Atommüll möglichst sicher lagern – aber wie: Die Kriterienwahl

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Nach welchen Kriterien soll der Atommüll für 1.000.000 Jahre möglichst sicher gelagert werden? Michael Müller, einer der beiden Vorsitzenden der „Endlager-Kommission“ eröffnet den Workshop in Berlin.

Mit einem öffentlichen Workshop in Berlin bereitet die „Endlager-Kommission“ die weitere Suche nach einem „möglichst sicheren Atommülllager“ für hochradioaktive und möglicherweise auch leicht- und mittelradioaktive Abfälle vor. Es geht um die Kriterienwahl, die für die Suche nach einem solchen Dauerlager künftig zur Anwendung kommen sollen und insofern auch um die Frage: Wird Gorleben möglicherweise über die Kriterienwahl endlich beendet oder nicht. Bis Ende Juni sollen diese von der Kommission festgelegt und danach vom Bundestag und Bundesrat gesetzlich verankert werden. Heute und morgen diskutieren rund 200 TeilnehmerInnen aus Unternehmen und Behörden in Stadt, Land und Bund aber auch einige VertreterInnen aus NGOs.

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Eine Übersicht der TeilnehmerInnen des Workshops. Klicken zum vergrößern.

Federführend bearbeitet die AG3 der Kommission das Thema „Gesellschaftliche und technisch-wissenschaftliche Entscheidungskriterien sowie Kriterien für Fehlerkorrekturen“. Online sind zahlreiche und kaum noch zu überblickende Papiere verfügbar. Im Vorfeld des Workshops was es auch möglich, eigene Kommentare zu einem Entwurfspapier online beizutragen. Bislang sollen rund 650 Seitenaufrufe erfolgt und knapp 100 Kommentare vorgenommen worden sein. Dort sind auch viele der Dokumente zu finden, die derzeit bearbeitet und debattiert werden.

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Atommülllager-Suchbild: Gorleben oder Nicht-Gorleben?

Noch bis Ende Juni läuft die Zeit, bis zu der die Kommission ihren Abschlussbericht als Basis für die von Bundestag und Bundesrat zu beschließenden Veränderungen am Standortauswahlgesetz fertig stellen muss. Nicht nur zu den Kriterien arbeitet diese Kommission, sondern auch zu Fragen der weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung im späteren Suchverfahren und zu den Strukturen, in denen diese stattfinden soll. Zahlreiche Anti-AKW-Initiativen und Verbände boykottieren die Arbeit dieser Kommission, weil sie zahlreiche wichtige Aspekte nicht berücksichtigt sehen und zu viele Festlegungen durch die Politik vorgenommen wurden. Bedeutsam dabei ist auch, dass der Standort Gorleben trotz aller Mängel weiter im Verfahren geblieben ist. Ein Neustart bei der Suche nach einem Endlager auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens, so der vermeintliche Anspruch des jetzt laufenden Verfahrens, könne so unter keinen Umständen herauskommen.

Nicht zuletzt wegen Gorleben ist auch die Kriterienauswahl dadurch belastet, dass immer wieder mehr oder weniger offen die Frage eine Rolle spielt: Ist das für oder gegen Gorleben? Insofern greifen die bisherigen Fehler bzw. Nicht-Korrekturen in gewisser Weise immer noch die „reine“ Wissenschaftlichkeit an.

Insgesamt ist die Arbeit der Kommission schwer belastet, weil viel zu viele Fragen in viel zu kurzer Zeit behandelt werden müssen. Das war schon beim Start der Kommission erkennbar. Aber nach der Vorlage des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ haben sich die Aufgaben deutlich erweitert. Um nur eines der Probleme zu nennen: Für 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle aus der ASSE und aus der Uranfabrik Gronau braucht es eine dauerhafte Lagerstätte. Der soll möglichst nicht in den Schacht Konrad, so die Bundesregierung. Also erweiterte sie die Anforderungen an die Kommission, die nun dazu Stellung nehmen soll, ob diese und hochradiaktive Abfälle an einem gemeinsamen Ort gelagert werden können.

