Internationales Schiedsgericht und fast 5 Mrd. Euro Schadensersatz für Vattenfall – Die ersten Videos von der Washingtoner Anhörung

icsid-vattenfall-gernany-hearing-screenshotRund 14 Tage dauert die am letzten Montag begonnene Anhörung für die Schadensersatzklage von Vattenfall zum Atomausstieg gegen die Bundesrepublik vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington. Wohl als Reaktion auf die massiven Proteste gegen diese Form von Schiedsgerichten wird das Hearing per Stream im Internet übertragen. Das ist immerhin eine Geste, auch wenn die Übertragung zeitversetzt erfolgt, um für die Öffentlichkeit nicht bestimmte Passagen zensieren zu können. Auch sonst ist die Übertragung eher als amateurhaft zu bezeichnen, wenn man es gutwillig kommentieren will (Tagesspiegel). Eine MC Academy for International Legal Studies hat in vier Teilen den Stream vom ersten Tag jetzt bei Youtube veröffentlicht und wird dies hoffentlich fortsetzen.

Vattenfall klagt im Rahmen der Energiecharta gegen Deutschland wegen der Stilllegung der AKWs Brunsbüttel und Krümmel auf Schadensersatz in Höhe von 4,7 Mrd. Euro. Nutznießer wäre auch der E.on-Konzern als Mitbetreiber dieser Atommeiler. E.on hätte zwar als deutsches Unternehmen keine eigenständige Klagebefugnis vor dem Internationalen Schiedsgericht, könnte aber im Falle einer „Verurteilung“ ebenfalls mit einem Milliardenbetrag rechnen.

Die Youtube-Videos vom ersten Tag des Hearings  – Montag, 10. Oktober 2016 – sind hier:

Atomausstieg vor Schiedsgericht: Vattenfall gegen Deutschland

Vattenfall hat die Bundesrepublik vor dem internationalen Schiedsgericht der Weltbank in Washington auf Schadensersatz in Höhe von 4,7 Mrd. Euro für den Atomausstieg nach Fukushima verklagt. Derzeit findet eine Anhörung vor dem ICSID statt, die auch online übertragen wird. Die Süddeutsche Zeitung berichtet über dieses Verfahren, das es besser nicht geben sollte, und zitiert: „“Diese Anhörung sollte uns eine Warnung vor TTIP & Co. sein“, sagt der Linken-Politiker Hubertus Zdebel. „Statt einer Anhörung wäre der Abbruch des Verfahrens durch Vattenfall angesagt.““

Vattenfall will als schwedischer Staatskonzern für die Stilllegung der AKW Brunsbüttel und Krümmel Schadenersatz von der Bundesrepublik. Angeblich wäre das Unternehmen diskriminiert. Deshalb hat Vattenfall im Rahmen der Energiecharta Klage erhoben und will über das sogenannten ICSID-Schiedsgericht bei der Weltbank 4,7 Mrd. Euro erstreiten.

Nutznießer wäre damit auch der E.on-Konzern, der an den AKWs Brunsbüttel und Krümmel mit je einem Drittel und zur Hälfte beteiligt ist. Bereits 2007 wurden beide Atommeiler nach einer Serie von Störfällen abgeschaltet und waren zum Zeitpunkt der Katastrophe von Tschernobyl ohnehin abgeschaltet. Laut Angaben der Süddeutschen Zeitung wird ein Urteil des ICSID etwa im Sommer 2017 erwartet. Die Übertragung der jetzt anlaufenden Anhörung wird zeitversetzt im Internet gestreamt. Außerdem werden „sensitive“ Teile der Anhörung nicht gesendet, wie es in der Ankündigung ausdrücklich heißt.

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CETA jetzt live und in Farbe erleben: Anhörung Vattenfall contra Bundesrepublik Deutschland vor internationalem Schiedsgericht

p1080913Wer sich auf eine kommende Wirklichkeit mit CETA und Konzernklagen einstimmen will, kann das ab kommender Woche (ab 10. Oktober) live und in Farbe tun. Im Rahmen der Energiecharta wird die Paarung Vattenfall contra Bundesrepublik Deutschland als Anhörung live im Internet ausgetragen. Auf der Ersatzbank sitzt auch der E.on-Konzern, der Nutznießer der Vattenfall-Klage werden könnte. Gegenstand der Klage ist die Forderung auf Schadensersatz in Höhe von 4,7 Mrd. Euro für die Stilllegung der maroden Atomreaktoren Brunsbüttel und Krümmel nach Fukushima, die Vattenfall gemeinsam mit E.on betrieben hat. Vattenfall spielt häufiger vor diesem Gericht: Bereits über Genehmigungsauflagen für das Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg hatte der Konzern ein solches Schiedsgerichtsverfahren auf den Weg gebracht.

Damit es nicht gleich zuviel Transparenz in diesem ohnehin mehr als fragwürdigen Verfahren gibt: Wo es richtig „sensitiv“ wird, es also richtig zur Sache geht, wird die Übertragung unterbrochen, teilt der Veranstalter schon mal vorab mit. Und auch das Ergebnis gibt es nicht live, sondern wird anschließend von drei Top-Anwälten, die irrtümlich gern als Richter bezeichnet werden, entschieden. Auf der Homepage des ICSID ist das hier über den bisherigen Verfahrensverlauf zu lesen.

Eingemischt in das Verfahren hat sich inzwischen auch die EU-Kommission, die der Auffassung ist, dass es für EU-Staaten bzw. EU-Unternehmen wie es das schwedische Vattenfall ist, den Weg nach Washington über die Energiecharta nicht geben könne, sondern die Klärung eines solchen Streitfalls innerhalb der EU erfolgen müsse.

Vattenfall AB and others v. Federal Republic of Germany (ICSID Case No. ARB/12/12) – Public Hearing

The hearing on jurisdiction, merits and quantum in Vattenfall AB and others v. Federal Republic of Germany is scheduled to take place before a three-member arbitral tribunal from Monday, October 10, 2016 through Friday, October 21, 2016 (excluding Saturday, October 15 and Sunday, October 16).

The parties have agreed to make the hearing open to the public, except for those parts involving confidential or sensitive information. A video of the hearing will be streamed online in English with a four-hour delay. The video stream will be available each day beginning at approximately 1:00 p.m. EST (except that on Monday, October 10, 2016, the stream will begin at approximately 2:30 p.m. EST).

To access the hearing, please click here.

Schadensersatzklagen der Atomkonzerne: Unbelehrbar bis zum Super-GAU

„Die Atomkonzerne sind offenbar unbelehrbar bis zum Super-GAU. Die Abschaltung des Atom-Risikos nach Fukushima war keine Enteignung der Konzerne, sondern ein Verfassungsgebot zum Schutz der Bevölkerung, damit sich eine Katastrophe wie die in Japan hier nicht wiederholt. Es wäre ein Gebot der Anständigkeit, wenn die Vorstände von E.on, RWE und Vattenfall das endlich einsähen und die Klagen zurückzögen“, sagt Hubertus Zdebel zu den Klagen der Atomkonzerne auf Schadensersatz nach der Katastrophe von Fukushima, die heute und morgen vor dem Bundesverfassungsgericht mündlich verhandelt werden. Zdebel weiter:

„Ich verweise außerdem auf die ebenfalls noch laufende Schadensersatz-Klage von Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington, die der schwedische Staatskonzern im Rahmen der Energiecharta angestrengt hat. Die zusätzliche Klage von Vattenfall vor dem Schiedsgericht in Washington gibt einen Vorgeschmack auf das, was auf die deutschen Steuerzahler zukommen kann, wenn TTIP Realität wird. Rund 4,7 Milliarden Euro verlangt Vattenfall dort für die damals schon maroden Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel. Es wäre grotesk, würde das Bundesverfassungsgericht jetzt die Schadenersatzforderungen der Atomkonzerne abweisen und sich Vattenfall dann eventuell über das Schiedsgericht in Washington bei den Steuerzahlern in Deutschland bedienen.“

Diese PM ist zuerst veröffentlicht auf der Homepage der Fraktion DIE LINKE

AREVA dekontamiert Vattenfall AKW Krümmel

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AREVA wird im Auftrag von Vattenfall das AKW Krümmel dekontamieren – so weit das geht.

Vattenfall hat den französischen Atomkonzern AREVA mit der Dekontamination im AKW Krümmel beauftragt. Damit wird von Vattenfall nach langem Zögern wegen der Schadensersatzforderung vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington ein weiterer Schritt zur Stilllegung des AKW eingeleitet. Erst vor wenigen Wochen hatte Vattenfall für das AKW Krümmel als letzter Betreiber einen Stilllegungsantrag zum Abriss bei der Atomaufsicht in Kiel abgegeben. Die Transformatoren für den Leistungsbetrieb waren ebenfalls vor einigen Monaten gegen kleinere ausgetauscht worden.

Während AREVA und das Schweizer Nuklearforum über diesen Vertrag informieren, erfährt man auf der Vattenfall-Transparenz- und Dialog-Homepage „Perspektive Krümmel“ nichts. Auch auf der Konzern-Seite von Vattenfall ist dazu keine Meldung zu finden.

In einer Pressemeldung von AREVA Deutschland teilte das Unternehmen kurz vor Weihnachten 2015 mit: „AREVA NP erhält vom Betreiber Vattenfall Europe Nuclear Energy den Auftrag zur Dekontamination des Primärkreises des Kernkraftwerks Krümmel in Geesthacht in der Nähe Hamburgs. Ziel des Projekts ist es, das radiologische Niveau des Reaktordruckbehälters, der Einbauten sowie der anschließenden Rohrleitungen soweit wie möglich zu reduzieren. Die Maßnahmen zur Umsetzung beginnen noch in diesem Jahr. Die Dekontamination selbst findet im ersten Halbjahr des Jahres 2016 statt.“

Weiter erklärt AREVA in der PM: „AREVA NP setzt in Krümmel zwei selbst entwickelte Technologien ein: den Dekontaminationsprozess CORD UV® in Kombination mit der ebenfalls selbstentwickelten Dekontaminationsanlage AMDA®. Das Verfahren basiert auf der schrittweisen Zugabe spezieller chemischer Stoffe in den Primärkreislauf. Nach Abschluss der Arbeiten werden die verwendeten Chemikalien zu Kohlendioxid und Wasser zersetzt. Dadurch entsteht kein zusätzlicher Abfall.

„Das Dekontaminationsverfahren hat sich in mehr als 30 Kernkraftwerken weltweit bewährt, sowohl in Druckwasser- als auch in Siedewasserreaktoren. Der neue Auftrag zeigt das Vertrauen der Kunden in unsere Technologie zur Dekontamination aller Reaktortypen“, erklärte Michael Cerruti, Sales Executive Vice-President von AREVAs Reactors & Services Business Group.“

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