Lieber TTIP verhindern: Vattenfall gegen Bundesbürger und die EU

Gute Gründe, am Samstag gegen TTIP und CO in Berlin zu demonstrieren: 4,7 Mrd. Euro will der Atomkonzern Vattenfall mit seiner Schadensersatzklage vor dem Internationalen Schiedsgericht im Rahmen der Energie-Charta von den bundesdeutschen SteuerzahlerInnen eintreiben. Inzwischen hat sich die EU-Kommission eingemischt. Das bestätigt die Bundesregierung jetzt auf eine entsprechende Anfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Die Kommission vertritt demnach die Auffassung, dass die Vattenfall-Klage in Washington wegen der nach der Fukushima-Katastrophe stillgelegten Atommeiler in Brunsbüttel und Krümmel nach europäischen Recht nicht zulässig sei und ist nun als „amicus curiae“ am laufenden Schiedsgerichtsverfahren beteiligt. Dennoch will sie im Rahmen von CETA und TTIP eben solche Klagen künftig zulassen.

Hubertus Zdebel: „Das Vattenfall-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Energie-Charta ist eine deutliche Warnung, dass TTIP und CETA verhindert werden müssen. Wir brauchen kein Europa und keine Weltordnung der Konzerne – wir brauchen einen fairen Welthandel für die Menschen, für soziale Gerechtigkeit und den Schutz der Umwelt und des Klimas.“

Die EU hat sich jetzt in das Vattenfall-Schiedsgerichts-Verfahren eingemischt, weil nach ihrer Auffassung Artikel 3 des „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ es Unternehmen aus EU-Staaten nicht erlaube, Klagen vor dem ICSID in Washington zu führen. Der Artikel 3 verlangt, dass Angelegenheiten zum Binnenmarkt und den erforderlichen Wettbewerbsregeln innerhalb der EU zu regeln sind.

Zum Stand des laufenden Schiedsgerichtsverfahren teilt die Bundesregierung mit, dass sie auf der Basis des Energiecharta-Vertrags derzeit ihre Gegenerwiderung (Rejoinder) verfasst. Dabei handelt es sich um den zweiten und voraussichtlich letzten Schriftsatz der Bundesregierung in der schriftlichen Phase des laufenden Schiedsgerichtsverfahrens.

Die Bundesregierung teilt außerdem auf Nachfrage mit, dass sie mit der schwedischen Regierung, dem Alleineigentümer von Vattenfall, Gespräche über die Klage geführt habe: „Am 15. Mai 2012 und am 30. April 2015 fanden zwischen der Bundesregierung und der schwedischen Regierung Gespräche zu dem o. g. Thema statt. Die Haltung der schwedischen Regierung, dass es sich bei der Klage um eine Angelegenheit Vattenfalls handele und das deutsche Unternehmen E.ON von schwedischer Seite im Hinblick auf die Stilllegung des Kernkraftwerks Barsebäck Zahlungen erhalten habe, ergibt sich auch aus einer Stellungnahme des schwedischen Wirtschaftsministers, die laut Presseberichten im schwedischen Reichstag am 13. November 2014 abgegeben wurde. Diese Argumentation findet sich auch in einer am 9. Dezember 2014 veröffentlichten Pressemitteilung Vattenfalls zum ICSID-Schiedsverfahren wieder. Die Bundesregierung hat die von der schwedischen Linkspartei im Herbst 2014 geäußerte Kritik an der Klage Vattenfalls vor dem ICSID-Schiedsgericht zur Kenntnis genommen.“

Siehe dazu auch: Schwedische Regierung steht hinter Vattenfall-Klage – Linke genervt

 

TTIP und CETA als Hintertür für Frackingkonzerne – Teil 3

Die weltweite Gas- und Ölindustrie hat eine vermeintliche Goldgrube entdeckt: Gas- und Ölgewinnung mittels Fracking. Während die Industrie auf kurzfristige Gewinne hofft, birgt Fracking für Mensch und Umwelt hohe Risiken. Die Bundesregierung schreckt das nicht. Sie hat ein offenes Ohr für die Fracking-Pläne der Konzerne. Entgegen ihrem Wahlversprechen kommt der von den Bundesministern Gabriel und Hendricks, beide SPD, vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking-Erlaubnisgesetz gleich. Dabei wehren sich weltweit immer mehr Menschen gegen Fracking. DIE LINKE ist Teil dieses Widerstands. In einer fünfteiligen Serie analysiert Hubertus Zdebel politische Folgen und Risiken des Förderverfahrens. Lesen Sie unten den dritten Teil.

Von Hubertus Zdebel, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

Wer über Fracking redet, sollte über TTIP und CETA nicht schweigen. Die geplanten Freihandelsabkommen könnten Öl- und Gaskonzernen den Weg ebnen, um milliardenschweren Schadensersatz für Verbote oder Regulierungen von Fracking einzuklagen. Bei den Abkommen zwischen EU und USA (TTIP) und zwischen EU und Kanada (CETA) sollen unterschiedliche nationale Standards vereinheitlicht sowie Regularien, Kontrollen und Beschränkungen aufgehoben werden. Konzerne sollen ihre Produkte uneingeschränkt produzieren und vermarkten können. Der Clou dabei: Es wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Gewerkschaften sowie Verbraucherschutz- und Umweltgruppen bleiben draußen, transnationale Banken und Konzerne sitzen mit am Tisch. Profitinteressen von Konzernen gehen vor, Umwelt- und Verbraucherschutz bleiben auf der Strecke.

Am Beispiel von Fracking zeigt sich, welche Folgen das haben kann. Bisher gelten in den USA, wo bereits umfangreich gefrackt wird, Exportbeschränkungen für Erdöl und -gas, so dass bisher kein mit Fracking gefördertes Öl oder Gas nach Europa importiert wurde. Mit TTIP sollen diese Beschränkungen nun fallen. Im Energiekapitel des Freihandelsabkommens sollen ein unbeschränkter Zugang zu Öl- und Gasvorkommen festgeschrieben sowie Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Öl und Gas gestrichen werden. Durch diese Regelungen wären die Tore zur Einfuhr von amerikanischem Fracking-Öl und -Gas in die EU-weit geöffnet. Ohne es an die große Glocke zu hängen, senkte die EU-Kommission bereits im Zuge der CETA-Verhandlungen die Kriterien für Schwerölimporte, wie sie in der europäischen „Kraftstoffqualitätsrichtlinie“ festgelegt werden sollten.

Mit Investitionsschutz und Schiedsgerichten gegen die Demokratie

Doch damit nicht genug. Mit dem Freihandelsabkommen droht auch die Gefahr, dass Fracking-Konzerne in Europa die Risikotechnologie künftig flächendeckend einsetzen. So warnt die Expertin für Handelspolitik der lobbykritischen Organisation Corporate Europe Observatory, Pia Eberhardt: „Mit dem TTIP-Abkommen werden Ölkonzerne selbst dann ordentlich absahnen können, wenn Bürgerinitiativen dreckige und gefährliche Energieprojekte vor ihrer Haustür verhindern.“

Sogenannte „Investitionsschutz-Regelungen“ in TTIP und CETA würden es international operierenden Konzernen in der EU, den USA und Kanada ermöglichen, einseitig Staaten zu verklagen, wenn sie ihre Profiterwartungen bedroht sehen – etwa bei politischen Entscheidungen, durch die Fracking eingeschränkt oder verboten wird. Über sogenannte „Investor-Staat-Klagen“ könnten Konzerne vor privaten Schiedsgerichten gegen demokratisch gefällte Entscheidungen vorgehen und einen Staat auf Schadensersatz verklagen – Schadensersatz, für den am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufkommen. Damit stehen die Regierungen unter Druck, Gesetze, die dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen, gar nicht erst zu beschließen, weil sie später fürchten müssen, auf hohe Schadensersatzzahlungen verklagt zu werden.

Solche Investor-Staats-Klagen gibt es auch heute schon, doch mit TTIP und CETA wäre es für die Konzerne noch leichter, gegen Staaten zu klagen. Und das kann teuer werden. Das Beispiel Vattenfall ist da nur ein Vorgeschmack. Der Energieriese verklagte die Bundesrepublik Deutschland 2012 nach der endgültigen Stilllegung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel auf Schadenersatz – Streitsumme 4,675 Milliarden Euro. Grundlage für die Klage ist das Investitionsschutzabkommen im Artikel 26 des Energiecharta-Vertrags (ECT). Das Verfahren vor dem ICSID findet unter strikter Geheimhaltung statt – TTIP und CETA lassen grüßen.

