Atomausstieg: Bundesverfassungsgericht entscheidet später

Vattenfall_AKW_Kruemmel_09-2012-14
Bundesverfassungsgericht entscheidet später über Atomausstieg und die Klagen der Atomkonzerne. Vattenfall verlangt Schadensersatz auch vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington. Foto: AKW Krümmel

Das Bundesverfassungsgericht wird die Klagen der Stromkonzerne gegen die Abschaltung der Atommeiler nach der Katastrophe von Fukushima nicht mehr in diesem Jahr, sondern erst im kommenden Frühjahr 2016 mündlich verhandeln. Die Atomkonzerne E.on, RWE und Vattenfall halten die Atomgesetz-Änderung vom Sommer 2011 für verfassungswidrig, da ihre Grundrechte betroffen wären: Für die Abschaltung hätten sie entschädigt werden müssen. Sollte das Bundesverfassungsgericht sich der Auffassung der Unternehmen anschließen, könnten diese mit Zivilrechtsklagen Schadensersatz verlangen. Bis zu 22 Mrd. Euro werden genannt (Handelsblatt).

Im Sommer 2011 nach der Fukushima-Katastrophe wurde nach der kurz zuvor durchgesetzten und höchst umstrittenen Laufzeitverlängerung der schrittweise Atomausstieg beschlossen. Acht Atommeiler wurden sofort abgeschaltet. Weitere neun wurden mit einem festen Abschalttermin versehen. Das ist im Atomgesetz in §7 geregelt. Inzwischen ist auch das AKW Grafenrheinfeld endgültig vom Netz gegangen.

Dort ist in (1a) festgelegt: „Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erlischt, wenn die in Anlage 3 Spalte 2 (siehe hier fast am Ende des Textes) für die Anlage aufgeführte Elektrizitätsmenge oder die sich auf Grund von Übertragungen nach Absatz 1b ergebende Elektrizitätsmenge erzeugt ist, jedoch spätestens

1. mit Ablauf des 6. August 2011 für die Kernkraftwerke Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1 und Krümmel,
2. mit Ablauf des 31. Dezember 2015 für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld,
3. mit Ablauf des 31. Dezember 2017 für das Kernkraftwerk Gundremmingen B,
4.mit Ablauf des 31. Dezember 2019 für das Kernkraftwerk Philippsburg 2,
5. mit Ablauf des 31. Dezember 2021 für die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf,
6. mit Ablauf des 31. Dezember 2022 für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2.“

Über die Reststrommengen informierte zuletzt das Bundesamt für Strahlenschutz mit der „Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 1 c Atomgesetz (AtG) – Jahresmeldung 2014“ (PDF). Dabei handelt es sich um die vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2014 erzeugte, übertragene und verbleibende Elektrizitätsmenge im Rahmen der „Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 1 c Atomgesetz (AtG)“.

Im März 2015 berichtete die SüdWestPresse zum Verfahrensstand: „Die Energieversorger haben in Karlsruhe sieben Verfassungsbeschwerden eingelegt. Drei Verfahren behandelt das Verfassungsgericht nun vorrangig: die Klagen der RWE Power AG, der Eon Kernkraft GmbH sowie ein Verfahren zum AKW Krümmel. Zu den dortigen Klägern gehört auch die Vattenfall Europe Nuclear Power GmbH. Die erste spannende Frage des Prozesses wird sein, ob Vattenfall sich auf Grundrechte berufen kann, denn das Unternehmen gehört dem schwedischen Staat, ist also kein wirklich privater Akteur.

Auf welche Grundrechte berufen sich die Konzerne? Sie behaupten, sie seien ohne Entschädigung enteignet worden. Das wäre verfassungswidrig. Aber war es wirklich eine Enteignung? Der Staat hat den Unternehmen die Meiler nicht weggenommen, nur die Reststrommengen reduziert. Karlsruhe muss entscheiden, ob man zugesagte Strommengen enteignen kann.“

Eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung betrifft das Moratorium nach Fukushima, bei dem die AKWs vorübergehend abgeschaltet wurden, bis im Juli das Atomgesetz entsprechend neu gefasst wurde. RWE hat dazu eine erste Instanz vor Gericht gewonnen, weil das Land Hessen demnach Verfahrensfehler begangen hat. Mit diesen Vorgängen beschäftigt sich auch der Landtag in Hessen mit einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Am kommenden Freitag wird dazu die Bundeskanzlerin Merkel befragt. In Sachen AKW Biblis mit seinen beiden Blöcken geht es um die Frage: „Trägt Hessen oder der Bund die Verantwortung für die fehlerhafte Abschaltung des AKW Biblis? RWE verlangt 235 Millionen Euro Schadenersatz.“ (SZ)

