GRÜNE, CDU/CSU und SPD beschenken Atomkonzerne – LINKE für weitere Haftpflicht!

Die Atomkonzerne müssen in der Pflicht bleiben, dauerhaft für die Finanzierung der Atommülllagerung zu haften, fordern Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE mit einem Entschließungsantrag in der heutigen Debatte zur „Neuordnung kerntechnische Entsorgung“ im Bundestag. Gegen eine Einmalzahlung wollen GRÜNE, CDU/CSU und SPD die Konzerne von dieser Verantwortung befreien. Zdebel sprach von einer „Wette auf die Zukunft“, die für die Bürgerinnen und Bürger zu einer teuren Bruchlandung werden kann. Das Verursacherprinzip müsse auch bei den Atomkonzernen gelten.

Siehe auch den Beitrag der energiepolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Eva Bulling-Schröter (YouTube)

Die Rede im Wortlaut:

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Atomkonzerne nichts mehr verdienen können oder wenn hohe Kosten drohen, muss der Staat ran. Nach diesem ewig gleichen Prinzip wollen nun im großen Schulterschluss CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Verstaatlichung der gesamten Atommüllentsorgung besiegeln und dabei den Steuerzahlern die wesentlichen Risiken aufbürden. Das macht die Linke nicht mit.

(Beifall bei der LINKEN – Ute Vogt (SPD): Wie? Ihr wollt keine Verstaatlichung? – Gustav Herzog (SPD): Revolutionär! – Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Linke will die Atomrisiken lieber privat haben!)

CDU/CSU und SPD sowie – unter Trittin als Umweltminister – die Grünen hatten Jahrzehnte Zeit, die Probleme bei der Organisation und Finanzierung der Atommülllagerung zu regeln. Das haben sie – freundlich formuliert – verpennt, als die Milliardengewinne für die Atomkonzerne noch sprudelten.

Lassen Sie mich kurz aus einer Studie im Auftrag der Grünen aus dem Jahre 2010 zitieren – nachzulesen auf der Homepage von Bärbel Höhn -:

Insgesamt machten die drei Konzerne E.ON, RWE und EnBW im Jahr 2009 einen Gewinn von mehr als 23 Milliarden Euro, seit 2002 von über 100 Mrd. Seit dem Jahr 2002 haben sich die Gewinne vervierfacht. Und für 2010 deutet sich ein weiteres Rekordjahr an …

Das zeigt deutlich: Die Konzerne haben Milliardengewinne gemacht. Jetzt sagen Sie, man müsse sofort handeln; wenn man jetzt nichts tue, sei das Geld weg.

(Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Geld ist schon weg!)

Hätten Sie mal eher gehandelt!

(Beifall bei der LINKEN)

Sicherlich – das räumen wir ein, und das sehen wir auch; wir sind ja keine Surrealos –

(Volker Kauder (CDU/CSU): Aber Irrealos!)

stecken die Konzerne in einer schweren Strukturkrise. Aber sie sind weiterhin potent genug, um den Umbau in Richtung erneuerbare Energien zu schultern. Auf den Weg haben sie sich jetzt auch gemacht. Gucken Sie sich die Fernsehwerbung von Eon und RWE an! Da ist nicht mehr von Atom und Kohle, sondern nur noch von erneuerbaren Energien die Rede.

(Christine Lambrecht (SPD): Das ist doch gut so! Das ist das, was wir wollen! – Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Was wollen Sie denn haben?)

Sie werden ihre Marktmacht darauf verwenden, das auszunutzen. Deswegen bestehen wir Linken darauf, dass die Verursacher dauerhaft in der weiteren atomaren Haftung bleiben und für den atomaren Dreck geradestehen müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Stattdessen sollen die Konzerne nach dem Willen einer supergroßen Koalition aus CDU/CSU, SPD und Grünen für einen Schnäppchenpreis von 23 Milliarden Euro von sämtlicher Verantwortung für die finanziellen Risiken des Atommüllerbes befreit werden.

(Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Unerträglich!)

Das ist skandalös!

(Beifall bei der LINKEN)

In Wirklichkeit zahlen die Konzerne diese 23 Milliarden Euro nämlich gar nicht, sondern eigentlich nur 17 Milliarden Euro. Denn der vermeintlich so hart abgerungene Risikoaufschlag von 6 Milliarden Euro, der der Öffentlichkeit als Erfolg verkauft wird, wird bei den Konzernen durch den von Ihnen gewollten Wegfall der Brennelementesteuer zum Jahresende eingespart. Damit gleicht sich das de facto wieder aus. Das sind Taschenspielertricks, die mit uns Linken nicht zu machen sind.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Gesetzentwurf der drei Fraktionen sieht ferner eine Aufhebung des Verursacherprinzips durch die Festlegung eines für den Steuerzahler höchst riskanten Festpreises für die Entsorgungskosten vor. Die dem zugrundeliegenden Kostenschätzungen sind auf Sand gebaut. Nach allen Erfahrungen werden die Kosten der Entsorgung deutlich steigen. Ob die prognostizierte langfristige 4-prozentige Verzinsung der in den Fonds einzuzahlenden 23 Milliarden Euro tatsächlich eintritt, weiß zum jetzigen Zeitpunkt niemand. Eine Nachschusspflicht der AKW-Betreiber ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen: einmal zahlen, und der Atommüll ist aus den Bilanzen der Konzerne verschwunden.

(Ulrich Freese (SPD): Das stimmt ja nicht!)

Zusätzlich will sich die Super-GroKo jetzt auch noch auf eine Ermächtigung der Bundesregierung zum Abschluss eines zusätzlichen öffentlich-rechtlichen Vertrags mit den Konzernen einlassen, mit dem sich diese sozusagen für die Ewigkeit vor künftigen Neuregelungen schützen wollen. Erschreckend, dass sich die Grünen darauf einlassen!

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Jürgen Trittin sagt: Die Chancen, dass dieses Modell funktioniert, stehen fifty-fifty. – Mit anderen Worten: Sie wollen uns zu einem Flug einladen, der mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent in einer Bruchlandung enden wird –

(Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das habe ich nicht gesagt! – Hubertus Heil (Peine) (SPD): Hat er nicht gesagt! – Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war ein anderes Modell!)

einer Bruchlandung, deren Folgen die Bürger dieses Landes ausbaden müssen. Diese Einladung zum Harakiri lehnen wir ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Stattdessen fordern wir schon seit Jahren die längst überfällige Neuordnung der bisherigen Praxis der Entsorgungsrückstellungen. Sie setzen weiter quasi auf diese betriebswirtschaftliche Rückstellungspolitik. Wir wollen sie durch eine Rücklagenpolitik ersetzen. Nur Rücklagen schaffen in den Unternehmen eine hinreichende liquide Finanzierungsmasse. Das ist jahrzehntelang versäumt worden, und deswegen haben wir jetzt den Salat.

Ferner fordern wir die schnellstmögliche gesetzliche Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds, in den die verantwortlichen Unternehmen sofort 24 Milliarden Euro einzuzahlen haben. Ebenso braucht es ein wirksames Nachhaftungsgesetz, aber vor allen Dingen eine weitere Nachschusspflicht für die Atomkonzerne, wenn die eingezahlten Beträge nicht ausreichen.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie können heute in namentlicher Abstimmung deutlich machen, was Sie von diesem Gesetzentwurf der Super-GroKo halten.

Im Übrigen möchte ich Ihnen sagen: Der Umgang mit der Linken in diesem ganzen Verfahren war skandalös und schäbig.

(Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): War sachgerecht!)

Sie haben uns von Anfang an aus der KFK herausgehalten. Das sagt sehr viel über Ihr Demokratieverständnis aus.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Hochradioaktiv: Novellierung des „Endlager“-Suchgesetz und eine Anhörung

Wo kann hochradioaktiver Atommüll dauerhaft und möglichst sicher gelagert werden? Mit dem Standortauswahlgesetz sollen angeblich Alternativen zum bisher einzigen Standort in Gorleben ergebnisoffen untersucht werden. Im Sommer 2016 legte die „Endlager“-Kommission ihren Bericht zu den Lager-Kriterien und zur Novellierung dieses Gesetzes vor. Ende Januar 2017 soll sich erstmals der Bundestag mit der gesetzlichen Umsetzung befassen. Eine öffentliche Anhörung ist für den 13. Februar im Umweltausschuss geplant.

