadurch auch Druck für eine Schadensersatzklage vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington zu machen. Insgesamt 4,7 Mrd Euro will Vattenfall von Deutschland für die nach Fukushima verfügte endgültige Abschaltung der AKWs Brunsbüttel und Krümmel. “Der Antrag beinhaltet keinen Verzicht auf bestehende Genehmigungen”, betont Vattenfall und stellt den Antrag auf Stilllegung und Rückbau des Kernkraftwerks Krümmel (PDF) hier bei Vattenfall online. (Oder hier direkt von diesem Server als PDF) Bürgerinitiativen warnen, dass Betreiber und Atomaufsicht zu hohe Strahlenwerte während der Stilllegung zulassen wollen.
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Die SHZ berichtet jetzt: “Der Energiekonzern Vattenfall Europe Nuclear Energy hat völlig überraschend einen Rückbauantrag für das Kernkraftwerk Krümmel am Elbufer bei Geesthacht gestellt. Das teilte am Dienstag Sandra Kühberger, die Sprecherin von Vattenfall in Berlin, mit. Sie betont: „Der Antrag beinhaltet keinen Verzicht auf bestehende Genehmigungen.“ Das war lange Zeit der Knackpunkt in der Geschichte, denn Vattenfall hat die Bundesrepublik Deutschland vor einem Washingtoner Gericht auf Schadensersatz verklagt, nachdem die Bundesregierung den Atomausstieg beschlossen und Krümmel damit früher als geplant vom Netz genommen hatte.”
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In einer Pressemeldung schreibt Vattenfall: “„Der Verlauf des Genehmigungsverfahrens in Brunsbüttel dient uns als Erfahrungsbasis – die Erfahrungen, die wir bereits gesammelt haben, fließen in Krümmel mit ein. Deshalb gehen wir davon aus, dass wir den Sicherheitsbericht für Krümmel schon in den kommenden Monaten einreichen können“, so Pieter Wasmuth, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy.
Der Sicherheitsbericht ist ein wesentliches Element im Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks und beschreibt den Gesamtprozess des rund 15 bis 20 Jahre dauernden Rückbaus. „Der Bericht ist öffentlich und informiert auch Dritte, z. B. betroffene Anwohner, ob und wie sie durch das Vorhaben berührt sein könnten“, so Pieter Wasmuth weiter.”
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Diese Darstellung über den Sicherheitsbericht kann man getrost als Irreführung oder schönfärberisch bezeichnen. Zum Erörterungstermin am AKW Brunsbüttel hatte es massive Proteste gegeben, weil die Informationen über die tatsächlichen Ablaufpläne den Antragsunterlagen und Berichten nicht zu entnehmen sind. Der BUND in Schleswig-Holstein z.B. hatte jüngst gefordert, die vorgesehenen Strahlenwerte für den Stilllegungsprozess deutlich zu senken: “Nach Recherchen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Schleswig-Holstein hat die Atomaufsichtsbehörde in Kiel die Reduzierung von Emissionsgrenzwerten für radioaktive Stoffe für das Atomkraftwerk Brunsbüttel versäumt. Der BUND hat die Reaktorsicherheitsbehörde aufgefordert die Grenzwerte bis zum 1. Oktober 2015 abzusenken.”
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Update: Die Initiative Brokdorf akut reagiert auf den Antrag von Vattenfall mit einer PM und “begrüßt, dass Vattenfall einen Antrag auf Rückbau des KKK gestellt hat”. Weiter heißt es dann aber: “Allerdings warnt die Initiative Brokdorf-akut die Bevölkerung in Geesthacht und Umgebung vor den mit dem Rückbau verbundenen Strahlengefahren; denn auf dem Erörterungstermin zum Rückbau für das AKW Brunsbüttel haben wir die Erfahrung machen müssen, dass dem Strahlenschutz nicht die oberste Priorität vor den wirtschaftlichen Interessen von Vattenfall eingeräumt wird. Das Verteilen radioaktiver Stoffe in die Umgebung ist eben billiger als deren Rückhaltung und Verbringung in ein zukünftiges Endlager.
Sollte nämlich das Vorgehen – wie angekündigt – tatsächlich dem für den Rückbau des AKW Brunsbüttel entsprechen, so weist Brokdorf-akut schon jetzt auf folgende Defizite hin:
1. Die zur Bürgerinformation ausgelegten Unterlagen waren sehr dürftig und genügten nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts.
2. Die Freisetzungen mit der Abluft und in die Elbe wurden bei den radioaktiv belasteten Stäuben um den Faktor 100 höher beantragt als die im Leistungsbetrieb getätigten Emissionen.
3. Erhebliche Mengen radioaktiv belasteten Materials sollen in den Stoffkreislauf abgegeben werden dürfen, wodurch die Bevölkerung verstrahlt werden kann.
4. Der Antrag für den Rückbau des AKW Brunsbüttel enthielt die Einschränkung, eine Rückbaugenehmigung nicht nutzen zu wollen, falls die Auflagen zum Strahlenschutz zu kostenintensiv wären.”
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