Atomdrehscheibe Hamburg: Beihilfe zum Betrieb von Atomkraftwerken

Trotz rot-grünem Senat und entsprechenden Vereinbarungen im Koalitionsvertrag bleibt Hamburg weiterhin Atomdrehscheibe für die Uran-Versorgung für Atommeiler. Auch der neue Atomreaktor im finnischen Olkiluoto erhält seine Uran-Brennelemente aus Deutschland. In Lingen werden die Brennstäbe hergestellt, über den Hamburger Hafen werden sie nach Finnland verschifft. Eine neue Kleine Anfrage der Linken-Bürgerschaftsfraktion in Hamburg listet die Zahl der Atomtransporte für das zurückliegende Vierteljahr auf. Darunter auch immer wieder radioaktive Urantransporte mit Sicherheitsmängeln. Allein 214 Kontrollen von radioaktiven Frachten fanden im Zeitraum von September bis Anfang Dezember im Hamburger Hafen statt.

Die Antworte des rot-grünen Senats in Hamburg auf die KA der Linken ist hier online (PDF). Über die Atomtransporte nach Finnland berichtet SAND hier und hier. Auch auf „urantransporte.de“ wird berichtet.

AKW Gundremmingen – da waren es noch sieben

Der nächste Schritt zum Ausstieg aus der Atomenergie wird in Bayern um die Mittagszeit am 31. Dezember stattfinden. Dann geht der Block B des AKW Gundremmingen mit rund 1.350 MW endgültig vom Netz. Noch bis Ende 2021 ist dann der Block C als letzter deutscher Siedewasserreaktor in Betrieb. Der Block A ist bereits 1977 nach einem schweren Störfall abgeschaltet worden. Die strahlenden Hinterlassenschaften allerdings werden noch für Jahrzehnte vor Ort im Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente verbleiben. Der Rückbau wird ebenfalls noch 20 – 30 Jahre dauern. Dennoch und erst recht feiert die Mahnwache Gundremmingen die bevorstehende Stilllegung von Block B bereits am 29. Dezember. Vor wenigen Tagen überreichten AtomkraftgegnerInnen über 40.000 Unterschriften an die Staatsregierung, mit der die umgehende Stilllegung auch von Block C gefordert wurde.

Als nächstes AKW geht der Block 2 in Philippsburg Ende 2019 vom Netz. Die Uranfabriken in Gronau und Lingen, die weltweit Atommeiler mit Brennstoff versorgen, sind bislang immer noch vom Atomausstieg ausgenommen.

Die Süddeutsche bringt einen knappen Überblick über die Geschichte der Atomanlagen in Gundremmingen. Bei Heise gibt es Infos auf Basis einer dpa-Meldung.

Atommüll-Export: USA erklärt Atommüll aus Jülich und Hamm-Uentrop für umweltverträglich

Die USA haben im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung die grundsätzliche Machbarkeit erklärt, hochradioaktiven Atommüll aus dem kommerziellen Versuchsreaktor Jülich und dem THTR Hamm-Uentrop zu übernehmen. Einen entsprechenden Bericht hat das Department of Energy vor wenigen Tagen veröffentlicht. Das ist noch keine Entscheidung, dass tatsächlich Atommüll-Exporte aus Deutschland in die USA stattfinden werden. Die „Endlager“-Kommission hatte sich für ein Export-Verbot solcher Abfälle ausgesprochen. Während die Bundesregierung immer wieder betont, dass lediglich ein Export der Jülicher Abfälle Thema für einen Export wäre, geht man in den USA davon aus, dass auch die THTR-Abfälle übernommen werden könnten. Ziel in den USA ist die Atomwaffenschmiede Savannah River Site (SRS).

In Jülich lagern seit Jahren 152 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll aus dem Versuchsreaktor AVR ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung. Offiziell heißt es immer noch, dass drei Optionen geprüft werden, um den Atommüll sicherer aufzubewahren. Eine Einlagerungsgenehmigung für diesen Atommüll für das Zwischenlager Ahaus gibt es bereits. Allerdings hat die Stadt Ahaus Rechtsmittel gegen diesen Beschluss angekündigt. Die Option eines neuen Zwischenlagers in Jülich wird zwar immer wieder von der Landesregierung in NRW betont, konkrete Planungen aber gibt es bis heute nicht. Der Betreiber selbst verfolgt vor allem die Option, den Atommüll in die USA zu verfrachten. Kritiker des Atommüll-Exports befürchten, dass schon im kommenden Jahr Transporte nach Ahaus erfolgen könnten und später ein Export in die USA durchgeführt wird.

Unklar bleibt die Situation was die bereits in Ahaus lagernden Atomabfälle aus dem Betrieb des Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktors Hamm-Uentrop betrifft. Die Bundesregierung bestreitet, dass es Pläne gibt, auch diese in die USA zu versenden. In den USA allerdings sind auch diese Abfälle Gegenstand der Umwelt-Prüfung.

Umstritten sind die Exporte, weil es sich in beiden Fällen im Grunde um Atommüll aus kommerziell betriebenen Reaktoren handelt, für die in Deutschland ein Exportverbot besteht. Auch die so genannte Wiederaufarbeitung ist nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht lediglich für Forschungsreaktoren. Aus diesem Grund hatte der BUND in der „Endlager“-Kommission für einen Beschluss gesorgt, der auch für diese Reaktoren ein grundsätzliches Export-Verbot vorsieht.

Allerdings hat es bei der Umsetzung dieser Regelung im Bundestag Regelungen gegeben, die Schlupflöcher unter bestimmten Umständen zulassen. Dazu gehört vor allem das Proliferationsrisiko des Atommülls, also die Risiken, dass das Material für Atomwaffenzwecke missbraucht werden könnte. Ein Risiko, dass für die Jülicher AVR-Abfälle jedoch kaum bzw. gar nicht besteht.

Die Environmental Assessment (EA) für The Potential Acceptance and Disposition of Spent Nuclear Fuel Containing U.S.-Origin Highly Enriched Uranium from the Federal Republic of Germany (Spent Nuclear Fuel from Germany) (DOE/EA-1977) ist hier auf der Seite des DOE veröffentlicht.

Der WDR berichtet hier über die Entscheidung in den USA und mit Bezug auf die Presseerklärung des staatlichen Betreibers in Jülich: „Das Energieministerium der USA hat keine Bedenken, den Atommüll aus dem Jülicher Versuchsreaktor zurückzunehmen. Das ergibt sich aus einer aktuellen Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen begrüßt das Ergebnis. Es sei ein wichtiger Schritt in dem umfangreichen Prüfverfahren, sagte ein Sprecher. Aber vor einer Entscheidung über den Transport in die USA müsse geklärt werden, ob die Aufbereitungsanlage dort den aktuellen technischen Anforderungen entspreche. Das wird von deutschen und amerikanischen Umweltaktivisten bestritten.

Parallel prüfen die Jülicher auch eine Verlagerung der 152 Castorfässer nach Ahaus und den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich.“

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft reagiert auf diese Entscheidung mit der folgenden PM (PDF): PRESSEMITTEILUNG
Jülich, 22. Dezember 2017

AVR-Brennelemente in Jülich Räumungsoption USA: Umweltverträglichkeitsprüfung in den USA zur möglichen Rücknahme der AVR-Brennelemente erfolgreich abgeschlossen Das US-Energieministerium, Department of Energy (DOE), hat die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in den USA zu den zu erwartenden Auswirkungen einer möglichen Übernahme der AVR-Brennelemente (AVR-BE) mit einem sogenannten „Finding of no significant impact“ (FONSI) positiv abgeschlossen.

Die nun veröffentlichten Ergebnisse der UVP, die im amerikanischen als „Environmental Assessment“ bezeichnet werden, lassen demnach für das Vorhaben keine nennenswerten Auswirkungen („no significant impact“) auf Mensch und Umwelt erwarten. Das DOE spricht in diesem Zusammenhang von „minimalen oder keinen Auswirkungen“.

Für eine Rücknahme der AVR-BE durch die Savannah River Site in South Carolina sind noch weitere technische Fragen zu klären, bevor eine Entscheidung zur Verbringung in die USA gefällt werden kann. Nach dem jetzt vorliegenden rechtsverbindlichen Abschluss der UVP werden die weiteren Schritte zur Verfolgung der USA-Option vorbereitet.

Hintergrund:
Nach dem Ende der bis zum 30.06.2013 befristeten Genehmigung für die Lagerung in Jülich hatte das Wirtschaftsministerium NRW als zuständige Atomaufsicht im Juli 2014 die unverzügliche Entfernung der AVR-BE aus dem bisherigen Jülicher Zwischenlager angeordnet.

In der Vergangenheit haben die USA bereits mehrfach bestrahlte Kernbrennstoffe amerikanischen Ursprungs auch aus deutschen Forschungsreaktoren im Rahmen ihrer Non-Proliferationspolitik zurückgenommen.

