Erörterung zum Rückbau des AKW Wesermarsch – Ungelöste Atommüllprobleme und mehr Demokratie

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Erörterungsverfahren für Rückbau des AKW Unterweser in der Wesermarsch hat begonnen. Foto Martina Nolte, Lizenz Creative Commons by-sa-3.0 de

Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel selbst war vor Ort, als heute der Erörterungstermin zum beantragten Rückbau des Atomkraftwerks in Esenshamm begann. Über 1.000 Einwendungen – Initiiert über den Arbeitskreis Wesermarsch – hat es gegeben, denn auch beim Rückbau spielen viele Fragen im Umgang mit den unterschiedlichen radioaktiven Stoffen und Ableitungen an die Umwelt eine große Rolle. Neben dem Rückbau der Anlage geht es auch um den Neubau eines Zwischenlagers für leicht- und mittelradioaktive Abfälle. Außerdem steht vor Ort ein Castor-Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll, dessen Genehmigung bis heute rechtlich umstritten ist. Und auch von Bedeutung: Die örtlichen Anti-Atom-Aktiven fordern über die gesetzlich vorgeschriebene – minimale – Beteiligung hinaus einen Begleitprozess auf Augenhöhe für den Jahrzehnte dauernden Rückbau.

NWZonline spricht von Dutzenden Anwesenden, die am Erörterungstermin teilnahmen. Radio Bremen berichtet hier per Video. Stefan Wenzel hielt vor Ort eine Art Grußwort zu Beginn des Verfahrens. Darüber hatte NWZonline bereits gestern berichtet. Nicht zu Unrecht, denn Wenzel ist damit wohl bislang der einzige Grüne Landesminister, der sich persönlich auf so einem Erörterungstermin hat blicken lassen. In Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg war das bislang nicht der Fall.

  • UPDATE/Korrektur: Das Energieministerium in Schleswig-Holstein machte mich auf einen Fehler in meiner Berichterstattung aufmerksam. Ich bedanke für für den (freundlichen) Hinweis! Energiewende-Minister Robert Habeck war persönlich bei dem Erörterungstermin am 6. Juli 2015 zum Rückbau des AKW Brunsbüttel ebenfalls vor Ort. Daher die oben gestrichene Passage und nunmehr meine Richtigstellung. In einem Text über den EÖT in Brunsbüttel hatte ich auch entsprechend darüber berichtet: Rückbau AKW Brunsbüttel: Fehlende Informationen zum Schutz der Bürger

Auf die Forderungen nach einem konkreten Begleitprozess ging er zumindest in der schriftlichen Fassung seiner Rede nur indirekt ein: „Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, sichere, gesellschaftlich akzeptierte Lösungen für den Atomausstieg zu finden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung halte ich für einen wesentlichen Teil in den Stilllegungsgenehmigungsverfahren. Neben den gesetzlichen Zielen, denen sie dient, kann bei offenem und konstruktivem Umgang miteinander die Akzeptanz zur Umsetzung dieser Großprojekte erhöht werden. Der Landtag und die Landesregierung legen Wert auf eine Verbesserung der Möglichkeiten zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Verlauf des Rückbaus. Wir haben es mit einem sehr langen und komplexen Vorgang zu tun. Um eine breitere Information der Öffentlichkeit bei Stilllegungsprojekten zu fördern, sind im Landeshaushalt daher Mittel zur Unterstützung der Kommunen für solche Maßnahmen eingestellt.“

Noch vor wenigen Tagen hatte der AK Wesermarsch von Wenzel in einem Brief vom 18.2.2016 (hier als PDF) unter der Überschrift „Freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung neu unmittelbar einrichten nach dem Erörterungstermin“ gefordert: „Für unsere regionalen Bürgerinitiativen beantragen wir nochmals die Einrichtung einer Institution, die ein freiwilliges Öffentlichkeitsverfahren vorsieht. Das MU ist gefordert diese Entscheidung zu fällen und sich mit dem Antragsteller EON abzustimmen. Ziel dieser neu zu schaffenden Institution muß sein die Dissenzpunkte des Erörterungstermines der neuen Institution zuzuführen und dort weitgehende Kompetenzen zur Lösung des/r Dissenspunkte zuzulassen. Somit könnte ein Klageverfahren weitgehend vermieden werden. Bei konkreter Zusicherung des Vorgenannten ist der Arbeitskreis Wesermarsch bereit in dieser Institution mitzuarbeiten.“

Das neue Zwischenlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle wird mit dem jetzt kommenden Rückbau erforderlich, weil der geplante Ausbau im für diesen Müll vorgesehenen Lager im Schacht Konrad sich durch immer neue Probleme über inzwischen mehr als ein Jahrzehnt verzögert. Und es gibt Kritiker, die angesichts der wachsenden Probleme bezweifeln, ob es je in Betrieb gehen wird. Die rot-grüne Landesregierung fordert eine Neubewertung für den Schacht Konrad. Anti-Atom-Initiativen einen Neustart für die „Endlagersuche“ für diese Abfälle.

Auch an anderen Reaktoren, die nun zurück gebaut werden sollen, stellt sich dieses Problem und daher werden auch anderenorts derartige neue Lager entstehen.

Der Rückbau wird auf rund 15 Jahre geschätzt. Doch derzeit kann man im Grunde von einer Umpackaktion reden.

Denn wann die radioaktiven Abfälle – egal ob die leicht- und mittelradioaktiven oder auch die hochradioaktiven Abfälle – tatsächlich irgendwann abtransportiert werden und wohin, ist bis heute nicht wirklich klar. Klar ist – für den Castor-Müll – in jedem Fall: Es kann nach derzeitigen Rahmenbedingungen deutlich nach 2050 sein, vielleicht auch erst nach 2080.

Weitere Themen beim Erörterungstermin können den Einwendungen entnommen werden. Dabei spielen auch Themen wie der Umgang mit sehr niedrig strahlenden Abfällen eine Rolle. Unterhalb eines bestimmten Grenzwertes sollen diese ohne weitere Kontrollen einfach zum Recycling oder zur einfachen Deponierung abgegeben werden. Dies wird teilweise unter dem Begriff „Freimessungen“ gefasst.

Nächster AKW-Rückbau und noch mehr Atommüll: Erörterung für Unterweser/Esenshamm

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AKW Unterweser in Esenshamm soll abgebaut werden. Jetzt steht der Erörterungstermin für das Vorhaben auf dem Plan. Der Atommüll bleibt aber vor Ort und wird nur umgepackt in Zwischenlager. Foto: Martina Nolte, Lizenz Creative Commons by-sa-3.0 de

Der nächste Erörterungstermin für den Abriss eines Atommeilers steht an und damit erneut die Frage: Wohin mit all dem radioaktiven Abfall? Ort der Veranstaltung:  Die Markthalle in Rodenkirchen, der Anlass: Rückbau des AKW Esenshamm und Errichtung eines Zwischenlagers für leicht- und mittelradioaktive Abfälle. Termin: 23.2.16, 9.30 Uhr.

Zur Erinnerung : Rund 1000 BürgerInnen haben über den Arbeitskreis Wesermarsch Einwendungen (plus mehrere größere Einwendungen) bis Ende November 2015 beim zuständigen Umweltministerium in Niedersachsen eingereicht. Ein Vorbereitungstreffen der EinwenderInnen findet auf Einladung der Aktion Z und des Arbeitskreis Wesermarsch) am Mittwoch , 17.2.16 , 19.30 Uhr in Rodenkirchen, Friesenheim, Friesenstr. 15 (nördliches Ortsende) statt.

Stilllegung AKW Unterweser in Esenshamm: Antragsunterlagen ausgelegt – jetzt Einwendungen unterschreiben!

radioaktivDie Öffentlichkeitsbeteiligung zur Stilllegung des AKWs Unterweser in Esenshamm sowie des Neubaus eines Zwischenlagers für leicht- und mittelradioaktive Abfälle ist am 1. Oktober angelaufen. Das niedersächsische Umweltministerium hat dies auf seiner Homepage veröffentlicht. Anders als bei den Genehmigungsverfahren in den ebenfalls grün-geführten Atomaufsichtsbehörden in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg stellt Niedersachsen eine umfassende Menge von Daten auf seiner Homepage online. Die Daten und Erläuterungen (Datum 12.10.2015) sind gleich unten dokumentiert, inkl. der Links zu den veröffentlichten Dokumenten (Links zum Server des NDS-Umweltministeriums). Auch der Rückbau von Atomkraftwerken birgt Gefahren in sich. So will E.on den Rückbau beginnen, obwohl noch hochradioaktive Brennelemente im Reaktor lagern. Daher rufen Bürgerinitiativen auf, Einwendungen zu erheben.

