US-Atommüllexport im Nachbarschafts-Dialog Jülich

Sonntagsspaziergang JülichNicht mehr ganz aktuell, aber dennoch der Beachtung wert. Im Jülicher Nachbarschaftsdialog war im April auf Nachfragen der immer noch als Option für die Räumung des dortigen Castor-Lagers gehandelte Export der hochradioaktiven Brennelemente in die USA Thema. AntiAtom Euskirchen hat jetzt das Protokoll des Dialog-Treffens veröffentlicht. Das Thema US-Exporte aus Jülich beschäftigt in den nächsten Wochen auch den Bundestag. Nachdem die so genannte „Endlager“-Kommission die Empfehlung ausgesprochen hat, jegliche Exporte von hochradioaktivem Atommüll gesetzlich zu untersagen, hat jetzt die Fraktion DIE LINKE einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Dokumentation:  . . . Im Anschluss an die Präsentation bestand die Möglichkeit, Fragen an Hr. Printz zu richten. Die Teilnehmenden, insbesondere Frau Boslar, nutzten die Gelegenheit, um sich über den aktuellen Stand rund um den weiteren Umgang mit den AVR-Brennelementen und die hierfür in Frage kommenden Optionen zu informieren.

1. Frage Frau Boslar: Das Department of Energy (DOE) würde erst mit dem Einsatz einer Prototypanlage zur Wiederaufbereitung einer Kugelwiederaufbereitung eine Entscheidung über eine Kugelannahme in die USA treffen. Gemäß der mittlerweile vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) würde das Planen, Bauen und der Betrieb einer Prototypanlage mindestens 5 Jahre umfassen. Wie realistisch wird mit diesem Hintergrund ein Export in die USA eingeschätzt?

Die JEN führt aus: • Das „Department of Energy“ ist unter bestimmten Voraussetzungen bereit, die Kugeln aus Deutschland anzunehmen.

• Eine wesentliche Voraussetzung ist die Erreichung des „Technical Readiness Levels“ (TRL) 6 (Technologiereifegrad) für den Behandlungsprozess. Dafür setzen die US-amerikanischen Partner einen Zeitraum von mindestens einem Jahr an. Ein von den Amerikanern entwickeltes Auflösungsverfahren von Graphit, um die Kugeln nach der Annahme weiterverarbeiten zu können, wurde mittlerweile bis zu einem Technischen Reifegrad 4 erarbeitet. Die Angabe von fünf Jahren ist der JEN nicht bekannt und kann demnach nicht bestätigt werden.
• Grundvoraussetzung zur Annahme der Kugeln ist auch der positive Abschluss der UVP, das Verfahren ist formal noch nicht abgeschlossen. Das DOE geht davon aus, dass das Verfahren formell im Juni seinen Abschluss findet.
• Momentan wertet das DOE die 70 Einwendungen zum UVP-Gutachten aus, die aber keine gänzlich neuen Aspekte beinhalten.

2. Frage Frau Boslar: Sind die 70 Einwendungen lediglich von amerikanischer Seite oder auch von deutscher Seite?

Die JEN führt aus: • Es sind neben den amerikanischen Einwendungen auch Einwendungen aus Deutschland eingegangen.

3. Frage Frau Boslar: Die Endlagerkommission des Bundestages hält in dem Entwurf ihres Endberichtes den Export der AVR-Castoren für unverantwortlich. Wie beziehen die JEN und das Forschungszentrum dazu Stellung?

Die JEN führt aus: • Die JEN kann ihr Handeln nicht auf Empfehlungen ausrichten, sondern muss auf Grundlage der gültigen Gesetze und zugehörigen Vorschriften handeln. Um der Räumungsanordnung nach § 19 Abs. 3 ATG zu entsprechen, bestehen mehrere Möglichkeiten, welche die JEN ausführlich überprüft: Die Verbringung der Brennelemente in die USA, die Verbringung nach Ahaus sowie ein möglicher Neubau am Standort Jülich.

4. Frage Frau Boslar: Die US-Sicherheitsbehörde „National Security Agency“ (NSA) hält den Atommüll aus Sicht der Atomwaffenverbreitung für recht harmlos und sieht aus diesem Grund nicht die Notwendigkeit, die Brennelemente in die USA zu verbringen. Werden das Forschungszentrum und die JEN ihre früheren anderslautenden Aussagen, in denen evtl. Terroristen angelockt wurden, korrigieren?