Weitere Informationen:

Link zum FONSI im Federal Register: http://energy.gov/node/918941
Link zur JEN-Website: www.jen-juelich.de“

Handelskammer Hamburg deinvestiert bei Kohle

Die Hamburger Handelskammer, in der vor rund einem Jahr eine Fraktion von Reformern die Macht übernommen haben, werden ihre Pensionsfonds neu ordnen und Investitionen in Kohleenergie beenden. „In seiner Sitzung am Montag hat der Innenausschuss, das zuständige Entscheidungsgremium der Handelskammer für Änderungen der Anlagerichtlinie, neue Regeln für die Vermögensanlagen der Handelskammer Hamburg beschlossen. Bis zum 31. März 2018 wird die Handelskammer alle Unternehmen aus dem Portfolio ausschließen, die auf der Liste von www.coalexit.org (Urgewald) enthalten sind. Das umzuschichtende Anlagevolumen beläuft sich auf rund 4,4 Millionen Euro. Die Handelskammer führt mit diesem Beschluss ökologische Nachhaltigkeitskriterien für seine Finanzanlagen ein und folgt damit für sein Pensionsvermögen dem Beispiel anderer Pensionsfonds“, heißt es in der Presseerklärung zu dieser Entscheidung.

Die Kammer wolle damit einen eigenen Beitrag hin zu klimaneutralen Wirtschaftsstrukturen leisten, ähnlich wie andere Pensionsfonds. Darauf aufbauend würden weitere konkrete nachhaltige Standards für die Anlagekriterien der Handelskammer entwickelt. Das ist bei T-online zu lesen. Dem Hamburger Abendblatt ist diese Entscheidung nur dieser kurze dpa-Bericht wert.

Der gemeinnützige Verein VenGa e.V. (Verein zur Förderung ethisch-nachhaltiger Geldanlagen) kommentiert diese Entscheidung: „Weil Hamburg die Folgen des Klimawandels besonders stark spürt, ist es ein starkes Signal, dass keine Hamburger Handelskammer-Gelder mehr in Klimakillern versenkt werden“, freut sich VenGa-Vorstand Martin Nieswandt. Andreas Enke, Co-Vorstand von VenGa e.V. hat als Mitglied des Plenums der Handelskammer und des Innenausschusses gemeinsam mit Matthias Ederhof erfolgreich dafür gekämpft, dass die Handelskammer Hamburg aus der Kohle aussteigt.“

Weiter ist dort zu lesen: „Urgewald-Kohle-Campaignerin Christina Beberdick: „Der Schritt hat Vorbildcharakter für alle weiteren Handelskammern und andere öffentlich-rechtliche Institutionen, aber auch für die Anlagepolitik von Städten, Ländern und vom Bund. Sie müssen aufhören, das Altersvorsorgegeld ihrer Beschäftigten in Firmen zu stecken, deren Geschäft zur Klimaerwärmung für künftige Generationen beiträgt.“

Dokumentation: Die PM der Handelskammer:

Nachhaltigkeit

Handelskammer setzt Meilenstein für Kohle-Divestment

Hamburg, 21. Dezember 2017 – In seiner Sitzung am Montag hat der Innenausschuss, das zuständige Entscheidungsgremium der Handelskammer für Änderungen der Anlagerichtlinie, neue Regeln für die Vermögensanlagen der Handelskammer Hamburg beschlossen. Bis  zum 31. März 2018 wird die Handelskammer alle Unternehmen aus dem Portfolio ausschließen, die auf der Liste von www.coalexit.org enthalten sind. Das umzuschichtende Anlagevolumen beläuft sich auf rund 4,4 Millionen Euro. Die Handelskammer führt mit diesem Beschluss ökologische Nachhaltigkeitskriterien für seine Finanzanlagen ein und folgt damit für sein Pensionsvermögen dem Beispiel anderer Pensionsfonds.
„Wir begrüßen die Entscheidung, da damit die Handelskammer einen eigenen Beitrag zur notwendigen Transformation der kohlebasierten hin zu klimaneutralen Wirtschaftsstrukturen leistet.“, sagt Matthias Ederhof, Mitglied des Plenums der Handelskammer sowie des Innenausschusses. Andreas Enke, ebenfalls Mitglied der beiden Gremien, beschreibt die betroffenen Finanztitel: „Die Handelskammer Hamburg wird Unternehmen aus dem Portfolio ausschließen, die mehr als 30 Prozent ihres Stroms oder ihrer Umsätze aus Kohle beziehen, aber auch die größten Kohleproduzenten sowie alle Unternehmen, die den Bau von Kraftwerken mit über 3.000 Megawatt planen. Basis ist die „Global Coal Exit List“, die die NGO urgewald im Rahmen der Weltklimakonferenz in Bonn 2017 veröffentlicht hat. Aufbauend auf diesem ersten Nachhaltigkeitskriterium ist es unser Ziel, weitere konkrete nachhaltige Standards für unsere Anlagekriterien zu entwickeln. Als erstes wird in der Zukunft die Negativliste von coalexit.org bei Ankäufen beachtet werden.“ Torsten Teichert, Vorsitzender des Innenausschusses, erläutert: „Die von der Handelskammer beauftragten Dienstleister werden die notwendigen Umschichtungen bis zum 1. April 2018 umsetzen.“
Die Handelskammer ist seit 1665 die Selbstverwaltung der gewerblichen Hamburger Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen von etwa 160.000 Unternehmen gegenüber Politik und Verwaltung, ist kundenorientierter Dienstleister für unsere Mitgliedsfirmen und unabhängiger Anwalt von Markt, Wettbewerb und Fair Play. Wir beraten Unternehmen, wir bündeln Interessen und wir bilden Menschen. Über 700 Unternehmerinnen und Unternehmer aus Industrie, Handel und Dienstleistungen engagieren sich ehrenamtlich bei uns als gewählte Vertreter ihrer Branchen in über 30 Gremien. Sie tragen entscheidend zur Meinungsbildung der Handelskammer bei. Außerdem nehmen 4.000 ehrenamtliche Unternehmensvertreter die Prüfungen in der dualen Berufsausbildung ab, die uns der Staat per Gesetz als hoheitliche Aufgabe übertragen hat. Unser Leitsatz heißt: „Wir handeln für Hamburg.“

Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Zwischenlagerung mit Terror-Schutz-Sonderbeauftragtem

Das Nationale Begleitgremium (NBG) für die Suche nach einem dauerhaften Atommülllager legt zwei neue Gutachten vor, die sich mit der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle und mit einer deutlich ausgeweiteten Öffentlichkeitsbeteiligung befassen. Auch die Probleme mit dem Geheimschutz gegen Terrorangriffe werden von den Gutachtern bei der Öffentlichkeitsbeteiligung beachtet. Sie schlagen eine Art Sonder-Beauftragten vor, der in Abstimmung mit den beteiligten BürgerInnen die staatlichen Maßnahmen überprüfen soll. In Richtung Bundestag fordern die Gutachten, noch 2018 einen Rahmen abzustecken, damit die Öffentlichkeitsbeteiligung endlich an den Start kommt. Eine Fachtagung dazu führt das NBG im Januar in Karlsruhe durch, wo die Gutachten auch zur Diskussion gestellt werden.

Während das Gutachten zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle von Hans Hagedorn und Hartmut Gaßner verfasst wurde, stammt das Gutachten zu Sicherheitsfragen bei der Zwischenlagerung vom Ökoinstitut. Mitarbeiter des Ökoinstituts sind u.a. vertreten in den Regierungs-Beratergremien wie der Reaktorsicherheitskommission, der Entsorgungskommission und der Strahlenschutzkommission. Gaßner war Mitglied der so genannten „Endlager“-Kommission und war dort für die AG Öffentlichkeitsbeteiligung verantwortlich und auch Mitglied bei der Kommission über die (finanzielle und rechtliche) Neuordnung der Atommüllentsorgung. Hagedorn wiederum hat als Berater für Öffentlichkeitsbeteiligung als Beauftragter bei der „Endlager“-Kommission mitgewirkt.

Auf seiner Homepage, wo die Gutachten auch veröffentlicht sind, schreibt das NBG: „Das Nationale Begleitgremium hat für seinen Zwischenlager-Workshop im Januar in Karlsruhe zwei Expertisen zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle erstellen lassen. Eine gutachterliche Stellungnahme macht Vorschläge für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an einem Diskurs über die Zwischenlagerung dieser Abfälle. Die Verfasser Hans Hagedorn und Hartmut Gaßner empfehlen ein Partizipationsverfahren, das sich an der Bürgerbeteiligung bei der Auswahl eines Endlagerstandortes für hochradioaktive Abfälle orientiert. Die zweite Expertise des Öko-Instituts zu Sicherheitsfragen der Zwischenlagerung geht davon aus, dass die befristeten Genehmigungen der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle nicht ausreichen werden, um die Zeit bis zur Betriebsbereitschaft des Eingangslagers eines Endlagers abzudecken. „Die entstehende Lücke kann einige Jahrzehnte groß werden“, heißt es in der gutachterlichen Stellungnahme. Die Gutachterinnen und Gutachter stellen die beiden Expertisen bei dem Workshop „Zwischenlager ohne Ende?“ am 13. Januar 2018 in Karlsruhe vor.“

