Neues Strahlenschutz-Gesetz: BUND fordert Reduzierung der Dosisgrenzwerte

Bei einer Anhörung zum Entwurf für ein neues Strahlenschutzgesetz hat der BUND heute eine Reduzierung der dort formulierten Dosisgrenzwerte auf ein Zehntel gefordert und sich dagegen ausgesprochen, gering belastetes radioaktives Material aus dem Abriss von Atommeilern unkontrolliert freizugeben. Das teilte der Umweltverband heute in einer Presseerklärung mit. Auf 28 Seiten legen die Strahlenschutz-ExpertInnen des BUND ihre Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf vor. Insgesamt 50 Anti-Atom-Organisationen, darunter auch die internationale Ärtzeorganisation IPPNW, das Umweltinstitut München, die AG Schacht Konrad und viele Bürgerinitiativen, fordern in einer Kurzstellungnahme striktere Strahlschutzregeln.

Dokumentation der BUND-PM: „Neues Strahlenschutzgesetz muss Dosisgrenzwerte auf ein Zehntel senken. Gering radioaktives Material aus AKW-Rückbau nicht länger freigeben

Berlin: Bei der heutigen Anhörung zum Entwurf eines neuen Strahlenschutzgesetzes im Bundesumweltministerium hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Nachbesserungen gefordert. „Der Gesundheitsschutz muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben. Ein Strahlenschutzgesetz, das seinen Namen verdient, hat sich daran auszurichten“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Es ist inakzeptabel, dass dieses ein Gesetz den Gesundheitsschutz gegenüber wirtschaftlichen Interessen abwägen will. Es gibt nichts Wichtigeres, als die Bevölkerung vor Strahlenrisiken zu schützen, das darf auf keinen Fall relativiert werden“, so Weiger.

Der BUND-Vorsitzende kritisierte, dass der Gesetzentwurf neuere Erkenntnisse über die schädliche Wirkung niedriger Strahlendosen unberücksichtigt lasse. „Die Wirkung von Niedrigstrahlung wird bislang unterschätzt. Neue epidemiologische Studien belegen das. Wir schließen uns den Empfehlungen der Wissenschaftler an und fordern, die Strahlengrenzwerte für die Bevölkerung um den Faktor 10 zu senken“, sagte Weiger.

Beim Rückbau von Atomkraftwerken forderte der BUND-Vorsitzende den vollständigen Verzicht auf die Freigabe gering radioaktiver Materialien, das sogenannte „Freimessen“. „Weil es keine untere Schwelle der Gefährlichkeit ionisierender Strahlung gibt, widerspricht die undeklarierte Freigabe gering kontaminierter Reststoffe dem Minimierungsgebot des Strahlenschutzes“, kritisierte der BUND-Vorsitzende.

Materialien, für die bisher eine Freigabe entsprechend der Strahlenschutzverordnung vorgesehen war, sollten gesondert und gegen Freisetzungen gesichert aufbewahrt werden. Dies könne in besonders gesicherten Deponien oder in oberflächennahen Endlagern geschehen. Möglich sei auch die Lagerung in entkernten Gebäuden früherer Atomkraftwerke oder verbunkert auf deren Gelände. Diese vier Optionen sollten in den Genehmigungsverfahren für den Rückbau der Atomkraftwerke gleichwertig geprüft werden.

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Gering strahlende Abfälle beim AKW-Abriss: BUND legt Eckpunkte zur Freigabe radioaktiver Abfälle vor

Arzt-FreihaltenHunderttausende Tonnen von Abfällen entstehen beim geplanten Rückbau der Atommeiler. Unterhalb eines Richtwerts dürfen nach bestehenden Regelungen radioaktive oder kontaminierte Abfälle freigegeben werden. Das sorgt für massive Proteste vor allem bei den AnwohnerInnen und Kommunen mit Deponiestandorten. Allerdings nicht nur Deponien sind betroffen. Grundsätzlich können derartige gering belastete Abfälle auch einfach in die Wertstoffkreise gelangen, der Beton für Straßenbau und Stahl für „neue Bratpfannen“. Der BUND lehnt diese unkontrollierte Verteilung und Ablagerung derartiger Materialien ab, heißt es jetzt in einem Eckpunkte-Papier des Bundesverbandes, der von der BUND Atom- und Strahlenkommission (BASK) erarbeitet worden ist.

