Kernfusion im Bundestag: Gesetzesantrag und Beratungen im Umweltausschuss

Die Bundesregierung will den Ausbau der Kernfusion. Dafür braucht es rechtliche Regelungen. Ein entsprechender Entwurf wird in der  kommenden Sitzungswoche von den Regierungsfraktionen in 1. Lesung in den Bundetag eingebracht. Danach ist dann der Umweltausschuss mit einer Anhöhrung an der Reihe. Allerdings: Nur im Bereich Strahlenschutz sollen Maßnahmen betroffen werden.

Schon im Koalitionsvertrag hatten SPD und CDU/CSU verkündet, dass gesetzliche Vorschriften im wichtigeren Atomgesetz nicht erfolgen sollen. Dabei verweisen Wissenschaftler*innen darauf, dass es Gründe gibt. Einer dieser Gründe: Für die Kernfusion braucht es das überaus seltene Tritium als Brennstoff. Aber Tritium ist auch für Atomwaffen zentral. Daher wären Atomgesetz und Atomwaffen-Sperrvertrag relevant. Klima- und Umweltgruppen warnen: Die Kernfusion ist nicht nachhaltig und ist der komplett falsche Weg, wird aufgrund der enormen Probleme noch auf viele Jahrzehnte keinen Beitrag zur Stromerzeugung leisten können.

Als Modernisierung des Strahlenschutzes wird der forcierte Einstieg in die Kernfusionsforschung harmlos bezeichnet. Bei HiB heißt es: „Der Bundestag berät am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung den von der Bundesregierung avisierten Gesetzentwurf „zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache soll der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.“ Eine Befassung mit Anhörung könnte im Umweltausschuss dann bereits Anfang November erfolgen.

Wissenschaftler*innen arbeiten unter dem Titel ReFus noch bis ins nächste Jahr hinein an einer Studie im Auftrag des Bundesforschungsministeriums, um die regulatorischen Anforderungen an die Kernfusion zu ermitteln. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass es allein mit Strahlenschutz-Regelungen nicht getan ist und wegen mehrerer Gründe weitergehender gesetzlicher Maßnahmen bedarf. Weil wegen der Risiken zur Verbreitung von Material für die Nutzung in Atomwaffen bestehen ist der Atomwaffen-Sperrvertrag betroffen. Ein Hinweis darauf, dass es Regelungen im Atomgesetz oder mindestens in ähnlicher Weise bedarf. Auch Unfallszenarien in Verbindung mit dem radioaktiven Material werden von dem vorliegenden ReFus-Zwischenbericht benannt. Siee dazu den o.g. Link/Artikel. Die Ergebnisse will die Bundesregierung aber offenbar nicht abwarten.

Weiter teilt HiB zum Regierungsentwurf mit: „Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Maßnahmen, um das Ziel des Bürokratierückbaus unter Beibehaltung des hohen Strahlenschutzniveaus zu erreichen. Dazu zählen laut Bundesregierung die Reduktion von einzureichenden Unterlagen in Anzeige- und Genehmigungsverfahren, unter anderem durch die Verfolgung des „Once-Only-Prinzips“, die Reduktion von Aufbewahrungsfristen und die Streichung von zwingenden gesetzlichen Befristungen von Genehmigungen.“

Die Bundesregierung will die nukleare Kernfusion fördern: „Der erste Fusionsreaktor der Welt soll in Deutschland stehen.“ CDU/CSU und SPD nennen das sogar „neuartige Klimatechnologie“. Im Haushalt für 2027 werden weitere Gelder zur Forschung bereit gestellt. Und für den rechtlichen Rahmen heißt es klipp und klar: „Wir regulieren die Fusionskraftwerke außerhalb des Atomrechts.“ So ist es im Koalitionsvertrag nachzulesen.

Der Link zum Gesetzentwurf wird in dem Artikel noch nicht genannt, der Regierungsentwurf, der nun zu einem Bundestagsantrag verarbeitet wird, war hier: Kernfusion: Bundesregierung legt Gesetzentwurf – „Bürokratieabbau und Modernisierung“ des Strahlenschutzrechts

HiB erläutert unter dem genannten Link weiter: „Auch durch die Digitalisierung könnten die Prozesseffizienz gesteigert und Verwaltungsverfahren beschleunigt werden, heißt es. Daher sollen der Strahlenpass digitalisiert und Schriftformerfordernisse gestrichen werden. Des Weiteren soll das Strahlenschutzrecht dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst werden, indem beispielsweise die Regelungen zum Schutz vor Radon überarbeitet werden. Hinsichtlich der Kernfusion stellt der Gesetzentwurf klar, „dass es sich bei Fusionsanlagen um Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung handelt“. (hau/28.09.2026)“

 

Jenseits von Atomwaffen: Das zivile Inventar an Tritium für die Kernfusion

 

 

 

×