Steinkohleausstieg – sozial, fair und ökologisch?

Am vergangenen Freitag, den 21.12., schloss die letzte Steinkohlezeche Deutschlands in Bottrop – mit einem pathetischen Schlussakt. Die Steinkohle wurde als Grundstein des Wirtschaftswunders und als Paradebeispiel der „Sozialpartnerschaft“ gefeiert, als ginge es um eine feierliche Beerdigung.

Verschwiegen wurde natürlich, dass die ArbeiterInnen in kaum einer anderen Branche so verheizt worden sind wie im Steinkohleabbau unter Tage. Mindestens 10.000 Menschen fielen ihm seit 1800 allein in Deutschland zum Opfer – zuletzt am vergangenen Montag ein Kumpel bei Aufräumarbeiten in der Zeche Ibbenbüren. Lange Zeit haben die Konzerne Arbeitsschutzmaßnahmen erbittert bekämpft, um die Profite weiter zu maximieren. Außerdem ließen sie die Kumpel zehn Stunden und länger unter Tage schuften. Und die Qual hatte für viele ArbeiterInnen nach dem Feierabend kein Ende. In fast jeder Bergarbeiterfamilie wird man wissen, welches Leid eine Staublunge verursacht.

Gerade die Konzerne der Kohle-, Stahl- und Eisenindustrie haben den aggressiven Nationalismus des deutschen Kaiserreichs und des Nationalsozialismus massiv unterstützt. Dann wurde die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet, der Vorläufer der Europäischen Union, der einen Bund des europäischen Industriekapitals innerhalb der globalen Konkurrenz bildete.

Zwar konnte man nach zähen Verhandlungen beim Steinkohleausstieg halbwegs sozialverträgliche Lösungen für die Beschäftigten erzielen. Doch zugleich gab es jahrelanges Gefeilsche um die Entschädigungen der Konzerne. Entgegen allen Beteuerungen ist es längst nicht sicher, ob die RAG-Stiftung die Ewigkeitskosten des Steinkohlebergbaus stemmen kann oder weitere Milliardenzuschüsse von Bund und Ländern benötigt.

Die traurige Geschichte wiederholt sich nun mit der Braunkohle. Auch RWE und Co. haben jahrelang üppige Profite eingestrichen. Die Braunkohlekonzerne sind verantwortlich für einen sozialverträglichen Ausstieg ohne Arbeitsplatzverluste. Der Ausstieg ist längst zu einer gesellschaftlichen Grundsatzfrage geworden. Was der Debatte noch immer fehlt, ist eine klare antikapitalistische Stoßrichtung, die die soziale Frage mit der ökologischen konsequent verknüpft. Klar ist nämlich auch: Weitere Verzögerungen beim Klimaschutz sind nicht akzeptabel, denn bereits heute spüren wir die Folgen des Klimawandels, während im Pazifik bereits einige Inselstaaten ums nackte Überleben kämpfen.

 

Atomarer Rückbau: Für AKW Brunsbüttel genehmigt – Für Isar 1 gerichtlich zugelassen

Dass auch die Stilllegung von Atomkraftwerken eine überaus riskante Sache ist, zeigt die jetzt von der Atombehörde in Schleswig-Holstein erteilte Genehmigung zum Abriss des AKW Brunsbüttel. Etwas über 700 Seiten braucht die Atomaufsicht, um die Regularien und Bedingungen für den Rückbau des AKWs festzulegen (hier direkt als PDF). In Bayern ist man in dieser Sicherheits-Sache schon weiter: Der BUND scheiterte dort jetzt mit einer Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Stilllegungsgenehmigung des Block 1 des AKW Isar bei Ohu/Landshut. Ziel der Klage war mehr Sicherheit beim Rückbau des Atommeilers auch mit Blick auf das Castor-Zwischenlager und den noch in Betrieb befindlichen Block 2 zu erreichen. Allerdings: Weil es bei der vom bayerischen Umweltministerium erteilten Genehmigung um wesentliche Grundsatzfragen zur Sicherheit beim Rückbau ging, ließ das Gericht die Revision zu. Der BUND kündigte an, diesen Weg weiter zu gehen.

Dokumentation: BUND PM und MELUND SH.

Der BUND Naturschutz bedauert die Abweisung seiner Klage und begrüßt die Zulassung der Revision.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat die Klage des BUND Naturschutz in Bayern gegen die vom bay-erischen Umweltministerium genehmigte Art und Weise des Abrisses des Atomkraftwerks Isar 1 abgewiesen.

