Schon seit längerer Zeit „ruckelt“ es an allen Ecken und Enden rund um die per Gesetz geregelte Rückholung und Sicherung des Atommülls in der ASSE II und den damit verbundenen Begleitprozess, an dem in unterschiedlichen Gremien lokale, regionale und Bundes-VertreterInnen teilnehmen. War das Bundesamt für Strahlenschutz als Nachfolger des vorhergehenden Betreibers Helmholtz-Zentrum-München zunächst überaus begrüßt worden, hat sich das inzwischen zumindest bei Teilen ins Gegenteil verkehrt. Auch die Änderung der Rechtsbasis, nach der die Atommüllkippe ASSE II Jahrzehnte lediglich nach Bergrecht und mit dem Betreiberwechsel unter das strengere Atomrecht gestellt wurde, führt oftmals zu Spannungen. Das Problem: Einerseits soll das BfS laut Gesetz den zusammenbrechenden Salzstock der ASSE II stabilisieren. Dazu müssen Verfüllungen der Hohlräume erfolgen und technische Sperren eingebaut werden. Andererseits soll das BfS die Rückholung der Abfälle durchführen. Dass diese Konstellation angesichts der Komplexität der Aufgabe nahezu automatisch zu Konflikten führt, liegt auf der Hand. Aber auch unter den Initiativen und regionalen Beteiligten häufen sich Auseinandersetzungen. Umso mehr sind die Akteure gefordert. Aktueller Streit: Die Verfüllung eines Bereichs auf der 750 Meter-Sohle. Eine Maßnahme, die aus Sicht regionaler VertreterInnen die Rückholung der radioaktiven Abfälle massiv gefährden könnte, die das BfS zur Stabilisierung der ASSE aber für unerlässlich ansieht. „ASSE II – Atommüll-Rückholung und Begleitprozess in Gefahr“ weiterlesen
Schlagwort: Atommüll
Durch die Hintertür: Noch ein Atommülllager für Schacht Konrad

Still und leise bringt die Bundesregierung ein weiteres Atommülllager für den Schacht Konrad an den Start. Verpackt in der Neuregelung der Finanzierung der Atommülllagerung bzw. den Regelungen, mit denen die Atomkonzerne von der Haftung für die finanziellen Folgen des Atomwahnsinns befreit werden, hat die Bundesregierung jetzt ein neues „Eingangslager“ für die leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle, die im Schacht Konrad irgendwann mal unterirdisch eingelagert werden sollen, in den Gesetzentwurf geschrieben. Darauf macht die AG Schacht Konrad in einer Presseerklärung aufmerksam. Auch der CDU-Ober-Bürgermeister aus Salzgitter ist sauer: Er spricht von einem „Skandal, dass man sich auf keine Zusagen verlassen kann.“
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Die PM der AG Schacht Konrad als Dokumentation:
Schacht KONRAD: Eingangslager per Gesetz Bundesregierung hebelt Beschränkungen des Planfestellungsbeschlusses aus – Versteckt im Gesetzespaket zur „Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung“ hat die Bundesregierung die Option für ein zentrales Eingangslager Schacht KONRAD beschlossen.
„Damit hebelt die Bundesregierung die Beschränkungen des Planfeststellungsbeschlusses Schacht KONRAD per Gesetz aus“, erklärt Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD. Die Genehmigung für KONRAD schreibt mit gutem Grund vor, dass die radioaktiven Abfälle von den Atomanlagen im ganzen Bundesgebiet Just-in-time angeliefert und direkt eingelagert werden sollen. Damit sollte eine zusätzliche gesundheitliche Belastung der Bevölkerung vermieden werden.
Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter: „Mit einen zentralen Eingangslager für alle schwach- und mittelradioaktiven Abfälle wird die Gefährdungslage in unserer Region weiter erhöht. Es ist ein Skandal, dass man sich auf keine Zusagen verlassen kann. Die Studie zu den Transportgefahren ist auf 2020 verschoben, die zusätzliche Einlagerung von 300.000 Kubikmeter strahlendem Müll ist noch lange nicht vom Tisch und nun soll entgegen allen Beteuerungen doch ein Eingangslager kommen.“
„Die Lügen gehen weiter und die ganze Wahrheit kommt nur langsam Stück für Stück auf den Tisch“, erklärt Wolfgang Räschke, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Salzgitter-Peine. „Gegen eine solche Salamitaktik hilft nur, das Atommülllager Schacht KONRAD ganz zu verhindern.“
Ulrich Löhr, 1. Vorsitzender des Landvolks Braunschweiger Land weist auf die Auswirkungen auf die Debatte um ein Zwischenlager für den ASSE-Müll hin: „Viele Anwohner befürchten seit langem, dass ein Zwischenlager für den ASSE-Müll auch für andere radioaktive Abfälle missbraucht werden könnte. Mit diesem Gesetz bekommen ihre Befürchtungen recht. Denn warum sollte die neue „Bundesgesellschaft für Zwischenlager“ zwei Anlagen in der selben Region errichten und betreiben?!“
Gering strahlende Abfälle beim AKW-Abriss: BUND legt Eckpunkte zur Freigabe radioaktiver Abfälle vor
Hunderttausende Tonnen von Abfällen entstehen beim geplanten Rückbau der Atommeiler. Unterhalb eines Richtwerts dürfen nach bestehenden Regelungen radioaktive oder kontaminierte Abfälle freigegeben werden. Das sorgt für massive Proteste vor allem bei den AnwohnerInnen und Kommunen mit Deponiestandorten. Allerdings nicht nur Deponien sind betroffen. Grundsätzlich können derartige gering belastete Abfälle auch einfach in die Wertstoffkreise gelangen, der Beton für Straßenbau und Stahl für „neue Bratpfannen“. Der BUND lehnt diese unkontrollierte Verteilung und Ablagerung derartiger Materialien ab, heißt es jetzt in einem Eckpunkte-Papier des Bundesverbandes, der von der BUND Atom- und Strahlenkommission (BASK) erarbeitet worden ist.
