Die Bundesregierung hat die Kleine Anfrage „Schacht Konrad – Sanierung und Änderungsverfahren“ – Drucksache 19/3584 (PDF, siehe auch hier) beantwortet.
Monat: Juli 2018
Rekommunalisierung und Kohleausstieg bei der Hamburger Fernwärme – Moorburg soll draußen bleiben
Wie steht es bei der Rekommunalisierung der noch zu Vattenfall gehörenden Fernwärme in Hamburg? Der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ hat 2013 verbindlich geregelt, dass die Stadt Hamburg den 100 prozentigen Rückkauf betreiben muss. Der damalige Bürgermeister Olaf Scholz, Gegner der Rekommunalisierung, hatte in Folge des Volksentscheids einen schon damals für viele erstaunlich hohen Rückkaufpreis mit Vattenfall vereinbart. Ein Argument für den hohen Preis damals: Damit keine langjährigen Klagen über die Rechtmäßigkeit einer Rekommunalisierung von Vattenfall für die Beschäftigten zur Hängepartie würden, wurde dieser Streit bzw. der Klage-Verzicht von Vattenfall eingepreist. Heute ist davon nicht mehr die Rede. Stattdessen kommen Wirtschaftsgutachten zu dem Ergebnis, dass die Fernwärme-Gesellschaft in nur fünf Jahren runde 300 Millionen Euro an Wert verloren hat. Dennoch bleibt es dabei: Die Fernwärme ist nicht nur ein wichtiges Instrument für mehr Klimaschutz. Auch lassen sich mit der Fernwärme weiterhin ordentliche Gewinne einfahren. Eben deshalb fährt Vattenfall einen Konfliktkurs gegen die Stadt und den Volksentscheid, um den Verkauf zu torpedieren. Und Vattenfall will weiter den Kohleausstieg blockieren und das Klimamonster Moorburg in die Fernwärme einbinden.
Alles zum Thema Rekommunalisierung und Fernwärme auf umweltFAIRaendern
Der heutige Finanzsenator und damalige Fraktionsvorsitzende der SPD in der Bürgerschaft, Andreas Dressel, äußert sich eher zurückhaltend. Er wolle natürlich den verbindlichen Volksentscheid umsetzen, aber nicht um jedem Preis. Über die politischen Gründe für den Preis allerdings schweigt er heute. Beim NDR sagte er vor kurzen: „Laut Volksentscheid muss die Stadt das Fernwärmenetz von Vattenfall zurückkaufen. Allerdings dürfe die Stadt dürfe „nicht mal eben 300 Millionen Euro zu viel zahlen“, so Dressel. Ein Gutachten hatte ergeben, dass das Fernwärmenetz nur noch einen Wert 645 Millionen Euro hat. Ein Dilemma für den Senat, denn dieser hatte 2013 einen Mindestkaufpreis von 950 Millionen Euro mit Vattenfall vereinbart. „Die Stadt wird nur verpflichtet zu rechtlich zulässigen Maßnahmen. Und genau das loten wir aus. Wir fühlen uns dem Votum des Volkes verpflichtet. Aber wir werden das ordentlich machen und in diesem Rahmen verhandeln“, sagte Dressel.“
Jens Kerstan, grüner Umweltsenator hatte jüngst angekündigt, bis 2025 den Kohleausstieg in der Fernwärme vollziehen zu wollen. Damit legt er sich mit Vattenfall an. Denn der Konzern will unter allen Umständen das Kohle-Klimamonster Moorburg in die Fernwärme einbinden, wenn die bisherigen Heizkraftwerke in Wedel und Tiefstack entweder abgeschaltet oder auf Gas als Brennstoff umgestellt werden.
