„Die Atomkonzerne sind offenbar unbelehrbar bis zum Super-GAU. Die Abschaltung des Atom-Risikos nach Fukushima war keine Enteignung der Konzerne, sondern ein Verfassungsgebot zum Schutz der Bevölkerung, damit sich eine Katastrophe wie die in Japan hier nicht wiederholt. Es wäre ein Gebot der Anständigkeit, wenn die Vorstände von E.on, RWE und Vattenfall das endlich einsähen und die Klagen zurückzögen“, sagt Hubertus Zdebel zu den Klagen der Atomkonzerne auf Schadensersatz nach der Katastrophe von Fukushima, die heute und morgen vor dem Bundesverfassungsgericht mündlich verhandelt werden. Zdebel weiter:
„Ich verweise außerdem auf die ebenfalls noch laufende Schadensersatz-Klage von Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington, die der schwedische Staatskonzern im Rahmen der Energiecharta angestrengt hat. Die zusätzliche Klage von Vattenfall vor dem Schiedsgericht in Washington gibt einen Vorgeschmack auf das, was auf die deutschen Steuerzahler zukommen kann, wenn TTIP Realität wird. Rund 4,7 Milliarden Euro verlangt Vattenfall dort für die damals schon maroden Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel. Es wäre grotesk, würde das Bundesverfassungsgericht jetzt die Schadenersatzforderungen der Atomkonzerne abweisen und sich Vattenfall dann eventuell über das Schiedsgericht in Washington bei den Steuerzahlern in Deutschland bedienen.“
AREVA wird im Auftrag von Vattenfall das AKW Krümmel dekontamieren – so weit das geht.
Vattenfall hat den französischen Atomkonzern AREVA mit der Dekontamination im AKW Krümmel beauftragt. Damit wird von Vattenfall nach langem Zögern wegen der Schadensersatzforderung vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington ein weiterer Schritt zur Stilllegung des AKW eingeleitet. Erst vor wenigen Wochen hatte Vattenfall für das AKW Krümmel als letzter Betreiber einen Stilllegungsantrag zum Abriss bei der Atomaufsicht in Kiel abgegeben. Die Transformatoren für den Leistungsbetrieb waren ebenfalls vor einigen Monaten gegen kleinere ausgetauscht worden.
Während AREVA und das Schweizer Nuklearforum über diesen Vertrag informieren, erfährt man auf der Vattenfall-Transparenz- und Dialog-Homepage „Perspektive Krümmel“ nichts. Auch auf der Konzern-Seite von Vattenfall ist dazu keine Meldung zu finden.
In einer Pressemeldung von AREVA Deutschland teilte das Unternehmen kurz vor Weihnachten 2015 mit: „AREVA NP erhält vom Betreiber Vattenfall Europe Nuclear Energy den Auftrag zur Dekontamination des Primärkreises des Kernkraftwerks Krümmel in Geesthacht in der Nähe Hamburgs. Ziel des Projekts ist es, das radiologische Niveau des Reaktordruckbehälters, der Einbauten sowie der anschließenden Rohrleitungen soweit wie möglich zu reduzieren. Die Maßnahmen zur Umsetzung beginnen noch in diesem Jahr. Die Dekontamination selbst findet im ersten Halbjahr des Jahres 2016 statt.“
Weiter erklärt AREVA in der PM: „AREVA NP setzt in Krümmel zwei selbst entwickelte Technologien ein: den Dekontaminationsprozess CORD UV® in Kombination mit der ebenfalls selbstentwickelten Dekontaminationsanlage AMDA®. Das Verfahren basiert auf der schrittweisen Zugabe spezieller chemischer Stoffe in den Primärkreislauf. Nach Abschluss der Arbeiten werden die verwendeten Chemikalien zu Kohlendioxid und Wasser zersetzt. Dadurch entsteht kein zusätzlicher Abfall.