  • Nach rund zwei Jahren arbeit hatte die Kommission im Juli 2016 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Mangelhaft, befanden der BUND und auch Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE. Die Stellungnahme zur Ablehnung des Kommissions-Berichts der Fraktion DIE LINKE ist hier als PDF zum download.Das ablehnende Sondervotum des BUND ist hier. Der Bericht der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ist hier als Drucksache zu finden. Die Kommission mitsamt allen Drucksachen und Protokollen ist hier online. Die Kritik des BUND ist auf einer Homepage in guter Weise anschaulich dargestellt. Siehe hier: www.atommuell-lager-suche.de

Bereits vor der Sommerpause wurde eine erste Änderung am Standortauswahlgesetz beschlossen, in dem die Einrichtung eines Nationalen Begleitgremium (NBG) mit sofortiger Wirkung gegenüber den bisherigen Regelungen vorgezogen und eine veränderte Struktur für das neue „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ (BfE) beschlossen wurde.

Jetzt steht die Umsetzung all der weiteren Empfehlungen aus dem Bericht der Kommission im Bundestag und Bundesrat an. Im Umweltausschuss des Bundestages ist heute die Durchführung einer öffentlichen Anhörung für den 13. Februar 2017 beschlossen worden. Bereits Ende Januar soll ein entsprechender Gesetzentwurf in den Bundestag in erster Lesung eingebracht werden.

Siehe auch:

Hintergrund:

Bis heute ist völlig ungeklärt, was mit dem hochradioaktiven Atommüll aus dem Betrieb der AKWs werden soll. Für den Zeitraum von einer Million Jahren muss dieses Material von der Umwelt und den Menschensicher verschlossen gelagert werden.

Bislang wird das gefährliche Zeug an zahlreichen Standorten in Castor-Behältern zwischengelagert, mit immer größeren Risiken. Einziger bislang vorgesehener Standort ist der Salzstock in Gorleben.Ein Standort, der seit Jahrzehnten für die unverantwortliche Atomenergienutzung und den gesellschaftlichen Konflikten steht und der geologisch als ungeeignet und politisch verbrannt gilt.

Das Gesetz zur Standortauswahl – von Grünen, CDU/CSU, FDP und SPD gegen die Stimmen der LINKEN – 2013 verabschiedet, soll das ändern und – so das Ziel – einen gesellschaftlichen Konsens herstellen. Allerdings: Vor allem Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen haben das Gesetz und die Kommission schwer kritisiert und abgelehnt. Nicht nur weil Gorleben weiter im Spiel blieb. Viele Regelungen zur Behördenstruktur, zur Öffentlichkeitsbeteiligung und zu den Rechten der BürgerInnen im Verfahren wurden als völlig unzureichend kritisiert. Außerdem würden die bestehenden Probleme bei der Zwischenlagerung und auch bei den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen ausgeklammert.

 

Atommüll: Bundestag ernennt Mitglieder für Nationales Begleitgremium

Als Reaktion auf Vorschläge aus der im Juli beendeten Arbeit der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ hatte der Bundestag noch vor der Sommerpause das Nationale Begleitgremium als Einrichtung der Öffentlichkeitsbeteiligung für die weitere Suche nach einem Atommülllager auf den Weg gebracht. Jetzt stehen die zunächst neun Mitglieder fest. Neben den sechs von Bundestag und Bundesrat zu ernennenden Mitgliedern, wurden drei weitere Personen aus der Gesamtbevölkerung per Zufallsverfahren mit dem Instrument einer Planungszelle ausgewählt. Zwei BürgervertreterInnen sowie ein weiteres Mitglied für die Jugend werden die Arbeit des nun eingerichteten NBG künftig verstärken.

Die Mitglieder des NBG: Bettina Gaebel aus Ebenhausen (bei München) und Herr Prof. Dr. Hendrick Lambrecht aus Karlsruhe vertreten künftig die BürgerInnen. Frau Jorina Suckow aus Hamburg wird für die Jugend künftig im neuen NBG dabei sein. Außerdem im NBG vertreten sein werden: Klaus Töpfer, Klaus Brunsmeier (BUND), Prof. Dr. Armin Grunwald (Technikfolgenabschätzung Karlsruhe), Dr. Monika Müller (Evangelische Akademie Loccum), Prof. Dr. Kai Niebert (Deutscher Naturschutzring) und Prof. Dr. Miranda Schreurs (Politikwissenschaftlerin München).