Nur durch die Einwendungen können Bedenken, Fragen, Anregungen in das laufende Genehmigungsverfahren eingebracht werden. Die Antrags-Unterlagen liegen noch bis zum 30. November aus. Bis dahin müssen auch die Einwendungen bei der Behörde eingegangen sein. In einem zweiten Schritt werden die vorgebrachten Einwendungen dann in einem Erörterungsverfahren diskutiert.

 

Dokumentation der Ankündigung durch das Umweltministerium Niedersachsen:

Bekanntmachung und Auslegung von Antrag und Unterlagen für die folgenden Genehmigungsverfahren: – Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Unterweser (KKU) sowie – Errichtung und Betrieb eines Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA)

Mit Inkrafttreten der 13. Novelle des Atomgesetzes (AtG) ist für das Kernkraftwerk Unterweser (KKU) mit Ablauf des 6. August 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen.

Vorbehaltlich des Ausgangs einer gegen die 13. Novelle des Atomgesetzes gerichteten Verfassungsbeschwerde stellte die E.ON Kernkraft GmbH, Hannover, als Inhaberin des Kernkraftwerks Unterweser mit Schreiben vom 4. Mai 2012 beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als atomrechtlicher Genehmigungsbehörde einen Antrag nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage; mit Schreiben vom 20. Dezember 2015 erweiterte sie diesen Antrag dahingehend, den Abbau bereits mit noch in der Anlage vorhandenen Brennelementen beginnen zu wollen.

Ausweislich der Antragsunterlagen plant die Antragstellerin den direkten Abbau in zwei atomrechtlich zu genehmigenden Abbauphasen und den anschließenden konventionellen Abriss der Anlage bis zur „grünen Wiese“.

Zur Erlangung der ersten atomrechtlichen Genehmigung ist ein umfangreiches atomrechtliches Genehmigungsverfahren nach den Bestimmungen der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) durchzuführen. Dabei ist für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau gemäß Nr. 11.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, die nach § 2a AtG unselbständiger Teil des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist.

Für die Zwischenlagerung aller während des Restbetriebs und des Abbaus anfallenden radioaktiven Abfallmassen reichen die derzeit am Standort vorhandenen Lagerkapazitäten nicht aus. Aus diesem Grund stellte die E.ON Kernkraft GmbH mit Schreiben vom 20. Juni 2013 beim hierfür zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz einen Antrag nach § 7 Absatz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für den Umgang mit radioaktiven Stoffen mit einem Aktivitätsinventar von bis zu 5 x 1017 Bq in einem zu errichtenden Lager Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA) [„Betrieb“]. Das Lager Unterweser für radioaktive Abfälle soll demnach der Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung bis zur Abgabe an ein Bundesendlager dienen. Bei den einzulagernden Abfällen soll es sich um Abfälle aus dem Betrieb, Restbetrieb und Abbau des Kernkraftwerks Unterweser, um Abfälle, die beim Betrieb der bereits am Standort vorhandenen externen Lagerhalle Unterweser (LUW) und des bereits am Standort vorhandenen Zwischenlagers (ZL)-KKU als auch bei dem beantragten Lager Unterweser für radioaktive Abfälle anfallen, sowie um weitere mögliche Betriebs-, Restbetriebs- und Stilllegungsabfälle der E.ON Kernkraft GmbH handeln. Diese weiteren Betriebs-, Restbetriebs- und Stilllegungsabfälle der E.ON Kernkraft GmbH sollen maximal 20 % des Einlagerungsvolumens des LUnA ausmachen.

Das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung nach § 7 Abs. 1 StrlSchV für den Umgang mit radioaktiven Stoffen im Lager Unterweser für radioaktive Abfälle ist gemäß § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG ebenfalls nach den Regelungen der AtVfV durchzuführen. Dies ergibt sich aus der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Nr. 11.3 der Anlage 1 zum UVPG für Errichtung und Betrieb einer Anlage zu dem ausschließlichen Zweck der für mehr als zehn Jahre geplanten Lagerung radioaktiver Abfälle an einem anderen Ort als dem Ort, an dem diese Stoffe angefallen sind.

Für die geplante Errichtung des LUnA und die damit verbundene Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes ZU5 sind zwei Baugenehmigungen erforderlich. Die entsprechenden Bauanträge nach Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) wurden am 11. März 2015 bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde – Landkreis Wesermarsch gestellt. Auch für die Errichtung des Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle ergibt sich aus Nr. 11.3 der Anlage 1 zum UVPG eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Prüfung der Umweltverträglichkeit für die Errichtung und den Betrieb des LUnA wird zusammengefasst durchgeführt; die federführende Behörde ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Im Rahmen der atom- bzw. strahlenschutzrechtlich nach der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung und baurechtlich nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes für die Verfahren durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligungen hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowohl das Vorhaben Stilllegung und Abbau des KKU als auch das Vorhaben Errichtung und Betrieb LUnA am 23. September 2015 jeweils bekannt gemacht.

