Rot-Grün setzt Bevölkerung weiter Bohrschlamm-Gefahren aus

HubertusZdebel-013Der niedersächsischen rot-grünen Landesregierung ist die Akzeptanz ihrer Giftmüllpolitik offenbar wichtiger als der Schutz von Bevölkerung und Umwelt. Zu diesem Ergebnis jedenfalls kommen wir nach Analyse der „Gemeinsamen Erklärung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens sowie der Firmen ENGIE E&P Deutschland GmbH, ARGE K + R BBD Erika und AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH“ vom 3. Mai 2016

Anfang April 2016 war es nicht mehr zu verheimlichen: In einem Bericht zur Entsorgung der Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie, musste NRW-Umweltminister Remmel zugeben, dass in den vergangenen zehn Jahren erhebliche Mengen an Bohrschlämmen aus Niedersachsen auf nordrhein-westfälischen Deponien entsorgt wurden. Die Bohrschlämme fallen an, wenn Öl und Gas gefördert werden. Sie können mit gefährlichen Rückständen wie den Schwermetallen Quecksilber und Arsen sowie mit radioaktiven Stoffen wie Radium 226 belastet sein. Diese Schlämme wurden in Niedersachsen jahrzehntelang in Schlammgruben gesammelt, die dort das Grundwasser und den Boden belasteten. Allein bei der Sanierung von drei Bohrschlammgruben in Niedersachsen in den vergangenen zehn Jahren fielen rund 720.000 Tonnen Giftmüll an. Auch auf der Deponie in Hürth-Knapsack in Nordrhein-Westfalen landeten die gefährlichen Schlämme. Und nicht nur dort; auch auf der Mülldeponie in Altenberge wurden Bohrschlämme abgelagert.

In einem Bericht zur Entsorgung der Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie, den Remmel am 5. April dem Umweltausschuss des Landtags NRW vorgelegt hat, kündigte er sogar weiteren Giftmülltourismus nach NRW an. So stellte er die Annahme weiterer 200.000 Tonnen an gefährlichen Bohrschlämmen aus der niedersächsischen Bohrschlammgrube Erika auf der Deponie Hünxe-Schermbeck nach einer Schamfrist in Aussicht.

Vollmundig hatte der nordrhein-westfälische Umweltminister Remmel zudem gegenüber dem WDR angekündigt, bei den Transportunternehmen und Deponiebetreibern eine sechs- bis achtwöchige „Denkpause“ erreichen und Gespräche mit seinem niedersächsischen Amtskollegen Wenzel (ebenfalls Grüne) führen zu wollen.

Diese Zeit ist jetzt um. Doch statt dem Giftmülltourismus engagiert zu begegnen, hat Remmel mit der Industrie am 3.5.2016 eine Gemeinsame Erklärung

https://umweltfairaendern.de/wp-content/uploads/2016/05/SDRRAUM110016050918130.pdf

abgegeben. die eine Bankrotterklärung darstellt:

  1. Bereits die Form der Erklärung ist ungewöhnlich. Das NRW-Umweltministerium verlässt durch die Abgabe einer Gemeinsamen Erklärung die Position einer unabhängigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Die Firmen ENGIE E&P Deutschland GmbH (Nachfolger von GdF Suez), ARGE K + R BBD Erika und AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH sind nicht mehr zu kontrollierende Unternehmen, für die der Staat eigenständig die Rahmenbedingungen setzt, sondern die bestimmenden Akteure bei der Bohrschlammentsorgung. Das Dokument ähnelt einem Vertrag, den die Industrie Remmel in die Feder diktiert hat.
  1. Hinsichtlich der Gespräche mit Wenzel hat Remmel in der Erklärung keine konkreten Angaben gemacht. So soll ein gewisser Zeitraum „genutzt werden, um eine Verständigung über weitere Schritte zur Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur übergreifenden Abfallentsorgung zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auf der Ebene der Landesregierungen zu erzielen.“ Ob und wann Ergebnisse vorliegen werden und dem Parlament und Bevölkerung mitgeteilt werden, lässt die gemeinsame Erklärung völlig offen.
  1. Der Inhalt des Dokuments lässt keine Zweifel aufkommen, dass sich Remmel den Interessen der Industrie unterworfen hat. Denn die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ wird nicht gestoppt, sondern geht ungebrochen weiter. Die Transporte nach Hünxe sollen lediglich um bis zu 25 % wöchentlich gesenkt werden. Wie lange diese 25 %-Reduzierung erfolgen soll, bleibt angesichts einer mehrdeutigen Formulierung in der Erklärung unklar. Die Industrie kann die Passage so auslegen, dass die Reduzierung nur für vier Wochen gilt. Da die Gesamtmenge der entsorgenden Bohrschlämme bei Interesse der Industrie gleich bleiben wird, wird zudem lediglich die Dauer der Anlieferung zeitlich gestreckt.
  1. Statt die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ zu verhindern, stellt das NRW-Umweltministerium nun die Anlieferung von gefährlichen Abfällen aus zehn weiteren Bohrschlammgruben in Aussicht. In der „Gemeinsamen Erklärung“ wird von 314.000 Kubikmetern, das entspricht rund 500.000 Tonnen, ausgegangen. Dies ist genau das Gegenteil eines Importstopps.
  1. Keine Aussage macht Remmel zu weiteren Ablagerungen niedersächsischer Bohrschlämme. In der „Gemeinsamen Erklärung“ heißt es: „Seit 2014 läuft in Niedersachsen ein Programm zur Erfassung der historischen Öl- und Bohrschlammgruben, dessen Ergebnisse jedoch erst in ca. zwei Jahren vorliegen sollen“. Ein Ausschluss der Annahme von Bohrschlämmen aus diesen Gruben bei NRW-Deponien wird vom Umweltministerium in Düsseldorf nicht vorgenommen. Damit wird dem weiteren Giftmülltourismus bereits jetzt Tür und Tor geöffnet.
  1. Einen zentralen Bereich der Bohrschlammproblematik blendet die Gemeinsame Erklärung völlig aus. Sie schweigt zum Thema Fracking. Aber gerade Niedersachsen ist eines der Bundesländer, die am stärksten auf die Verabschiedung des Pro-Fracking-Rechts der Bundesregierung drängen. Die geschätzten 25 bis 35 Millionen Tonnen gefährlicher Bohrschlämme, die beim Fracking anfallen, könnten dann alle Restkapazitäten der NRW-Deponien füllen und damit zu einem Entsorgungsnotstand in NRW führen.
  1. Die Aussage, dass die Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung eine Intensivierung der Überwachung der abgehenden und ankommenden Abfalltransporte als auch der Entnahme von Proben und deren Untersuchung auf Schadstoffe und Einhaltung der Anforderungen vereinbart haben, stellt eine sachgerechte Entsorgung nicht sicher. Denn dazu müsste das Untersuchungsraster so engmaschig sein, dass eine chargenweise Beurteilung, etwa pro LKW-Ladung, erfolgen kann. Doch das Untersuchungsraster bleibt genauso unbestimmt wie der Umfang der zu untersuchenden Schadstoffe. Damit ist ein Schutz vor inhomogenen Schadstoffverteilungen nicht möglich.
  1. Der Aussage, dass sich die Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung darin einig seien, dass alle Ergebnisse der Untersuchungen der Öffentlichkeit in verständlicher Form zugänglich gemacht werden sollen, sind bisher so gut wie keine Taten gefolgt. Zwar sind die angelieferten Bohrschlammmengen auf der Deponie Hünxe auf einem eher versteckten Teil der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf zu finden. Untersuchungsparameter und Untersuchungsergebnisse sucht man dort jedoch vergebens. Das Transparenzversprechen wird vom Umweltministerium NRW nicht eingelöst.
  1. In der gemeinsamen Erklärung wird der Giftmüllimport als ‚alltägliches Geschäft‘ bagatellisiert. Aspekte des Schutzes der Gesundheit der Menschen und der Umwelt werden nicht erwähnt. Stattdessen kommt die einzige Sorge von Umweltminister Remmel und der Industrie in folgendem Satz zum Ausdruck: „Die Unterzeichner sind der Auffassung, dass die Akzeptanz von Sonderabfalldeponien in NRW nicht gefährdet werden sollte“. An die Stelle von vorsorgendem Umwelt- und Gesundheitsschutz tritt die Schaffung von Akzeptanz für Giftmülltourismus.

Damit lautet das Fazit zur Gemeinsamen Erklärung von Umweltminister Remmel und der Industrie: Der Giftmülltourismus nach Nordrhein-Westfalen mit Bohrschlämmen aus Niedersachsen geht unvermindert und auf unabsehbare Zeit weiter. Sollte das Pro-Fracking-Recht im Bundestag verabschiedet werden, werden die zukünftigen Bohrschlammtransporte aus Niedersachsen sämtliche Entsorgungskapazitäten sprengen. Die vagen Aussagen zur Probenahme und Kontrolle stellen die geordnete Entsorgung von Bohrschlamm nicht sicher. Und die abwiegelnden Formulierungen in der Erklärung zeigen, dass es der Landesregierung um die Akzeptanz ihrer Giftmüllpolitik und nicht um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt geht.

