Bayern: Hochradioaktiver Atommüll – Einlagerung von Castoren im Zwischenlager bei Isar2 genehmigt

Die zuständige Bundesbehörde hat die Einlagerung von weiteren sieben Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll für das Zwischenlager am AKW Isar in Bayern genehmigt. Dieser brisante Atommüll kommt aus Sellafield in Großbritannien, wo er im Auftrag der hiesigen AKW-Betreiber – auch bayerischen – bei der Plutoniumabtrennung (sogenannte Wiederaufarbeitung) aus deutschen Brennstäben angefallen ist. Entsprechend internationaler Verträge hatte sich die Bundesrepublik verpflichtet, diese Abfälle aus der Plutoniumabtrennung wieder zurückzunehmen. In Bayern streiten vor allem CSU und sogenannte „Freie Wähler“ für eine Laufzeitverlängerung des AKW Isar 2 – wollen aber mit dem angefallenen Atommüll „besser“ nichts zu tun haben. Im Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung als ungeeignet für die Atommüllendlagerung erklärt.

Ein erster Rücktransport derartiger in Glas eingeschweißter Atomabfälle war bereits vor einiger Zeit in das Zwischenlager Biblis erfolgt. Auch zum Zwischenlager nach Brokdorf sollen noch derartige Castor-Transporte folgen. Vergleichbare Abfälle, allerdings aus der französischen Plutoniumfabrik La Hague, sollen auch noch ins Zwischenlager nach Philippsburg gebracht werden. Seit Jahren ist es immer wieder zu erheblichen Verzögerungen bei den Rücktransporten gekommen. Genehmigungen für den Transporte von Castoren aus Sellafield nach Niederaichbach liegen noch nicht vor. Der Transport wird per Schiff vermutlich über Nordenham und dann per Schiene an die Isar gehen.

Im Zuge der Laufzeitverlängerungsdebatte der Regierung CDU/CSU und FDP und der Katastrophe von Fukushima 2009/2011 zeigte sich dann: Die Atomenergie ist in Deutschland am Ende, ein Endlager in Gorleben nur mit Gewalt durchsetzbar. Die Erkenntnis, dass Atomenergie auch in hochindustriellen Staaten wie Japan nicht kontrollierbar ist und die vielen breit getragenen Großdemonstrationen und Widerstandsaktionen der Anti-Atom-Bewegung  führten schließlich zum Neustart bei der Endlagersuche, in der Gorleben schließlich sogar als ungeeigneter Standort ausgeschlossen wurde.
Um den Neustart überhaupt auf den Weg zu bringen, hatte das Bundesland Niedersachsen zugestimmt, dass Gorleben im Verfahren bleiben könne, wenn nicht weiterer hochradioaktiver Atommüll ins Zwischenlager transportiert würde. Dem hatte auch das Bundesland Bayern zugestimmt.

Sieben Castor-Behälter mit in Glas verpacktem hoch radioaktivem Abfall dürfen nach Medienberichten nun laut erteilter Genehmigung ins das Zwischenlager in Niederbayern. Die Genehmigung habe das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt, teilte die BGZ, die  Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung, mit. Ein Transporttermin stehe noch nicht fest.

UmweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM der BGZ zur Einlagerungsgenehmigung: 

Zwischenlager Isar: Aufbewahrung von Wiederaufarbeitungsabfällen genehmigt

NIEDERAICHBACH – Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat der BGZ die Genehmigung erteilt, sieben CASTOR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Zwischenlager Isar aufzubewahren.

„Die nun erteilte Genehmigung nach dem Atomgesetz bescheinigt uns, dass das Konzept der Zwischenlagerung trägt und die Behälter im Zwischenlager Isar sicher aufbewahrt werden können“, erläutert Stefan Weber als Leiter der Abteilung Genehmigungen bei der BGZ.

Der Leiter des Zwischenlagers Isar, Markus Luginger, ergänzt: „Die Behälter mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland sollen in den nächsten Jahren vom britischen Sellafield in das Zwischenlager Isar gebracht werden. Ein Termin für den Transport steht noch nicht fest.“ Für die Rückführung sei zudem eine Transportgenehmigung nach dem Atomgesetz erforderlich, die ein von der Energiewirtschaft beauftragtes Unternehmen beim BASE beantragt hat. Diese ist allerdings noch nicht erteilt.