  • Auf dem Weg: Vorgezogenes Nationales Begleitgremium bei Atommüll-Lager-Suche – Änderung Behördenstruktur noch vor dem Sommer
  • Der BUND reagiert zur Benennung von Klaus Brunsmeier so: Statement von Klaus Brunsmeier, Mitglied im Bundesvorstand des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), zur heutigen Wahl durch den Deutschen Bundestag als Mitglied des Nationalen Begleitgremiums gemäß §8 Abs. 3 Standortauswahlgesetz: „Die Novelle des Standortauswahlgesetzes als Umsetzung des Berichts der Endlager-Kommission ist bislang noch keinen erkennbaren Schritt vorangekommen, wir warten auf den Gesetzentwurf. Es ist wichtig, dass das Nationale Begleitgremium jetzt schnell seine Arbeit aufnimmt, da die Novelle noch in dieser Legislaturperiode erfolgen soll. Ich werde mich im Nationalen Begleitgremium dafür einsetzen, dass die Vorschläge der Kommission jetzt tatsächlich in das Gesetz übernommen werden. Besonders am Herzen liegen mir die Verbesserung des Rechtsschutzes und eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit klar definierten Rechten der betroffenen Regionen. Wichtig wird auch die Begleitung des Aufbaus der neuen Institutionen BGE und BfE sein. Für eine erfolgreiche Standortauswahl wird es entscheidend darauf ankommen, dass die neue staatliche Endlagergesellschaft BGE und die neue Aufsichtsbehörde BfE das Standortauswahlverfahren mit hoher Transparenz und echter Bürgerbeteiligung begleiten und in der Lage sind, das eigene Handeln kritisch zu hinterfragen.“  Klaus Brunsmeier ist Naturschützer, Biolandwirt im Sauerland und Mitglied im BUND-Bundesvorstand. Er war Vertreter der Umweltverbände in der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ des Deutschen Bundestages und des Deutschen Bundesrates. Mehr Informationen: www.atommuell-lager-suche.de

Dokumentation: In der gemeinsamen Pressemitteilung von Steffen Kanitz (CDU), Matthias Miersch (SPD), Sylvia Kotting-Uhl (Grüne) und Hubertus Zdebel (DIE LINKE) heißt es (siehe auch hier den Beitrag von Hubertus Zdebel zur Einsetzung des NBG):

Endlagersuche – Frühzeitiger Start des Nationalen Begleitgremiums ist wichtiger Schritt für Vertrauensaufbau

Anlässlich der heutigen Benennung von sechs Mitgliedern für das Nationale Begleitgremium erklären die Berichterstatter Steffen Kanitz (CDU), Matthias Miersch (SPD), Hubertus Zdebel (DIE LINKE.) und die Berichterstatterin Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Mit der heutigen Benennung der ersten sechs Mitglieder für das Nationale Begleitgremium wird ein weiterer Schritt zum Start der kommenden Endlagersuche gemacht. Wir freuen uns sehr über die Zusammensetzung dieses für den Endlagersuchprozess so wichtigen Gremiums. Es ist gelungen, sechs Persönlichkeiten für das Nationale Begleitgremium zu gewinnen, denen wir gemeinsam die schwere Aufgabe des notwendigen Vertrauensaufbaus zutrauen. Es war eine vorrangige Forderung der an der Arbeit der Endlagerkommission beteiligten Bürgerinnen und Bürger, das Nationale Begleitgremium frühzeitig einzusetzen und mit Zufallsbürgern zu ergänzen. Da auch die drei Zufallsbürgerinnen und -bürger schon gefunden sind, kann das NBG jetzt zügig seine Arbeit aufnehmen.

Die benannten gesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertreter zeichnen sich aus durch ihr langjähriges Engagement im Interesse der Öffentlichkeit und des Umweltschutzes:

Prof. Dr. Klaus Töpfer ist weltweit bekannt durch jahrzehntelanges politisches Engagement in Umwelt- und Energiefragen. Klaus Brunsmeier aus dem Bundesvorstand des BUND hat durch seine Mitarbeit bereits die Endlagerkommission kritisch mitgestaltet. Prof. Dr. Armin Grunwald, ebenfalls Mitglied der Endlagerkommission, hat als Philosoph und Experte für Technikfolgenabschätzung einen Blick auf die ethisch-moralischen Fragen einer Endlagersuche. Dr. Monika Müller hat sich in der Evangelischen Akademie Loccum in Niedersachsen seit Jahren als neutrale Vermittlerin im Endlagerkonflikt ausgezeichnet und genießt bei Befürwortern wie Kritikern der Endlagersuche hohes Ansehen. Prof. Dr. Kai Niebert gibt als Präsident des Deutschen Naturschutzrings den Umweltverbänden und Initiativen Stimme, Prof. Dr. Miranda Schreurs bringt mit ihrer Expertise die internationalen Erfahrungen in der Endlagersuche aus politikwissenschaftlicher Sicht mit in das Gremium.