Lieber TTIP verhindern: Vattenfall gegen Bundesbürger und die EU

Gute Gründe, am Samstag gegen TTIP und CO in Berlin zu demonstrieren: 4,7 Mrd. Euro will der Atomkonzern Vattenfall mit seiner Schadensersatzklage vor dem Internationalen Schiedsgericht im Rahmen der Energie-Charta von den bundesdeutschen SteuerzahlerInnen eintreiben. Inzwischen hat sich die EU-Kommission eingemischt. Das bestätigt die Bundesregierung jetzt auf eine entsprechende Anfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Die Kommission vertritt demnach die Auffassung, dass die Vattenfall-Klage in Washington wegen der nach der Fukushima-Katastrophe stillgelegten Atommeiler in Brunsbüttel und Krümmel nach europäischen Recht nicht zulässig sei und ist nun als „amicus curiae“ am laufenden Schiedsgerichtsverfahren beteiligt. Dennoch will sie im Rahmen von CETA und TTIP eben solche Klagen künftig zulassen.

Hubertus Zdebel: „Das Vattenfall-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Energie-Charta ist eine deutliche Warnung, dass TTIP und CETA verhindert werden müssen. Wir brauchen kein Europa und keine Weltordnung der Konzerne – wir brauchen einen fairen Welthandel für die Menschen, für soziale Gerechtigkeit und den Schutz der Umwelt und des Klimas.“

Die EU hat sich jetzt in das Vattenfall-Schiedsgerichts-Verfahren eingemischt, weil nach ihrer Auffassung Artikel 3 des „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ es Unternehmen aus EU-Staaten nicht erlaube, Klagen vor dem ICSID in Washington zu führen. Der Artikel 3 verlangt, dass Angelegenheiten zum Binnenmarkt und den erforderlichen Wettbewerbsregeln innerhalb der EU zu regeln sind.

Zum Stand des laufenden Schiedsgerichtsverfahren teilt die Bundesregierung mit, dass sie auf der Basis des Energiecharta-Vertrags derzeit ihre Gegenerwiderung (Rejoinder) verfasst. Dabei handelt es sich um den zweiten und voraussichtlich letzten Schriftsatz der Bundesregierung in der schriftlichen Phase des laufenden Schiedsgerichtsverfahrens.

Die Bundesregierung teilt außerdem auf Nachfrage mit, dass sie mit der schwedischen Regierung, dem Alleineigentümer von Vattenfall, Gespräche über die Klage geführt habe: „Am 15. Mai 2012 und am 30. April 2015 fanden zwischen der Bundesregierung und der schwedischen Regierung Gespräche zu dem o. g. Thema statt. Die Haltung der schwedischen Regierung, dass es sich bei der Klage um eine Angelegenheit Vattenfalls handele und das deutsche Unternehmen E.ON von schwedischer Seite im Hinblick auf die Stilllegung des Kernkraftwerks Barsebäck Zahlungen erhalten habe, ergibt sich auch aus einer Stellungnahme des schwedischen Wirtschaftsministers, die laut Presseberichten im schwedischen Reichstag am 13. November 2014 abgegeben wurde. Diese Argumentation findet sich auch in einer am 9. Dezember 2014 veröffentlichten Pressemitteilung Vattenfalls zum ICSID-Schiedsverfahren wieder. Die Bundesregierung hat die von der schwedischen Linkspartei im Herbst 2014 geäußerte Kritik an der Klage Vattenfalls vor dem ICSID-Schiedsgericht zur Kenntnis genommen.“

Siehe dazu auch: Schwedische Regierung steht hinter Vattenfall-Klage – Linke genervt

 

Vattenfall: 4,7 Mrd Euro Schadensersatzklage in Washington – EU-Kommission mischt sich ein

„Vattenfall führt schon jetzt vor, was TTIP für die deutschen Steuerzahler an Risiken mit sich bringt“, sagt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linken-Bundestagsfraktion. „Die EU täte jetzt gut daran, Vattenfall Grenzen aufzuzeigen, damit der schwedische Staatskonzern die Klage in Washington endlich beendet.“ So ist es in einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung über Vattenfall und die Schadensersatzklage vor dem internationalen Invenstitions-Schiedsgericht in Washington (ICSID) zu lesen. