Riss-Reaktoren in Doel und Tihange: Sicherheitdebatte über Bericht im Umweltausschuss des Bundestages

Wie steht es um die Sicherheit der maroden Atomreaktoren Tihange 2 und Doel 3? Bereits vor 14 Tagen hatte das Bundesumweltministerium (BMUB) auf Initiative von mir und der Fraktion DIE LINKE über die Sicherheitsüberprüfungen und Konsequenzen berichtet. Gestern nun legte das BMUB einen umfangreichen Bericht vor.

Darin erläutert das Ministerium, welche Zweifel und Fragen hinsichtlich der Sicherheitsprüfungen gegenüber der belgischen Atomaufsicht FANC auf einem Internationalen Workshop Mitte Januar vorgelegt wurden. Nach wie vor bleiben auch aus Sicht der bundesdeutschen Atomaufsicht Zweifel, ob angesichts der Risse die Sicherheitsmargen im Ernstfall noch ausreichen würden. Die in den Reaktordruckbehältern gefundenen „Wasserstoffflocken“ stellen eine signifikante Abweichung von der geforderten Fertigungsqualität dar, unterstreicht das BMUB.

  • Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel nimmt am kommenden Sonntag an der Demonstration an der Uranfabrik in Lingen teil. Dort werden Brennelemente für Atommeiler in aller Welt hergestellt, auch für die besonders Risiken Alt-Reaktoren in Belgien (Doel) und Frankreich. Sonntag, 31.1.2016, 14 Uhr, Treffpunkt: Lingen Bahnhof. Westcastor informiert, der Aufruf ist hier online (PDF).

Meine Nachfragen führten zum Eingeständnis: Wichtige Unterlagen, die eine Sicherheits-Bewertung auch aus bundesdeutscher Sicht umfassend ermöglichen, wird es aus Belgien nicht geben. Die Untersuchungen, die der Betreiber Electrabel durchgeführt hat, gelten als deren Betriebsgeheimnis, erklärte der zuständige Atomaufseher aus dem BMUB.
Auch die Antworten auf meine Fragen zum Katastrophenschutz und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit waren wenig ermutigend. Es gäbe zwar Vereinbarungen, aber da müsse noch dran gearbeitet werden, räumte das BMUB eher kleinlaut ein.

  • Immer mehr fordern von der belgischen Regierung die Abschaltung der Riss-Reaktoren. Nun will auch der Rhein-Erft-Kreis bei Köln eine entsprechende Resolution beschließen, berichten Medien.

Allerdings gab das BMUB im Umweltausschuss nun gekannt, dass es weitere bilaterale Gespräche zwischen den Atomaufsichten beider Länder geben werden. Außerdem werde sich die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks demnächst dem belgischen Minister für Inneres und Sicherheit zu nuklearen Themen treffen. Eine Einladung sei verabredet, heißt es. Der wachsende Druck im Bundestag und aus NRW zeigt also Wirkung.

Nächster AKW-Rückbau und noch mehr Atommüll: Erörterung für Unterweser/Esenshamm

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AKW Unterweser in Esenshamm soll abgebaut werden. Jetzt steht der Erörterungstermin für das Vorhaben auf dem Plan. Der Atommüll bleibt aber vor Ort und wird nur umgepackt in Zwischenlager. Foto: Martina Nolte, Lizenz Creative Commons by-sa-3.0 de

Der nächste Erörterungstermin für den Abriss eines Atommeilers steht an und damit erneut die Frage: Wohin mit all dem radioaktiven Abfall? Ort der Veranstaltung:  Die Markthalle in Rodenkirchen, der Anlass: Rückbau des AKW Esenshamm und Errichtung eines Zwischenlagers für leicht- und mittelradioaktive Abfälle. Termin: 23.2.16, 9.30 Uhr.

Zur Erinnerung : Rund 1000 BürgerInnen haben über den Arbeitskreis Wesermarsch Einwendungen (plus mehrere größere Einwendungen) bis Ende November 2015 beim zuständigen Umweltministerium in Niedersachsen eingereicht. Ein Vorbereitungstreffen der EinwenderInnen findet auf Einladung der Aktion Z und des Arbeitskreis Wesermarsch) am Mittwoch , 17.2.16 , 19.30 Uhr in Rodenkirchen, Friesenheim, Friesenstr. 15 (nördliches Ortsende) statt.

Die Atommüllkommission – eine Sitzung und ein paar Beschlüsse

A-muell-KommissionHeinenEsser-Mueller-102015Im größer werdenden Dschungel der Debatten und Papiere in der Atommüll-Kommission wird es selbst für Eingeweihte immer schwieriger nachzuvollziehen, was da gerade eigentlich läuft und passiert. Da ist es zumindest eine kleine Hilfe, wenn es mal ein paar Zusammenfassungen gibt, z.B. mit einer Pressemeldung der Kommission selbst oder in einer knappen Darstellung des BUND. Sogar einen Eklat könnte man verpassen, den es neulich in der AG1 zur Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben haben soll. Jedenfalls für Jörg Sommer von der Deutschen Umweltstiftung. Kleiner Tipp: Die Umweltstiftung sucht ab März 2016 eine/n Referentin/Referenten im Bereich Bürgerbeteiligung (Greenjobs).

Jürgen Voges, Pressesprecher der Kommission, berichtet von der letzten Sitzung, dass man sich nun auf eine Definition für den Begriff „bestmögliche Sicherheit“ bei der „Endlagersuche“ verständigt habe. Auf dieser Basis müssen nun die AG2 zur Evaluation des StandAG schauen, welchen Handlungsbedarf es gäbe. Die PM der Kommission ist gleich unten zu finden. Eine längere Debatte gab es z.B. auch über die Frage, wer Träger der neuen Behördenstruktur samt „Bundes-Gesellschaft für Kerntechnische Entsorgung“ (BGE) werden soll. Bislang schien klar, dass die künftig wieder zu 100 Prozent staatliche BGE beim Umweltministerium angesiedelt wird. Doch es gab eine heftige Debatte, ob nicht das Wirtschaftsministerium eher zuständig sein solle. Mit 8-6-3 fiel die Entscheidung nicht im Konsens, sondern eher in einem Kopf-an-Kopf-Rennen für das BMUB.

Der BUND berichtet (wie gewohnt auf seiner Homepage) über die letzte Doppelsitzung der Kommission das folgende:

„Bericht von der Sitzung der Kommission am 20. und 21. Januar

In der Doppelsitzung der Atommüll-Kommission wurde letzte Woche endlich auf Initiative des BUND eine Klärung über den Begriff „Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“ herbeigeführt. Außerdem wurden einige Teile des Berichtsentwurfs in erster Lesung verabschiedet. Darunter auch die Berichte zu den Themen „Exportverbot“ und „Veränderungssperre“.

Standort mit der bestmöglichen Sicherheit:
Der BUND hatte in der Kommission schon länger darauf gedrängt, endlich den für das Standortauswahlverfahren zentralen Begriff „Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“ zu klären. Es geht darum klarzustellen, dass es ein vergleichendes Suchverfahren durchgeführt wird und das auch bei der Auswahl zwischen mehreren potentiell geeigneten Standorten ein mehr an Sicherheit den Ausschlag geben soll. Die Kommission hat sich im breiten Konsens auf diese Definition verständigt:

„Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager insbesondere für hochradioaktive Abfälle ist der Standort, der im Zuge eines vergleichenden Verfahrens zwischen den in der jeweiligen Phase nach den entsprechenden Anforderungen geeigneten Standorten gefunden wird und die bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Dazu gehört auch die Vermeidung unzumutbarer Lasten und Verpflichtungen für zukünftige Generationen. Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit wird nach dem Stand von Wissenschaft und Technik mit dem in diesem Bericht beschriebenen Standortauswahlverfahren und den darin angegebenen und anzuwendenden Kriterien und Sicherheitsuntersuchungen gefunden. Dazu gehört auch die Implementierung von Möglichkeiten zur Fehlerkorrektur.“

Diese neue Definition soll zentral an den Anfang des Berichtes der Kommission gestellt werden. Die AG 2 erhielt den Auftrag, einen Vorschlag für die Integration dieser Definition in das Strandortauswahlgesetz zu erarbeiten.

Behördenstruktur – welches Ministerium soll für die neue BGE zuständig sein?
Die Kommission hatte schon vor längerer Zeit einen Vorschlag für eine neue Behördenstruktur gemacht – die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung. Sowohl in der Bundesregierung als auch in der Kommission ist noch umstritten, welches Ministerium für die neue staatliche Endlagergesellschaft BGE zuständig sein soll. Nach intensiver Debatte sprach sich eine Mehrheit in der Kommission dafür aus, auch die BGE beim Umweltministerium anzusiedeln. Auch der BUND favorisiert diese Lösung. Die Vertreter der AKW-Betreiber und der Gewerkschaften sprachen sich für eine Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums aus.

Kriterien: erster Entwurf und Fachworkshop
Die Arbeitsgruppe 3 stellte einen ersten Entwurf der Kriterien vor. Zentrale Punkte wie etwa die Rolle eines intakten Deckgebirges und die Notwendigkeit eines redundanten Sicherheitssystems sind noch strittig.

Derartige stellen sind ab jetzt in allen Entwürfen für den Bericht in eckigen Klammern dargestellt. Am kommenden Wochenende werden die Kriterien auf einem Fachworkshop in Berlin mit 200 Experten diskutiert.

Ein zentraler Punkt bei der Anwendung der Kriterien wurde intensiv in der Kommission diskutiert: die ungleiche Verteilung von vorhandenen geologischen Daten in Deutschland. Insbesondere von den ostdeutschen Bundesländern wurde auf dieses Problem hingewiesen. Diese zentrale Gerechtigkeitsfrage soll weiter in der Kommission behandelt werden.“

Dokumentation von der Homepage der Kommission

Standort „bestmöglicher Sicherheit“ definiert

Die Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) haben sich am Donnerstag, 21. Januar 2016, nach intensiver Diskussion auf eine grundlegende Definition des Begriffes „Standort mit bestmöglicher Sicherheit“ geeinigt. Die Definition ist Basis für das von der Kommission im Abschlussbericht zu beschreibende Suchverfahren für ein Endlager für insbesondere hochradioaktive Abfallstoffe und bezieht sich zudem auf Paragraf 1 des dafür grundlegenden Standortauswahlgesetzes.

Definition beschlossen

Die grundlegend beschlossene Definition lautet: „Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager insbesondere für hoch radioaktive Abfälle ist der Standort, der im Zuge eines vergleichenden Verfahrens zwischen den in der jeweiligen Phase nach den entsprechenden Anforderungen geeigneten Standorten gefunden wird und die bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Dazu gehört auch die Vermeidung unzumutbarer Lasten und Verpflichtungen für zukünftige Generationen.

Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit wird nach dem Stand von Wissenschaft und Technik mit dem in diesem Bericht beschriebenen Standortauswahlverfahren und den darin angegebenen und anzuwendenden Kriterien und Sicherheitsuntersuchungen gefunden. Dazu gehört auch die Implementierung von Möglichkeiten zur Fehlerkorrektur.“

„Evaluierungsbedarf für Standortauswahlgesetz prüfen“

Die Arbeitsgruppe 2 der Endlagerkommission soll auf Grundlage der Definition nun erörtern, ob sich daraus Evaluierungsbedarf für das Standortauswahlgesetz selbst ergibt. Denkbar erscheint zum Beispiel eine Überarbeitung des Paragrafen 19. Kommissionsmitglied Klaus Brunsmeier (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) regte an, dort ebenfalls im Normtext ein „vergleichendes Verfahren“ zu verankern. Von einer Verwendung des Begriffs „bestmöglicher Standort“ nahm die Kommission hingegen Abstand.

Zudem begannen die Kommissionsmitglieder mit der Diskussion des ersten Teils des Abschlussberichtes. Die Beratungen sollen bei der Sitzung am Freitag, 22. Januar, fortgesetzt werden. Den Bericht muss die Endlagerkommission bis Ende Juni 2016 vorlegen. Vorher soll er noch in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Der Ko-Vorsitzende der Kommission, Michael Müller, mahnte zur Eile. Die Kommission liege zwei Monate hinter dem Zeitplan, sagte Müller. (scr/21.01.2016)

Marode belgische Reaktoren: Aktiv für die Stilllegung

Erneut hat es in den belgischen AKWs einen Störfall gegeben, diesmal im Riss-Reaktor 2 von Tihange. Aufgrund eines Lecks in einer Leitung musste die Leistung des Reaktors für die Reparaturen reduziert werden. Das Atom-Roulette geht also weiter. Die Forderungen nach einer sofortigen Abschaltung zumindest der mit tausenden Rissen behafteten  Reaktorblöcke Doel 3 und Tihange 2 werden inzwischen immer lauter.

Am kommenden Mittwoch wird sich erneut der Umweltausschuss des Bundestags mit dem Thema befassen. Anti-Atom-Initiativen demonstrieren am kommenden Sonntag in Lingen an der dortigen Brennelementefabrik, die marode AKWs in Belgien und Frankreich mit Brennstoff versorgt. Und in Aachen lädt Oberbürgermeister Marcel Philipp zu einer Bürgerinformationsveranstaltung für Donnerstag, 28. Januar, 18 Uhr, in die Aula Carolina in der Pontstraße ein.

Doel und Tihange erneut Thema im Umweltausschuss des Bundestages

Die Sorgen um die Sicherheit der belgischen Atommeiler, vor allem der beiden Blöcke Doel 3 und Tihange 2, nehmen zu. Das Bundesumweltministerium hatte jüngst der belgischen Atomaufsicht FANC einen 15 Fragen umfassenden Katalog übergeben, in dem Zweifel am Sicherheitszustand der mit tausenden Rissen behafteten Reaktorblöcke formuliert sind. Über die Einzelheiten und mögliche weitere Schritte wird das Ministerium in Fortsetzung der von Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LIKE geforderten Berichterstattung im Umweltausschuss informieren.

Vor allem in der Grenzregion NRW machen sich die Menschen sorgen über einen möglichen schweren Störfall in den belgischen Atommeilern. Zahlreiche kommunale Vertreter und Bürgermeister der Region prüfen gerade, ob eine Klage auf Stilllegung möglich ist. Zu einer Bürgerveranstaltung lädt der Oberbürgermeister der Stadt für den kommenden Donnerstag ein. Dabei wird es verstärkt auch um Fragen des Katastrophenschutzes in der dicht besiedelten Region zwischen Tihange bei Lüttich und NRW gehen.

Bürgerversammlung Aachen

Eingeladen hat der Oberbürgermeister Marcel Philipp dazu den Leiter der Berufsfeuerwehr, Jürgen Wolff, der die Pläne der Stadt zum Katastrophenschutz erklären wird. Außerdem dabei: Prof. Dr. Hans-Josef Allelein (Lehrstuhlinhaber für Reaktorsicherheit und -technik an der RWTH Aachen), der Sprecher des „Aachener Aktionsbündnisses gegen Atomenergie“, Jörg Schellenberg, und der Vertreter der Aachener Gruppe der „Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzte in sozialer Verantwortung“, Dr. Wilfried Duisberg, eine Stellungnahme vortragen.

„Besuch erhält die Versammlung auch aus den Niederlanden. Die Bürgermeisterin von Maastricht, Annemarie Penn-te Strake, wird als offizielle Vertreterin von mehr als einem Dutzend südlimburgischer Gemeinden vor Ort sein, die gemeinsam mit Stadt und Städteregion Aachen gegen Tihange vorgehen wollen.“

Demonstration in Lingen

Anti-Atom-Initiativen rufen für den kommenden Sonntag zu einer Demonstration nach Lingen. Dort steht eine Uran-Brennelementefabrik, die vom bundesdeutschen Atomausstieg ausgenommen ist und für Atommeiler in aller Welt den erforderlichen Brennstoff herstellt. Zu den Kunden gehört auch einer der belgischen Atommeiler in Doel, aber auch marode Reaktoren in Frankreich.

Der Aufruf zu der Demonstration „Gemeinsam Aufstehen gegen Atomkraft! KEINE BRENNSTÄBE FÜR BELGISCHE und FRANZÖSISCHE AKW! Brennelemente – Transporte von Lingen nach Belgien und Frankreich stoppen!“ ist hier bei Westcastor als PDF online. Demonstration: Sonntag, 31.1.2016, 14 Uhr, Treffpunkt: Lingen Bahnhof

Weitere Informationen:

Krebserkrankungen in Erdgasförderregion – Was unternimmt die Bundesregierung zur Ursachenforschung?

HubertusZdebel-02072015-NaProAngesichts der überdurchschnittlich vielen Krebserkrankungen in der niedersächsischen Erdgasförderregion Rotenburg/Wümme haben über 200 Ärzte aus dem Landkreis einen Offenen Brief an Landesgesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) geschrieben, in dem sie eine Erforschung der Ursachen verlangen. „Ich habe jetzt auch die Bunderegierung damit konfrontiert und ihr die mündliche Frage gestellt, was sie zu unternehmen gedenkt, um die Forderung der Ärzte an die Landesministerin, endlich ausreichend finanzielle Mittel zur Ursachenforschung bereitzustellen, durchzusetzen“, so MdB Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss.

Zdebel weiter: „Diesen Brief haben die Ärzte ja bereits im Oktober 2015 geschrieben. Geschehen ist aber noch immer nichts. Dabei ist ihre Forderung absolut berechtigt. Zwar gilt die Ursache der fast um das Doppelte gestiegenen Blut- und Lymphdrüsen-Krebsrate bei Männern in der Region als ungeklärt. Doch es liegt nahe, dass die Erkrankungen mit der Förderung von sogenanntem konventionellem Erdgas in den vergangenen Jahrzehnten – auch mittels Fracking – zusammenhängen.

Deshalb ist hier auch die Bundesregierung in der Verantwortung, die schließlich selbst ein Frackingerlaubnisgesetz verabschieden will. Ich bin gespannt auf ihre Antwort in der parlamentarischen Fragestunde am kommenden Mittwoch, den 27.1.2016.“

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