Hintergrund: Den ersten Schritt zur frühzeitigen Einsetzung des Nationalen Begleitgremiums unternahmen Bundestag und Bundesrat im Juni 2016 mit der Verabschiedung des ersten Änderungsgesetzes des Standortauswahlgesetzes. Sie beschlossen die Einsetzung in einer zunächst kleineren Besetzung von neun Personen. Mit der Benennung der NBG-Mitglieder wird dieser Beschluss nun umgesetzt.

Link zum Wahlvorschlag: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/103/1810377.pdf

BUND: Delegiertenversammlung fordert Nachbesserungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle

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BDV des BUND in Bonn: Vorstellung des Antrags mit Forderungen zur Atommülllagerung. Thorben Becker (Referent Atompolitik, links), Edo Günther (Sprecher BAK Atom und Strahlenschutz) und Klaus Brunsmeier (Bundesvorstand)

Auf seiner Bundesdelegiertenversammlung am letzten Wochenende in Bonn hat der BUND in einem einstimmigen Beschluss Nachbesserungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle gefordert. Der Beschluss, den zuvor der Bundesarbeitskreis Atomenergie und Strahlenschutz erarbeitet hatte, umfasst Anforderungen an das Suchverfahren nach einem „Endlager“ für derartige Abfälle als auch die Zwischenlagerung an den Standorten der Atommeiler sowie in Gorleben, Ahaus und Lubmin.

umweltFAIRaendern dokumentiert den Antrag A006, der einstimmig angenommen wurde: (Hier als PDF)

„Hochradioaktiver Atommüll: Standortauswahlgesetz umfassend verbessern und Suchverfahren starten – Zwischenlagerung auf den Prüfstand

Die Bundesdelegiertenversammlung 2016 beschließt: Die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ hat es nicht geschafft, eine breite gesellschaftliche Debatte über den zukünftigen Umgang mit Atommüll zu starten. Damit fehlt auch nach Abschluss der Arbeit der Kommission der dringend erforderliche gesellschaftliche Konsens über das Standortauswahlverfahren, die Neukonzeptionierung der Zwischenlagerung und die Abrissverfahren für die Atomkraftwerke. Aus Sicht des BUND stellt dieses Versäumnis umso höhere Anforderungen an das zukünftige Suchverfahren.

Der BUND hat das Ziel, dass es zu einer neuen vergleichenden Standortsuche für ein Atommüll-Lager für den hoch radioaktiven Müll in Deutschland kommt. Der BUND fordert den unverzüglichen Beginn einer vergleichenden Standortsuche und hat seine Forderungen dazu in seinem Sondervotum dargelegt.

Der BUND fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Bundesrat und die  Bundesregierung auf, schnell mit der dringend erforderlichen grundlegenden Überarbeitung des Standortauswahlgesetzes zu beginnen und dabei neben den Vorschlägen der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ vor allem die weiter gehenden Forderungen des BUND zu übernehmen:

  • Nach Abschluss jeder Phase des Standortauswahlverfahrens muss eine Rechtsschutzmöglichkeit bestehen. Nur so kann in dem langen Verfahren nach jedem Abschnitt im Streitfall geklärt werden, ob das Verfahren und die Beteiligung der Öffentlichkeit daran wie erforderlich stattgefunden haben.
  • Die untertägige Erkundung und Konzeptentwicklung für Granit, Ton und unterschiedliche Salzstrukturen sind verbindlich vorzuschreiben.
  • Als Mindestanforderung muss in den Kriterien eine zweite, unabhängige und eigenständig wirksame, geologische Schutz-Komponente festgelegt werden.
  • Der Standort Gorleben darf im künftigen Suchverfahren keine Rolle mehr spielen.
  • Kein potentieller Standort und keine in Betracht kommende Gesteinsformation darf wegen fehlender Daten aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Dieser Grundsatz muss als eine zentrale Regelung in das novellierte Standortauswahlgesetz übernommen werden.
  • Unverzüglich muss ein eigenes Standort-Suchverfahren für die weiteren radioaktiven Abfälle (Asse-Müll, Uranabfälle und andere) nach vorher festgelegten Kriterien gestartet werden. Diese Abfälle dürfen nicht in das Suchverfahren für das Lager für hoch radioaktiven Müll integriert werden.
  • Die Bundesregierung muss das von der Kommission geforderte generelle Exportverbot für abgebrannte Brennelemente auf den Weg bringen.
  • Die Bundestagsabgeordneten müssen parallel zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes eine Grundgesetzänderung auf den Weg bringen, die den Atomausstieg absichert.
  • Sämtliche Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf das Endlager, das Lagerkonzept, das Behälterkonzept und den Strahlenschutz für Bevölkerung und Beschäftige müssen mit einem mindestens 10fach höheren Strahlenrisiko als bisher bewertet werden.
  • Es muss jetzt in einem breiten öffentlichen Prozess geklärt werden, wie die Zwischenlagerung weitergehen soll, welche Nachrüstungen erforderlich sind und auch ob eventuell Neubauten die alten Lager ersetzen müssen.“