In dem Papier kritisiert der BUND das derzeitige Verfahren und macht Vorschläge, wie aus seiner Sicht mit diesen Materialien künftig umzugehen ist. Der BUND hat das Eckpunkte-Papier hier auf seiner Homepage veröffentlicht. Außerdem kann es hier direkt heruntergeladen werden (PDF).
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Regierung beschließt: Rechnung für Atomausstieg zahlen am Ende die Bürger
„Bundesregierung und Atomkonzerne sind sich einig: Die Atom-Zeche zahlen am Ende die Bürger. Es ist eine Unverfrorenheit erster Güte, wie die Bundesregierung Atomkonzerne einseitig begünstig. Und das, obwohl die Konzerne bislang noch nicht einmal erklärt haben, alle gegen den Atomausstieg laufenden Schadensersatzklagen – inklusive der Vattenfall-Klage vor dem Weltbank-Gericht ICSID – zu beenden. Die Verursacherhaftung wird außer Kraft gesetzt und das Risiko bei den Kosten für die Atommülllagerung auf die Steuerzahler verlagert“, erklärt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, zu den heutigen Atommüll-Finanzierungs-Beschlüssen der Bundesregierung. Zdebel weiter:
„Gegenüber den bisher schon mangelhaften Vorschlägen der sogenannten Trittin-Kommission werden RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW noch einmal um rund 1,5 Milliarden Euro zusätzlich entlastet. Außerdem bekommen die Konzerne mit dem Wegfall der sogenannten Kernbrennstoffsteuer zum Ende des Jahres noch einmal mehr als fünf Milliarden geschenkt. Damit werden nicht nur die Atomkonzerne reichlich beschenkt, sondern der Atomstrom wird im Zeitalter der Energiewende sogar noch billiger.
DIE LINKE setzt sich im Bundestag dafür ein, dass dieses Atomkonzern-Begünstigungspaket so nicht durchkommt. Einen Antrag, mit dem die Fortsetzung der Kernbrennstoffsteuer über Ende 2016 hinaus bis zum Abschalten der AKWs erreichet werden soll, hat die Fraktion bereits eingebracht. Nun wird sich die Fraktion dafür einsetzen, dass es weiterhin eine Nachschusspflicht für die Konzerne gibt, wenn wie zu erwarten die Kosten bei der Atommülllagerung weiter steigen.
Zudem braucht es eine Sicherung für die AKW-Stilllegungs-Kosten, die jetzt allein unter Kontrolle der Konzerne verbleiben sollen. Die bislang vorgesehene Nachhaftungsregelung wird nicht ausreichen, um die Konzerne bei ihren Bad-Bank-Plänen in der Pflicht zu halten. Die beste Regelung wäre, auch die dafür vorgesehene Rückstellung umgehend in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu übertragen. Eine Übernahme der bislang den Betreibern gehörenden GNS darf es nicht geben.“
Bundestags-Fraktion DIE LINKE stellt Antrag zum Exportverbot für hochradioaktive Abfälle
Unter der Drucksachen Nr. 18/09791 bringt die Bundestagsfraktion DIE LINKE auf Initiative des Abgeordneten Hubertus Zdebel jetzt einen Antrag zum Export-Verbot für hochradioaktiven Atommüll ins Parlament ein. Der Export hochradioaktiver Abfälle ist in Deutschland bislang nur für Leistungsreaktoren zur Stromerzeugung verboten. Ein generelles Export-Verbot aller hochradioaktiven Abfälle wäre ein wichtiges Signal, dass die dauerhafte Lagerung des Atommülls entsprechend dem Verursacherprinzip als nationale Aufgabe in Deutschland zu lösen ist. Der geplante Export hochradioaktiver Abfälle aus dem Hochtemperatur-Reaktor AVR Jülich in die USA wäre ein nicht zu rechtfertigender schwerer Verstoß gegen diesen Grundsatz. Als Ersatz für das derzeit nicht sichere Zwischenlager muss vor Ort ein neues Lager errichtet werden.
Herunterladen des Antrags mit der DrsNr. 18/09791 als PDF
Der Antrag folgt auch einer Empfehlung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“, die ein solches Export-Verbot für erforderlich hält und eine entsprechende rechtliche Regelung eingefordert hat.
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