In dem Papier kritisiert der BUND das derzeitige Verfahren und macht Vorschläge, wie aus seiner Sicht mit diesen Materialien künftig umzugehen ist. Der BUND hat das Eckpunkte-Papier hier auf seiner Homepage veröffentlicht. Außerdem kann es hier direkt heruntergeladen werden (PDF).

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Strahlenschutz wird Gesetz: Anti-Atom-Gruppen fordern Nachbesserungen

20160503-Demonstration-Freimessung-HZG-GKSS-Dialog-045Der Strahlenschutz soll in Deutschland nun endlich Gesetz werden. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt inzwischen vor und befindet sich in der so genannten Verbändeanhörung. Die Bundesregierung reagiert damit auf eine EU-Richtlinie, deren Ziel die Anpassung des Strahlenschutzes an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist. Doch Anti-Atom-Gruppen bezweifeln, dass der vorliegende Entwurf dieses Ziel erreicht und fordern schon jetzt Nachbesserungen.

Schon die EU-Anforderungen sind demnach veraltet, beziehen sie sich doch auf eine Empfehlung der nicht eben als atomkritisch geltenden internationalen Strahlenschutzkommission IRCP aus dem Jahr 2007. Deshalb und aus weiteren Gründen haben die Initiativen über die Atommüllkonferenz einen Appell gestartet, der deutliche Nachbesserungen vom zuständigen Bundesumweltministeriums fordert. Wer den Unterschreiben will, muss sich allerdings sputen und kann den Appell noch bis zum 20. Oktober unterstützen.

umweltFAIRaendern dokumentiert den Appell der Atommüllkonfrenz zum neuen Strahlenschutzgesetz. Wer den Appell unterstützen will, sollte dies bis zum 20.10.2016 10.00 Uhr an info@atommuellkonferenz.de melden.

Entwurf des Strahlenschutzgesetzes trägt nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft Rechnung! Nachbesserung dringend erforderlich!

Gemäß der Richtlinie 2013/59/Euratom soll das Strahlenschutzrecht dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst werden und über ein entsprechendes Strahlenschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern: Vorrangiges Ziel muss die Gesundheit der Bevölkerung und die Unversehrtheit der Nachkommen sein. Insbesondere wirtschaftliche Interessen sind diesem Ziel strikt unterzuordnen.

Die Euratom-Richtlinie basiert auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP aus dem Jahre 2007. Die ICRP befindet sich bezüglich der Strahlengefahren nicht auf dem Stand der Wissenschaft und blendet viele Anforderungen an einen Strahlenschutz aus, der das in der Verfassung niedergelegte Recht auf körperliche Unversehrtheit respektiert. Im Gesetz muss daher das vorrangige Schutzziel der Unversehrtheit der Nachkommen und die Vermeidung von genetischen Schäden für die Nachkommen verankert sein.

Aus dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand leiten sich die folgenden Forderungen ab:

  • Da es für Radioaktivität keinen Schwellenwert gibt, unterhalb dessen die Gefahr für die menschliche Gesundheit verschwindet, muss das Vermeidungs- und Minimierungsgebot eine zentralere Rolle einnehmen als in der aktuell vorliegenden Gesetzesfassung. Der § 8 (Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung) muss daher noch vor § 7 (Dosisbegrenzung) erscheinen.

  • Aus dem aktuellen Stand der Wissenschaft ergibt sich, dass die Wirkung geringer Strahlendosen unterschätzt wurde. Viele neue epidemiologische Studien weisen das nach. Daher muss der in §76 genannte Grenzwert für Einzelpersonen der Bevölkerung auf 1/10 des bisherigen Grenzwertes herabgesenkt werden: Die Summe der effektiven Dosen darf demnach zukünftig nur noch maximal 0,1 Millisievert im Kalenderjahr betragen.

  • Ebenfalls muss der Dosisgrenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen um den Faktor 10 herabgestuft werden.

  • Hinsichtlich der Atommüllentsorgung fordern die Umweltverbände den vollständigen Verzicht auf Freigabe. Die Freigabe gering kontaminierter Reststoffe widerspricht den grundsätzlichen Prinzipien des Strahlenschutzes und dem darin enthaltenden Minimierungsgebot, da es keine untere Schwelle der Gefährlichkeit für die Wirkung ionisierender Strahlung gibt.

Appell zum Strahlenschutzgesetz [PDF]

Atommüllkonferenz: Auf dem Prüfstand – Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle und der Strahlenschutz

Castoren-Fertigung bei GNS - Wie sehen die künftigen Anforderungen an die Zwischenlagerung aus? Foto: GNS
Castoren-Fertigung bei GNS – Wie sehen die künftigen Anforderungen an die Zwischenlagerung aus? Foto: GNS

Die Anti-Atom-Initiativen stellen auf ihrer nächsten Atommüllkonferenz (AMK) am 24. September in Göttingen die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle und den Strahlenschutz auf den Prüfstand. Atommülllager in Jülich und Brunsbüttel ohne ausreichende Atomrechts-Genehmigungen, der mögliche Neubau einer Castor-Halle in Lubmin, laufende Nachrüstungen im Zuge des Terrorschutzes an allen Zwischenlagern, fehlende heiße Zellen und die Erkenntnis, dass die Zwischenlagerung 80 und mehr statt der bislang genehmigten 40 Jahre dauern kann, werfen erhebliche sicherheitsrelevante Fragen auf. Der Atommüllreport plant außerdem für den 25. November eine Fachtagung zum Thema Zwischenlagerung. Zweites Schwerpunktthema der AMK ist die eher im Stillen laufende nationale Umsetzung der EU-Strahlenschutz-Richtlinie 2013/59/Euratom. Bis Februar 2018 muss die auch in der Bundesrepublik umgesetzt werden – mit der Möglichkeit, strengere Regelungen als die derzeit kritisierten zu treffen.

Hinter den Kulissen läuft längst eine Debatte bei Bundes- und Landesbehörden, wie es mit der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle weiter gehen kann. Weil die Sicherheit der Castor-Behälter angesichts neuer terroristischer Bedrohungen nicht mehr ausreicht, laufen als Sofort-Maßnahme derzeit an allen Standorten Nachrüstungen. Ausreichend dürften die nicht sein, denn vor allem im Süden der Republik erfüllen die Gebäude im errichteten Zustand kaum Sicherheitsfunktionen und sind daher strukturell nur in Ansätzen aufrüstbar.

Hinzu kommt: Die Zwischenlagerung wird spätestens mit den Erkenntnissen der „Endlager“-Kommission mindestens doppelt so lange dauern wie bislang geplant. Damit stellen sich auch an die Behälter neue Anforderungen. Last but not least: Mit dem Rückbau der Atommeiler verschwinden auch die Orte, an denen im bisherigen Zwischenlagerkonzept defekte Behälter repariert werden konnten. Heiße Zellen könnten das Problem lösen – kommt die Betreiber aber teuer. In Bund-Länder-Gremien und bei der Entsorgungskommission wird außerdem über eine „Konsolidierte Zwischenlagerung“ gesprochen. Gemeint ist der Ersatz der bisherigen 15 Zwischenlager durch Neubauten an 3 – 5 Standorten.

Zu einem solchen Neubau kann es schon in nächster Zeit kommen, denn in Lubmin bei den EnergieWerkenNord sind in der bestehenden Castor-Halle die Anti-Terror-Maßnahmen vermutlich nicht nachrüstbar. Ein entsprechendes Konzept der Betreiber ist gescheitert und vom Bundesamt für Strahlenschutz nicht akzeptiert worden. Seit dem Sommer 2015 sitzen die Betreiber nun an einem alternativen Plan, der auch den Neubau einer Zwischenlagerhalle beinhaltet und bei dem mit Blick auf eine verlängerte oberirdische Lagerzeit und den Herausforderungen beim Terror-Schutz auch grundsätzlich neue Bau-Konzepte in der Debatte sind. Klar dürfte sein: Kommt es in Lubmin zu einem solchen Neubau, steht auch die Sicherheit der bisherigen Zwischenlager auf dem Prüfstand.

Auch für das Zwischenlager am AKW Brunsbüttel dürfte sich diese Sicherheitsfrage neu stellen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Schleswig und das Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung aufgehoben haben. Sicherheitsnachweise seien nicht erbracht worden oder auch falsch erfolgt, hatte das Gericht geurteilt. Vattenfall bereitet gerade den neuen Genehmigungsantrag vor und muss erheblich nachbessern, um nach den neuen Sicherheitsanforderungen künftig eine Genehmigung zu erhalten. Kaum wahrscheinlich, dass für eine neue Genehmigung nicht auch gravierende bauliche Nachrüstungen erfolgen werden.

In Jülich, wo 152 hochradioaktive Castor ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung zwischenlagern, machen sich Betreiber und Behörden die Sache eher leicht: Statt eines Neubaus wollen sie dort den Atommüll entweder nach Ahaus oder in die USA verschieben.

Zweites Schwerpunktthema der Atommüllkonferenz ist die laufende Debatte um die Novellierung der Strahlenschutzverordnung entlang der entsprechenden EU-Richtlinie. Vor allem das Strahlentelex bringt hierzu viele Kommentare und Kritiken. Nicht nur der Strahlenschutz hinsichtlich des Betriebs von Atomanlagen ist von Bedeutung. Während der kommenden Abrissarbeiten bei den stillgelegten Atommeilern sollen Strahlenwerte wie zu Betriebszeiten gelten. Hinzu kommt, dass kontaminierte und sehr gering strahlende Abrissabfälle in großen Mengen unkontrolliert entweder wiederverwertet oder deponiert werden sollen. Die bislang geltenden Grenzwerte und Empfehlungen der Strahlenschutzverordnung sind aus Sicht der AtomkritikerInnen schon jetzt zu hoch und müssten deutlich gesenkt werden. Auch eine Fachtagung des Atommüllreports hat sich jüngst mit diesem Thema beschäftigt:

Hier als Dokumentation das Programm der 9. Atommüllkonferenz

24. September 2016

Programm

11.00 – 11.15 Uhr Eröffnungsplenum

Begrüßung, politische Einführung (Ursula Schönberger, Henning Garbers)

11.15 – 12.45 Uhr Fachdiskussionen

Zwischenlager für Kernbrennstoffe

Wie ist es um die Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und wärmeentwickelnde Abfälle in der Bundesrepublik bestellt? Welche Probleme sind akut und welche Probleme zeichnen sich ab? Wie weit tragen Sicherheitskonzepte und wo gibt es Schwachstellen? Welche Szenarien zur Verlängerung oder Ausweitung bestehender Genehmigungen oder zur Errichtung neuer Zwischenlager werden diskutiert.

Referent: Wolfgang Neumann, intac Hannover
Moderation: Henning Garbers

Novellierung der Strahlenschutzverordnung

Der Rat der Europäischen Union hat die Richtlinie 2013/59/Euratom zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung erlassen. Diese Richtlinie ist bis zum 06.02.2018 in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umzusetzen. Wo zeichnen sich Veränderungen zum Vor- und zum Nachteil ab? Die Euratom-Richtlinie sieht Mindeststandards vor, die sich aber weiterhin an den vielfach kritisierten Grenzwertempfehlungen der ICRP orientieren. Das jeweils nationale Recht kann aber strenger sein. Gibt es noch Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen?