Neues Strahlenschutz-Gesetz: BUND fordert Reduzierung der Dosisgrenzwerte

Bei einer Anhörung zum Entwurf für ein neues Strahlenschutzgesetz hat der BUND heute eine Reduzierung der dort formulierten Dosisgrenzwerte auf ein Zehntel gefordert und sich dagegen ausgesprochen, gering belastetes radioaktives Material aus dem Abriss von Atommeilern unkontrolliert freizugeben. Das teilte der Umweltverband heute in einer Presseerklärung mit. Auf 28 Seiten legen die Strahlenschutz-ExpertInnen des BUND ihre Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf vor. Insgesamt 50 Anti-Atom-Organisationen, darunter auch die internationale Ärtzeorganisation IPPNW, das Umweltinstitut München, die AG Schacht Konrad und viele Bürgerinitiativen, fordern in einer Kurzstellungnahme striktere Strahlschutzregeln.

Dokumentation der BUND-PM: „Neues Strahlenschutzgesetz muss Dosisgrenzwerte auf ein Zehntel senken. Gering radioaktives Material aus AKW-Rückbau nicht länger freigeben

Berlin: Bei der heutigen Anhörung zum Entwurf eines neuen Strahlenschutzgesetzes im Bundesumweltministerium hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Nachbesserungen gefordert. „Der Gesundheitsschutz muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben. Ein Strahlenschutzgesetz, das seinen Namen verdient, hat sich daran auszurichten“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Es ist inakzeptabel, dass dieses ein Gesetz den Gesundheitsschutz gegenüber wirtschaftlichen Interessen abwägen will. Es gibt nichts Wichtigeres, als die Bevölkerung vor Strahlenrisiken zu schützen, das darf auf keinen Fall relativiert werden“, so Weiger.

Der BUND-Vorsitzende kritisierte, dass der Gesetzentwurf neuere Erkenntnisse über die schädliche Wirkung niedriger Strahlendosen unberücksichtigt lasse. „Die Wirkung von Niedrigstrahlung wird bislang unterschätzt. Neue epidemiologische Studien belegen das. Wir schließen uns den Empfehlungen der Wissenschaftler an und fordern, die Strahlengrenzwerte für die Bevölkerung um den Faktor 10 zu senken“, sagte Weiger.

Beim Rückbau von Atomkraftwerken forderte der BUND-Vorsitzende den vollständigen Verzicht auf die Freigabe gering radioaktiver Materialien, das sogenannte „Freimessen“. „Weil es keine untere Schwelle der Gefährlichkeit ionisierender Strahlung gibt, widerspricht die undeklarierte Freigabe gering kontaminierter Reststoffe dem Minimierungsgebot des Strahlenschutzes“, kritisierte der BUND-Vorsitzende.

Materialien, für die bisher eine Freigabe entsprechend der Strahlenschutzverordnung vorgesehen war, sollten gesondert und gegen Freisetzungen gesichert aufbewahrt werden. Dies könne in besonders gesicherten Deponien oder in oberflächennahen Endlagern geschehen. Möglich sei auch die Lagerung in entkernten Gebäuden früherer Atomkraftwerke oder verbunkert auf deren Gelände. Diese vier Optionen sollten in den Genehmigungsverfahren für den Rückbau der Atomkraftwerke gleichwertig geprüft werden.

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