Berliner Atomforschungsreaktor – Radioaktiv und teuer – Anforderungen an Rückbau

Im Januar stellte der Berliner BUND auf Basis einer gutachterlichen Stellungnahme fest: „Berliner Atomreaktor-Rückbau: Gutachten zeigt Sicherheitslücken“. Seit Jahrzehnten ist die Atomanlage abgeschaltet. Weiterhin lagert dort neben anderen radioaktiven Abfällen auch noch hoch aktiver Atommüll. Der soll vermutlich in das Zwischenlager Ahaus nach NRW. Kosten von mndestens einer halben Milliarde Euro werden für den Rückbau derzeit geplant. Eine Begleitgruppe aus gesellschaftlichen Gruppen sowie der BUND Berlin haben jetzt Forderungen veröffentlicht, wie es weiter gehen sollen. Vorbild des Berliner Begleit-Dialogs ist die Stilllegung der Atomforschungsanlage GKSS bei Geesthacht. (Foto:HZB)

Jetzt haben die Begleitgruppe zum Rückbau und der BUND eine „Öffentliche Erklärung“ mit ihren Forderungen zum weiteren Vorgehen bei der Stilllegung und Rückbau der Atomforschungsanlage in Berlin vorgelegt. Die ist offenbar bereits im August verabschiedet, aber erst jetzt im Oktober online gestellt worde. Die Erklärung befindet sich auf dieser Homepage. UmweltFAIRaendern dokumentiert diese im Anschuss.

Öffentliche Erklärung der Begleitgruppe zum Rückbau des Forschungsreaktors BER II und des BUND Berlin-Brandenburg

In Berlin-Wannsee, auf dem Gelände des Helmholtz-Zentrums für Materialien und Energie (HZB) befinden sich die strahlenden Reste von zwei Forschungsreaktoren: Der erste Reaktor BER I wurde 1958 in Betrieb genommen und 1972 abgeschaltet. Der größere Nachfolgereaktor BER II wurde 1973 in Betrieb genommen, später erweitert und im Dezember 2019 endgültig abgeschaltet. Außerdem wird dort vom HZB die Zentrale Sammelstelle für radioaktiven Abfall (ZRA) des Landes Berlin betrieben. Sie ist schon länger an ihrer Kapazitätsgrenze und bundesweit eine der größten und die Einzige, die direkt in einem Stadtgebiet liegt.

Für die Reduzierung und Beseitigung der Gefahren durch Radioaktivität liegt in Deutschland die Hauptverantwortung beim Bund. In seinem Auftrag sollen Endlager für radioaktive Abfälle tief in der Erde eingerichtet werden, die viele Mrd. € kosten.

Das Endlager für mittel und schwachradioaktiven Abfall, Schacht Konrad bei Salzgitter, ist seit über 25 Jahren im Bau und noch immer nicht endgültig genehmigt. Die Verzögerung hat zur Folge, dass an vielen Stellen in Deutschland und auch in Berlin-Wannsee sichere Zwischenlager gebaut und betrieben werden müssen. Ob Schacht Konrad Anfang der 30er Jahre radioaktiven Abfall auch aus Berlin aufnehmen kann, bleibt ungewiss. Aber man weiß, dass die Abgabe des radioaktiven Abfalls nur in kleinen Schritten und in speziellen Containern erfolgen kann, die bis dahin sicher gelagert werden müssen.

Beim Endlager für hochradioaktiven Abfall ist die Suche noch im Anfangsstadium. Dorthin sollen langfristig auch die letzten hochradioaktiven 66 Brennstäbe des Berliner Forschungsreaktors BER II verbracht werden, die zurzeit noch in einem unterirdischen Wasserbecken in der Reaktorhalle sicher lagern. Zunächst sollen sie an das Zwischenlager Ahaus in NRW abgegeben werden, wenn der Rückbau des Reaktors begonnen hat. Es bestehen aber Zweifel, ob diese Vereinbarung tatsächlich politisch umgesetzt werden kann.

Der größte Teil der Reststoffe aus dem Rückbau wird nach der Freigabe gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dem konventionellen Stoffkreislauf zugeführt. Reststoffe, die nicht freigegeben werden können, deren Radioaktivität aber unterhalb der Annahmegrenzen für ein Endlager liegt, müssen im Rahmen der sogenannten spezifischen Freigabe auf geeigneten Deponien entsorgt werden. In Berlin gibt es keine Deponie. Deponiebetreiber in anderen Bundesländern verweigern oft die Annahme oder erfüllen nicht die Voraussetzungen. In einer Stellungnahme des Brandenburger Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) wird auf das Verfahren zur Erteilung des Einvernehmens hingewiesen, sofern freizugebende Massen im Zuständigkeitsbereich einer Behörde eines anderen Bundeslandes entsorgt werden sollen. Ansonsten müsste in Berlin eine eigene Deponie errichtet werden, was ökologisch nicht sinnvoll wäre.

Die Kostenschätzungen für den Rückbau des Forschungsreaktors BER II einschließlich eines Zwischenlagers sind von 322 Mio. € (2021) auf 457 Mio. € (2025) gestiegen. Für den Rückbau der Reste des Forschungsreaktors BER I wurden die Kosten auf 17,6 Mio. € (2023) geschätzt. Das ergibt sich aus der Drucksache Drs. 19/25399 im Abgeordnetenhaus von Berlin vom 17.3.2026 (Antwort SenMVKU auf Anfrage der Abgeordneten Franziska Brychcy). Für die geplante Erweiterung der Zentralen Sammelstelle für radioaktiven Abfall (ZRA) wurde früher einmal ein Betrag von 15 Mio. € angegeben (2022).

Zusammen geht es um eine Gesamtsumme von knapp 500 Mio. €, die in Haushalten des Bundes und des Landes Berlin für das HZB bereitgestellt werden müssen, um radioaktive Gefahren am Standort Berlin-Wannsee nach allgemein geltenden Standards zu reduzieren und zu beseitigen.

Für den Rückbau des Forschungsreaktors BER II ist gerade das Genehmigungsverfahren durch die Atomaufsichtsbehörde (Sen MVKU) in der Anhörungsphase. Bis 14.6.26 konnten Einwender nochmals Stellung nehmen. Dazu gehörten auch BUND Berlin-Brandenburg und die örtliche Begleitgruppe zum Rückbau des Forschungsreaktors BER II. Diese wurde vom HZB im Jahr 2018 eingerichtet und besteht aus Anwohnern, Vertretern von Parteien und Verbänden, auch aus der Anti-Atom-Bewegung. 

Wir haben uns aktiv in den Planungsprozess eingebracht und fordern jetzt:

  1. Bund und Land Berlin müssen ihrer Verantwortung für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz auch in den Haushaltsplanungen der nächsten Jahre gerecht werden und diese Gesamtsumme für das HZB bereitstellen. Sie haben die beiden Forschungsreaktoren als Großgeräte für die Wissenschaft in Berlin seit 1958 aufgebaut und betrieben und zwar nicht nur für Nutzer in Berlin, sondern für die weltweite Wissenschafts-zusammenarbeit. Dabei trug der Bund 90% der Kosten, das Land Berlin 10%. In diesem Verhältnis sollten daher auch die Kosten für den jetzt notwendigen Rückbau und die Entsorgung aufgeteilt und rechtzeitig in den Haushalten auf Bundes- und Landesebene berücksichtigt werden.
  2. Es ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen vernünftig, den jetzt geplanten Rückbau des BER II mit dem überfälligen Rückbau des BER I zu verbinden und bei notwendigen Lagerflächen für die radioaktiven Abfälle der beiden Reaktoren auch den Zusatzbedarf der ohnehin involvierten ZRA am Standort Wannsee einzubeziehen. Andernfalls drohen insgesamt höhere Kosten für Rückbau und Lagerung.
  3. Das erforderliche neue Zwischenlager für endlagerfähige Container mit radioaktivem Abfall in Wannsee muss gerade angesichts der Lage in einem Siedlungsgebiet und der voraussichtlich noch langen Nutzungsdauer hohe Sicherheitsstandards erfüllen. Das radiologische Minimierungsgebot muss Leitlinie aller Entscheidungen bleiben.
  4. Das Land Berlin muss ein anderes Bundesland und dort einen geeigneten Deponiebetreiber finden, der den zur Deponierung vorgesehenen Anteil der Reststoffe aus dem Rückbau der Forschungsreaktoren und der ZRA übernimmt und die erforderlichen Sicherheitsanforderungen einhält.

Fast 70 Jahre lang haben Bund und Land Berlin gemeinsam Verantwortung für Errichtung und Betrieb der beiden Berliner Forschungsreaktoren getragen. Dieselbe Verantwortung gilt jetzt für ihren sicheren Rückbau und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Die dafür notwendigen Entscheidungen dürfen nicht aufgeschoben werden.

Berlin im August 2026

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