Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen: BMUB antwortet auf Nachfrage von Zdebel
Stilllegung der Uranfabriken in Lingen und Gronau. Die Ärzteorganisation IPPNW und Greenpeace hatten jüngst Rechtsgutachten vorgelegt, auf welcher Basis diese bislang vom Atomausstieg ausgeklammerten Atomanlagen abgeschaltet werden können. Hubertus Zdebel, Obmann der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Sprecher für Atomausstieg hatte diese dem Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben und das Bundesumweltministerium um eine Stellungnahme geben. Die liegt nun vor.
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Bis Ende Juni soll demnach die vom BMUB beauftragte Rechtsprüfung durch die Anwälte Prof. Dr. Wolfgang Ewer und Dr. Sabine Konrad auf dem Tisch liegen. In der Stellungnahme des BMUB heißt es: “Die zu untersuchende Fragestellung lautet: „Ist eine rechtssichere Beendigung des Betriebs der Urananreicherungsanlage in Gronau sowie der Brennelementefertigung durch den Bundesgesetzgeber im Einklang mit dem Verfassungsrecht, mit dem Völkerrecht und mit dem Europarecht und unter vertretbaren schiedsverfahrensrechtlichen Risiken möglich?“ Das Rechtsgutachten soll Ende Juni 2017 erstattet werden. Es schließt sich an das am 28. Dezember 2016 von Prof. Ewer erstattete Rechtsgutachten zur Genehmigung für die Ausfuhr von Kernbrennstoffen nach Belgien und Frankreich an.”
Zur Frage, wie das BMUB das von Ulrich Wollenteit im Auftrag von Greenpeace verfasste Gutachten, heißt es:
“Greenpeace veröffentlichte am 10. Mai 2017 eine 19-seitige „Kurzgutachterliche Stellungnahme“ der Rechtsanwaltskanzlei Günther, Hamburg, erstellt von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, vom 26. April 2017. Diese behandelt im Wesentlichen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gesetzlichen Beendigung der Urananreicherung und der Brennelementefertigung in Deutschland. Die Stellungnahme verweist auf Produktionsgefahren und die zulässige Begrenzung der Laufzeiten von Kernkraftwerken sowie auf Proliferationsgefahren und kommt zu dem Ergebnis, dass eine gesetzliche Beendigung zulässig ist.
Die kurzgutachterliche Stellungnahme von Dr. Wollenteit verdeutlicht die Notwendigkeit einer gründlichen rechtlichen Begutachtung der Frage, inwieweit eine gesetzliche Beendigung der Urananreicherung und der Brennelementefertigung in Deutschland rechtssicher möglich ist unter Einbeziehung des Europa-/EURATOM-Rechts und des Vertrages von Almelo als Rechtsgrundlage der URENCO Ltd. sowie gegebenenfalls sich für die Bundesrepublik ergebende Risiken der Inanspruchnahme vor internationalen Schiedsgerichten. Antworten auf diese Fragen soll das vom BMUB bei Prof. Dr. Wolfgang Ewer und Dr. Sabine Konrad in Auftrag gegebene Rechtsgutachten liefern.”
Außerdem teilt das BMUB in der Stellungnahme mit, dass inzwischen die Umweltministerkonferenz in einem Beschluss die Bundesregierung aufgefordert hat, die “erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen zur rechtssicheren Beendigung des Betriebs der Anreicherungsanlage einzuleiten” sowie die “Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau und die Brennelementefertigung (in Lingen) in ihre Atomausstiegsstrategie aufzunehmen”.
“Die 86. Umweltministerkonferenz der Länder hat unter Hinweis darauf, dass der Betrieb vieler grenznaher ausländischer Kernkraftwerke aufgrund ihres Alters und ihrer technischen Auslegung mit erhöhten Risiken verbunden sei, am 17. Juni 2016 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Umweltministerkonferenz erinnert an die Bundesratsbeschlüsse Drucks. 340/11 und 390/15 zur Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau, mit denen die Bundesregierung aufgefordert wurde, die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen zur rechtssicheren Beendigung des Betriebs der Anreicherungsanlage einzuleiten. Dementsprechend bitten die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder die Bundesregierung darum, die Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau und die Brennelementefertigung in ihre Atomausstiegsstrategie aufzunehmen.“
Auch in der Öffentlichkeit wird im Zusammenhang mit Sicherheitsbedenken hinsichtlich des Betriebs belgischer und französischer Kernkraftwerke und den von einer Bundesbehörde erteilten Genehmigungen zur Ausfuhr von für diese Kernkraftwerke bestimmten Kernbrennstoffen die Frage aufgeworfen, ob die Bundesrepublik Deutschland weiterhin zulassen soll, dass grenznahe belgische und französische Kernkraftwerke mit in Deutschland hergestellten Kernbrennstoffen versorgt werden.”