AKW Philippsburg wird abgeschaltet – Atommüll bleibt – Atomenergie keine Alternative gegen die Klimakatastrophe

Spätestens an Silvester wird der zweite Reaktorblock des Atomkraftwerks Philippsburg in Baden-Württemberg endgültig abgeschaltet. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE:

„Es ist gut und längst überfällig, dass in Philippsburg nun endlich Schluss ist mit der unverantwortlichen Atomstromerzeugung. Damit aber ist der atomare Wahnsinn nicht vorbei: Es bleiben große Mengen Atommüll, dessen dauerhaft sichere Lagerung bis heute ungeklärt ist. Die Super-GAU-Risiken und die Atommüllberge sind auch der Grund, warum die Atomenergie keine Alternative gegen die Klimakatastrophe sein kann.

Noch besser wäre es, jetzt auch in Brokdorf, Grohnde und Lingen, im Landkreis Landshut (Ohu/Isar) und Gundremmingen sowie in Neckarwestheim das Super-GAU-Risiko abzuschalten. In jedem der noch in Betrieb befindlichen AKWs könnte es zu schwersten Nuklearkatastrophen kommen.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang noch einmal daran, dass nicht nur eine Verkettung von technischen Fehlern in jedem bundesdeutschen AKW zum Super-GAU führen könnte. Auch gegen Terrorangriffe wie z.B. mit Passagierflugzeugen vom Typ A380 ist keines der noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke ausreichend gesichert.“

Castor-Atommüll aus WAA: Genehmigung für Einlagerung im Zwischenlager Biblis erteilt – Transportgenehmigung steht noch aus

Atommüll aus der Wiederaufarbeitung darf in das Castor-Zwischenlager in Biblis eingelagert werden. Das hat das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) einen Tag vor Weihnachten genehmigt. Damit fehlt nur noch die Transportgenehmigung, die ebenfalls vom BfE erteilt werden muss. Bei dem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung handelt es sich um verglaste Abfälle. Bislang ist in den Castor-Lagern in den Zwischenlagern an den AKW-Standorten lediglich die Aufbewahrung von Brennelementen genehmigt, die aus dem jeweiligen AKW stammen. Auch handelt es sich um andere Behälter, die hier eingesetzt werden. Wegen der vielen Besonderheiten in Verbindung mit diesem Atommüll hatten Anti-Atom-Organisationen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und die Nachrüstung von Heißen Zellen zur Reparatur defekter Castor-Behälter gefordert. Das hatten die Behörden abgelehnt. (Foto: GNS)

Das Genehmigungsverfahren zur Zwischenlagerung von bundesdeutschen Abfällen aus der Wiederaufarbeitung am Standort Biblis ist abgeschlossen. Der Betreiber des Zwischenlagers, die Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ), hat die dafür notwendigen atomrechtlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Um die sechs Behälter mit Abfällen aus der Wiederaufarbeitungsanlage im britischen Sellafield zurücknehmen zu können, bedarf es noch einer Transportgenehmigung, die derzeit noch geprüft wird.

Ausgabejahr 2019
Datum 23.12.2019

Bis heute befinden sich noch verglaste Abfälle aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken im Vereinigten Königreich und Frankreich. Die Abfalleigentümer sind völkerrechtlich verpflichtet, diese zurückzunehmen. Im Jahre 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Energieversorgungsunternehmen, die letzten bei der Wiederaufarbeitung entstandenen radioaktiven Abfälle in 25 Behältern in den Zwischenlagern Biblis, Brokdorf, Isar und Philippsburg zwischenzulagern.

Mit der Aufbewahrung der verglasten radioaktiven Abfälle am Standort Biblis wird die bereits genehmigte Zahl an Behältern dort nicht ausgeschöpft. In dem Zwischenlager ist u.a. die Aufbewahrung von maximal 135 Behältern mit hochradioaktiven Abfällen gestattet. Inklusive der Behälter mit den verglasten Abfällen werden dort 27 Behälter weniger stehen als ursprünglich geplant.

Für den Rücktransport der verglasten hochradioaktiven Abfälle aus dem Vereinigten Königreich zum Standort Biblis hat die Transportfirma DAHER Nuclear Technologies GmbH den Antrag gestellt. Für die Erteilung der Beförderungsgenehmigung ist das BfE zuständig. Das Verfahren ist weit fortgeschritten, der Antragsteller hat hier allerdings noch nicht alle Nachweise, die für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen erforderlich sind, erbracht. Die Dauer dieses Verfahrens liegt maßgeblich in der Hand der Antragstellerin. Diese muss alle Nachweise vollständig und in der erforderlichen Detailtiefe vorlegen.

