Rot-Grün setzt Bevölkerung weiter Bohrschlamm-Gefahren aus

HubertusZdebel-013Der niedersächsischen rot-grünen Landesregierung ist die Akzeptanz ihrer Giftmüllpolitik offenbar wichtiger als der Schutz von Bevölkerung und Umwelt. Zu diesem Ergebnis jedenfalls kommen wir nach Analyse der „Gemeinsamen Erklärung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens sowie der Firmen ENGIE E&P Deutschland GmbH, ARGE K + R BBD Erika und AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH“ vom 3. Mai 2016

Anfang April 2016 war es nicht mehr zu verheimlichen: In einem Bericht zur Entsorgung der Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie, musste NRW-Umweltminister Remmel zugeben, dass in den vergangenen zehn Jahren erhebliche Mengen an Bohrschlämmen aus Niedersachsen auf nordrhein-westfälischen Deponien entsorgt wurden. Die Bohrschlämme fallen an, wenn Öl und Gas gefördert werden. Sie können mit gefährlichen Rückständen wie den Schwermetallen Quecksilber und Arsen sowie mit radioaktiven Stoffen wie Radium 226 belastet sein. Diese Schlämme wurden in Niedersachsen jahrzehntelang in Schlammgruben gesammelt, die dort das Grundwasser und den Boden belasteten. Allein bei der Sanierung von drei Bohrschlammgruben in Niedersachsen in den vergangenen zehn Jahren fielen rund 720.000 Tonnen Giftmüll an. Auch auf der Deponie in Hürth-Knapsack in Nordrhein-Westfalen landeten die gefährlichen Schlämme. Und nicht nur dort; auch auf der Mülldeponie in Altenberge wurden Bohrschlämme abgelagert.

In einem Bericht zur Entsorgung der Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie, den Remmel am 5. April dem Umweltausschuss des Landtags NRW vorgelegt hat, kündigte er sogar weiteren Giftmülltourismus nach NRW an. So stellte er die Annahme weiterer 200.000 Tonnen an gefährlichen Bohrschlämmen aus der niedersächsischen Bohrschlammgrube Erika auf der Deponie Hünxe-Schermbeck nach einer Schamfrist in Aussicht.

Vollmundig hatte der nordrhein-westfälische Umweltminister Remmel zudem gegenüber dem WDR angekündigt, bei den Transportunternehmen und Deponiebetreibern eine sechs- bis achtwöchige „Denkpause“ erreichen und Gespräche mit seinem niedersächsischen Amtskollegen Wenzel (ebenfalls Grüne) führen zu wollen.

Diese Zeit ist jetzt um. Doch statt dem Giftmülltourismus engagiert zu begegnen, hat Remmel mit der Industrie am 3.5.2016 eine Gemeinsame Erklärung

https://umweltfairaendern.de/wp-content/uploads/2016/05/SDRRAUM110016050918130.pdf

abgegeben. die eine Bankrotterklärung darstellt:

  1. Bereits die Form der Erklärung ist ungewöhnlich. Das NRW-Umweltministerium verlässt durch die Abgabe einer Gemeinsamen Erklärung die Position einer unabhängigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Die Firmen ENGIE E&P Deutschland GmbH (Nachfolger von GdF Suez), ARGE K + R BBD Erika und AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH sind nicht mehr zu kontrollierende Unternehmen, für die der Staat eigenständig die Rahmenbedingungen setzt, sondern die bestimmenden Akteure bei der Bohrschlammentsorgung. Das Dokument ähnelt einem Vertrag, den die Industrie Remmel in die Feder diktiert hat.
  1. Hinsichtlich der Gespräche mit Wenzel hat Remmel in der Erklärung keine konkreten Angaben gemacht. So soll ein gewisser Zeitraum „genutzt werden, um eine Verständigung über weitere Schritte zur Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur übergreifenden Abfallentsorgung zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auf der Ebene der Landesregierungen zu erzielen.“ Ob und wann Ergebnisse vorliegen werden und dem Parlament und Bevölkerung mitgeteilt werden, lässt die gemeinsame Erklärung völlig offen.
  1. Der Inhalt des Dokuments lässt keine Zweifel aufkommen, dass sich Remmel den Interessen der Industrie unterworfen hat. Denn die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ wird nicht gestoppt, sondern geht ungebrochen weiter. Die Transporte nach Hünxe sollen lediglich um bis zu 25 % wöchentlich gesenkt werden. Wie lange diese 25 %-Reduzierung erfolgen soll, bleibt angesichts einer mehrdeutigen Formulierung in der Erklärung unklar. Die Industrie kann die Passage so auslegen, dass die Reduzierung nur für vier Wochen gilt. Da die Gesamtmenge der entsorgenden Bohrschlämme bei Interesse der Industrie gleich bleiben wird, wird zudem lediglich die Dauer der Anlieferung zeitlich gestreckt.
  1. Statt die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ zu verhindern, stellt das NRW-Umweltministerium nun die Anlieferung von gefährlichen Abfällen aus zehn weiteren Bohrschlammgruben in Aussicht. In der „Gemeinsamen Erklärung“ wird von 314.000 Kubikmetern, das entspricht rund 500.000 Tonnen, ausgegangen. Dies ist genau das Gegenteil eines Importstopps.
  1. Keine Aussage macht Remmel zu weiteren Ablagerungen niedersächsischer Bohrschlämme. In der „Gemeinsamen Erklärung“ heißt es: „Seit 2014 läuft in Niedersachsen ein Programm zur Erfassung der historischen Öl- und Bohrschlammgruben, dessen Ergebnisse jedoch erst in ca. zwei Jahren vorliegen sollen“. Ein Ausschluss der Annahme von Bohrschlämmen aus diesen Gruben bei NRW-Deponien wird vom Umweltministerium in Düsseldorf nicht vorgenommen. Damit wird dem weiteren Giftmülltourismus bereits jetzt Tür und Tor geöffnet.
  1. Einen zentralen Bereich der Bohrschlammproblematik blendet die Gemeinsame Erklärung völlig aus. Sie schweigt zum Thema Fracking. Aber gerade Niedersachsen ist eines der Bundesländer, die am stärksten auf die Verabschiedung des Pro-Fracking-Rechts der Bundesregierung drängen. Die geschätzten 25 bis 35 Millionen Tonnen gefährlicher Bohrschlämme, die beim Fracking anfallen, könnten dann alle Restkapazitäten der NRW-Deponien füllen und damit zu einem Entsorgungsnotstand in NRW führen.
  1. Die Aussage, dass die Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung eine Intensivierung der Überwachung der abgehenden und ankommenden Abfalltransporte als auch der Entnahme von Proben und deren Untersuchung auf Schadstoffe und Einhaltung der Anforderungen vereinbart haben, stellt eine sachgerechte Entsorgung nicht sicher. Denn dazu müsste das Untersuchungsraster so engmaschig sein, dass eine chargenweise Beurteilung, etwa pro LKW-Ladung, erfolgen kann. Doch das Untersuchungsraster bleibt genauso unbestimmt wie der Umfang der zu untersuchenden Schadstoffe. Damit ist ein Schutz vor inhomogenen Schadstoffverteilungen nicht möglich.
  1. Der Aussage, dass sich die Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung darin einig seien, dass alle Ergebnisse der Untersuchungen der Öffentlichkeit in verständlicher Form zugänglich gemacht werden sollen, sind bisher so gut wie keine Taten gefolgt. Zwar sind die angelieferten Bohrschlammmengen auf der Deponie Hünxe auf einem eher versteckten Teil der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf zu finden. Untersuchungsparameter und Untersuchungsergebnisse sucht man dort jedoch vergebens. Das Transparenzversprechen wird vom Umweltministerium NRW nicht eingelöst.
  1. In der gemeinsamen Erklärung wird der Giftmüllimport als ‚alltägliches Geschäft‘ bagatellisiert. Aspekte des Schutzes der Gesundheit der Menschen und der Umwelt werden nicht erwähnt. Stattdessen kommt die einzige Sorge von Umweltminister Remmel und der Industrie in folgendem Satz zum Ausdruck: „Die Unterzeichner sind der Auffassung, dass die Akzeptanz von Sonderabfalldeponien in NRW nicht gefährdet werden sollte“. An die Stelle von vorsorgendem Umwelt- und Gesundheitsschutz tritt die Schaffung von Akzeptanz für Giftmülltourismus.

Damit lautet das Fazit zur Gemeinsamen Erklärung von Umweltminister Remmel und der Industrie: Der Giftmülltourismus nach Nordrhein-Westfalen mit Bohrschlämmen aus Niedersachsen geht unvermindert und auf unabsehbare Zeit weiter. Sollte das Pro-Fracking-Recht im Bundestag verabschiedet werden, werden die zukünftigen Bohrschlammtransporte aus Niedersachsen sämtliche Entsorgungskapazitäten sprengen. Die vagen Aussagen zur Probenahme und Kontrolle stellen die geordnete Entsorgung von Bohrschlamm nicht sicher. Und die abwiegelnden Formulierungen in der Erklärung zeigen, dass es der Landesregierung um die Akzeptanz ihrer Giftmüllpolitik und nicht um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt geht.

Und es könnte noch schlimmer kommen: Der schleswig-holsteinische Umweltminister Habeck (Grüne) musste in einer Antwort vom 1.6.2016 auf eine Landtagsanfrage zugeben, dass bei über 100 Standorten im Bundesland Hinweise auf Bohrschlammgruben vorliegen. Bei der Frage wo das Inventar dieser Bohrschlammgruben und in Zukunft anfallender Bohrschlamm entsorgt wird, wirft Habeck Nebelkerzen. So verweist er auf die Deponien Schönwohld, Niemark und Rondeshagen. Grundsätzlich müssen Bohrschlämme auf Deponien der Kategorie 3, das heißt Sondermülldeponien, entsorgt werden. Doch nur Rondeshagen ist eine Kategorie 3-Deponie. Und diese Deponie wird gemäß der Ankündigung von Habeck Ende des Jahres geschlossen. Dann wird der Umweltminister versuchen, den Giftmüll zu exportieren und seine Probleme auf andere Bundesländer abzuwälzen. Damit besteht die große Gefahr, dass die gefährlichen Bohrschlämme aus Schleswig-Holstein wie schon die Bohrschlämme aus Niedersachsen auf Deponien in Nordrhein-Westfalen abgelagert werden. NRW-Umweltminister Remmel muss sich daher schnellstens äußern, wie er darauf reagieren will.

Erdbeben durch Erdgasförderung ist amtlich: Regierung muss zum Schutz der Menschen endlich handeln!

„Endlich musste das Landesbergamt (LBEG) in Niedersachen jetzt zugeben, dass die Erdgasförderung in den Förderregionen eine drastische Zunahme von Erdbeben verursacht hat. Und damit nicht genug: Das LBEG geht davon aus, dass durch die Erdgasförderung weitere Erdbeben vorprogrammiert sind. Das ist echt der Hammer! Die Bundesregierung und die rot-grüne niedersächsische Landesregierung müssen endlich handeln und die Erdbebenrisiken umfassend bewerten. Und sie müssen sofort angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Menschen ergreifen wie eine Reduzierung der Förderung und notfalls auch ein Moratorium“, so MdB Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss.

Zdebel weiter: „Seit 1977 wurden dem LBEG zufolge in den betroffenen Gebieten 59 Erdbeben registriert. 35 Beben haben die AnwohnerInnen deutlich gespürt, zuletzt am 13. Juli in Harbergen (Landkreis Diepholz). Die Ursache: Bodenabsenkungen infolge von Druckabsenkungen am Rande der Lagerstätten. In Emstek beispielsweise wird seit 1972 Gas gefördert. Die Erde bebte dort 1998 zum ersten Mal.