Die erheblichen Sicherheitsdefizite beim Abriss des Atomkraftwerks Isar 1 bestehen fort. Der BUND Natur-schutz wird deshalb vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

21.12.2018

„Wir hatten über Jahrzehnte politisch für das Abschalten des Atomkraftwerks Isar 1 gekämpft. Wir haben die Entscheidung, das Atomkraftwerk Isar 1 in 2011 abzuschalten, sehr begrüßt. Bezüglich der Art und Weise des geplanten Rückbaus sehen wir allerdings weiterhin erhebliche Risiken. Ein Rückbau bei gleichzeitigem Vorhandensein hochgefährlicher Brennelemente im Nasslager kann nicht hingenommen werden. Wir werden deshalb nicht aufgeben, sondern den nach unserer Auffassung erforderlichen Schutz von Mensch und Natur in dem Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht einfordern“, so Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Das Atomkraftwerk Isar 1 bei Ohu bei Landshut wurde 1997 in Betrieb genommen und 2011 abgeschaltet. Das Atomkraftwerk Isar 1 bei Landshut liegt in der Einflugschneise des internationalen Großflughafens München, Franz-Josef-Strauß. Ein Absturz eines größeren Flugzeuges wäre aus Sicht des BUND Naturschutz nicht auszuschließen und könnte unter den Bedingungen eines gleichzeitigen Abbruchs katastrophale Folgen haben.

Klagepunkte und Forderungen des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

– Mängel bei der Ankündigung der Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Umweltministerium, denn aus Sicht des BUND Naturschutz hätte dieses nicht nur ankündigen dürfen mit Verweis auf das Atomgesetz, sondern auch die Inhalte des Verfahrens verständlich machen müssen;

– Ablehnung der Genehmigung des Umweltministeriums, Abrissarbeiten am Reaktor und im Bereich des Reaktorbeckens sowie hierfür benötigte Sicherheitseinrichtungen bereits zuzulassen, während abgebrannte hochradioaktive Brennelemente noch im Nasslager des Reaktors zur Abkühlung lagern. Nun kündigt der Betreiber an, diesen Atommüll bis Ende 2019 in Castoren im Zwischenlager am Standort Isar umzulagern. Diese Zeit wäre aus Sicht des BUND Naturschutz abzuwarten gewesen!

– Bei allen Abrissarbeiten hätte berücksichtigt werden müssen, dass die Lage unter der Einflugschneise zum Großflughafen Franz-Josef-Strauß ein zusätzliches Gefahrenpotential durch Flugzeugabsturz mit sich bringt. Die erforderlichen Sicherheitsanalysen fehlten aus Sicht des BUND Naturschutz in Gänze.

– Auch für die Zeit der Abrissarbeiten muss das Umweltministerium unter Beachtung des Minimierungsgebots Grenzwerte für Emissionen, sogenannte Ableitungen in die Luft und ins Wasser, festlegen. Der Betreiber hatte beantragt, die gleichen Grenzwerte gestattet zu bekommen wie bereits zuvor für den Leistungsbetrieb bei Stromproduktion. Dies ist aus Sicht des BUND Naturschutz nicht akzeptabel, denn nach Abschalten und beim Abbau muss zugleich auch eine gesetzlich verankerte Minderung dieser radioaktiven Emissionen erfolgen.

– Bei den Abrissarbeiten sollen Anlagenteile „gereinigt“ werden und der Reinigungsabfall, als schwach- und mittelradioaktiver Abfall, wird dann zunächst in einer neu zu errichtenden Halle gelagert werden. Die „gereinigten“ Gegenstände werden dann freigemessen. Wenn die Messungen Grenzwerte unterschreiten, welche in der Strahlenschutzverordnung festgelegt sind, werden diese Gegenstände aus dem „Atomrecht entlassen“. Das heißt, Material aus dem Atomkraftwerk kann dann nach Freimessen zu freiverkäuflichem Schrott werden. Der BUND Naturschutz hält sowohl diese Grenzwerte für zu hoch, als auch das Verbreiten solcher Materialien nach Freimessen ohne jegliche weitere Kennzeichnung und Rückverfolgung für nicht akzeptabel.

Pressekontakt für Rückfragen:
Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz
Tel.: 0151-5048-9963

Bundesregierung schweigt zur geplanten Verstaatlichung des Atommülls von Siemens und Framatone

Trotz Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) schweigt sich die Bundesregierung über eine geplante Beteiligung von Siemens und Framatome am neuen Entsorgungsfonds aus. Gegen eine Einmalzahlung würden die Unternehmen dann nicht mehr für die langfristigen Kosten der Atommülllagerung haften. Diese für die Steuerzahler*innen unverantwortliche Regelung war Ende 2016 mit den Stimmen der Grünen, der CDU/CSU und der SPD im Bundestag für die AKW-betreibenden Unternehmen beschlossen worden. Es werde weiterhin geprüft, ob und inwieweit die Regelungen des Entsorgungsfondsgesetzes auf andere Entsorgungsverpflichtete übertragen werden können, heißt es äußerst einsilbig vom zuständigen Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

Hubertus Zdebel: „Auch wenn sich die Bundesregierung noch ausschweigt: Sehr wahrscheinlich ist, dass die Atommüllzeche für die Bürger*innen weiter steigen wird und auch der Atommüll von Siemens, Framatome und vielleicht sogar URENCO unter das Dach des Atommüllfonds kommt. Klar ist bei dem Deal: Die Einmalzahlungen werden nicht ausreichen, die Kosten langfristig abzusichern.

