Statt Bürgerbeteiligung: Abgeordnete befragen „Endlager“-Kommission

Eine immer wieder als enorm wichtig bezeichnete Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung zum Bericht der „Endlager“-Kommission für die Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe wird es nicht mehr geben. Lediglich online durften Interessierte Kommentare entlang der Kapitel des über 600 Seiten starken Berichts zu einzelnen Passagen abgeben. Dialog sieht bestimmt anders aus. Hubertus Zdebel war als Berichterstatter der Fraktion DIE LINKE an der Arbeit der Kommission beteiligt. Am 28. September ist die „Endlager“-Kommission nun zu Gast im Umweltausschuss des Bundestages. Der BUND (PDF) und die Fraktion DIE LINKE. hatten den Bericht am Ende der rund zweijährigen Arbeit abgelehnt und Sondervoten abgegeben.

Hier sollen die Kommissions-Mitglieder ihre Schlussfolgerungen aus dieser „eigenwilligen“ Online-Beteiligung darlegen, den Bericht vorstellen und die Fragen der Abgeordneten beantworten. Zwar findet die Sitzung öffentlich statt, aber BürgerInnen dürfen nur hören, nicht fragen.

Auf der Bundestags-Seite ist über die Ausschuss-Sitzung folgendes veröffentlicht:

Der Abschlussbericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) beschäftigt den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in einem öffentlichen Fachgespräch am Mittwoch, 28. September 2016. Die Sitzung unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 11.30 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin.

Tiefengeologische Lagerung vorgeschlagen

Zu Gast in der Sitzung sind die ehemaligen Mitglieder der Endlagerkommission, die zwei Jahre lang unter Leitung von Ursula Heinen-Esser und Michael Müller getagt und am 5. Juli ihren Abschlussbericht (18/9100) an Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert übergeben hatte. Neben dem Abschlussbericht soll es in dem Fachgespräch auch um die Schlussfolgerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfälle gehen.

Die Endlagerkommission hatte sich Ende Mai 2014 konstituiert. In ihrem Bericht empfiehlt sie gesellschaftliche und wissenschaftlich-technische Kriterien zur Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfallstoffe. Als Entsorgungspfad wird eine tiefengeologische Lagerung vorgeschlagen. Das Verfahren soll durch Rückholbarkeit und Bergbarkeit Möglichkeiten zur Fehlerkorrekturen bieten.

Der Standort mit „bestmöglicher Sicherheit“ soll in einem mehrphasigen vergleichenden Verfahren ermittelt und durch einen Beschluss des Bundestages festgelegt werden. Die empfohlenen Kriterien sehen vor, dass ein Endlager in Salz-, Ton- und Kristallinformationen gesucht werden kann. (scr/27.07.2016)

Zeit: Mittwoch, 28. September 2016, 11.30 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37245, Fax: 030/227-36250, E-Mail:  umweltausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Mit oder ohne 3.000-Meter-Grenze – Es bleibt ein Fracking-Erlaubnisgesetz!

DIE LINKE fordert sofortigen Stopp des Gesetzentwurfs der CDU-SPD-Bundesregierung und ein ausnahmsloses Fracking-Verbot

Als im Juli 2014 die Eckpunkte für die Fracking-Pläne der beiden SPD-Minister Sigmar Gabriel (Wirtschaft und Energie) und Barbara Hendricks (Umwelt) bekannt wurden, war die ominöse 3.000-Meter-Grenze in der Welt, unterhalb derer Fracking in Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich vollkommen unbedenklich sei und daher zu erlauben. „Dass nun nach fast einem Jahr später und vielseitiger Kritik SPD und Union diese willkürliche Grenze aufgeben, zeigt, dass die 3000-Meter-Grenze von Anfang an Schwachsinn war. Nach geologischen Kriterien war die Grenze ohnehin nicht begründbar. In Wahrheit handelte es sich um eine ökonomische Grenze, denn die Bundesregierung hat gezielt verschwiegen, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt“, so Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Obmann der Linksfraktion im Umweltausschuss, zur jetzigen Streichung der 3.000-Meter-Grenze durch Union und SPD. „Auf mehr haben sich CDU und SPD eine Woche vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes allerdings nicht verständigen können. Auch die frackingfreundlich besetzte, mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Expertenkommission ist weiter im Gesetzentwurf vorgesehen.“

Zdebel weiter: „Nun planen Union und SPD also, Fracking je nach Gesteinsformation generell zu erlauben oder vorerst einzuschränken. Im Sandgestein wird Fracking nach dem so genannten Tight Gas ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat. Durch das Gesetz soll Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung.

Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer, in jeder Tiefe und jeder Gesteinsart. Die Bundesregierung sollte ihr Fracking-Erlaubnisgesetz besser ganz zurückziehen und stattdessen die Forderung der LINKEN nach einem ausnahmslosen gesetzlichen Fracking-Verbot aufgreifen.“

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