Referentin: Oda Becker, unabhängige Expertin für Risiken von Atomanlagen
Moderation: Ursula Schönberger

12.45 – 13.45 Uhr Mittagspause

13.45 – 16.00 Uhr Arbeitsgruppen

AG 1: Abschaltung – Stilllegung – Rückbau

→ HAW-Zwischenlager:

Technische/fachliche Erörterung der Problematik
Wer verfolgt welche Strategien? Wie positionieren wir uns? „Heiße Zellen”, Rücktransporte – beschleunigte Genehmigungsverfahren, Bereitstellung zur Zwischenlagerung (Brunsbüttel), Regionale Lager, NaPro-Bereitstellungslager

→ Input: Wolfgang Neumann, Intac Hannover
→ Moderation: Henning Garbers

AG 2: Gesellschaftliche Auseinandersetzung um Atommüll

→ Auseinandersetzung mit Ergebnis der Atommüll-Kommission und dem darauf folgenden Gesetzgebungsprozess: Welche Beteiligungsformate und andere Entwicklungen(z.B. nicht-öffentliches Auswahlverfahren, Behördenstruktur) kommen auf uns zu und was hat das für konkrete Folgen auf unsere Arbeit, Interessenkonflikte in der Bewegung
→ Input: Ulrike Donat
→ Moderation: Martin Donat

AG 3: Atommüllreport

→ Themen: Ergebnisse Rückstellungskommission, Redaktionstreffen
→ Input: Getrud Patan, Wolfgang Irrek
→ Moderation: Ursula Schönberger

16.00 – 17.00 Uhr Abschlussplenum

  • Berichte aus Workshops und Arbeitsgruppen
  • Aktionsvorschläge, konkrete Planungen
  • zweitägige oder häufigere Atommüllkonferenzen gewünscht?
  • Ausblick, Ankündigungen, Absprachen

Veranstaltungsort

Volkshochschule Göttingen, Bahnhofsallee 7, 37081 Göttingen

 

Niedrig kontaminierte radioaktive AKW-Abfälle: Kontrollieren oder nur emotionale Probleme?

neumann-habeck
Montage: Gutachter Neumann widerspricht grünem Energieminister Habeck – Abfälle aus AKW Abriss besser kontrollieren als einfach freigeben

Geht es um die künftige Behandlung der Abrissabfälle aus dem Rückbau der AKWs sind sich Vattenfall und der grüne Energieminister Robert Habeck darin einig, dass es sich bei den großen Mengen von gering kontaminierten radioaktiven Abfällen nicht um Atommüll, sondern vor allem um ein emotionales Problem handelt, nämlich das der BürgerInnen, so Habeck jetzt im Flensburger Tageblatt. Unterhalb eines Wertes von 10 Mikro-Sievert dürfen Bauschutt-Abfälle freigemessen und deponiert oder wiederverwertet werden. Aus Sicht von Vattenfall und Habeck und der geltenden Strahlenschutzverordnung ist das kein Atommüll. Entsprechend strebt Habeck ein Bündnis an, um den Rückbau der Meiler schnellstmöglich umzusetzen. Umweltschützer sind da nicht so ganz überzeugt. Die großen Mengen von Abrissabfällen, die unterhalb des genannten Wertes unkontrolliert verbreitet werden, erhöhen in der Summe die Strahlenbelastung. Mindestens eine Kontrolle der Abriss-Abfälle müsste erfolgen, so der Gutachter Wolfgang Neumann in einer Studie für den BUND. „Niedrig kontaminierte radioaktive AKW-Abfälle: Kontrollieren oder nur emotionale Probleme?“ weiterlesen

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