Eine weiteres Problem: Während die Kommission im Eiltempo über die „Endlagerung“ nachdenkt, werden die wachsenden Probleme der Zwischenlagerung der Castoren mit hochradioaktivem Müll fast völlig außen vor gelassen. Das ist nicht nur unter Sicherheitsaspekten kaum nachvollziehbar. Es ist auch für die Glaubwürdigkeit eines Neustarts und einem vermeintlichen gesellschaftlichen Konsens nicht vereinbar.

Erhöhte Krebsraten in Erdgasförderregion: Nur ausweichende Antworten der Bundesregierung

„Ausweichend und ungenau“, so bezeichnete der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss die Antwort des Gesundheitsministeriums (ab S. 30 des Plenarprotokolls) auf seine mündliche Frage, was die Bundesregierung nach einem Brief von über 200 Ärzten zur Aufklärung der erhöhten Krebsrate in der Erdgasförderregion im niedersächsichen Landkreis Rotenburg beitragen will.

Mehr dazu in den nachfolgend verlinkten Presseartikeln:

http://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/krebszahlen-linken-abgeordneter-zdebel-fordert-hilfe-bundes-6077880.html

siehe auch:

http://www.jungewelt.de/m/2016/01-29/005.php

 

 

Ankommen in Berlin ohne Vattenfall

Verliert Vattenfall das Berliner Stromnetz auch ohne Volksentscheid? Foto: Dirk Seifert
Demontiert, weil nicht mehr bezahlbar. Vattenfall-Werbung im Berliner Hauptbahnhof: Geschichte!

Ein Konzern verschwindet, Schritt für Schritt. Nicht nur viele saudumme Fehler der Vorstandsspitze sind für die schwere Vattenfall-Krise verantwortlich. Auch so nette Dinge wie der Volksentscheid „Unser Hamburg – unser Netz“ hat dazu beigetragen, dass Vattenfall a. kleiner und b. ärmer geworden ist. Als Folge der Krise hat Vattenfall seine Sponsoren-Tätigkeit zusammengestrichen. Die Partnerschaft mit dem Olympischen Sportbund wurde gestrichen, die Lesetage und die Cyclassics sind inzwischen Geschichte und: Am Berliner Hauptbahnhof hat Vattenfall inzwischen auch die Leuchtreklame abbauen lassen. So ist das!

Vattenfall und Krise. Alle Texte auf umweltFAIRaendern.de

Jülich und Verbot von Atommüll-Exporten: Kommissionsbeschluss nicht das Papier wert?

Ist der Beschluss der Atommüll-Kommission über ein Export-Verbot für hochradioaktive Abfälle das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht? Dieser Eindruck drängt sich dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE nach der Antwort der Bundesregierung auf einen Frage zum weiteren Verbleib der 152 Castor-Behälter aus Jülich auf.

Nach langen Diskussionen und eingehenden Beratungen auch mit dem Bundesumweltministerium hatte sich die Endlager-Kommission im Oktober 2015 für ein Export-Verbot insbesondere für hochradioaktive Brennelemente auch Forschungsreaktoren ausgesprochen. Die eindeutige Intention: Damit sollte in jedem Fall verhindert werden, dass die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in die USA exportiert werden. In dem Beschluss wird die Bundesregierung aufgefordert, eine entsprechende Neuregelung auf den Weg zu bringen.

Doch möglicherweise ist dieser Beschluss nicht viel wert, denn nach wie vor werden in Jülich die Planungen für einen Export dieser Brennelemente mit Duldung der rot-grünen Landesregierung vorangetrieben. In den USA startet nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur zum Import der Jülicher Brennelemente sondern obendrein auch noch für die Brennelemente des Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktors (THTR) Hamm-Uentrop, die derzeit im Zwischenlager Ahaus stehen.