„Das Dekontaminationsverfahren hat sich in mehr als 30 Kernkraftwerken weltweit bewährt, sowohl in Druckwasser- als auch in Siedewasserreaktoren. Der neue Auftrag zeigt das Vertrauen der Kunden in unsere Technologie zur Dekontamination aller Reaktortypen“, erklärte Michael Cerruti, Sales Executive Vice-President von AREVAs Reactors & Services Business Group.“
Vattenfall hat Deutschland vor dem Schiedsgericht ICSID in Sachen Investitionsschutz verklagt. Grund: Die Stilllegung der AKWs Krümmel und Brunsbüttel
Vattenfall hat die Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Schiedsgericht in Washington (ICSID) verklagt. Von rund 3,7 Mrd Euro ist die Rede. Diesen Betrag verlangt der Konzern als Entschädigung für die nach Fukushima erfolgte Stilllegung der Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel. Die Schiedsstelle ist eine Einrichtung der Weltbank und für den Investitionsschutz zuständig. Als schwedischer Konzern fühlt sich Vattenfall durch die Stilllegung der AKWs diskriminiert und hat die Schiedsstelle im Mai 2012 eingeschaltet. Die von der Stilllegung nach Fukushima ebenfalls betroffenen Konzerne E.on, RWE und EnBW haben als deutsche Unternehmen diese Möglichkeit nicht. E.on und RWE haben aber Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ebenso Vattenfall.
Die neue Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) wurde vor wenigen Tagen von Focus auf die Klage von Vattenfall vor dem ICSID angesprochen: „Frage: Frau Ministerin, fast vergessen sind die Klagen gegen den Atomausstieg. Der schwedische Vattenfall-Konzern klagt vor einem US-Gericht – und soll sehr gute Chancen haben zu gewinnen. Muss der Steuerzahler milliardenschweren Schadenersatz zahlen?
Hendricks: „Ich hoffe nicht. Das Verfahren wird auf Seiten der Bundesregierung vom Wirtschaftsministerium geführt. Wir halten die Klage in Teilen für unzulässig und unbegründet und sind guten Mutes, dass wir die besseren Karten haben. Aber wie Sie wissen: Vor Gericht und auf hoher See sind Sie in Gottes Hand.““
Nicht Gott, sondern z.B. die Rechtsanwaltsgesellschaft Luther mbH Hamburg ist einer der Akteure: Diese Gesellschaft ist einer der beiden Vertreter für Vattenfall. Mannheimer Swartling Advokatbyrå AB, Stockholm, Sweden, ist die zweite Vertretung.
Für das Geschäftsjahr 2012/13 (PDF) meldete Luther in Deutschland einen Umsatz von rund 92 Millionen Euro. Inklusive der Auslandsstandorte hat Luther sogar 101,4 Millionen Euro umgesetzt.
Die Internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist einer der Fachbereiche dieser Kanzlei und sie wirbt mit ihrem Know how: „Wenn du Frieden willst, sei kriegsbereit“ und „Wir sind bereit“ heißt es zu Beginn einer Info-Broschüre (PDF). Das Zitat stammt – so die Broschüre – von Flavius Vegetius Renatus, einem römischen Schriftsteller, ca. 390 n. Chr..
Luther hatte für Vattenfall auch das Verfahren in Sachen Bau des Kohlekraftwerks Moorburg vertreten. Vattenfall war vor das ISCID gezogen, nach dem die Hamburger Umweltbehörde aus Sicht von Vattenfall zu hohe Umweltauflagen in der Genehmigung für den Bau des Kraftwerks festgelegt hatte. Daher verklagte der Konzern die Bundesrepublik Deutschland mit Hilfe der Kanzlei Luther. Das Verfahren wurde durch einen „Konsens“ am 11.03.2011 abgeschlossen. Angaben dazu finden sich unter der Nummer 24 auf dieser Seite des ICSID. Demnach hat der Streitwert 1,4 Mrd Euro betragen (globalarbitrationreview.com, dieser Link ist von der ICSID genannt, führt aber derzeit ins Leere). Hier ist die 54-seitige Vereinbarung als PDF von der Seite des ICSID zu finden: Award(click to download). Hier direkt von dieser Seite (PDF).
Wiederholt sind die Investitionsschutzverfahren heftig kritisiert worden. Einerseits weil mit diesem Instrument – wie das Beispiel Vattenfall und Moorburg zeigt – (umwelt)politische Entscheidungen von Staaten untergraben werden können. Andererseits, weil die Verfahren unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen und mit gerichtlichen Verfahren kaum vergleichbar sind.
Aktuell sind diese Verfahren auch im Rahmen der Debatte um das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA in die Kritik gekommen. (Siehe dazu z.B. die Klage der FAZ: „Freihandelsabkommen Schiedsgerichte sind gerechter„.