Die JEN führt aus: • Im Rahmen des Programms der „Nuclear Non-Proliferation“, auf Deutsch „Nukleare Nichtverbreitung“, ist es vorgesehen, weltweit hochangereicherte Kernbrennstoffe in das Land zurückzuholen, aus dem die Stoffe ursprünglich stammen. Welche Punkte für einen Terroristen interessant sein könnten, kann die JEN nicht beurteilen.

5. Frage Frau Boslar: Aus den AVR-Brennelementen in den 152 Castoren wurden 1,5 Milliarden Kilowattstunden Strom für das Netz erzeugt. Dies deckt bei weitem nicht den durchschnittlichen Jahresverbrauch von 600 Milliarden Kilowattstunden Strom in Deutschland. Warum haben die in Jülich entwickelten Kugelhaufenreaktoren so große Mengen an Atommüll produziert? Im Verhältnis besteht ein 50ig-faches Atommüll-Volumen gegenüber Leichtwasserreaktoren.

Die JEN führt aus: • Beide Reaktortypen lassen sich nicht miteinander vergleichen.
• Der AVR sollte zeigen, dass das Prinzip des Kugelhaufenreaktors funktioniert und Strom erzeugt werden kann, war jedoch nicht darauf ausgelegt, mit dem produzierten Strom auch eine nennenswerte Kostendeckung zu erzielen.
• In der Anlage wurden auch verschiedene Brennelement-Typen untersucht, von denen einige nur mäßige bzw. unzureichende Betriebseigenschaften aufwiesen. Die mangelhafte Rückhalteeigenschaft einzelner BE-Typen hat auch dazu geführt, dass der Primärkreis hoch kontaminiert wurde. Neben der geringen Leistungsdichte des Reaktortyps wirken sich diese Kontaminationen auch auf die anfallende Abfallmenge aus.

6. Frage Frau Boslar: Die AVR-Brennelemente bestehen überwiegend aus Graphit, die ebenfalls in Tschernobyl Verwendung fanden und bei einem Unfall vor 30 Jahren brannten. Ein Endlager in Deutschland wird keine brennbaren Elemente wie die AVR-Kugeln in der Form annehmen. Was wurde unternommen, um die Brennelemente in einen dauerhaften stabilen Zustand zu verbringen, damit sie überhaupt endlagerfähig werden? Bringen diese Brennelemente ein viel größeres Problem der Endlagerung mit sich, als die normalen Elemente? Ist dies vielleicht der Hauptgrund dafür, sie in die USA schaffen zu wollen?

Die JEN führt aus: • Graphit ist nicht gleich Graphit.
• Der hier verwendete Graphit ist herstellungsbedingt praktisch nicht brennbar bzw. nur schwer entflammbar.
• Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit, die graphitischen Kugeln zu oxidieren. Um dies aber in nennenswertem Umfang zu erreichen, müsste die Oxidation mit reinem Sauerstoff erfolgen, der in der Natur nicht vorkommt.
• Das Verbrennen der Kugeln in der normalen Atmosphäre ist praktisch auszuschließen.

7. Frage Frau Boslar: Das Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) wartet seit zwei Jahren auf einen Antrag zu Errichtung eines sicheren Zwischenlagers in Jülich. Wie die Atomaufsicht in Düsseldorf bestätigte, bestehen keine grundsätzlichen Hindernisse für einen Bau eines sicheren Zwischenlagers in Jülich. Die unzureichende Auslegung des aktuellen Lagers zur Erdbebensicherung ließe sich durch den Neubau eines Zwischenlagers leicht beseitigen. Wieso verzögert Jülich die einzig sinnvolle langfristige Lösung eines sicheren Neubaus in Jülich? Das Zwischenlager in Ahaus besitzt nur eine Genehmigung bis 2036, somit handelt es sich bei dieser Variante um keine langfristige Variante.

Die JEN führt aus: • Grundsätzlich werden Zwischenlager für Kernbrennstoffe für 40 Jahre genehmigt. In Jülich besteht der Nachteil, dass die Genehmigung seitens der Genehmigungsbehörde lediglich für 20 Jahre erteilt worden ist.
• Es ist zu bezweifeln, dass das BFS auf einen Antrag wartet, zumindest nicht von der JEN. Allerdings gibt es einen entsprechenden Antrag für eine befristete Genehmigung für das bestehende Lager, der bekanntlich noch nicht abschließend beschieden werden konnte..
• Seit dem 2. Juli 2014 besteht die Anordnung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, dass bestehende Lager unverzüglich zu räumen.
• Ein Neubau am Standort würde selbst unter optimistischen Annahmen nach heutigem Stand mindestens achteinhalb Jahre beanspruchen. Dies steht im Widerspruch zu einer unverzüglichen Räumung des Lagers.

8. Frage Frau Boslar: In Ahaus gibt es keine „Heiße Zelle“, demnach können die Castoren nicht geöffnet werden, falls dies erforderlich wäre. Müssten die Castoren in diesem Fall wieder zurück nach Jülich transportiert werden?

Die JEN führt aus: • Im Reparaturfall gibt es die Möglichkeit, die Dichtigkeit der Behälter wiederherzustellen, indem ein sogenannter Fügedeckel aufgeschweißt wird. Dieses Verfahren wurde im laufenden Genehmigungsverfahren qualifiziert.

9. Frage Frau Boslar: Ist ein Antrag auf Transportgenehmigung nach Ahaus gestellt?

Die JEN führt aus: • Der Genehmigung für den Transport von Jülich nach Ahaus wurde bereits vor langem beantragt. Die Entscheidung steht aus. . . .

 

Wohin mit dem Castor-Atommüll aus Jülich? In Ahaus wächst Widerstand – Export-Verbot im Bundestag

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Was wird aus dem hochradioaktiven Atommüll in Jülich? Foto: Betreiber

Was soll mit den 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich geschehen? Das dortige Lager verfügt über keine Genehmigung mehr, die Räumung ist vom Land NRW angeordnet. Die Betreiber würden die Brennelemente aus dem Versuchsreaktor am liebsten in die USA exportieren. Doch dagegen hat sich die „Endlager“-Kommission ausgesprochen und ein entsprechender Antrag kommt diese Woche von der Fraktion DIE LINKE in den Bundestag. Genehmigt ist die Einlagerung in das Zwischenlager Ahaus. Doch nach der Stadt Ahaus hat nun auch der Kreis Borken sein Veto gegen diesen Plan eingelegt und angekündigt, rechtliche Schritte gegen die vor einigen Wochen erteilte Einlagerungs-Genehmigung zu prüfen. Eine Transportgenehmigung steht aber noch aus. Den Neubau einer sicheren Zwischenlagerhalle in Jülich fordern nicht nur Anti-Atom-Gruppen, sondern nun auch der Kreis Borken. Obwohl diese Möglichkeit offiziell als Variante bezeichnet wird: Konkrete Planungen sind bis heute nicht angelaufen.

Dokumentation der Resolution des Kreises Borken zur Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich im Zwischenlager Ahaus:

Gemeinsame Resolution zu möglichen Transporten der AVR-Brennelemente aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus – Einstimmiger Beschluss des Borkener Kreistages in seiner Sitzung am 22.09.2016

In seiner Sitzung am 22.09.2016 hat der Borkener Kreistag einstimmig nachfolgende gemeinsame Resolution zu möglichen Transporten der AVR-Brennelementen aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus beschlossen:

Der Kreistag des Kreises Borken fordert:

1. Der Kreistag des Kreises Borken schließt sich der Resolution der Stadt Ahaus aus dem Jahre 2011 insbesondere dahingehend an, dass die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität haben muss, dass die Information und Kommunikation des Forschungszentrums Jülich bzw. der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH und der beteiligten Behörden deutlich zu verbessern ist. Der Kreistag des Kreises Borken lehnt die geplanten Transporte der Castorbehälter ab, weil er sie nach den derzeit vorliegenden Informationen für unnötig erachtet.

2. Der Kreistag des Kreises Borken fordert alle Beteiligten, insbesondere das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde auf, die weiteren Optionen insbesondere die weitere sichere Lagerung der AVR-Brennelemente am Standort Jülich intensiv zu prüfen und ggf. zu ermöglichen, um unnötige Transporte zu vermeiden.

Begründung:

Von 1967-1988 wurde von der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH (AVR) der sogenannte AVR-Reaktor in unmittelbarer Nähe des Forschungszentrums in Jülich betrieben. Bereits vor der Einstellung des Reaktorbetriebes begann auch die Diskussion um den Rückbau des Reaktors und die Unterbringung der AVR-Brennelemente, die derzeit in 152 Castor-Behältern in einem Zwischenlager auf dem Campus-Gelände des Forschungszentrums Jülich (FZJ) lagern (so genanntes AVR-Behälterlager).

Dabei rückten im Laufe der Zeit drei Alternativen in den Mittelpunkt:

1. Transport der Brennelemente in das Herkunftsland USA

2. Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich

3. Transport in das Brennelemente-Zwischenlager nach Ahaus

Alle drei Alternativen sollten gleichrangig behandelt werden. Für die Option Ahaus wurde im Jahre 2009 eine Aufbewahrungsgenehmigung für die 152 Castor-Behälter für das Brennele-mente-Zwischenlager in Ahaus beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragt.

In einer Pressekonferenz im November 2011 erklärte der FZJ-Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Huthmacher, dass eine Verlagerung der AVR-Brennelemente „aus Imagegründen“ nach Ahaus erfolgen soll. Nicht zuletzt aufgrund dieser Aussage und aufgrund mangelnder Kommunikation mit der Stadt Ahaus hat der Rat der Stadt Ahaus am 20.12.2011 folgende einstimmige Resolution gefasst:

1. Der Rat der Stadt Ahaus hat wiederholt beschlossen, dass die Sicherheit der Ahauser Bevölkerung oberste Priorität hat.

2. Der Rat der Stadt Ahaus kritisiert die völlig unzureichende Informationspolitik des Forschungszentrums Jülich wie auch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Entscheidungen, die für unsere Stadt bedeutsam sind, aus der Presse erfahren zu müssen, ist vor allem vor dem Hintergrund, dass der Stadt mehrfach eine frühzeitige In-formation zugesichert worden ist, nicht zu akzeptieren.

3. Der Rat der Stadt Ahaus muss zur Kenntnis nehmen, dass in den vergangenen drei Jahren offensichtlich nicht, wie bisher öffentlich dargestellt, mehrere Alternativen zur weiteren Lagerung der Brennelemente aus dem AVR-Kugelhaufenreaktor geprüft wurden, sondern sich das Prüfverfahren ausschließlich auf den Transport nach Ahaus erstreckt hat. Schon aus diesem Grund fordert der Rat der Stadt Ahaus das Forschungszentrum Jülich auf, schnellstmöglich auf der Grundlage des Genehmigungsantrages von 2007 alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, die Brennelemente im Rahmen einer zunächst vorläufigen und später endgültigen Zwischenlagerungsgenehmigung weiterhin in Jülich zu lagern.

4. Insbesondere vor diesem Hintergrund stellt der Rat der Stadt Ahaus fest, dass die Verantwortung für die 152 Castorbehälter im Falle einer Reparaturbedürftigkeit und zur Endlagerungskonditionierung weiterhin beim Forschungszentrum Jülich bleibt.

5. Ein Transport von abgebrannten Brennelementen aus dem Forschungszentrum Jülich in das Zwischenlager Ahaus aus Imagegründen lehnt er deshalb ab.

6. Durch das Verhalten von Forschungszentrum, Bundesministerium für Bildung und Forschung wie auch der NRW-Landesregierung und der daraus resultierenden öffentlichen Auseinandersetzung ist bereits beträchtlicher Schaden für den Wirtschaftsstandort Ahaus entstanden. Zur Begrenzung sind alle Beteiligten gefordert, eine sichere, transparente und konsensfähige Lösung zu finden.

Im Jahr 2012 erklärt der Aufsichtsrat des FZJ, dass der Transport in die USA favorisiert, eine Verlängerung der Lagerung in Jülich beantragt und das Ahaus-Verfahren ruhend gestellt werden würde. Die USA-Option wurde als Entsorgungsvorsorgenachweis vom Bundesumweltministerium und vom Wirtschaftsministerium NRW akzeptiert.