In der Antwort (*) auf die Frage von Zdebel, wie die Bundesregierung die weiteren Planungen für einen US-Export vor dem Hintergrund des Kommissionsbeschlusses beurteilt, teilt der Parlamentarische Staatssekretär jetzt schriftlich mit: „Bei dem zitierten Beschluss der „Kommission Lagerung hoch-radioaktiver Abfallstoffe“ des Deutschen Bundestages vom 2. Oktober 2015 handelt es sich um eine Empfehlung, die von der Bundesregierung bei einem möglichen Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden kann. Der Beschluss selbst weist in seinem zweiten Teil darauf hin, dass eine Neuregelung auch Aspekten der Nichtverbreitungspolitik und der Spitzenforschung Rechnung tragen soll.“ (Der Brief mit der Antwort auf die Frage des MdB Hubertus Zdebel ist hier als PDF online und kann gleich unten nachgelesen werden.)

Zdebel reagierte auf diese Aussagen mit dem folgenden Statement: „Die Kommission soll angeblich einen gesellschaftlichen Konsens für den Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen erarbeiten. Einer der vielen Punkte auf dem Weg dorthin ist dieses Export-Verbot für die hochradioaktiven Brennelemente aus dem AVR Jülich. Die mehr als bescheidene Reaktion der Bundesregierung auf den Kommissions-Beschluss für ein Export-Verbot lässt nichts Gutes erahnen. Weder die Betreiber in Jülich noch die Bundesregierung scheinen sich von den Diskussionen und Beschlüssen der Endlager-Kommission in dieser Sache beeinflussen zu lassen. Das ist ein sehr schlechtes Signal und Ausdruck der alten Atom-Politik.“

  • (*) Der Abgeordnete Zdebel hat offenbar aufgrund eines Versehens in der Verwaltung auf seine mündliche Frage im Plenum sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Antwort im Plenum erhalten. In der mündlichen Antwort wird die Frage zum Kommissionsbeschluss übergangen. Im der schriftlichen Antwort – auf die hier Bezug genommen wird – ist das Eingangs genannte Zitat enthalten. Beide Antworten werden hier im Folgenden dokumentiert:

Dokumentation 1: Brief des Parl. Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Stefan Müller an den Abgeordneten Hubertus Zdebel, Berlin, 27. Januar 2016.

Ihre Frage, Arbeitsnummer 38 (BT -Drs. 18/7330}, beantworte ich wie folgt:

Frage 38:

Wie beurteilt die Bundesregierung die offenbar weiterhin stattfindenden Vorbereitungen im Forschungszentrum Jülich eines Exports der 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus ]ülich in die USA entsprechend der jetzt vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung (http://energy.gov/sites/prod/files/2016/01/f28/Draft%20DOE%20EA%201977_FOR%20PUBLIC.pdf) sowie der offenkundigen Einbeziehung auch der bestrahlten Brennelemente des THTR Hamm-Uentrop vor dem Hintergrund einer intensiven Diskussion und einem konsensualen Beschluss der Endlager-Kommission vom 2. Oktober 2015 für ein Exportverbot hochradioaktiver Brennelemente, insbesondere auch der Jülicher Brennelemente, an dessen Erarbeitung auch das Bundesumweltministerium maßgeblich beteiligt war, und in welcher Weise will die Bundesregierung der von der Endlager-Kommission beschlossenen Export-Verbots-Empfehlung nach kommen (www.bundestag.de/blob/390810/6ea047d665800493f63f4f1b6a3e6f78/drs_l31-
neu -data.pdf)?

Antwort:
Nach der am 2. Juli 2014 ergangenen Anordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (MWEIMH) des Landes Nordrhein-Westfalen werden von der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen GEN} mbH, die die Verantwortung für den Verbleib der Brennelemente aus dem Hochtemperaturreaktor der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) vom Forschungszentrum Jülich GmbH am 1. September 2015 übernommen hat, drei Optionen für den Verbleib der Brennelemente aus dem AVR auf ihre Umsetzung geprüft:

• die Verbringung der Brennelemente m die USA als Ursprungsland des
Kernbrennstoffs zur schadlosen Verwertung (Abreicherung),
• die Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus und
• der Bau eines neuen Zwischenlagers am Standort Jülich.

Zur Prüfung der technischen Möglichkeiten der sog. USA-Option wurde zwischen der
Savannah Riverside Nuclear Salutions (SRNS) und dem Forschungszentrum Jülich ein Work
for Others Agreement (WFO) im Mai 2014 abgeschlossen. Das WFO sieht vor, dass für den Standort SRNS eine Umweltverträglichkeitsprüfung Environmental Assessment (EA) durchgeführt wird. Dieses Verfahren dauert- entgegen anders lautender Presseartikel- noch an.
Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Schritt bei der Prüfung der sog. USA-Option, den es bei der weiteren Priorisierung der verschiedenen Optionen zu berücksichtigen gilt, die von der JEN mbH in Abstimmung mit dem MWEIMH als atomrechtlicher Aufsichtsbehörde des Landes NRW vorzunehmen ist.

Bei dem zitierten Beschluss der „Kommission Lagerung hoch-radioaktiver Abfallstoffe“ des Deutschen Bundestages vom 2. Oktober 2015 handelt es sich um eine Empfehlung, die von der Bundesregierung bei einem möglichen Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden kann. Der Beschluss selbst weist in seinem zweiten Teil darauf hin, dass eine Neuregelung auch Aspekten der Nichtverbreitungspolitik und der Spitzenforschung Rechnung tragen soll.

 

Dokumentation 2: Plenarprotokoll 18/151 (PDF)
Ich rufe Frage 38 des Abgeordneten Hubertus Zdebel auf: Wie beurteilt die Bundesregierung die offenbar weiterhin im Forschungszentrum Jülich stattfindenden Vorbereitungen eines Exports der 152 Castorbehälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in die USA entsprechend der jetzt vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung (http://energy.gov/sites/prod/files/2016/01/f28/Draft%20DOE%20EA%201977_FOR%20PUBLIC.pdf) sowie der offenkundigen Einbeziehung auch der bestrahlten Brennelemente des THTR Hamm-Uentrop vor dem Hintergrund einer intensiven Diskussion und einem konsensualen Beschluss der Endlagerkommission vom 2. Oktober 2015 für ein Exportverbot für hochradioaktive Brennelemente, insbesondere auch für Jülicher Brennelemente, an dessen Erarbeitung auch das Bundesumweltministerium maßgeblich beteiligt war, und in welcher Weise will die Bundesregierung der von der Endlagerkommission beschlossenen Exportverbotsempfehlung nachkommen (www.bundestag.de/blob/390810/6ea047d665800493f63f4f-1b6a3e6f78/drs_131-neu-data.pdf)?

Herr Staatssekretär, bitte

Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Vielen Dank, Herr Präsident.

Herr Kollege, Sie fragen ja insbesondere vor dem Hintergrund der Umweltverträglichkeitsprüfung, die in den USA angestellt wird. Ich will noch einmal die Ausgangslage in Erinnerung rufen.

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft und Energie hatte am 2. Juli 2014 angeordnet, dass das Lager in Jülich unverzüglich zu räumen ist. Die Verantwortung hierfür und für den Verbleib der Brennelemente trägt seit dem 1. September 2015 die Jülicher Entsorgungsgesellschaft, die jetzt in Abstimmung mit der atomrechtlichen Behörde drei Optionen zu prüfen hat, nämlich die Verbringung der Brennelemente in die USA, die Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus und den Bau eines neuen Zwischenlagers am Standort Jülich.

Zur Prüfung der technischen Möglichkeiten der USA-Option – ich nenne es einmal verkürzt so – gab es eine Vereinbarung zwischen dem Forschungszentrum Jülich und dem Department of Energy. Dementsprechend wird diese Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Das Verfahren dauert entgegen anderslautender Presseberichte allerdings noch an.