Druck macht auch die erfolgreiche Volksinitiative Tschüss Kohle, mit der sich Senat und Bürgerschaft jetzt parallel zur anstehenden Rekommunalisierung der Fernwärme befassen müssen. Der rot-grüne Koalitionsvertrag hat eine klare Ansage: Moorbug darf in der Fernwärme keine Rolle spiele. Eben das hat Kerstan jüngst erneut der Welt in einem Interview noch einmal in die Feder diktiert:
Die WELT fragte nach, wie der Stand der Verhandlungen mit Vattenfall ist, bei denen es zwei Streitpunkte gäbe: „Die Frage, ob das Kohlekraftwerk Moorburg an das Fernwärmenetz angeschlossen wird. Und die Frage, wie viel das Fernwärmenetz kosten wird. Vertraglich vereinbart sind 950 Millionen Euro, ein Gutachten beziffert den Wert des Netzes aber nur auf 640 Millionen Euro …“
Kerstan sprach von erwartet schwierigen Gesprächen, weil „Vattenfall kein einfacher Partner“ wäre. Explizit sprach er die Vorgängerregierung und deren Vertragsverhandlungen mit Vattenfall an: „Von daher muss man schon sagen, dass die Verträge, die der Vorgängersenat geschlossen hat, eine schwierige Hürde darstellen, die nicht einfach zu nehmen ist.“
Der Umweltsenator zur Welt: „Unser Eindruck ist, dass Vattenfall das Unternehmen nicht verkaufen möchte, sondern dass der Konzern den Wärmebereich sowohl in Deutschland als auch in Europa gerne ausbauen möchte. Und weil das so ist, kann Vattenfall hier in Hamburg auch gut damit leben, dass der Unternehmenswert unter dem vereinbarten Mindestpreis liegt, weil das unsere Verhandlungsposition als Stadt deutlich schwieriger macht.“ Noch laufen die Verhandlungen, bis November muss eine Entscheidung getroffen sein. „Für uns ist allerdings klar, dass wir kaufen wollen. Insofern geht es jetzt darum zu sehen, inwieweit es vertretbar ist, den Mindestpreis von 950 Millionen Euro zu zahlen. Wenn es dafür eine rechtliche Möglichkeit gibt, kann es darüber keine Diskussion geben. Aber ganz unabhängig davon, ob wir kaufen oder nicht, ist für uns ganz klar: Der Ersatz des Kohlekraftwerks Wedel wird durch unser innovatives und ökologisches Konzept erfolgen, ohne die Einbindung von Moorburg. Alles andere ist mit den Grünen nicht zu machen.“
Das ist nicht nur für Vattenfall, sondern auch an die Adresse der SPD eine klare Ansage mit dem Hauch einer angekündigten Regierungskrise für den Fall, dass der rote Koalitionspartner sich in alter Tradition doch erneut eher an den wirtschaftlichen Interessen von Vattenfall orientiert und am Ende Volksentscheid, Klimaschutz und Daseinsvorsorge über Bord gehen lassen will. Wie war das doch mit der Erneuerung bei der SPD?
AKW Krümmel: Mehr Sicherheit beim Rückbau – Einwendungen jetzt möglich
Die Öffentlichkeitsbeteiligung beim geplanten Rückbau des AKW Krümmel in Schleswig-Holstein hat Mitten in den Sommerferien begonnen. Damit besteht nun die Möglichkeit, Verbesserungen beim Strahlenschutz auch im Rückbauverfahren einzufordern. Der Erörterungstermin, bei dem die Argumente der BürgerInnen zwischen Genehmigungsbehörde und Betreiber Vattenfall diskutiert werden, soll passenderweise wenige Tage vor Weihnachten am 11. Dezember stattfinden. Terminfestlegungen, die nicht eben von einem gesteigerten Interesse an Bürgerbeteiligung zeugen. „Nur wer jetzt eine Einwendung erhebt, hat auch später ein Klagerecht“, schreibt das Lüneburger Aktionsbündnis gegen Atomenergie auf seiner Homepage und veröffentlicht dort alle Links, um die Antragsunterlagen von Vattenfall einzusehen.Bis zum 24. September können dann Einwendungen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden. Da es bislang keine Endlager gibt, bleiben die hochradioaktiven Brennelemente noch für Jahrzehnte am Standort bei Geesthacht. Weil sich der Ausbau des Schacht Konrad seit Jahren immer wieder verzögert und seine Inbetriebnahme fraglich bleibt, soll wie an den meisten anderen AKW-Standorten auch in Krümmel eine Lagerhalle für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll gebaut werden.
Alles zum Thema Krümmel auf umweltFAIRaendern.
Downloads (hier als ZIP):
Infoblatt:_Warum Einwendungen erheben, PDF, Liga
Mustereinwendung Einzelperson: word; pdf
Mustereinwendung Sammelliste: pdf
Über den Beginn der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen informiert die zuständige Behörde in Kiel hier. Die entsprechenden Unterlagen und Gutachten, mit denen Vattenfall das Genehmigungsverfahren bei der Atomaufsicht betreibt, sind hier online verfügbar: (Dokumentation des folgenden: Stand 25. Juli 2018, alle Dokumente befinden sich auf dem Server der Atomaufsicht SH, eine Kopie der unten aufgelisteten Dateien sind hier als ZIP zum download verfügbar)
Dokumentation der Seite mit den Antragsunterlagen bei der Atomaufsicht SH:
Kernkraftwerk Krümmel
Eigentümer sind Vattenfall (50 Prozent) und PreussenElektra (50 Prozent). Die Netzanbindung erfolgte am 28. September 1983. Im Anschluss an eine Atomgesetzänderung infolge der nuklearen Unfälle im japanischen Fukushima erlosch am 6. August 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb für acht der noch 17 bis dahin betriebenen Kernkraftwerke, unter ihnen auch die Reaktoren in Brunsbüttel und Krümmel aus Schleswig-Holstein. Das Kernkraftwerk Krümmel hatte zuvor bereits – ausgenommen von wenigen Betriebstagen im Juni / Juli 2009 – seit dem 28. Juni 2007 stillgestanden.
Vattenfall beantragte im August 2015 bei der schleswig-holsteinischen Reaktorsicherheitsbehörde die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Krümmel.
Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel sowie Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager des Kernkraftwerkes Krümmel (LasmAaZ)
Im folgenden finden Sie alle Unterlagen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Genehmigungsverfahren
- zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel und
- zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe (LasmAaZ)
öffentlich zugänglich sind. Die Unterlagen werden in der Zeit vom 24. Juli 2018 bis einschließlich 24. September 2018 im Rathaus der Stadt Geesthacht und in der Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) in Kiel zur Einsichtnahme ausgelegt. Innerhalb dieses Zeitraums können Einwendungen gegen die Vorhaben beim Energiewendeministerium (Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz), Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel oder bei der Stadtverwaltung Geesthacht, Markt 15, 21502 Geesthacht erhoben werden.
Die Reaktorsicherheitsbehörde plant, innerhalb der Auslegungsfrist erhobene Einwendungen ab dem 11. Dezember 2018 im Rahmen eines nichtöffentlichen Erörterungstermins zu erörtern. Alle Personen, die Einwendungen erhoben haben, können diese dort näher erläutern. Der Betreibergesellschaft wird dann die Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu nehmen.
Wann die Reaktorsicherheitsbehörde über die Genehmigungsanträge abschließend entscheidet, ist noch nicht absehbar.
Unterlagen zur Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel
- Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG auf Stilllegung und Abbau (PDF 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Präzisierung des Antrags nach § 7 Abs. 3 AtG auf Stilllegung und Abbau (PDF 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Kurzbeschreibung für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Krümmel (PDF 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Sicherheitsbericht für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Krümmel (PDF 10MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Umweltverträglichkeitsuntersuchung für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Krümmel (PDF 45MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Unterlagen zum Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager des Kernkraftwerkes Krümmel (LasmAaZ)
- Antrag auf Genehmigung nach § 7 Strahlenschutzverordnung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Lager für radioaktive Abfälle und Reststoffe (PDF 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Kurzbeschreibung für das Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager des Kernkraftwerkes Krümmel (PDF 439KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Sicherheitsbericht für das Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager des Kernkraftwerkes Krümmel (PDF 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Umweltverträglichkeitsuntersuchung für das Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager des Kernkraftwerkes Krümmel (PDF 50MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Datenschutzhinweise für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Erhebung von Einwendungen im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Datenschutzhinweise für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Erhebung von Einwendungen im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Genehmigungsverfahren zu Errichtung und Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe am Zwischenlager auf dem Gelände des Kernkraftwerks Krümmel (PDF 121KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Datenschutzhinweise für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Erhebung von Einwendungen im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel (PDF 120KB, Datei ist nicht barrierefrei)
AKW Grafenrheinfeld: Sicherheit statt Billig-Abriss
Damit der Rückbau des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld mit all seinen radioaktiven Einbauten möglichst sicher erfolgt, hat der BUND in Schweinfurt Klage gegen die Abriss-Genehmigung der bayerischen Atomverwaltung eingereicht. Die Klagebegründung wird Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit in den nächsten Tagen einreichen. Viele Grenzwerte für den Abriss seien viel zu hoch, kritisiert der Umweltverband gemeinsam mit dem Schweinfurter Aktions-Bündnis und der BA-BI, die am 2. August in der „Disharmonie“ in Schweinfurt ihre Kritik an der Abrissgenehmigung zur Diskussion stellen. Klar ist, dass die hochradioaktiven Brennelemente noch Jahrzehnte vor Ort im Zwischenlager bleiben werden – Abriss hin oder her. Ob die beim Rückbau anfallenden leicht- und mittelradioaktiven Abfälle irgendwann tatsächlich im Schacht Konrad landen werden, bleibt zweifelhaft. Weil sich der Ausbau des Schacht Konrad seit Jahren immer wieder verzögert und seine Inbetriebnahme fraglich bleibt, wurde wie an den meisten anderen AKW-Standorten auch in Grafenrheinfeld mit dem Bau einer neuen Lagerhalle für diese Abfälle vor wenigen Tagen begonnen.