Weiter erklärt das NBG: „Ein längere Zwischenlagerung über die bislang genehmigten Zeiträume hinaus ist nach Auffassung der Gutachterinnen des Öko-Instituts „mit Herausforderungen sowohl sicherheitstechnischer als auch konzeptioneller Art verbunden“. Konzeptionell sei etwa zu entscheiden, „ob alle derzeitigen Standorte für Zwsichenlager erhalten bleiben oder ob eine teilweise oder vollständige Zentralisierung angestrebt wird“, schreiben die Gutachterinnen Stefan Alt, Beate Kallenbach-Herbert und Julia Neles. Aus sicherheitstechnischer Sicht sei „das Verhalten der Brennelemente bei einer längerfristigen Zwischenlagerung eine zentrale Frage, die noch Gegenstand von Forschungsarbeiten ist“. Ein in Deutschland sicherheitstechnisch relevanter Aspekt sei auch die „Autarkisierung der Zwischenlager“. Diese werde erforderlich, „weil die Standortzwischenlager verschiedene Einrichtungen und Dienstleistungen der benachbarten Kernkraftwerke mit nutzen, die mit dem Rückbau der Kernkraftwerke nicht mehr verfügbar sein werden“. Noch ungeklärt sei „der zukünftige Bedarf an heißen Zellen, wenn die Standortzwischenlager zukünftig für den Fall einer Reparatur der Primärdeckeldichtung nicht auf die Einrichtungen des zugehörigen Kernkraftwerkes zugreifen können“.

Für die Gutachterinnen des Öko-Instituts sind „Zwischen- und Endlagerung voneinander abhängige Bestandteile des angestrebten Entsorgungsweges“. Das Nationale Begleitgremium richte daher „seine Aufmerksamkeit zu Recht auch auf die Randbedingungen der Zwischenlagerung“. Durch Transparenz und Öffentlichkeit könnten wichtige Aspekte der Zwischenlagerung profitieren. Unter anderem empfehlen die Gutachterinnen, das Regelwerk zur Sicherheit der Zwischenlager transparent fortzuschreiben, die Sicherheit der Zwischenlager regelmäßig zu überprüfen und Ergebnisse und Konsequenzen der Überprüfungen zur Kommunikation über den Sicherheitsstatus zu nutzen. Aufgabe sei es zudem „die Endlagerung als Ziel der nuklearen Entsorgung sichtbar zu halten und damit der ‚gefühlten Endlagerung‘ an den Zwischenlagerstandorten entgegenzuwirken“.

Auch die Gutachter Hans Hagedorn und Hartmut Gaßner mahnen in ihrer Expertise zur Bürgerbeteiligung eine schnelle Bearbeitung konzeptioneller Fragen der Zwischenlagerung an: „Die Auswertung des Zeitrahmens zeigt, dass die Erarbeitung eines Zwischenlagerkonzeptes bereits 2018 begonnen werden sollte.“ Nur so könne man gewährleisten, dass geeignete bauliche Voraussetzungen vorlägen, um auf auslaufende Zwischenlagergenehmigungen zu reagieren. Die Gutachter empfehlen zur Erarbeitung eines Konzeptentwurfes Vertreter von Fachorganisationen, Gruppen, Standortgemeinden und Behörden zu einer „Fachkonferenz Zwischenlager“ einzuladen. An Zwischenlagerstandorten, an denen Genemigungsverfahren notwendig werden, empfehlen sie Begleitgruppen zu bilden. Für Schutzmaßnahmen gegen Terroranschläge, die dem Geheimschutz unterliegen, sollen die Begleitgruppen eine dem Geheimschutz verpflichtete Vertrauensperson benennen können, die die entsprechenden Unterlagen für die Gruppe nach einem Raster prüfen soll.

Die gutachterliche Stellungnahme des Partizipationsexperten Hans Hagedorn und des Rechtsanwalts Hartmut Gaßner können Sie hier herunterladen. Darunter steht auch die Expertise der Gutachterinnen Stefan Alt, Beate Kallenbach-Herbert und Julia Neles vom Öko-Institut für Sie zum Download bereit.

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