Es gibt lediglich einen Entwurf, und so gibt es jetzt ein Verfahren, um die Öffentlichkeit zu beteiligen. Insofern ist dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Ich will ausdrücklich dazusagen, dass die Durchführung dieser Umweltverträglichkeitsprüfung ein Schritt bei der Prüfung dieser sogenannten USA-Option ist, der bei einer Priorisierung innerhalb der drei Optionen sicherlich berücksichtigt wird; aber es ist nicht der einzige Schritt.

Es ist Aufgabe der Jülicher Entsorgungsgesellschaft, in Abstimmung mit der atomrechtlichen Behörde, also dem Ministerium für Wirtschaft und Energie, die Priorisierung entsprechend vorzunehmen.

Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Danke, Herr Präsident. – Ich habe folgende Zusatz – frage an Sie, Herr Parlamentarischer Staatssekretär: Wie erklären Sie sich denn, dass in dem Genehmigungsantrag bzw. in dieser Umweltverträglichkeitsstudie aus den USA plötzlich die Abfälle aus Hamm-Uentrop auftauchen? Meines Wissens ist es so, dass bisher, zumindest was den Export von Deutschland angeht, vonseiten der Bundesregierung gesagt worden ist, dass das überhaupt nicht zur Diskussion steht und dass diese Abfälle, die sich ja im Moment in Ahaus befinden, weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland entsorgt werden sollen.

Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Das ist korrekt. All das, was bisher in Antworten auf schriftliche und mündliche Fragen sowie auf Kleine Anfragen seitens der Bundesregierung bezüglich der Brennelemente aus dem Reaktor in Hamm-Uentrop ausgeführt worden ist, gilt nach wie vor. Sie sind nicht Gegenstand der Verhandlungen mit dem Department of Energy.

Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Frage? – Bitte.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Herr Müller, Sie hatten ja gerade die Varianten angesprochen, die im Moment in der Diskussion sind, was, grob vereinfachend gesagt, die Entsorgung der Jülicher Atomabfälle angeht. Der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich ist Variante eins, der Transport in das Zwischenlager in Ahaus ist Variante zwei, und der  Export in die USA ist Variante drei. Welche dieser drei Varianten ist denn aus Sicht der Bundesregierung nach bisheriger Einschätzung der Gesamtsituation die beste?

Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung:

Dazu kann es zum jetzigen Zeitpunkt keine Einschätzung der Bundesregierung geben. Im Übrigen ist das Sache der Jülicher Entsorgungsgesellschaft in Abstimmung mit der atomrechtlichen Behörde, nämlich dem nordrhein-westfälischen Wirtschafts- und Energieministerium. Diese drei Optionen werden ergebnisoffen geprüft. Bislang liegt aber noch kein Ergebnis der Prüfung vor.

Radioaktiv: Hochbrisante Plutonium-Transporte über Nordenham verschifft?

MOX-Transport
Gepanzerter Spezialtransporter für Plutonium-Brennelemente. Bereits vor einiger Zeit rollte dieses brisante Material für AKWs per LKW und Schiff über das niedersächsische Nordenham. Allerdings in umgekehrter Richtung.

„Auf der Weser bei Bremerhaven hat die Polizei mit mehreren Schiffen und einem Hubschrauber einen Atomtransport Richtung Nordsee begleitet. Das Schiff hatte schwach radioaktiven Kernbrennstoff geladen und ist nun auf dem Weg in die USA.“ Drei gepanzerte LKW waren unter strenger Geheimhaltung und offenbar massivem Polizeischutz unterwegs. Möglicherweise könnte es sich laut Medienberichten um Plutonium-Brennelemente gehandelt haben. Ziel soll demnach die USA sein. Als Absender für derartige Brennelemente kommen nur Anlagen in Frankreich und Belgien in Betracht. Möglicherweise bis zu 24 derartiger Brennelemente könnten in den drei Panzerfahrzeugen enthalten sein.