Beispiel Québec: Lone Pine Resources klagt gegen Fracking-Verbot

Wie ein Unternehmen ein Freihandelsabkommen nutzen kann, um seine Fracking-Projekte durchzusetzen, sieht man derzeit in der kanadischen Provinz Québec: 2012 war aus mehreren Fracking-Anlagen giftiges Gas entwichen und die Proteste gegen Fracking wurden immer größer, weil die Risiken für Mensch und Umwelt nicht mehr zu ignorieren waren. Schließlich erließ die Provinzregierung ein Moratorium, das die Förderung von Schiefergas und -öl durch Fracking verbot. Allerdings besaß das Unternehmen Lone Pine Resources bereits eine Genehmigung zur Förderung in dem betroffenen Gebiet. Obwohl Lone Pine Resources selber ein kanadisches Unternehmen ist, klagte es gegen das Fracking-Moratorium vor einem Schiedsgericht über einen Umweg. Das Unternehmen besitzt eine Tochterfirma in den USA und konnte dank des NAFTA-Freihandelabkommens gegen den kanadischen Staat mit einer Investor-Staat-Klage vorgehen. So wurde aus einem einheimischen Unternehmen ein ausländischer Investor. Die Klage begründete Lone Pine Resources mit seiner durch das Fracking-Moratorium wertlos gewordenen Genehmigung zur Förderung von Gas und Öl. Dadurch seien die Eigentumsrechte des Unternehmens verletzt worden. Für die entgangenen Profite verlangt das Unternehmen eine Entschädigungszahlung von 250 Millionen kanadische Dollar.1

SPD und CDU treiben Freihandelsabkommen voran

Mit ähnlichen Klagen ist auch durch die Freihandelsabkommen CETA und TTIP zu rechnen – dann allerdings auch in der Europäischen Union. In Frankreich besteht ein gesetzliches Fracking-Verbot, gegen das der US-Konzern Hess Oil bereits vor französischen Gerichten geklagt hat – bisher erfolglos, doch mit TTIP gäbe es ein neues Instrument für die Konzerne, gegen Fracking-Verbote vorzugehen. „Schon jetzt versuchen die Energiekonzerne, die geltenden Fracking-Verbote juristisch anzufechten. Mit dem Investitionskapitel im TTIP-Abkommen erhielten die Konzerne ein zusätzliches, außergerichtliches Werkzeug an die Hand, um gegen demokratische Entscheidungen vorzugehen – und damit oft auch eine zweite Chance in ihrem Kampf für Fracking“, betonen Umweltorganisationen in einer gemeinsamem Studie zum Zusammenhang von Fracking und Freihandelsabkommen.

Würden EU und Bundesregierung den Schutz der Demokratie, den Verbraucher- und den Umweltschutz als ihre Aufgaben betrachten, dann müssten sie konsequent gegen die Freihandelsabkommen vorgehen. Stattdessen tragen sie der Konkurrenz- und Verwertungslogik der Unternehmen Rechnung und versuchen die Abkommen gegen den Widerstand der Bevölkerung durchzusetzen. Besonders Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender und Bundeswirtschaftsminister, treibt ein doppeltes Spiel. Bei den Verhandlungen zu CETA betonte Gabriel zunächst, die SPD werde den Investor-Staat-Klagen nicht zustimmen, während er sie umso vehementer als nicht mehr verhandelbar darstellt. Gleiches droht beim TTIP-Abkommen.

Freihandelsabkommen und Fracking stoppen!

Wer glaubhaft gegen Fracking ist, muss auch TTIP und CETA ablehnen. Die Fracking-Konzerne hätten mit dem Freihandelsabkommen die Möglichkeit, demokratisch gewählte Regierungen zur Zulassung von Fracking zu zwingen: Mit weitgehenden Klagerechten der Konzerne vor einer privaten Paralleljustiz ohne jede Legitimation durch eine rechtsstaatliche Gerichtsbarkeit. Dahinter steckt nichts anderes als die rücksichtslose Profitmacherei auf Kosten von Mensch und Natur, das Grundprinzip des kapitalistischen Wirtschaftssystems.

Auch in Deutschland sind schon große Teile der Flächen, auf denen mit Fracking Gas gefördert werden könnte, zwischen den Konzernen aufgeteilt. Viele Unternehmen besitzen bereits sogenannte Aufsuchungserlaubnisse – der erste Schritt zu späteren Gasförderung. Selbst wenn nun ein gesetzliches Fracking-Verbot kommen würde, wären diese dann hinfälligen Aufsuchungserlaubnisse in Kombination mit TTIP oder CETA ein Klagegrund für die Konzerne.