Früheren Ankündigungen der Bundesregierung war zu entnehmen, dass bis Ende 2018 eine Übereinkunft mit Siemens und anderen atommüll-besitzenden Unternehmen zur Beteiligung am Entsorgungsfonds angestrebt werde. Siehe: Noch mehr Atommüll zu Lasten der SteuerzahlerInnen verstaatlichen?

  • Frage und Antwort auf die Schriftliche Frage hier als PDF (6. Dezember)

Frage MdB Hubertus Zdebel (Fraktion Die Linke):

Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche zwischen der Bundesregierung bzw. einzelner Ministerien und den Unternehmen Siemens, Framatome-Areva (Lingen), URENCO (Gronau) und gegebenenfalls anderer Unternehmen der Ver- und Entsorgung, bei deren Betrieb radioaktive Abfälle angefallen sind bzw. anfallen hinsichtlich einer Beteiligung am staatlichen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Entsorgungsfonds) vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13601 angab, bis spätestens 2018 eine Prüfung, ob und inwieweit die Regelungen des Entsorgungsfondsgesetzes auf andere Entsorgungsverpflichtete übertragen werden können, abschließen zu wollen, und über welche Geldbeträge bzw. Höhe von Einmalzahlungen geht es jeweils in solchen möglichen Vereinbarungen im Wesentlichen (bitte Kriterien für Zahlungshöhe je Unternehmen angeben)?

Antwort der Bundesregierung, Wirtschaftsministerium, Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum:
Die Bundesregierung führt die Prüfung, ob und inwieweit die Regelungen des Entsorgungsfondsgesetzes auf andere Entsorgungsverpflichtete übertragen werden können, zurzeit noch fort.

Hochradioaktiver Atommüll: Staatliche Zwischenlager bis 350 Millionen Euro versichert

Zum Jahreswechsel geht die Verstaatlichung der Zwischenlagerung hochradioaktiven Atommülls über die Bühne. Dann sind die Atomkonzerne endgültig aus dem Schneider und alle finanziellen und realen Risiken in staatlicher Hand, bzw. bei den SteuerzahlerInnen. Die neue Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) will diese Verstaatlichung natürlich gut versichert antreten. Im Oktober schrieb sie die Versicherung der Standortzwischenlager, in denen der Atommüll in den Castor-Behältern aufbewahrt wird, neu aus. Demnach solle jeder Standort jeweils mit 350 Millionen Euro im Schadensfall versichert sein.

In diesem Teil der Ausschreibung (PDF) ist zu lesen: „Deckungsvariante (gebündelte Versicherung)
Für die Absicherung der 11 Standort-Zwischenlager ist eine Versicherungssumme von insgesamt 350 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen. Im Schadensfall besteht eine unbedingte Pflicht des Versicherers zur Wiederauffüllung der Versicherungssumme, wobei die Sonderklausel gemäß Anlage 3 der Ausschreibungsbedingungen zuverwenden ist.
200 Mio. EUR Grunddeckung“.

Das Ergebnis ist leider noch nicht bekannt.

Die BGZ ist eine neue Gesellschaft für die Zwischenlagerung des gesamten hochradioaktiven Atommülls in Deutschland. Sie ist dem Bundesumweltministerium zugeordnet. Sie ist Ergebnis von Verhandlungen über die Verstaatlichung des Atommülls in Folge einer Kommission mit im weitesten Sinn VertreterInnen von Grünen, SPD, CDU und CSU sowie der FDP. Gegen eine Einmalzahlung samt vermeintlichem Risikozuschlag von in der Summe rund 23 Mrd. Euro wurde den Atomkonzernen der Weg eröffnet, sich von den langfristigen Risiken der Finanzierung der Atommülllagerung zu befreien. Dazu wurde der sogenannte Entsorungsfonds als öffentlich-rechtliche Einrichtung gegründet. Die Verstaatlichung hat zur Folge, dass die BürgerInnen bzw. SteuerzahlerInnen damit die Kostenrisiken für die langfristige Zwischenlagerung und ggfls. Endlagerung aller radioaktiven Abfälle aus der kommerziellen Nutzung der Atomenergie zu tragen haben.