Ich frage mich, was wird erst passieren, wenn nach den Plänen der Bundesregierung auch noch gefrackt wird. Deshalb müssen Union und SPD auf Bundesebene endlich die Pläne für ihr Fracking-Erlaubnisgesetz stoppen. Wir werden die Regierung dazu drängen, das Erdbebenrisiko endlich ernst zu nehmen statt die Gefahr weiterhin totzuschweigen.“

Fünfjähriges Moratorium: Großer Erfolg der niederländischen Anti-Fracking-Bewegung

„Das fünfjährige Fracking-Moratorium in den Niederlanden ist ein großer Erfolg der niederländischen Anti-Fracking Bewegung“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Fraktion DIE LINKE. zur Entscheidung der niederländischen Regierung, die kommerzielle Aufsuchung und Förderung von Schiefergas mittels Fracking in den kommenden fünf Jahren nicht zu erlauben. „Die Regierungsentscheidung wird neben der Sozialistischen Partei (SP) auch von den Niederländischen Christdemokraten (CDA) und Sozialdemokraten (PvdA) unterstützt. Davon können sich CDU und SPD, die hier in Deutschland ein Fracking-Erlaubnisgesetz im Bundestag verabschieden wollen, eine Scheibe abschneiden.“

Zdebel weiter:

„Mit der Kabinettsentscheidung sind die geplanten Probebohrungen in Boxtel, Haaren und im Noordoostpolder vom Tisch. Die bereits erteilten, aber auslaufenden kommerziellen Aufsuchungsgenehmigungen werden nicht verlängert und neue Anfragen werden abgewiesen. Das ist ein großartiger Teilerfolg der BürgerInneninitiativen, die gemeinsam mit fast drei Viertel der Städte und Gemeinden sowie neun von zwölf Provinzen in den Niederlanden Druck gegen Fracking machen.

Gleichzeitig ist es enttäuschend, dass die Förderung von Gas mittels Fracking mit dem Moratorium noch nicht vom Tisch ist, sondern immer noch von der niederländischen Regierung als eine ernsthafte Option angesehen wird. Denn Fracking ist und bleibt eine Gefahr für Mensch und Natur. Frankreich macht es vor: Aus dem Moratorium muss ein definitives Fracking-Verbot ohne Ausnahmen werden. Dafür streitet auch DIE LINKE in Deutschland.“

Mit oder ohne 3.000-Meter-Grenze – Es bleibt ein Fracking-Erlaubnisgesetz!

DIE LINKE fordert sofortigen Stopp des Gesetzentwurfs der CDU-SPD-Bundesregierung und ein ausnahmsloses Fracking-Verbot

Als im Juli 2014 die Eckpunkte für die Fracking-Pläne der beiden SPD-Minister Sigmar Gabriel (Wirtschaft und Energie) und Barbara Hendricks (Umwelt) bekannt wurden, war die ominöse 3.000-Meter-Grenze in der Welt, unterhalb derer Fracking in Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich vollkommen unbedenklich sei und daher zu erlauben. „Dass nun nach fast einem Jahr später und vielseitiger Kritik SPD und Union diese willkürliche Grenze aufgeben, zeigt, dass die 3000-Meter-Grenze von Anfang an Schwachsinn war. Nach geologischen Kriterien war die Grenze ohnehin nicht begründbar. In Wahrheit handelte es sich um eine ökonomische Grenze, denn die Bundesregierung hat gezielt verschwiegen, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt“, so Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Obmann der Linksfraktion im Umweltausschuss, zur jetzigen Streichung der 3.000-Meter-Grenze durch Union und SPD. „Auf mehr haben sich CDU und SPD eine Woche vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes allerdings nicht verständigen können. Auch die frackingfreundlich besetzte, mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Expertenkommission ist weiter im Gesetzentwurf vorgesehen.“

Zdebel weiter: „Nun planen Union und SPD also, Fracking je nach Gesteinsformation generell zu erlauben oder vorerst einzuschränken. Im Sandgestein wird Fracking nach dem so genannten Tight Gas ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat. Durch das Gesetz soll Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung.

Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer, in jeder Tiefe und jeder Gesteinsart. Die Bundesregierung sollte ihr Fracking-Erlaubnisgesetz besser ganz zurückziehen und stattdessen die Forderung der LINKEN nach einem ausnahmslosen gesetzlichen Fracking-Verbot aufgreifen.“

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