DIE LINKE fordert daher nicht nur ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking, sondern auch den sofortigen Stopp der Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Es muss Schluss mit der Deregulierung des internationalen Handels sein. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Regularien, damit die Umwelt und die Menschen nicht auf der Strecke bleiben. Für diese Ziele müssen sich viele Menschen engagieren, damit genügend Druck auf die Regierungen und Konzerne ausgeübt wird – im Parlament, aber vor allem auch auf der Straße. Mit Unterschriftensammlungen, Aktionen und Demonstrationen.

linksfraktion.de, 20. Januar 2015

Fortsetzung folgt.

Lesen Sie auch die vorhergehenden Teile der Serie:

 

1 blog.campact.de: Fracking: Dank CETA und TTIP vor dem Durchbruch?, 10. Oktober 2014

TTIP lässt grüßen – Investitionsschutzklage von Vattenfall kommt uns teuer zu stehen

Vattenfall hat als schwedisches Staatsunternehmen die Bundesrepublik nach der Katastrophe von Fukushima und der damit verbundenen endgültigen Stilllegung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel auf Schadensersatz vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington verklagt. Grundlage dafür ist das Investitionsschutzabkommen im Artikel 26 des Energiecharta-Vertrags (PDF). Das Verfahren findet unter strikter Geheimhaltung statt – TTIP lässt grüßen. Durch Anfragen der Linken ist inzwischen bekannt geworden, dass Vattenfall 4,675 Mrd. Euro für die Abschaltung der maroden Atommeiler verlangt.

Auch der Atomkonzern E.on könnte von dieser Klage profitieren. E.on ist am AKW Brunsbüttel zu einem Drittel und am AKW Krümmel zur Hälfte beteiligt und die Betriebsgesellschaften sind der Vattenfall-Klage beigetreten. Die Bundesregierung hat auf Anfrage erklärt, dass sie mit einer mündlichen Verhandlung im Sommer 2016 rechnet. Schon jetzt kommt die Klage den SteuerzahlerInnen teuer: Anwalts- und Prozeßkosten sowie Gutachterkosten fallen bereits jetzt in Millionenhöhe an.

In der Antwort auf eine gemeinsame Anfrage mit dem linken Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst (hier als PDF nachzulesen) teilt die Bundesregierung im Dezember 2014 außerdem mit: „Seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2012 wurden aus dem Bundeshaushalt Ausgaben (ohne Personalkosten) in Höhe von insgesamt 3.659.357,90 Euro (Stand 11. Dezember 2014) getätigt. Sie entfallen auf Kosten für Rechtsanwälte, Gutachter sowie notwendige Hilfsdienstleistungen wie Übersetzungen und Dokumentenmanagement Der Gegenwert von 200.000 USO entfällt auf Gerichtskosten.“

 

Hinweis:

Siehe auch Drucksache 18/3012, Frage 4 (PDF): Abgeordneter Klaus Ernst (DIE LINKE.): Wie schlüsselt sich die in der Antwort auf die Nachfrage zu meiner Schriftlichen Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/2671 mitgeteilte Klagesumme im Schiedsverfahren Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland von 4 675 903 975,32 Euro (zuzüglich Zinsen) genau auf (z. B. getätigte Investitionen, erwartete Gewinne, frühere Kosten für Atomkraftwerk-Stilllegung), und aus welchen Gründen hat sich die Klagehöhe von ursprünglich rund 3,7 Mrd. Euro (vgl. u. a. Berliner Zeitung vom 23. März 2013) erhöht?
Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig vom 28. Oktober 2014:
Die Bundesregierung kann keine Auskunft aus dem laufenden Schiedsgerichtsverfahren über die Zusammensetzung der Klagesumme im Einzelnen erteilen. Es handelt sich hierbei um konkrete Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aus Verfahrensunterlagen, die Vattenfall beim Schiedsgericht eingereicht hat und die nicht der Dispositionsbefugnis der Bundesregierung unterliegen.

„Vattenfall – 15 Juristen gegen die Demokratie“

Vattenfall_AKW_Kruemmel_09-2012-23Vattenfall klagt wegen Schadensersatz für seine nach der Fukushima-Katastrophe stillgelegten Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel nicht nur wie E.on und RWE vor dem Bundesverfassungsgericht, sondern als ausländisches Unternehmen auch vor dem ICSID, dem International Centre for Settlement of Investment Disputes, das der Weltbank angehört. Vattenfall will 3,7 Mrd. Euro von der Bundesrepublik als Schadensersatz bekommen. „„Vattenfall – 15 Juristen gegen die Demokratie““ weiterlesen

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