Bundestag: Anhörung zu Strahlenschutz, Kernfusion und Bürokratieabbau

Anhörung im Umweltausschauss des Bundestags in Sachen Strahlenschutz, Kernfusion und Bürokratieabbau. Die Bundesregierung strebt eine Intensivierung des Kernfusion an und will den ersten Fusionsreaktor in Deutschland bauen, so das Ziel laut Koalitionsvertrag. Veränderungen im Strahlenschutzgesetz sollen dafür erfolgen. Während die Bundesregierung Regelungen ohne Atomgesetz anstrebt, kommt Kritik und die Forderung, angesichts zivil-militärischer Nuklearrisiken und anfallendem Atommüll ein Fusionsgesetz zusätzlich zu Strahlenschutzregelungen auf den Weg zu bringen. Widersprüchliche Beurteilungen der Fachleute gab es mit Blick auf Regelungen zum Schutz vor Radon.

„Heute im Bundestag“ berichtet über die Anhörung im Umweltausschuss und die wesentlichen Aussagen und Statements der Expert*innen. Der Beitrag ist hier zu finden.  Dort sind auch die schriftlichen Statements allesamt als PDF zu finden. Außerdem ist dort das Video der Anhörung aus der Mediathek des Bundestags zu finden.

Sowohl die Linksfraktion als auch die Grünen hatten je einen Vertreter des Instituts für Bodenkunde BOKO aus Wien als Sachverständige benannt.

Auf die Problematik zwischen Strahlenschutz und weitergehendem Regelungsbedarf mit Blick auf den Ausbau der Kernfusion hatte Prof. Dr. Wolfgang Liebert, bis zu seinem Ruhestand Professor an der BOKO University in Wien, erheblichen Regelungsbedarf festgestellt, der aber „kaum oder gar nicht“ durch die Bestimmungen des Strahlenschutzgesetzes abgedeckt sei.

Wörtlich heißt es zu dem Beitrag von Liebert: „Im Betrieb von Demonstrations- oder Leistungsreaktoren sowie im Rückbau sei mit großen Mengen radioaktiver Abfälle zu rechnen, die angemessen bearbeitet und entsorgt werden müssten, machte er deutlich. Im Bereich der Kernwaffenproliferation bestünden ebenfalls Risiken, die die nicht durch das Strahlenschutzgesetz erfasst seien. Mit einem „Federstrich der expliziten Nennung von Fusionsanlagen im Strahlenschutzgesetz“ lasse sich das alles nicht angemessen berücksichtigen, kritisierte er. Stattdessen plädierte er für ein eigenes Fusionsgesetz.“

In dem weiteren Beitrag aus Wien heißt es (ein schriftliches Statement ist nicht online): „Die Frage, ob die Benennung von Fusionsanlagen als Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung ausreichend ist, könne unterschiedlich beantwortet werden, erklärte hingegen Mag. Dr. Nikolaus Müllner, Leiter des Instituts für Sicherheits- und Risikowissenschaften an der BOKU University. Die Antwort hänge vor allem davon ab, wie schnell man erwarte, dass die Entwicklung von Fusionsanlagen fortschreite. Werde mit „aktiviertem Plasma“ gearbeitet, sei es aus seiner Sicht unzureichend, Demonstrationsanlagen oder gar Fusionskraftwerke „nur nach Strahlenschutzgesetz zu genehmigen“. Dafür brauche es ein „detaillierteres Regelwerk“. (sas/04.11.2026)“.

Siehe dort auch:

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