Das Verfahren in Sachen Entschädigung für die AKWs Brunsbüttel und Krümmel musste im Frühjahr 2013 unterbrochen werden, nachdem einer der Schiedsrichter (Daniel M. Price) sich für befangen erklärte. Er wurde kurze Zeit später einvernehmlich zwischen den Konfliktparteien durch Charles N. Brower (U.S.) ersetzt (siehe unten).
Eine sehr formale Auflistung der bisherigen Aktivitäten (Procedure Details, ICSID Case No. ARB/12/12) des Schiedsverfahrens findet sich auf den Seiten des ICSID bei der Weltbank hier. Der letzte Eintrag ist vom 20. Dezember 2013 und lautet: „The Tribunal issues Procedural Order No. 2 concerning production of documents.“
Einen knappen Überblick über das Verfahren, die Schiedsrichter und die Vertreter von Vattenfall und Bundesregierung (Wirtschaftsministerium) gibt es unter diesem Link oder direkt hier:
109.
Vattenfall AB and others v. Federal Republic of Germany
(ICSID Case No. ARB/12/12)
Subject Matter
Nuclear power plant
Date Registered
May 31, 2012
Date of Constitution of Tribunal
Constituted:
December 14, 2012
Reconstituted:
February 25, 2013
Composition of Tribunal
President:
Albert Jan VAN DEN BERG (Dutch)
Arbitrators:
Vaughan LOWE (British)
Charles N. BROWER (U.S.)
(1)
Charles N. BROWER (U.S.) appointed following the resignation of Daniel M. PRICE (U.S.)
Party Representatives
Claimant(s)
Respondent(s)
Mannheimer Swartling Advokatbyrå AB, Stockholm, Sweden
Ministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin, Germany
Das WDR-Politmagazin „Monitor“ berichtete gestern, wie Großkonzerne über dubiose Schiedsgerichte der Weltbank politische und rechtliche Entscheidungen von Parlamenten und Regierungen aushebeln: Hauptakteur in Deutschland ist der Stromkonzern Vattenfall. Als schwedischer Konzern nutzt das Unternehmen in Deutschland den internationalen „Investitionsschutz“ und fühlt sich „diskriminiert“. Auf dieser Basis hat Vattenfall bereits vor einigen Jahren die Bundesrepublik Deutschland auf 1,2 Milliarden Euro Schadensersatz vor dem Schiedsgericht in Washington (ICSID) „verklagt“. Der Grund: Die erteilten Umweltauflagen für das im Bau befindliche 1.600 Mega-Watt Kohlekraftwerk in Hamburg Moorburg waren dem Konzern zu hoch. Vattenfall war erfolgreich, die Auflagen wurden zum Schaden von Elbe und Umwelt reduziert.
Aktuell „klagt“ Vattenfall wegen dem Atomausstieg nach Fukushima: 3,7 Mrd. Euro will das wirtschaftlich schwer angeschlagene Unternehmen in Washington als Schadensersatz für die stillgelegten AKWs Brunsbüttel und Krümmel gegen die Bundesrepublik Deutschland durchsetzen. Die Vattenfall-Pannen-Reaktoren Brunsbüttel und Krümmel wurden im Sommer 2011 per Atomgesetz mit weiteren sechs AKWs anderer Konzerne endgültig stillgelegt. Dabei waren die beiden Atommeiler bereits seit 2007 nach einer beispiellosen Pannenserie im Sommer 2007 durchgehend bis zu Sommer 2011 abgeschaltet. (siehe weiterführende Links dazu unten auf dieser Seite!)
In dem Beitrag wird Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory (CEO) zitiert. Sie hat einen Artikel über „Konzerne versus Staaten“ geschrieben, der hier zu finden ist (PDF).
Auf der CEO-Homepage finden sich weitere Materialien zu dem Thema:
„Einen Überblick zum Thema gibt ein Artikel in der April-Ausgabe der Blätter für deutsche und internationale Politik, den wir hier zugänglich machen. Ein kurzer Text zu den Machenschaften der Kanzleien ist kürzlich im EU Infobrief der Arbeiterkammer Österreich erschienen.“ Und: „Wenn Sie mehr über das Verfahren des Energiekonzerns Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg wissen wollen, empfehlen wir Ihnen diese Studie der Berliner Organisation PowerShift.“ Weitere Hinweise in englischer Sprache unter dem angegebenen Link bei CEO.
Weitere Artikel zum Investitionsschutz und dem „Schiedsgericht“ auf dieser Seite: