Hochradioaktiv über den Neckar: Schwimmende Atomtransporte

Bei der Suche nach einem Atommüll-Endlager betonen alle, dass es dazu einen gesellschaftlichen Konsens brauche. Bei allen anderen Dingen um Atomkraftwerke und Atommüll ist davon weit und breit nichts zu spüren. Um Kosten zu sparen, sollen 15 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll im Auftrag von EnBW von Obrigheim über den Neckar nach Neckarwestheim verschifft werden. Die Gemeinde dort hat inzwischen eine Klage auf den Weg gebracht (Südkurier). Nicht nur, weil frühere Versprechungen nicht eingehalten werden, sondern auch, weil die Gemeinde einfach übergangen wurde. Eine Entscheidung des Gerichts wird Mitte Juni erwartet. Ob die Betreiber den Termin abwarten, um der Gemeinde Rechtsschutz auch praktisch einzuräumen, ist unbekannt. Anti-Atom-Gruppen protestieren seit Wochen gegen diese Atomtransporte (Neckar-Castorfrei).

In Obrigheim ist der Betreiber dabei, die Castor-Behälter mit den hochradioaktiven Brennelementen zu befüllen. Jeweils drei dieser rund 100 Tonnen schweren Behälter sollen dann auf ein Binnenschiff verladen und nach Neckarwestheim in das dortige Zwischenlager transportiert werden. Die Gemeinde ist wenig begeistert, dass zusätzlich zu dem vor Ort produzierten Atommüll nun noch weiterer radioaktiver Abfall hinzukommen soll. Zugesagt war ehemals, dass in dem Zwischenlager in Neckarwestheim nur vor Ort erzeugter Müll aufbewahrt werden sollte. Eine Genehmigung für die Atomtransporte hatte das „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ (BfE) erst vor wenigen Wochen erteilt. Die Gemeinde Neckarwestheim wurde dabei nicht beteiligt.

Im Südkurier heißt es: „Die Gemeinde Neckarwestheim sieht die Beförderung von 15 Behältern mit insgesamt 342 Brennelementen vom stillgelegten AKW Obrigheim zum Zwischenlager Neckarwestheim kritisch. Daher will die Kommune ein Gutachten zum geplanten Transport einholen, etwa mit Blick auf die Sicherheit. Trotz Aufforderung habe das BfE entsprechende Antragsunterlagen nicht an die Gemeinde weitergegeben, sagte der parteilose Bürgermeister von Neckarwestheim, Jochen Winkler. Ein Gutachten habe die Gemeinde bis jetzt also nicht in Auftrag geben können. Die Atommüllfahrten auf dem Neckar sollen per Eilantrag aufgeschoben werden. „Wir wollen damit schlicht verhindern, dass Fakten geschaffen werden, bevor wir die Möglichkeit einer Prüfung hatten“, sagte Winkler. Es wäre der erste Transport hoch radioaktiver Abfälle auf einem deutschen Fluss.“

Auch die Stuttgarter Zeitung und der SWR berichten über die Klage.

Castor-Protest vor den AKWs in Neckarwestheim am 21. Mai. Neckar Castorfrei.

Anti-Atom-Initiativen protestieren seit Wochen gegen diese gefährlichen Transporte. In einer Pressemitteilung heißt es: „In einer Information des „Bündnis Neckar castorfrei“ heißt es dazu: „Da inzwischen die Transportgenehmigung erteilt wurde, gehen wir davon aus, dass der Abstand vom Leertransport zum ersten hochradioaktiven Transport aus Obrigheim sehr kurz sein wird. Die Schiffe fahren vermutlich in Neckarwestheim erst dann los, wenn die ersten drei CASTOREN in Obrigheim beladen sind. Das heißt, sie fahren früh morgens in Neckarwestheim los, entladen die nächsten drei Leer-Castoren in Obrigheim und ankern über Nacht dort. Der Transport mit dem hochradioaktiven Atommüll startet dann voraussichtlich am nächsten Tag nach Neckarwestheim. Mit dem Leertransport müsst Ihr Euch also voraussichtlich auf mehrere Tage Protest und Widerstand einrichten! Für den Tag des ersten von fünf Castor-Transporten werden wir zu einer Demo und weiteren Protestaktionen während des Transports an und über dem Neckar aufrufen.““

Auch der BUND in Baden-Württemberg sieht die Atomtransporte kritisch, berichtet der Südkurier: „„Ein gekentertes Schiff kann nicht einfach so geborgen werden. Ein Unfall betrifft viele Kilometer Wasser und Tausende Menschen“, hatte etwa die Landesvorsitzende des Umweltverbandes BUND, Brigitte Dahlbender, gesagt.“

DIE LINKE lehnt Autobahnprivatisierung durch die Hintertür ab – Zdebel fordert Ablehnung auch von Strässer und Benning

„In Sachen Autobahnprivatisierung lügen Regierungsparteien SPD und Union, dass sich die Balken biegen“, so Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) zur Abstimmung im Bundestag am morgigen Donnerstag (1.7.2017) über einen Gesetzesentwurf der Großen Koalition, der die Privatisierung der Autobahnen zum Ziel hat. SPD und Union versuchen in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass eine Privatisierung der Autobahnen im Gesetz ausgeschlossen sei. Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hält dies für ein Täuschungsmanöver und erklärt:

„Die SPD behauptet, sie würde eine Privatisierungsbremse ins Grundgesetz stimmen. Wer die Anträge liest, merkt jedoch, dass die SPD ihren Wählerinnen und Wählern Sand in die Augen streut. Statt einer Privatisierungsbremse sollen mit der Gesetzesänderung Tür und Tor für Möglichkeiten zur Privatisierung der Autobahnen geöffnet werden. Mit sogenannten Öffentlich-Privaten-Partnerschaftsmodellen können sich künftig private Investoren wie die Allianz-Versicherung Autobahnstrecken unter den Nagel reißen – zu Lasten der Nutzerinnen und Nutzer der Autobahnen. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben den Bau der Autobahnen zwar finanziert, für ihre Nutzung sollen sie nun aber nach dem Willen der Regierungskoalition zur Kasse gebeten werden, damit die Finanzbranche saftige Extraprofite einfährt.

Ich fordere meine Münsteraner AbgeordnetenkollegInnen Christoph Strässer (SPD) und Sybille Benning (CDU) auf, das Gesetzespaket der Bundesregierung abzulehnen.“

DIE LINKE beantragt sofortigen Beginn des Kohleausstiegs – Planungssicherheit statt Energiewende-Chaos!

Am kommenden Donnerstag (01. Juni 2017) berät der Bundestag einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, in dem das Konzept eines geordneten Ausstiegs aus der Kohleverstromung weiterverfolgt und konkretisiert wird. „Der Kohleausstieg soll gesetzlich fixiert noch in diesem Jahr eingeleitet werden und 2035 beendet sein“, so Hubertus Zdebel, Münsteraner Bundestagsabgeordneter der Linken und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss.

Zdebel weiter: „In offiziellen Verlautbarungen bekennt sich die Bundesregierung zum Klimaschutz und den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Doch durch ihre Hinhaltetaktik verursacht sie nur Chaos und Verunsicherung. Seit Jahren wird über den Kohleausstieg debattiert, doch CDU/CSU und SPD konnten sich bis heute nicht zu einer einzigen verbindlichen Zusage durchringen. Für Bundesumweltministerin Hendricks (SPD) ist der Strukturwandel ‚absehbar‘, aber offensichtlich nicht planbar. Auf diese Weise geschieht der Kohleausstieg schleichend und unkontrolliert, er geht zu Lasten der Belegschaften. Damit erweist sich auch das Argument der Sozialdemokratie, die Arbeiterinnen und Arbeiter nicht im Stich lassen zu wollen, als vorgeschoben. Genau das tut sie nämlich, indem sie die Entwicklung den Geschäftsinteressen der Konzerne überlässt. Diese kürzen ihren Beschäftigten seit Jahren die Gehälter zusammen, um ihre ökonomische Schieflage zu kompensieren.

DIE LINKE will stattdessen einen verbindlichen Plan für einen sofortigen Kohleausstieg bis spätestens 2035 festlegen, damit in den betroffenen Regionen endlich Planungssicherheit herrscht. Wir fordern die planmäßige Stilllegung von Kraftwerksblöcken auf der Basis von blockscharfen Restlaufzeiten bzw. Reststrommengen. Außerdem wollen wir den Neubau von Kohlekraftwerken und den Neuaufschluss von Tagebauen verbieten. Um den Ausstieg sozialverträglich zu gestalten, fordern wir einen Strukturwandelfonds des Bundes in Höhe von jährlich mindestens 250 Mio. Euro. Die Profiteure des Kohleabbaus, allen voran der Energiekonzern RWE, müssen für die Folgekosten des Kohleausstiegs aufkommen, etwa durch eine Förderabgabe und Einzahlungen in einen Nachsorgefonds.

Mit unserem Antrag liefern wir belastbare Zahlen, statt um den heißen Brei herum zu reden. Im Gegensatz zu den Grünen formuliert DIE LINKE nicht nur einen konkreten Ausstiegsplan, sondern auch konkrete Vorschläge, wie ein Kohleausstieg zulasten der Belegschaften vermieden werden kann.“

Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen: BMUB antwortet auf Nachfrage von Zdebel

Stilllegung der Uranfabriken in Lingen und Gronau. Die Ärzteorganisation IPPNW und Greenpeace hatten jüngst Rechtsgutachten vorgelegt, auf welcher Basis diese bislang vom Atomausstieg ausgeklammerten Atomanlagen abgeschaltet werden können. Hubertus Zdebel, Obmann der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Sprecher für Atomausstieg hatte diese dem Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben und das Bundesumweltministerium um eine Stellungnahme geben. Die liegt nun vor.