Hintergrund:

Die Abfälle entstanden in Anlagen im Vereinigten Königreich und Frankreich. Die deutschen Energieversorgungsunternehmen hatten bis 2005 bestrahlte Brennelemente aus ihren Atomkraftwerken dorthin zur Wiederaufarbeitung transportiert, der letzte Transport nach Sellafield fand im Mai 1998 statt. Die dabei entstandenen flüssigen Abfälle wurden anschließend in Glas geschmolzen und seitdem sukzessive zurück transportiert. Um Transporte des hochgefährlichen Materials zu minimieren und die Wiederaufarbeitung insgesamt zu beenden, wurden die Atomkraftwerksbetreiber ab 2002 verpflichtet, Zwischenlager zur Aufbewahrung der bestrahlten Brennelemente an den Standorten der Reaktoren zu bauen. Seit dem Jahr 2005 ist die Lieferung von Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken in die sogenannte Wiederaufarbeitung verboten.

Bis 2011 transportierten die Abfalleigentümer die radioaktiven Rückstände aus der Wiederaufarbeitung in das Zwischenlager Gorleben in Niedersachsen. Dort stehen heute rund 80 Prozent der Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung. In Gorleben befindet sich auch der einzige Standort, der teilweise auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle untersucht worden war. Diese geologischen Untersuchungen waren 2012 beendet worden.

Mit dem Standortauswahlgesetz, das der Bundestag 2013 mit breiter Mehrheit verabschiedete, änderte der Gesetzgeber auch das Atomgesetz: die verbliebenen verglasten Abfälle im Ausland sind demnach in den Zwischenlagern an den Standorten der Kernkraftwerke aufzubewahren. Ziel war es, bei der ergebnisoffenen Suche nach einem Endlager nicht den Eindruck zu erwecken, Gorleben sei als Endlagerstandort bereits festgelegt. 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Energieversorgungsunternehmen, die verbliebenen radioaktiven Abfälle in Biblis, Brokdorf, Niederaichbach (Kernkraftwerk Isar) und Philippsburg zwischenzulagern.

Bericht vorgelegt: Finanzierung Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke durch die Betreiber

Wie steht es um die Finanzierungssicherheit bei Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke? CDU/CSU und SPD hatten 2016 mit den Stimmen der Grünen eine „Neuordnung der Finanzierung“ des atomaren Erbes beschlossen. Der gesamte Atommüll-Bereich wurde verstaatlicht, die Konzerne gegen eine zu geringe Einmalzahlung dauerhaft von der Haftung befreit. Für Stilllegung und Rückbau sind sie weiterhin zuständig, geblieben ist es aber auch bei der riskanten Methode der Rückstellungen. Jetzt gibt es einen Prüfbericht in Sachen Sicherheit der Rückstellungen für Stilllegung und Rückbau der AKWs vom Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag der Bundesregierung.

Hubertus Zdebel, für Atompolitik zuständiger Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE im Bundestag: „Als Fraktion DIE LINKE hatten wir 2016/2017 gefordert, dass die Atomkonzerne die Kosten zur Finanzierung von Stilllegung und Rückbau und für die Atommüllentsorgung insgesamt in den 2017 neu gebildeten Entsorgungsfonds hätten einzahlen sollen, verbunden mit einer weiteren Haftung, sollten die Beträge nicht ausreichen.

CDU/CSU, SPD und auch die Grünen haben den Atomkonzernen aber das Geschenk gemacht, nur den Bereich der Atommüll-Kosten in einen Fonds zu überführen und die AKW-Betreiber gegen eine Einmalzahlung von der weiteren Haftung zu befreien. Dafür mussten die Konzerne nicht einmal ihre Schadensersatzklagen zurückziehen. Ich will nur an die Vattenfall-Klage vor einem internationalen Schiedsgericht erinnern, in der das Unternehmen mehr als fünf Milliarden Euro Schadensersatz für die AKWs Brunsbüttel und Krümmel verlangt!

Statt eine komplette Sicherung der Gelder inklusive Haftung auch bei Stilllegung und Rückbau umzusetzen, haben CDU/CSU, SPD und Grüne es leider bei der unsicheren Form der Finanzierung über die Bildung von Rückstellungen belassen. Stilllegung und Rückbau der AKWs wird 15 oder 20 Jahre dauern, vermutlich sogar länger. Das BAFA gibt uns in ihren Berichten nun gerade mal eine Prognose für drei Jahre. Wir können nur hoffen, dass das nicht zum Schaden der SteuerzahlerInnen schief geht!“

Einige Hinweise zu dem Bericht in der Drucksache 19/15495 (PDF), in dem sich auch weitere Angaben zu den einzelnen Unternehmen und Betreibern sowie zu den jeweiligen Atomkraftwerken finden lassen.

Die Betreiber von in Deutschland gelegenen Kernkraftwerken (KKW) sind gemäß § 1 des Gesetzes zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle (Transparenzgesetz) verpflichtet, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich eine Aufstellung der Rückstellungen für die Stilllegung und den Abbau der KKW sowie für die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle (Rückbauverpflichtungen) zu übermitteln. Die Ergebnisse der Prüfung dieser Aufstellung durch das BAFA bilden die Grundlage für den gemäß § 7 des Transparenzgesetzes jährlich zu erstattenden Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag.Inzwischen liegen diese Berichte für die Jahre 2017 und 2018 vor.

Das BAFA kommt im Bericht für 2018 zu dem Ergebnis, dass es keinerlei Beanstandungen bei den gebildeten Rückstellungen gibt. Geprüft wird dabei offenbar aber nur, ob bestimmte Regeln eingehalten und ob für die nächsten drei Jahre Anlässe erkennbar sind, die Probleme bereiten. Solche Probleme werden nicht benannt.

Im Geschäftsjahr 2018 beträgt die Summe der gebildeten Rückstellungen 21,9 Mrd. Euro. Im Vorjahresbericht für 2017 (Drucksache 19/06223, PDF) waren es 21,0 Mrd. Euro. In der Summe haben sich die Rückstellungen Aufgrund von der Zinsmarktentwicklung und aufgrund von Preissteigerungen erhöht. Teilweise wurden Rückstellungen aber auch für bereits stattfindende Stilllegungs- und Rückbautätigkeiten eingesetzt! (Siehe Fazit auf Seite 31f der Drucksache)

Zu den erwarteten Kosten/Ausgaben für Stilllegung und Rückbau heißt es auf Seite 43: „Für die Jahre 2019 bis 2021 wird mit jährlichen Ausgaben für Rückbauverpflichtungen (eskaliert) von ca. 1,5 Mrd. Euro gerechnet. In diesem Zeitraum werden nach heutigem Stand noch Erlöse aus der Stromproduktion der laufenden KKW generiert, die zur teilweisen Deckung der Rückbauverpflichtungen genutzt werden können. Die höchsten Ausgaben für Rückbauverpflichtungen werden nach der Stilllegung der letzten KKW für die Jahre 2023 bis 2026 erwartet. Hier werden über alle EVU hinweg Ausgaben von voraussichtlich bis zu 1,8 Mrd. Euro pro Jahr anfallen. Nach 2026 wird ein stetiger Rückgang der Ausgaben zu verzeichnen sein. Ab 2030 werden die Ausgaben aus heutiger Sicht den Betrag von 1 Mrd. Euro pro Jahr dauerhaft unterschreiten.“

Der Bericht betont, dass nach der Entsorgungs-Neuregelung der (bis dahin hohe) Verschuldungsgrad der Konzerne deutlich abgenommen hat. Das BAFA stellt abschließend auf Seite 35 fest: „Anhand der von allen Betreibern eingereichten Cashflow-Planungen konnte sich das BAFA ein Bild darüber verschaffen, wie sich die Liquiditätssituation der Konzerne in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickeln wird. Aus der Prüfung der verfügbaren liquiden Mittel durch das BAFA haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betreiber den Rückbauverpflichtungen – insbesondere in den nächsten drei Geschäftsjahren – nicht nachkommen können.“

Vattenfalls AKW Krümmel: Letzter Castor hochradioaktiv ins Zwischenlager

Noch im Mai meldete Vattenfall, das im abgeschalteten Atomkraftwerk Krümmel bei der Beladung eines Köchers für hochradioaktive Sonderbrennstäbe eine Brennstabkapsel aus dem Greifwerkzeug abstürzte (siehe unten). Jetzt teilt Vattenfall mit, dass der letzte Castorbehälter mit diesen besonderen Atomabfällen ins benachbarte Zwischenlager transportiert wurde und das AKW damit kernbrennstofffrei sei. Das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle gehört seit kurzem der staatlichen Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH.