Zu einer Vollsperrung aufgrund eines technischen Fehlers an einem der Transportfahrzeuge kam es auf der Bundesstraße zwischen Oldenburg und Brake. Das berichtet Radio Bremen über den geheimen Atomtransport. Die Mittelhessen berichtet weitere Details: „Der Parkplatz und das umliegende Gelände der Autobahnrastanlage Siegerland Ost waren am späten Montagabend von einem Großaufgebot der Polizei belagert, die sich rund um drei gepanzerte Atomtransporter gruppierten.

Der Grund für dieses Polizeiaufgebot waren drei gepanzerte Speziallastwagen, die bei dem Stopp auf dem Siegerländer Parkplatz von einer Art „Wagenburg“ aus Polizeiautos abgeschirmt wurden. Der Konvoi war von der nordrhein-westfälischen Polizei an der Landesgrenze zu Hessen übernommen worden, bestätigte Dortmunds Polizeisprecher Oliver Peiler. An der nördlichen Landesgrenze wurden die Fahrzeuge an die niedersächsischen Kollegen übergeben, die den Nukleartransport bis zu einem Hafen begleiteten.“

Weiter heißt es dort: „Eine Annäherung an die Fahrzeuge wurde von den Einsatzkräften der Polizei mit Nachdruck unterbunden. Ein auf dem Lkw-Heck angebrachtes Warnschild signalisierte, dass es sich bei der Ladung um „Radioaktives Material“ handelt. In den Zivilfahrzeugen der Luxusklasse saßen Mitglieder eines Sondereinsatzkommandos. Diese Beamten beobachteten das Umfeld rund um die Spezialfahrzeuge.

Das Polizeilager dauerte bis in den frühen Dienstagmorgen, bevor sich die Kolonne weiter in Richtung Norden in Bewegung setzte. Begleitet wurde die Abfahrt von den wachsamen Augen der Polizeibeamten, die auch auf den Autobahnbrücken und Zufahrten standen.“

Leider kostenpflichtig berichtet die KZW ebenfalls. Über die Verladung des brisanten Materials berichtet nwzonline weiteres: „Unter strengster Geheimhaltung und begleitet von einem Großaufgebot der Polizei haben am Dienstagmorgen gegen 5.30 Uhr zwei Spezialtransporter das Stadtgebiet Nordenham und anschließend zur Verschiffung den Midgardhafen in der Innenstadt erreicht. Informationen der NWZ , wonach es sich um einen Atomtransport handelte und sich auf den Spezialfahrzeugen Mox-Brennelemente (plutoniumhaltige Mischoxid-Brennelemente) befanden, wollte die Polizei wegen der Geheimhaltungspflicht allerdings nicht bestätigen.

  • Plutonium auf Reisen – MOX ist auf dem Weg nach Grohnde
  • In den Übersichten des Bundesamts für Strahlenschutz waren Hinweise auf bestehende Genehmigungen zu MOX-Transporten heute Abend nicht zu finden. Die Listen enthalten nur Angaben über genehmigte Transporte, nachdem ein erster Transport im Rahmen dieser Genehmigung schon stattgefunden hat. Siehe dazu hier beim BfS. Die Liste dürfte in den nächsten Tagen aktualisiert werden.

Die Polizei teilte lediglich mit, dass es sich um einen Gefahrgut- und Schwerlasttransport handelte, der von einem weltweit agierenden Logistikunternehmen durchgeführt worden ist. Während des Transportes sei es zu keinerlei Protestaktionen – weder auf der Straße – noch vor dem Midgardhafen – gekommen. Das Hafengelände war von starken Polizeikräften abgesichert. Auf der Weser patrouillierten zahlreiche Polizeiboote. Auch per Hubschrauber sicherte die Polizei den Atomtransport ab. Die Zufahrt zum Hafengelände versperrte ein großer Radlader. Vermummte Beamte kontrollierten die Personalien der Hafenmitarbeiter, die zu ihrer Schicht kamen. Gegen 13.30 Uhr hat das Frachtschiff mit den Brennelementen an Bord am Dienstag den Nordenhamer Hafen verlassen.“

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