Am 30.6.2013 lief die atomrechtliche Genehmigung für das Zwischenlager in Jülich aus. Am 2. Juli 2014 verfügte das Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde, dass das FZJ als Betreibergesellschaft des AVR-Behälterlagers verpflichtet wird, die AVR-Brennelemente unverzüglich aus Jülich zu entfernen. Damit ist der Betreiber in der Pflicht sich um eine alternative Lagerungsmöglichkeit zu kümmern, da er sich u.U. strafrechtlich zu verantworten hätte, wenn er Kernbrennstoffe ohne Erlaubnis lagert.

Das Genehmigungsverfahren für die Einlagerung in Ahaus wurde nach dieser Entscheidung wieder aufgenommen.

Das BfS erteilte im Juli 2016 die Genehmigung zur Zwischenlagerung der AVR-Brennelemente in Ahaus (7 Jahre nach der ursprünglichen Beantragung). Eine Transportgenehmigung ist damit nicht verbunden.

In seiner Sitzung am 30. August 2016 hat der Stadtrat in Ahaus einstimmig beschlossen, mögliche rechtliche Schritte gegen das BfS aufgrund dieser Genehmigung zu prüfen.

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft Nuklearanlagen Gmbh (JEN), die seit 2015 verantwortlich für den Reaktorrückbau und den Umgang mit den AVR-Brennelementen ist, erklärt auf ihrer Hompage (www.avr-brennelemente.de) zu dem Sachverhalt u.a. (Stand: 20.9.2016):

„(…)Parallel werden auch die Optionen einer Rückführung der AVR-Brennelemente in die USA und ein möglicher Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich weiterhin geprüft. Bis zur abschließenden Klärung, welche der drei Optionen am schnellsten realisiert werden kann, ist es das Ziel der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) als Besitzerin der AVR-Brennelemente, alle Optionen offen zu halten und weiter zu konkretisieren. Die tatsächliche Entscheidung über den weiteren Verbleib der AVR-Brennelemente trifft die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium NRW als zuständige Atomaufsicht.“

Statt Bürgerbeteiligung: Abgeordnete befragen „Endlager“-Kommission

Eine immer wieder als enorm wichtig bezeichnete Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung zum Bericht der „Endlager“-Kommission für die Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe wird es nicht mehr geben. Lediglich online durften Interessierte Kommentare entlang der Kapitel des über 600 Seiten starken Berichts zu einzelnen Passagen abgeben. Dialog sieht bestimmt anders aus. Hubertus Zdebel war als Berichterstatter der Fraktion DIE LINKE an der Arbeit der Kommission beteiligt. Am 28. September ist die „Endlager“-Kommission nun zu Gast im Umweltausschuss des Bundestages. Der BUND (PDF) und die Fraktion DIE LINKE. hatten den Bericht am Ende der rund zweijährigen Arbeit abgelehnt und Sondervoten abgegeben.

Hier sollen die Kommissions-Mitglieder ihre Schlussfolgerungen aus dieser „eigenwilligen“ Online-Beteiligung darlegen, den Bericht vorstellen und die Fragen der Abgeordneten beantworten. Zwar findet die Sitzung öffentlich statt, aber BürgerInnen dürfen nur hören, nicht fragen.

Auf der Bundestags-Seite ist über die Ausschuss-Sitzung folgendes veröffentlicht:

Der Abschlussbericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) beschäftigt den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in einem öffentlichen Fachgespräch am Mittwoch, 28. September 2016. Die Sitzung unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 11.30 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin.

Tiefengeologische Lagerung vorgeschlagen

Zu Gast in der Sitzung sind die ehemaligen Mitglieder der Endlagerkommission, die zwei Jahre lang unter Leitung von Ursula Heinen-Esser und Michael Müller getagt und am 5. Juli ihren Abschlussbericht (18/9100) an Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert übergeben hatte. Neben dem Abschlussbericht soll es in dem Fachgespräch auch um die Schlussfolgerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfälle gehen.

Die Endlagerkommission hatte sich Ende Mai 2014 konstituiert. In ihrem Bericht empfiehlt sie gesellschaftliche und wissenschaftlich-technische Kriterien zur Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfallstoffe. Als Entsorgungspfad wird eine tiefengeologische Lagerung vorgeschlagen. Das Verfahren soll durch Rückholbarkeit und Bergbarkeit Möglichkeiten zur Fehlerkorrekturen bieten.

Der Standort mit „bestmöglicher Sicherheit“ soll in einem mehrphasigen vergleichenden Verfahren ermittelt und durch einen Beschluss des Bundestages festgelegt werden. Die empfohlenen Kriterien sehen vor, dass ein Endlager in Salz-, Ton- und Kristallinformationen gesucht werden kann. (scr/27.07.2016)

Zeit: Mittwoch, 28. September 2016, 11.30 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37245, Fax: 030/227-36250, E-Mail:  umweltausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Atom-Deals zwischen Bundesregierung und Konzernen

„Wiedereinmal sollen Milliarden-Summen zum Schaden der SteuerzahlerInnen hinter verschlossenen Türen zwischen Bundesregierung und Atomkonzernen ausgedealt werden“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel, Medienberichte, nach denen die Finanzierung der Kosten für den Rückbau der Atomkraftwerke und die Atommülllagerung nicht nur gesetzlich neu geregelt, sondern auf Drängen der Konzern-Chefs bei der Großen Koalition zusätzlich mit Sonder-Verträgen verabredet werden soll.

Weiter stellte Zdebel fest: „Jahrzehntelang haben die Atomkonzerne mit der Atomenergie hohe Gewinne eingefahren. Den BürgerInnen wurde erklärt, dass die Unternehmen für den Rückbau der Atommeiler und den radioaktiven Müll haften und ausreichende Rückstellungen gebildet haben. Jetzt, wo das goldene Zeitalter der Atomenergie vorbei ist, entpuppt sich dieses Versprechen als weiteres Atommärchen. Es darf keinen Schuldenerlaß und keine Hinterzimmergespräche geben. Wir werden uns als LINKE weiter dafür einsetzen, dass die Konzerne die Atomzeche in vollem Umfang zahlen.“

 

Die Kosten der „Endlagerung“: Stand der Dinge und Kostenplan 2017

Was kosten die Atommülllager-Projekte Schacht Konrad, Morsleben, ASSE und Gorleben? Das erfährt ein Bundestagsabgeordneter zumindest teilweise jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen, wenn die Bundesregierung in überaus dicken Schwarten ihre Entwürfe für das jeweils nächste Jahr vorlegt. Das Bundesumweltministerium nennt diesen Entwurf „Grünbuch“ und beschreibt hier den Stand der Dinge in Sachen „Endlager“-Projekte und die Kostenentwicklung. Wie bereits im letzten Jahr stellt der LINKEN-Abgeordnete Hubertus Zdebel auch in diesem Jahr Auszüge aus dem Grünbuch online, um diese Informationen einem geneigten Kreis von Interessierten leichter zugänglich zu machen.

Noch nicht enthalten in den Entwürfen zum Haushalt in Sachen Atommüll sind die Kosten für den beschlossenen Aufbau des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung und das nun anlaufende Suchverfahren für ein Lager für hochradioaktive Abfälle nach dem Standortauswahlgesetz. Dies soll – so ist dem Bericht zu entnehmen – erst im Beratungsverfahren nachgeholt und im Rahmen der „Bereinigungssitzungen“ kurz vor  Abschluss der Haushaltsberatungen erfolgen.

Wichtige Arbeitsbereiche, die derzeit noch zum BfS gehören, werden dem neuen Bundesamt zugeordnet. Parallel steht auch noch die Novellierung des  Standortauswahlgesetz auf Basis des Berichts der „Endlager“-Kommission sowie die Umsetzung der Empfehlungen der „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs“ (KFK) an.

Rund 40 Millionen Euro sollen im kommenden Jahr zusätzlich für den Schacht Konrad eingesetzt werden. Für das Projekt im maroden Salzstock der ASSE müssen im nächsten Jahr zusätzliche 11 Mio. Euro in den Etat eingestellt werden. Zwar nur 1,5 Mio. Euro mehr braucht es demnach für das „Endlager“ Morsleben, aber deutlich wird in der Beschreibung des Sachstands, dass es massive Probleme mit den erforderlichen Sicherheitsnachweisen für die geplante Stilllegung gibt und sich das Verfahren weiter verzögert. Auch Gorleben hat immer noch einen Haushaltstitel: Obwohl dort 10 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr veranschlagt werden, heißt es in einer Fußnote, dass der Bedarf aber wie in 2016 ebenfalls bei rund 30 Mio. Euro liegen wird. Allerdings holt man sich diesen Mehrbedarf aus der „Titelgruppe 2“, weil es hier eine „besehende Deckungsfähigkeit“ gäbe.

  • Hinweis: Obwohl in den Atommülllagern ASSE und Morsleben überwiegend leicht- und mittelaktiver Atommüll der Atomkonzerne aus dem Betrieb ihrer AKWs lagert, werden diese Konzerne nicht an den Kosten beteiligt (siehe dazu jeweils unten). Die Gesamkosten für die Rettungsaktion in der ASSE werden derzeit auf ca. fünf Milliarden Euro geschätzt. Für Morsleben werden derzeit 2,4 Mrd Euro veranschlagt, allerdings sind hier die Kosten für den Stilllegungsbetrieb noch nicht berücksichtigt. Mit Blick auf die derzeit laufenden Beratungen der Bundesregierung auf Basis der Empfehlungen der o.g. „Kommission Finanzierung Kernenergieausstieg“ (KFK) die Atomkonzerne von weiteren Kosten der Atommülllagerung zu befreien, sollten diese schon auf die SteuerzahlerInnen verlagerten Kosten nicht übersehen werden!

Schacht Konrad – Mehr Kosten und „erhebliche Unsicherheiten“

Für den Schacht Konrad sind laut Grünbuch für Planung und Errichtung von 1977 bis 2015 rund 2 Mrd. Euro ausgegeben worden. Nach neueren Schätzungen sollen sich die Kosten für die Errichtung des „Endlagers“ Schacht Konrad auf rund 3,4 Mrd. Euro belaufen. Frühere Schätzungen aus den 1980er und 1990er Jahren gingen von Kosten für die Errichtung in Höhe von „lediglich“ 1,6 Mrd. Euro aus. Das BfS geht derzeit von einer Inbetriebnahme im Jahr 2022 aus, verweist aber selbst auf „erhebliche Unsicherheiten“ sowie „Herausforderungen und Risiken“ und schreibt: „Diese liegen in der Erstmaligkeit der Aufgabe und der Tatsache begründet, dass die Errichtung eines Endlagers nach aktuellen atomrechtlichen Maßstäben in einem ehemaligen Gewinnungsbergwerk erfolgt.“

Gorleben: Keine Erkundung mehr – aber Offenhaltung

Gorleben wird zwar nach Standortauswahlgesetz nicht weiter erkundet, aber es müssen nach diesem Gesetz alle erforderlichen Maßnahmen finanziert werden, die den Standort für eine weiterhin mögliche spätere Nutzung erhalten. Dieser Offenhaltungsbetrieb soll bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Bislang hat das Projekt Gorleben in der Zeit von 1977 bis Ende 2015 Kosten in Höhe von 1.784 Mio. Euro verursacht, wobei die in diesem Betrag enthaltene Summe für die Bundesbehörden lediglich geschätzt wurde.

Morsleben – Sicherheitsnachweise fehlen immer noch

50 Millionen plant das BfS für die Finanzierung der Arbeiten im „Endlager“ Morsleben („Endlager“ für radioaktive Abfälle Morsleben, ERAM), das seit Jahren stillgelegt werden soll. Morsleben ist als Atomerbe aus der DDR übernommen wurden und diente in den 90er Jahren trotz massiver Sicherheitsbedenken für die westdeutschen Atomkonzerne als billige „Beseitigung“ leicht- und mittelradioaktiver Abfälle. Wie die ASSE handelt es sich bei Morsleben um einen Salzstock, in dem jahrzehntelang zuvor Bergbau betrieben wurde.

Das BfS beschreibt dies mit den Worten: „Das ERAM verfügt nicht in allen Bereichen des stark durchbauten Grubengebäudes über eine geologische Barriere, die den Anforderungen nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht.“ Trotz umfänglicher Baumaßnahmen ist es dem BfS bis heute nicht gelungen, die Wirksamkeit bestimmter technischer Barrieren (als Ersatz für geologische) nachzuweisen.

Die Vielzahl der vorhandenen Probleme fasst das BfS unter anderem so zusammen: „Angesichts der verbleibenden fachlichen und organisatorischen Risiken sowie nicht geklärter Anforderungen kann derzeit der terminkritische Pfad nicht sicher bestimmt werden. Im Ergebnis der Umsetzung der ESK-Empfehlungen unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von W & T und der hiermit verbundenen Überarbeitung der Antragsunterlagen ist zu erwarten, dass eine erneute Prüfung der Genehmigungsbehörde einschließlich einer erneuten Prüfung der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen wird. Vor dem Hintergrund dieser Situation ist derzeit ein Zeitpunkt für die Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses unbestimmt.“

Die bisherigen Gesamtkosten von 1990 bis Ende 2015 beziffert das BfS im Grünbuch des BMUB mit 1.192,8 Mio Euro. Obwohl in dem Atommülllager große Mengen radioaktiver Abfälle von westdeutschen Atomanlagen lagern, werden die Atomkonzerne an den Kosten laut Einigungsvertrag mit der DDR nicht zur Kasse gebeten. Die gesamten Kosten müssen – wie auch bei der ASSE – von den SteuerzahlerInnen übernommen werden.

ASSE II – Sicherung und Stilllegung

Insgesamt 130 Millionen Euro werden laut Grünbuch für die laufenden Arbeiten zur Sicherung und Stilllegung des maroden Salzstocks ASSE II mit leicht- und mittelradioaktivem Atommüll „angesetzt“ . Das sind 11,5 Millionen Euro mehr als im Jahr 2016. Allerdings wird per Fußnote darauf hingewiesen: „Nach dem aktuellen Projekt-
stand muss aber für 2017 mit einem Bedarf in Höhe von bis zu 196,2 Mio. € gerechnet werden. Der den Ansatz überschreitende Mehrbedarf wird im Rahmen der bestehenden gegenseitigen Deckungsfähigkeiten der Titelgruppe 02 und durch Inanspruchnahme vorhandener Ausgabereste finanziert. Die hierfür notwendige Deckung erfolgt aus dem Gesamthaushalt.“

Weil in den maroden Salzstock Wasser eindringt und seine Stabilität nicht mehr gewährleistet ist, sollen die Atomabfälle auf gesetzlicher Basis aus der ASSE II geborgen werden. Gleichzeitig laufen Maßnahmen, um die Stabilität des Salzstocks zu verbessern und um im Falle von „unbeherrschbaren Lösungszutritten“ eine Ausbreitung der Radioaktivität zumindest zu bremsen.

Die ASSE wurde als ehemaliges Salzbergwerk offiziell als staatliches Forschungs-„Endlager“ betrieben, in dem große Mengen Atommüll der AKWs zu vermeintlichen „Versuchszwecken“ eingelagert wurden. Daher werden die Atomkonzerne an den Kosten der Sanierung dieses gescheiterten „Endlagers“ nicht beteiligt. Die Kosten werden gänzlich von den SteuerzahlerInnen getragen.

Im Grünbuch heißt es dazu: „Nach entsprechenden Umbaubauten begann 1967
die Versuchseinlagerung radioaktiver Abfälle. Von 1971 an wurde die Asse II faktisch nicht mehr als Versuchslager, sondern als Endlager genutzt, um hier den Großteil der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle der Bundesrepublik einzulagern. Im Zeitraum zwischen 1967 bis 1978 wurden etwa 47.000 m3 radioaktive Abfälle eingelagert.“

Über die Gesamtkosten zur Sanierung der ASSE und Rückholung der Abfälle kann laut BfS keine belastbare Schätzung vorgelegt werden, – allerdings wird im Nationalen Entsorgungprogramm eine Schätzung vorgenommen, dass diese Kosten bei rund fünf Milliarden Euro liegen könnten. Auch noch höhere Kostenschätzungen gibt es (NDR).  Die bisherigen Kosten seit der Übernahme der ASSE durch das BfS am 1.1.2009 bis Ende 2015 werden auf 648,9 Mio Euro beziffert.

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