Die hochradioaktiven Brennelemente waren bereits nach und nach in den letzten Jahren in Castor-Behälter verpackt und ins Zwischenlager am Standort transportiert worden. Im Nasslager des Reaktors befanden sich aber noch sogenannte Sonderbrennstäbe. Nun sind auch diese aus dem Reaktor geholt worden. In den Lübecker Nachrichten (12.12.2019) berichtet Timo Jann mit Bezug auf Vattenfall: „Der letzte Castor in Krümmel ist hingegen ein Einzelstück. „Wir haben 154 Sonderbrennstäbe in neun Köchern, die einzeln verschweißt und auf Dichtigkeit geprüft wurden, darin verpackt“, berichtet Barbara Meyer-Bukow, die Sprecherin des Energiekonzerns Vattenfall, dem der Atommeiler gehört. Als Sonderbrennstäbe werden die Brennstäbe bezeichnet, die aus verschiedenen Gründen Beschädigungen aufweisen und aus den normalen Brennelementen, in denen sie gebündelt waren, entnommen wurden. Eigentlich passen 52 Brennelemente in einen Castor. Durch umfangreiche Berechnungen und Tests musste nachgewiesen werden, dass der Castor auch für die Köcher mit den fingerdicken und vier Meter langen Sonderbrennstäben tauglich ist.“ Nunmehr befinden sich insgesamt 42 Castor-Behälter mit mehr als 2000 Brennelementen im Zwischenlager. Das berichtet auch die LAGAtom. Siehe außerdem hier mit Foto Bergedorfer Zeitung.

Im AKW Krümmel erwartet die Belegschaft von derzeit noch rund 190 Mitarbeiter*innen eine Genehmigung für Stilllegung und Rückbau in 2020.

Frische Uran-Brennelemente, die nicht mehr im AKW Krümmel zum Einsatz gekommen sind, aber kontaminiert waren, hat Vattenfall inzwischen auch aus Geesthacht abtransportieren lassen. UmweltFAIRaendern hatte darüber informiert, dass Vattenfall diese Brennelemente in die USA exportieren wollte, um neue Brennelemente für andere Reaktoren daraus fertigen zu lassen.

Pressemitteilung Vattenfall 24.05.2019 5:00 CET (Link siehe oben):  Kraftwerk Krümmel: Handhabung von Sonderbrennstäben

Im dauerhaft abgeschalteten Kernkraftwerk Krümmel (KKK) rutschte bei der Beladung eines Köchers für Sonderbrennstäbe eine Brennstabkapsel aus dem Greifwerkzeug.

Sie sank wenige Zentimeter auf eine Platte und wurde dabei nicht beschädigt. Nach Sicherung der Kapsel wurde sie mit einem weiteren Greifwerkzeug in die vorgesehene Position im Köcher abgesetzt. Eine Brennstabkapsel umhüllt und schützt einen defekten Brennstab. Eine geänderte Vorgehensweise bei der Handhabung der Brennstabkapseln soll ein erneutes Herausrutschen einer Kapsel verhindern.

Der Vorgang wurde der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde gestern, 23. Mai 2019, fristgerecht als Meldepflichtiges Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) angezeigt. Das Ereignis liegt unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in Kraftwerken („INES 0“).

Die Brennelemente sind bereits alle in Castoren verladen und ins Standortzwischenlager gestellt worden. Die noch in der Anlage vorhandenen Sonderbrennstäbe werden zurzeit in spezielle Köcher geladen und anschließend ebenfalls in Castorbehälter verpackt, um die Brennstofffreiheit des Kraftwerks Krümmel herzustellen.

Dialog Rückbau Atomforschungsreaktor Geesthacht: Umgang mit radioaktivem Abwasser verbessert

Im Rahmen des  konsensorientierten Dialogs beim Rückbau der Atomforschungsanlage der ehemaligen GKSS in Geesthacht haben sich Betreiber und Begleitgruppe auf einen verbesserten Umgang mit radioaktiven Abwässern verständigt. Das teilen die Dialog-Partner jetzt in einem Newsletter zum Jahresende mit. Bereits 2012 startete das Dialog-Projekt in Geesthacht. Die Beteiligten – der Betreiber Helmholtz-Zentrum Geesthacht und eine Gruppe aus Bürger*innen, kommunalen Vertreter*innen und Initiativen – hatten sich in einem intensiven Prozess gemeinsame Spielregeln für den Dialog erarbeitet. Dazu zählen auch Verabredungen zur Unterstützung der Begleitgruppe durch unabhängige Experten und der Umgang miteinander im Falle von Dissens. Auch in dem benachbarten und ebenfalls stillgelegten AKW Krümmel sowie ebenfalls in Schleswig-Holstein gelegenen stillgelegten AKW Brunsbüttel sind beim kommenden Abriss anfallende radioaktive Abwasser-Einleitungen in die Elbe Thema. Darüber berichtet die LAGAtom hier und hier.