Stefan Mirbeth, verantwortlich für die BGZ-Kommunikation am Standort Isar, erläutert: „Im Jahr 2015 ist ein Konzept zur Verteilung der noch im Ausland lagernden Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente mit breitem politischem Konsens verabschiedet worden. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor.“ Damals sind vier Standorte für die Rückführung festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. „Diese Verteilung ist fair, denn sie orientiert sich am Verursacherprinzip“, macht Mirbeth deutlich und ordnet ein: „Der meiste Kernbrennstoff wurde aus niedersächsischen AKW zur Wiederaufarbeitung ins Ausland gebracht. Nach Niedersachsen wurden demnach auch 108 CASTOR-Behälter zurückgeführt.“ Mirbeth weiter: „Fast ebenso viel Material wurde aber auch aus bayerischen AKW zur Wiederaufarbeitung ins Ausland gebracht. Nach Bayern wurde allerdings bislang kein einziger CASTOR-Behälter transportiert.“

Nach Hessen ist die Rückführung bereits abgeschlossen: Im November 2020 wurden sechs Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufarbeitung zum Zwischenlager Biblis transportiert. Für Deutschland war dies der erste große Rücktransport von Atommüll in CASTOR-Behältern seit 2011. Er verlief reibungslos und ohne Störungen.

18 weitere CASTOR-Behälter müssen in den kommenden Jahren noch nach Deutschland zurückgeführt werden, davon sieben Behälter in das Zwischenlager Isar. Nach Abschluss der Rückführung werden die Behälter dann in den Bundesländern aufbewahrt, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff ins Ausland gebracht wurde.

Hintergrund

Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallbesitzer, die Betreiber der Atomkraftwerke, ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet.

Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, so beispielsweise vor rund 500 Bürger*innen in Niederaichbach. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/“

 

Fraktion DIE LINKE wählt Zdebel erneut zum Sprecher für Atomausstieg

Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) wurde von seiner Fraktion als Sprecher für den Atomausstieg bestätigt. Er ist in dieser Funktion weiterhin Mitglied des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit. Außerdem hat die Fraktion Zdebel zum stellvertretenden Mitglied des Finanzausschusses des Bundestages gewählt. Auch seine Tätigkeit als Mitglied im Kuratorium der „Stiftung Kerntechnische Entsorgung“, welche die rund 24 Mrd. Euro verwaltet, die von den Atomkonzernen im letzten Jahr für die Kosten der Atommülllagerung in diesen Fonds eingezahlt wurden, wird Zdebel fortsetzen. Darüber hinaus bleibt Zdebel Mitglied im Aufsichtsrat der im Aufbau befindlichen „Bundesgesellschaft für Endlagerung“, die als Operator für die Endlagerprojekte Morsleben, ASSE und Schacht Konrad sowie das angelaufene Suchverfahren für ein dauerhaftes Atommülllager für hoch radioaktiven Abfall zuständig ist.

Zdebel: „Ich freue mich über das Vertrauen meiner Fraktion. Noch immer laufen Atomkraftwerke in Deutschland und bergen enorme Unfallrisiken. Der Ausstieg muss mit der Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen weiter umgesetzt werden. Was bleibt sind enorme strahlende Abfallberge, deren Sicherheit für viele tausende Generationen langfristig sichergestellt werden muss. Das sind enorme Herausforderungen. Hier es gilt, den Atomkonzernen und den staatlichen Verantwortlichen auf die Finger zu gucken.

Ich werde mich weiter für die Fortsetzung des Atomausstiegs einsetzen, Transparenz und Beteiligung für die Bürgerinnen und Bürger sowie ein Höchstmaß an Sicherheit einfordern.“

Schacht Konrad: Wann werden „unwesentliche Änderungen“ wesentlich?

Atommüll und der Schacht Konrad: Bislang 27 Mal seit 2009 hat das Bundesamt für Strahlenschutz als Betreiber von Schacht KONRAD Änderungen an den Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses vorgenommen. Diese hat es als „unwesentlich“ eingestuft und sich von der eigenen Behörde bzw. ab Herbst 2016 vom neuen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) eine Zustimmung für die Änderungen eingeholt. Erst bei einer Einstufung als „wesentlich“ muss das Niedersächsische Umweltministerium als Genehmigungsbehörde tätig werden. Gleich drei Mal wurde dabei eine „Ergänzung der Endlagerbedingungen Konrad (Radionuklide)“ vorgenommen und damit „weitere Radionuklide“ zur Einlagerung im Schacht Konrad zugelassen. Das teilt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit. Er stellt nun die Frage: „Wann werden unwesentliche Einzelmaßnahmen in der Summe wesentlich?“

Atommüll ist nicht gleich Atommüll. Für die geplante Einlagerung von leicht- und mittelradioaktivem Atommüll in den Schacht Konrad ist im Jahr 2002 ein bestimmtes Radionuklidspektrum zugelassen worden. Dieses wurde in den Jahren 2009 bis 2014 nach Mitteilung der Bundesregierung auf die Anfrage von Hubertus Zdebel in drei Fällen im Rahmen „unwesentlicher Veränderungen“ ohne die zuständige Genehmigungsbehörde beim Land Niedersachsen zu beteiligen vom BfS selbst entschieden und erweitert.