Bis Ende Juni soll demnach die vom BMUB beauftragte Rechtsprüfung durch die Anwälte Prof. Dr. Wolfgang Ewer und Dr. Sabine Konrad auf dem Tisch liegen. In der Stellungnahme des BMUB heißt es: „Die zu untersuchende Fragestellung lautet: „Ist eine rechtssichere Beendigung des Betriebs der Urananreicherungsanlage in Gronau sowie der Brennelementefertigung durch den Bundesgesetzgeber im Einklang mit dem Verfassungsrecht, mit dem Völkerrecht und mit dem Europarecht und unter vertretbaren schiedsverfahrensrechtlichen Risiken möglich?“ Das Rechtsgutachten soll Ende Juni 2017 erstattet werden. Es schließt sich an das am 28. Dezember 2016 von Prof. Ewer erstattete Rechtsgutachten zur Genehmigung für die Ausfuhr von Kernbrennstoffen nach Belgien und Frankreich an.“

Zur Frage, wie das BMUB das von Ulrich Wollenteit im Auftrag von Greenpeace verfasste Gutachten, heißt es:

„Greenpeace veröffentlichte am 10. Mai 2017 eine 19-seitige „Kurzgutachterliche Stellungnahme“ der Rechtsanwaltskanzlei Günther, Hamburg, erstellt von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, vom 26. April 2017. Diese behandelt im Wesentlichen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gesetzlichen Beendigung der Urananreicherung und der Brennelementefertigung in Deutschland. Die Stellungnahme verweist auf Produktionsgefahren und die zulässige Begrenzung der Laufzeiten von Kernkraftwerken sowie auf Proliferationsgefahren und kommt zu dem Ergebnis, dass eine gesetzliche Beendigung zulässig ist.

Die kurzgutachterliche Stellungnahme von Dr. Wollenteit verdeutlicht die Notwendigkeit einer gründlichen rechtlichen Begutachtung der Frage, inwieweit eine gesetzliche Beendigung der Urananreicherung und der Brennelementefertigung in Deutschland rechtssicher möglich ist unter Einbeziehung des Europa-/EURATOM-Rechts und des Vertrages von Almelo als Rechtsgrundlage der URENCO Ltd. sowie gegebenenfalls sich für die Bundesrepublik ergebende Risiken der Inanspruchnahme vor internationalen Schiedsgerichten. Antworten auf diese Fragen soll das vom BMUB bei Prof. Dr. Wolfgang Ewer und Dr. Sabine Konrad in Auftrag gegebene Rechtsgutachten liefern.“

Außerdem teilt das BMUB in der Stellungnahme mit, dass inzwischen die Umweltministerkonferenz in einem Beschluss die Bundesregierung aufgefordert hat, die „erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen zur rechtssicheren Beendigung des Betriebs der Anreicherungsanlage einzuleiten“ sowie die „Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau und die Brennelementefertigung (in Lingen) in ihre Atomausstiegsstrategie aufzunehmen“.

„Die 86. Umweltministerkonferenz der Länder hat unter Hinweis darauf, dass der Betrieb vieler grenznaher ausländischer Kernkraftwerke aufgrund ihres Alters und ihrer technischen Auslegung mit erhöhten Risiken verbunden sei, am 17. Juni 2016 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Umweltministerkonferenz erinnert an die Bundesratsbeschlüsse Drucks. 340/11 und 390/15 zur Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau, mit denen die Bundesregierung aufgefordert wurde, die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen zur rechtssicheren Beendigung des Betriebs der Anreicherungsanlage einzuleiten. Dementsprechend bitten die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder die Bundesregierung darum, die Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau und die Brennelementefertigung in ihre Atomausstiegsstrategie aufzunehmen.“

Auch in der Öffentlichkeit wird im Zusammenhang mit Sicherheitsbedenken hinsichtlich des Betriebs belgischer und französischer Kernkraftwerke und den von einer Bundesbehörde erteilten Genehmigungen zur Ausfuhr von für diese Kernkraftwerke bestimmten Kernbrennstoffen die Frage aufgeworfen, ob die Bundesrepublik Deutschland weiterhin zulassen soll, dass grenznahe belgische und französische Kernkraftwerke mit in Deutschland hergestellten Kernbrennstoffen versorgt werden.“

Atommülllager-Suche: Umweltausschuss des Bundestags im Fachgespräch mit Vollzugsbehörden

Suche nach einem „Endlager“ für hochradioaktiven Atommüll: Seit wenigen Wochen ist das neue Standortauswahlgesetz in Kraft. Dafür sind Behörden neu strukturiert oder Unternehmen verstaatlicht worden, die Beteiligungsformen der Öffentlichkeit sind geregelt und im ersten Schritt sollen nun die möglichen Endlager-Regionen ermittelt und danach oberirdisch weiter erkundet werden. Außerdem gibt es das Nationale Begleitgremium, das als eine Art unabhängiger Wächter prüfen soll, ob das Gesetz ordnungsgemäß umgesetzt wird. Bei einem öffentlichen Fachgespräch am 28. Juni will sich nun der Umweltausschuss des Bundestages ein Bild davon machen, wie der Aufbau der neuen Strukturen läuft.

Am Mittwoch, den 28. Juni 2017, von 11.30 bis 13.00 Uhr findet das öffentliche Fachgespräch zur Umsetzung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze mit den zuständigen Vollzugsbehörden (BMUB, BfS, BfE, BGE) sowie NBG statt.

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