umweltFAIRaendern dokumentiert den Newsletter:

Newsletter „HZG im Dialog“ der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) / Dezember 2019

Beim zukünftigen Rückbau der Atomforschungsanlagen des Helmholtz-Zentrum Geesthacht fallen in geringem Umfang auch radioaktive Abwässer an, die in die Elbe abgeleitet werden dürfen. Die beantragten Mengen und genehmigten Grenzwerte entsprechen dabei denen im Forschungsbetrieb.

Der HZG-Dialog hat sich über einen längeren Zeitraum und in mehreren Sitzungen intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Dabei konnte der Betreiber für die Begleitgruppe plausibel darstellen, dass die Einleitungen unter den zulässigen Grenzwerten der Strahlenschutzverordnung liegen.

Sämtliches Abwasser aus dem Forschungsreaktor wird nach der Nutzung zunächst aufgefangen und radiologisch untersucht. Nur wenn es eine Aktivitätskonzentration von weniger als 3,7 E6 Bq/m³ aufweist, darf es in die Elbe eingeleitet werden. Im Wesentlichen handelt es sich bei diesen Abwässern um Hygienewasser, das beim Händewaschen und Duschen im Kontrollbereich anfällt. Die letzte Einleitung durch HZG erfolgte – in der Größenordnung 15 m3 – im Oktober 2018. Der mittlere Abfluss der Elbe beträgt ca. 700 m3 pro Sekunde. HZG lädt mit maximal 5 m3 pro Stunde ein. Dies entspricht 0,0014 m3/s. Die Einleitung erfolgt mit Hilfe einer Leitung, die vom Gelände der Forschungsreaktoranlage bis in die Mitte des Grundes der Elbe führt. Alle bislang durchgeführten baulichen Veränderungen und Wartungsarbeiten werden bei HZG dokumentiert und archiviert.

Abwasser mit höherer Aktivitätskonzentration (> 3,7 E6 Bq/m³) darf nicht eingeleitet werden; daher wird es in einen zugelassenen Tankwagen oder Tankcontainer überführt, extern konditioniert und entsorgt. Diese Prozesse werden von den Behörden vorher genehmigt, kontrolliert und nachweisbar dokumentiert.

Während der Treffen wurden auch Besonderheiten des Standortes Geesthacht diskutiert. So passt das Helmholtz-Zentrum schon jetzt die Einleitungstermine der Tide unterhalb des Sperrwerks in Geesthacht an. Damit wird sichergestellt, dass die Abwässer nur während der Ebbephase der Elbe und mit dem abfließenden Ebbstrom fortgetragen werden.

Eine weitere Besonderheit des Standortes sind die, immer wieder auftretenden, Niedrigwasserphasen der Elbe. Der mittlere Abfluss der Elbe beträgt am Pegel Neu Darchau ca. 700 m3/s. Zum Beispiel während der Phasen mit sehr geringem Abfluss im September 2018 sank der Abfluss hingegen über Wochen auf 200 m3/s. Trotz der geringen Einleitungen des HZG sieht die Begleitgruppe in der Abgabe von Abwässern in derartigen Phasen, mit der dann ja geringeren Verdünnung, ein vermeidbares Risiko. Das Helmholtz-Zentrum hat sich daher über die gesetzlichen Vorgaben hinaus dazu bereit erklärt, in Zukunft keine Einleitungen in Phasen mit geringem Abfluss mehr vorzunehmen.

Zudem wird sich das Helmholtz-Zentrum auf Anregung der Begleitgruppe mit dem Betreiber des Kernkraftwerks Krümmel abstimmen, damit sichergestellt wird, dass gleichzeitige Einleitungen beider Betreiber vermieden werden.

Aus Sicht der Begleitgruppe ist eine wesentliche Gefährdung der Umwelt durch die Einleitungen von Abwässern aus dem Rückbau der Atomforschungsanlagen in die Elbe unwahrscheinlich.

Dass sich das Helmholtz-Zentrum hier zu Maßnahmen bereit erklärt, die über den rechtlichen Rahmen hinausgehen, wertet sie als Erfolg des Dialogprozesses.

Weitere Informationen zum Dialogprozess unter: www.hzg.de/dialog

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