Rechtlich ist das zwar im Einzelfall zulässig, aber so Zdebel: „Viele kleine unwesentliche Änderungen können im Ergebnis eine große Änderung ergeben. Es stellt sich also die Frage, ob hier nicht möglicherweise eine Genehmigung beim Niedersächsischen Umweltministerium hätte beantragt werden müssen und die Öffentlichkeit zu beteiligen gewesen wäre. Das werden wir prüfen.“

Insgesamt 22 der 27 „unwesentlichen Änderungen“ sind vom Bundesamt für Strahlenschutz bis 2016 vorgenommen worden. Die Bundesregierung teilte außerdem mit, dass seit der Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich Endlagerung vom Juli 2016 das nunmehr zuständige Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) in fünf Fällen „unwesentlichen Änderungen“ zugestimmt hat.

  • Hinweis: Der Blog „Endlagerdialog“ verweist in einem Beitrag aus dem Jahr 2012 auf diese Problematik mit Blick auf die erste „unwesentliche“ Erweiterung in 2009: „Wie das Radionuklidspektrum über die Planfeststellung hinaus erweitert wurde„. Der Autor kritisiert bereits bei dieser ersten Änderungsmaßnahme: „Befremdlich ist, dass nicht die Genehmigungsbehörde – das Umweltministerium Niedersachsen – , sondern die Endlagerüberwachung im BfS der Ergänzung der Endlagerungsbedingungen zustimmt und damit verbindlich macht.“

EU-Kommission gibt grünes Licht für Atommüll-Deal – „Atomkonzerne kommen vor Lachen nicht mehr in den Schlaf“

„Für die Atomkonzerne läuft es prächtig – die Bürgerinnen und Bürger haben alle Risiken“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Sprecher für den Atomausstieg, die Entscheidung der EU-Kommission, die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zur künftigen Finanzierung der Atommülllagerung in Deutschland zu genehmigen. „Nach Jahrzehnten praller Gewinne können sich die Atomkonzerne mit dieser Entscheidung nun denkbar billig aus der Atommüll-Entsorgung verabschieden. Und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen jetzt auch noch die Einnahmen aus der Brennelementesteuer in Höhe von rund 7 Mrd. Euro zum Schaden der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler an sie zurückgezahlt werden.“

Zdebel weiter: „Im Dezember 2016 hatten Grüne, SPD und CDU/CSU gegen die Stimmen der Linksfraktion im Bundestag die Atomkonzerne gegen eine geringe Einmalzahlung von rund 24 Mrd. Euro an diesen Fonds von der dauerhaften Kosten-Verantwortung für die Atommülllagerung befreit und damit die enormen Risiken auf die Bürgerinnen und Bürger verlagert. Eine Nachschusspflicht für die Konzerne ist in Zukunft nicht mehr vorgesehen. Da der Atommüll-Deal auch als Subventionierung der Atomkonzerne anzusehen wäre, war die Zustimmung der EU-Kommission erforderlich.

Die EU-Kommission erkennt in einer Entscheidungsbegründung zwar durchaus das Risiko, dass am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Zeche für die weiteren Kostensteigerungen bei der Atommülllagerung zahlen müssen. Dennoch sieht sie in der Entscheidung Deutschlands zur Übernahme der Haftung durch den Staat keinen Subventionstatbestand, der eine Untersagung zur Folge hätte. Dass die EU-Kommission als Begründung dafür ausgerechnet einen – wenig wahrscheinlichen – Konkurs der Atomkonzerne anführt, welcher zur Folge haben könnte, dass die Konzerne gänzlich für die Finanzierung der Atommülllagerung ausscheiden könnten, spottet jeder Beschreibung. Das ist eine offene Einladung an alle anderen europäischen Konzerne, nach dem gleichen Strickmuster wie E.ON, RWE &Co zu verfahren. Gewinne werden privatisiert, Verluste werden sozialisiert. Mit freundlicher Unterstützung von Grünen, SPD, CDU/CSU und EU-Kommission.“

Hier finden Sie die Pressemitteilung der Europäischen Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1669_de.htm

Mehr lesen:
https://umweltfairaendern.de/atommuell-deal-ist-staatliche-beihilfe-aber-eu-kommission-gibt-gruenes-licht/

Anhörung Atommüll ASSE II: Kritik am Vorgehen des Bundesamts für Strahlenschutz (mit Video der Anhörung)