Über die mit der Klage verbundenen Forderungen informiert der BUND in Schweinfurt in diesem Infoflyer (PDF). Alles über das den Schacht Konrad und den Atomstandort Grafenrheinfeld auf umweltFAIRaendern.
Veranstaltungshinweis (PDF): Rückbau AKW Grafenrheinfeld – Ja – Aber wie ?
Sicherheit? Sicherung? Strahlung? Forderungen zur Verbesserung
Donnerstag, 02.August 2018, 19:00 Uhr in der Disharmonie,
Gutermannpromenade 7, 97421 Schweinfurt
Veranstaltung für interessierte Bürgerinnen, kommunal Verantwortliche, Ärzte und Ärztinnen, Vertreterlnnen des
öffentlichen Lebens
- Grußwort: Florian Töpper, Landrat (angefragt)
- Dr. Herbert Barthel, Energiereferent, BUND Bayern: Forderungen zur Verbesserung der Sicherheit, der Sicherung und Minimierung der Emissionen am Standort Grafenrheinfeld
- Dr. Ulrich Wollenteit Rechtsanwalt: Inhalte der Klage gegen die Art und Weise der geplanten Rückbaumaßnahmen am Standort Grafenrheinfeld
- Ursula Schönberger, Redakteurin Atommüllreport: Informationen zu einem Rechtshilfefonds und zur Frage: Steht Schacht Konrad irgendwann zur Verfügung ?
Atommülllagerung, die Ewigkeit und Risiken durch menschliche Einwirkungen
Wohin mit dem für eine Million Jahre höchst gefährlichen Atommül? Im Rahmen der vom Bund finanzierten Forschungsplattform ENTRIA (Entsorgungsoptionen für radioaktive Reststoffe, inter-disziplinäre Analysen und Entwicklung von Bewertungsgrundlagen) werden Entsorgungsoptionen für hochradioaktive bestrahlte Brennelemente und radioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung untersucht. In einem neuen Forschungsbericht unterziehen Wolfgang Neumann und Jürgen Kreusch sowie Anne Eckhardt die von Entria entwickelten Referenzmodelle für den künftigen Umgang mit dem strahlenden Atomerbe einer „vergleichenden Risikobewertung“, mit Blick vor allem auf durch Menschen verursachte schwerwiegende übertägige Einwirkungen von außen.
Da geht es nicht nur um schwerwiegenden Einwirkungen von außen gehen über Störfälle, gegen die eine kerntechnische Anlage ausgelegt sein muss und für die der Störfallplanungswert aus der Strahlenschutzverordnung (§ 49) einzuhalten ist, hinaus. Es soll „auch ein Risikovergleich für extreme Situationen gewährleistet werden, die für die Si-cherheitsdiskussion über Atomanlagen in der Bundesrepublik Deutschland relevant sind. Ziel ist es, mittels der qualitativen Bewertung der Risiken durch schwerwiegende Einwirkungen von außen bei den Tiefenlageroptionen sowie der Oberflächenlagerung einen weiteren Baustein zur Risikobewertung der ENTRIA-Referenzmodelle zu erhalten.“ Der Bericht „Neumann, Wolfgang; Kreusch, Jürgen (2018): Vergleichende Risikobewertung zu Auswirkungen von schwerwiegenden menschlichen Einwirkungen von außen bei den ENTRIA-Referenzmodellen. Hannover, ENTRIA-Arbeitsbericht-11“ ist auf der Homepage von Entria veröffentlicht und wird hier von UmweltFAIRaendern als PDF dokumentiert.