Und es könnte noch schlimmer kommen: Der schleswig-holsteinische Umweltminister Habeck (Grüne) musste in einer Antwort vom 1.6.2016 auf eine Landtagsanfrage zugeben, dass bei über 100 Standorten im Bundesland Hinweise auf Bohrschlammgruben vorliegen. Bei der Frage wo das Inventar dieser Bohrschlammgruben und in Zukunft anfallender Bohrschlamm entsorgt wird, wirft Habeck Nebelkerzen. So verweist er auf die Deponien Schönwohld, Niemark und Rondeshagen. Grundsätzlich müssen Bohrschlämme auf Deponien der Kategorie 3, das heißt Sondermülldeponien, entsorgt werden. Doch nur Rondeshagen ist eine Kategorie 3-Deponie. Und diese Deponie wird gemäß der Ankündigung von Habeck Ende des Jahres geschlossen. Dann wird der Umweltminister versuchen, den Giftmüll zu exportieren und seine Probleme auf andere Bundesländer abzuwälzen. Damit besteht die große Gefahr, dass die gefährlichen Bohrschlämme aus Schleswig-Holstein wie schon die Bohrschlämme aus Niedersachsen auf Deponien in Nordrhein-Westfalen abgelagert werden. NRW-Umweltminister Remmel muss sich daher schnellstens äußern, wie er darauf reagieren will.

Ölkaverne in Gronau erneut Thema im Bundestag: Zdebel fragt Bundesregierung nach Gründen für Verzögerung der Sanierung

Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), der zugleich Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss ist, hat der Bundesregierung erneut Fragen über die aktuelle Verzögerung der Sanierung der Ölkaverne in Gronau-Epe gestellt. „Es lässt aufhorchen, wenn die zuständige Bezirksregierung Arnsberg die Verantwortung für die Verzögerung zurückweist und unter Hinweis auf die hohen Sanierungskosten mit dem Finger Richtung Erdölbevorratungsverband (EBV) und Wirtschaftsministerium zeigt.“

Zdebel weiter: „Mich beunruhigt zutiefst, dass die Sanierung der Ölkaverne weiter auf sich warten lässt. Eine solche tickende Zeitbombe kann man den Bewohnerinnen und Bewohner von Gronau-Epe und den angrenzenden Gemeinden nicht zumuten.

Deswegen habe ich die Bundesregierung jetzt gefragt, welche Erkenntnisse ihr vorliegen zur Verzögerung der Inbetriebnahme der zu sanierenden Erdölkaverne in Gronau und der sehr kostenintensiven Nachrüstung aller Erdölkavernen mit einer doppelten Verrohrung.

Ferner möchte ich von der Bundesregierung wissen, welche Rolle dabei Diskussionen beim Erdölbevorratungsverband (EBV), der für die Sicherung der ‚Erdölreserve‘ zuständig ist, und beim Bundeswirtschaftsministerium bzw. zwischen beiden spielen.“

TTIP und CETA als Hintertür für Frackingkonzerne – Teil 3

Die weltweite Gas- und Ölindustrie hat eine vermeintliche Goldgrube entdeckt: Gas- und Ölgewinnung mittels Fracking. Während die Industrie auf kurzfristige Gewinne hofft, birgt Fracking für Mensch und Umwelt hohe Risiken. Die Bundesregierung schreckt das nicht. Sie hat ein offenes Ohr für die Fracking-Pläne der Konzerne. Entgegen ihrem Wahlversprechen kommt der von den Bundesministern Gabriel und Hendricks, beide SPD, vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking-Erlaubnisgesetz gleich. Dabei wehren sich weltweit immer mehr Menschen gegen Fracking. DIE LINKE ist Teil dieses Widerstands. In einer fünfteiligen Serie analysiert Hubertus Zdebel politische Folgen und Risiken des Förderverfahrens. Lesen Sie unten den dritten Teil.

Von Hubertus Zdebel, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

Wer über Fracking redet, sollte über TTIP und CETA nicht schweigen. Die geplanten Freihandelsabkommen könnten Öl- und Gaskonzernen den Weg ebnen, um milliardenschweren Schadensersatz für Verbote oder Regulierungen von Fracking einzuklagen. Bei den Abkommen zwischen EU und USA (TTIP) und zwischen EU und Kanada (CETA) sollen unterschiedliche nationale Standards vereinheitlicht sowie Regularien, Kontrollen und Beschränkungen aufgehoben werden. Konzerne sollen ihre Produkte uneingeschränkt produzieren und vermarkten können. Der Clou dabei: Es wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Gewerkschaften sowie Verbraucherschutz- und Umweltgruppen bleiben draußen, transnationale Banken und Konzerne sitzen mit am Tisch. Profitinteressen von Konzernen gehen vor, Umwelt- und Verbraucherschutz bleiben auf der Strecke.

Am Beispiel von Fracking zeigt sich, welche Folgen das haben kann. Bisher gelten in den USA, wo bereits umfangreich gefrackt wird, Exportbeschränkungen für Erdöl und -gas, so dass bisher kein mit Fracking gefördertes Öl oder Gas nach Europa importiert wurde. Mit TTIP sollen diese Beschränkungen nun fallen. Im Energiekapitel des Freihandelsabkommens sollen ein unbeschränkter Zugang zu Öl- und Gasvorkommen festgeschrieben sowie Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Öl und Gas gestrichen werden. Durch diese Regelungen wären die Tore zur Einfuhr von amerikanischem Fracking-Öl und -Gas in die EU-weit geöffnet. Ohne es an die große Glocke zu hängen, senkte die EU-Kommission bereits im Zuge der CETA-Verhandlungen die Kriterien für Schwerölimporte, wie sie in der europäischen „Kraftstoffqualitätsrichtlinie“ festgelegt werden sollten.

Mit Investitionsschutz und Schiedsgerichten gegen die Demokratie

Doch damit nicht genug. Mit dem Freihandelsabkommen droht auch die Gefahr, dass Fracking-Konzerne in Europa die Risikotechnologie künftig flächendeckend einsetzen. So warnt die Expertin für Handelspolitik der lobbykritischen Organisation Corporate Europe Observatory, Pia Eberhardt: „Mit dem TTIP-Abkommen werden Ölkonzerne selbst dann ordentlich absahnen können, wenn Bürgerinitiativen dreckige und gefährliche Energieprojekte vor ihrer Haustür verhindern.“

Sogenannte „Investitionsschutz-Regelungen“ in TTIP und CETA würden es international operierenden Konzernen in der EU, den USA und Kanada ermöglichen, einseitig Staaten zu verklagen, wenn sie ihre Profiterwartungen bedroht sehen – etwa bei politischen Entscheidungen, durch die Fracking eingeschränkt oder verboten wird. Über sogenannte „Investor-Staat-Klagen“ könnten Konzerne vor privaten Schiedsgerichten gegen demokratisch gefällte Entscheidungen vorgehen und einen Staat auf Schadensersatz verklagen – Schadensersatz, für den am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufkommen. Damit stehen die Regierungen unter Druck, Gesetze, die dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen, gar nicht erst zu beschließen, weil sie später fürchten müssen, auf hohe Schadensersatzzahlungen verklagt zu werden.

Solche Investor-Staats-Klagen gibt es auch heute schon, doch mit TTIP und CETA wäre es für die Konzerne noch leichter, gegen Staaten zu klagen. Und das kann teuer werden. Das Beispiel Vattenfall ist da nur ein Vorgeschmack. Der Energieriese verklagte die Bundesrepublik Deutschland 2012 nach der endgültigen Stilllegung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel auf Schadenersatz – Streitsumme 4,675 Milliarden Euro. Grundlage für die Klage ist das Investitionsschutzabkommen im Artikel 26 des Energiecharta-Vertrags (ECT). Das Verfahren vor dem ICSID findet unter strikter Geheimhaltung statt – TTIP und CETA lassen grüßen.

Beispiel Québec: Lone Pine Resources klagt gegen Fracking-Verbot

Wie ein Unternehmen ein Freihandelsabkommen nutzen kann, um seine Fracking-Projekte durchzusetzen, sieht man derzeit in der kanadischen Provinz Québec: 2012 war aus mehreren Fracking-Anlagen giftiges Gas entwichen und die Proteste gegen Fracking wurden immer größer, weil die Risiken für Mensch und Umwelt nicht mehr zu ignorieren waren. Schließlich erließ die Provinzregierung ein Moratorium, das die Förderung von Schiefergas und -öl durch Fracking verbot. Allerdings besaß das Unternehmen Lone Pine Resources bereits eine Genehmigung zur Förderung in dem betroffenen Gebiet. Obwohl Lone Pine Resources selber ein kanadisches Unternehmen ist, klagte es gegen das Fracking-Moratorium vor einem Schiedsgericht über einen Umweg. Das Unternehmen besitzt eine Tochterfirma in den USA und konnte dank des NAFTA-Freihandelabkommens gegen den kanadischen Staat mit einer Investor-Staat-Klage vorgehen. So wurde aus einem einheimischen Unternehmen ein ausländischer Investor. Die Klage begründete Lone Pine Resources mit seiner durch das Fracking-Moratorium wertlos gewordenen Genehmigung zur Förderung von Gas und Öl. Dadurch seien die Eigentumsrechte des Unternehmens verletzt worden. Für die entgangenen Profite verlangt das Unternehmen eine Entschädigungszahlung von 250 Millionen kanadische Dollar.1

SPD und CDU treiben Freihandelsabkommen voran

Mit ähnlichen Klagen ist auch durch die Freihandelsabkommen CETA und TTIP zu rechnen – dann allerdings auch in der Europäischen Union. In Frankreich besteht ein gesetzliches Fracking-Verbot, gegen das der US-Konzern Hess Oil bereits vor französischen Gerichten geklagt hat – bisher erfolglos, doch mit TTIP gäbe es ein neues Instrument für die Konzerne, gegen Fracking-Verbote vorzugehen. „Schon jetzt versuchen die Energiekonzerne, die geltenden Fracking-Verbote juristisch anzufechten. Mit dem Investitionskapitel im TTIP-Abkommen erhielten die Konzerne ein zusätzliches, außergerichtliches Werkzeug an die Hand, um gegen demokratische Entscheidungen vorzugehen – und damit oft auch eine zweite Chance in ihrem Kampf für Fracking“, betonen Umweltorganisationen in einer gemeinsamem Studie zum Zusammenhang von Fracking und Freihandelsabkommen.

Würden EU und Bundesregierung den Schutz der Demokratie, den Verbraucher- und den Umweltschutz als ihre Aufgaben betrachten, dann müssten sie konsequent gegen die Freihandelsabkommen vorgehen. Stattdessen tragen sie der Konkurrenz- und Verwertungslogik der Unternehmen Rechnung und versuchen die Abkommen gegen den Widerstand der Bevölkerung durchzusetzen. Besonders Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender und Bundeswirtschaftsminister, treibt ein doppeltes Spiel. Bei den Verhandlungen zu CETA betonte Gabriel zunächst, die SPD werde den Investor-Staat-Klagen nicht zustimmen, während er sie umso vehementer als nicht mehr verhandelbar darstellt. Gleiches droht beim TTIP-Abkommen.

Freihandelsabkommen und Fracking stoppen!

Wer glaubhaft gegen Fracking ist, muss auch TTIP und CETA ablehnen. Die Fracking-Konzerne hätten mit dem Freihandelsabkommen die Möglichkeit, demokratisch gewählte Regierungen zur Zulassung von Fracking zu zwingen: Mit weitgehenden Klagerechten der Konzerne vor einer privaten Paralleljustiz ohne jede Legitimation durch eine rechtsstaatliche Gerichtsbarkeit. Dahinter steckt nichts anderes als die rücksichtslose Profitmacherei auf Kosten von Mensch und Natur, das Grundprinzip des kapitalistischen Wirtschaftssystems.

Auch in Deutschland sind schon große Teile der Flächen, auf denen mit Fracking Gas gefördert werden könnte, zwischen den Konzernen aufgeteilt. Viele Unternehmen besitzen bereits sogenannte Aufsuchungserlaubnisse – der erste Schritt zu späteren Gasförderung. Selbst wenn nun ein gesetzliches Fracking-Verbot kommen würde, wären diese dann hinfälligen Aufsuchungserlaubnisse in Kombination mit TTIP oder CETA ein Klagegrund für die Konzerne.

DIE LINKE fordert daher nicht nur ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking, sondern auch den sofortigen Stopp der Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Es muss Schluss mit der Deregulierung des internationalen Handels sein. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Regularien, damit die Umwelt und die Menschen nicht auf der Strecke bleiben. Für diese Ziele müssen sich viele Menschen engagieren, damit genügend Druck auf die Regierungen und Konzerne ausgeübt wird – im Parlament, aber vor allem auch auf der Straße. Mit Unterschriftensammlungen, Aktionen und Demonstrationen.

linksfraktion.de, 20. Januar 2015

Fortsetzung folgt.

Lesen Sie auch die vorhergehenden Teile der Serie:

 

1 blog.campact.de: Fracking: Dank CETA und TTIP vor dem Durchbruch?, 10. Oktober 2014

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