„Auf beiden Seiten musse sich etwas tun, damit die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus dem maroden Atommülllager ASSE II unter Beteiligung der betroffenen Region erfolgreich funktionieren kann“, stellte Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE nach der gestrigen Anhörung im Umweltausschuss fest. „Auf Seiten der Begleitgruppe braucht es Klärungen über die jeweiligen Rollen und Strukturen. Aber auch das Bundesamt muss seine Arbeitsweise gegenüber den VertreterInnen der Region verbindlicher und nachvollziehbarer gestalten. Die Geschichte gerade der ASSE hat gezeigt, dass auch die Stimmen einzelner von großer Bedeutung bei der Beurteilung der Sicherheit sind. Daher müssen Bedenken und Kritik intensiv diskutiert und nachvollziehbar bewertet werden, bevor Entscheidungen getroffen werden.“

Während der Anhörung zur Situation im Atommülllager ASSE II bei Wolfenbüttel kritisierten die geladenen VertreterInnen des Begleitgruppe (A2B) das Vorgehen des Bundesamts für Strahlenschutz bei der vorgesehenen Verfüllung von Bereichen auf der 750-Meter-Sohle in dem maroden Salzstock. Argumente und Vorschläge aus den Reihen der wissenschaftlichen Berater der Begleitgruppe wären vom BfS nicht ausreichend beachtet worden. Außerdem formulierten sie die Sorge, dass diese Maßnahmen sowohl die spätere Rückholung erschweren und bei einem unkontrollierten Wassereinbruch die Risiken sogar vergrößern könnte. Das Bundesamt für Strahlenschutz widersprach dieser Kritik.

Die knapp zweistündige Anhörung ist hier als Video aus der Mediathek des Bundestags:

Bericht über die Sitzung von der Homepage des Deutschen Bundestags: Kritik an Notfallvorsorge in der Asse

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Anhörung – 18.01.2017 (hib 24/2017)

Berlin: (hib/EB) Mitglieder der Asse-II-Begleitgruppe haben das Vorgehen des Bundesamtes für Strahlenschutzes (BfS) bei der Rückholung radioaktiver Abfälle in der havarierten Schachtanlage Asse II kritisiert. In einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit forderten sie insbesondere, dass das BfS Maßnahmen der Rückholung und der Notfallvorsorge besser abstimmen und die kritischen Stellungnahmen der Begleitgruppe stärker berücksichtigen solle.

In dem Kali- und Salzbergwerk bei Wolfenbüttel sind rund 47.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle eingelagert. Probleme sind eindringende Zutrittswässer sowie die Instabilität des Grubengebäudes. Auf der Grundlage des sogenannten „Lex Asse“ aus dem Jahr 2013 hat der Betreiber BfS die Aufgabe, die Asse nach der Rückholung des Abfalls stillzulegen.

„Wenn es kein Gesamtkonzept gibt, kann es zu irreversiblen Fehlentscheidungen kommen“, sagte Ralf Krupp, Mitglied der Asse-II-Begleitgruppe. Unkoordinierte Notfallmaßnahmen wie das sogenannte „Topfkonzept“ und die Befüllung der südlichen Richtstrecke mit Beton erschwerten die Rückholung der Abfälle und erhöhten radiologische Risiken, argumentierte er.

Einen Masterplan zur Rückholung des Atommülls forderte auch die Wolfenbütteler Landrätin und Vorsitzende der Asse-II-Begleitgruppe, Christiana Steinbrügge. Die Rückholung des Atommülls sei nicht als Leitziel erkennbar. „Drängen Sie auf eine zügige Rückholung“, sagte sie in Richtung BfS.

Kritische Stimmen seien ignoriert worden, bemängelte Heike Wiegel von der Asse-II-Begleitgruppe. Um staatliches Handeln nachvollziehbar zu gestalten, sollten Stellungnahmen auch im Genehmigungsverfahren schriftlich beantwortet und dokumentiert werden.

Der Vorsitzende der Strahlenschutzkommission (SSK), Joachim Breckow, sagte, dass das „Lex Asse“ Grundsätze des Strahlenschutzes einschränke und eine Langzeitsicherheitsanalyse verhindere.

Jörg Tietze vom BfS erwiderte, dass die Behörde im ständigen Austausch mit der Öffentlichkeit stehe und Entscheidungen öffentlich dokumentiert würden. Durch das Befüllen mit Beton werde das Bergwerk stabilisiert, im Notfall könnten die Abfälle dadurch eingeschlossen werden, begründete er die Notfallmaßnahmen. Nur in einem gesicherten Bergwerk ließen sich die Abfälle bergen, betonte er.

Die Landesregierung unterstütze die Priorität der Rückholung uneingeschränkt, sagte der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen). Die Argumente der Begleitgruppe seien sorgfältig bewertet worden. „Die Baumaßnahmen an der südlichen Richtstrecke des Bergwerks stellten einen Kompromiss dar“, sagte er.

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