Zur Geschäftsführung der BGZ: „Dr. Ewold Seeba übernimmt den Vorsitz der Geschäftsführung und leitet nun die BGZ gemeinsam mit dem technischen Geschäftsführer Wilhelm Graf und dem kaufmännischen Geschäftsführer Lars Köbler. Jochen Flasbarth legt die von ihm seit Ende 2017 neben seinem Amt als Staatssekretär im Bundesumweltministerium wahrgenommene Funktion als Vorsitzender der BGZ-Geschäftsführung zum heutigen Tag nieder.

Dr. Ewold Seeba ist Diplom-Volkswirt. In der Vergangenheit nahm er verschiedene Leitungsfunktionen in der Bundesverwaltung wahr. Hierzu gehörte die Leitung der Zentralabteilung im Bundesumweltministerium. Von 2014 bis 2016 war er erster kommissarischer Präsident des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Bis zu seinem Wechsel zur BGZ war er als Geschäftsführer der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) tätig.

Die BGZ gewährleistet als in privater Rechtsform organisierte Gesellschaft des Bundes den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Zwischenlager Ahaus und Gorleben. Künftig führt die BGZ auch die Zwischenlager mit hochradioaktiven Abfällen sowie Zwischenlager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke. Somit liegt die Verantwortung für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle der Energieversorgungsunternehmen künftig zentral in der Hand der BGZ.“

„Vergleichende Risikobewertung von Entsorgungsoptionen für hoch radioaktive Abfälle“

„ENTRIA-Arbeitsbericht-12 „Vergleichende Risikobewertung von Entsorgungsoptionen für hoch radioaktive Abfälle“ (Eckhardt, Neumann, Kreusch)“. So lautet der Titel des 12. Arbeitsberichts über den Umgang mit Atommüll im Rahmen des staatlichen Forschungsprojektes Entria. Erarbeitet wurde der Bericht von Anne Eckhardt mit Beiträgen von Wolfgang Neumann und Jürgen Kreusch. Immerhin 260 Seiten widmen die AutorInnen dieser vergleichenden Risikobewertung. Mit dem Bericht Nr. 13 ENTRIA-Arbeitsbericht-13 „Interdisziplinäre Zusammenarbeit in ENTRIA. Erfahrungen aus fünf Jahren Bearbeitertreffen“ (Kuppler, Plischke, Pohlers, Pönitz) (PDF) liegt nun auch eine Art Abschlussbericht vor ENTRIA steht für: Entsorgungsoptionen für radioaktive Reststoffe – Interdisziplinäre Analysen und Entwicklung von Bewertungsgrundlagen. Nach über fünf Jahren endet das Projekt Ende 2018 nun definitiv und die Homepage wird laut eigener Ankündigung nicht mehr gewartet. Irgendwie bemerkenswert: Die Arbeit von Entria scheint nahezu an allen Akteuren, die derzeit beim Neustart der Endlagersuche am Start sind, vorbei zu gehen.

Update 1. September 2023: Nach dem Ende des Forschungsprojekts Entria sind die Internetseiten neu geordnet und nun beim Institut für Radioökologie und Strahlenschutz online. Die Publikationen sind daher auf dem Sever der Universität Hannover hier online. Die Entria Arbeitsberichte sind nunmehr hier online.

Bisher veröffentlichte Entria-Arbeits-Berichte (Achtung: Links führen zur Seite der Uni Hannover – siehe oben Update):

ENTRIA-Arbeitsberichte

ENTRIA ist ein in der Forschung zur Entsorgung radioaktiver Reststoffe in Deutschland neuartiges Verbundprojekt von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus unterschiedlichen Disziplinen, die bisher nur sporadisch kooperierten. Um seine neuen Arbeitsweisen und die Vielfalt integrierter disziplinärer Perspektiven transparent zu machen, werden in den Arbeitsberichten wichtige Zwischenergebnisse vorgestellt. Dies dient einerseits der projektinternen Information. Andererseits werden diese Zwischenergebnisse auch der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Letzteres geschieht, um Einblicke in die ENTRIA-Forschungspraxis zu gewähren und Ausgangsmaterial für spätere Veröffentlichungen offen zu legen. ENTRIA lebt vom pluralen Austausch, der durch diese Arbeitsberichte gefördert wird. Die Beiträge geben die Meinung der Autorin oder des Autors wieder.

Bisher erschienene Berichte (wird kontinuierlich erweitert):

Die ENTRIA-Arbeitsberichte werden als Schriftenreihe unter folgenden ISSN-Nummern veröffentlicht:

  • ISSN Print: 2367-3532
  • ISSN Online: 2367-3540

 

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