Es erfolgten die beiden folgenden Bekanntmachungen:

Bekanntmachung für Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Unterweser (KKU) ReadSpeaker
Ergänzung: Korrektur zur Öffentlichen Bekanntmachung (KKU) ReadSpeaker

Bekanntmachung für Errichtung und Betrieb eines Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA) ReadSpeaker
Ergänzung: Korrektur zur Öffentlichen Bekanntmachung (LUnA) ReadSpeaker

Die Verfahrensdetails zu den Öffentlichkeitsbeteiligungen können diesen Bekanntmachungen entnommen werden.

In der Zeit vom 01. Oktober 2015 bis zum 30. November 2015 werden die Anträge und weitere Antragsunterlagen bei folgenden Behörden ausgelegt:

  • des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, montags bis donnerstags 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, freitags 7.00 bis 12.00 Uhr,
  • des Landkreis Wesermarsch, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake, Zimmer 405 (4. Stock), montags bis donnerstags 8.00 bis 16.00 Uhr, freitags 8.00 bis 12.00 Uhr,
  • der Gemeinde Stadland, Am Markt 1, 26935 Stadland, Rathaus Rodenkirchen, Raum 24, montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, montags und dienstags 13.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs 13.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags 13.00 bis 17.00 Uhr,
  • der Stadt Nordenham, Walther-Rathenau-Straße 25, 26954 Nordenham, Zimmer 77, montags bis freitags 8.00 bis 12.30 Uhr, montags und donnerstags 14.00 bis 17.00 Uhr, dienstags und mittwochs 13.30 bis 15.30 Uhr,
  • der Gemeinde Loxstedt, Am Wedenberg 10, 27612 Loxstedt, im Rathaus, Fachbereich Bauservice, Zimmer-Nr. 021, montags und donnerstags 8.30 bis 16.00 Uhr, dienstags 08.30 bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags 8.30 bis 13.00 Uhr,
  • der Gemeinde Hagen im Bremischen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen im Bremischen, Sitzungszimmer des Fachbereiches 3 der Gemeindeverwaltung, montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr.

Im Einzelnen handelt es sich bei dem Vorhaben Stilllegung und Abbau des KKU um die folgenden Anträge und Unterlagen:

Im Einzelnen handelt es sich bei dem Vorhaben Errichtung und Betrieb LUnA um die folgenden Anträge und Unterlagen:

Die Unterlagen Sicherheitsbericht, Kurzbeschreibung, Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU), Artenschutzfachliche Betrachtungen, Artenprotokolle und Natura 2000-Verträglich­keitsprognose, die für beide Vorhaben ausgelegt werden, umfassen diese Vorhaben, um die Darstellung von Wirkzusammenhängen nicht auseinanderzureißen; die einzelnen Vorhaben werden in diesen Unterlagen differenziert dargestellt.

Einwendungen gegen die Vorhaben können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Auslegungsstellen erhoben werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen und an die Adresse Einwendugen_KKU@mu.niedersachsen.de zu richten.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird für beide Vorhaben ein gemeinsamer Erörterungstermin stattfinden, in dem die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit Vertretern der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, mündlich erörtert werden. Der Erörterungstermin wird in der gleichen Weise wie die Vorhaben bekannt gemacht werden.

Auf Basis der von der Antragstellerin gestellten Anträge und eingereichten Unterlagen, der Stellungnahmen der beteiligten Behörden, der Einwendungen und Äußerungen Dritter, der Stellungnahmen zugezogener Sachverständiger sowie eigener Prüfung werden die Genehmigungsbehörden für die beiden UVP-pflichtigen Vorhaben Stilllegung und Abbau des KKU bzw. Errichtung und Betrieb LUnA jeweils eine zusammenfassende Darstellung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern erstellen.

Die zusammenfassenden Darstellungen und die auf dieser Grundlage vorzunehmenden Bewertungen werden als unselbständiger Teil in den weiteren Genehmigungsverfahren bzw. bei Genehmigungsentscheidungen bezüglich des Vorhabens Stilllegung und Abbau des KKU als auch das Vorhabens Errichtung und Betrieb LUnA berücksichtigt werden.

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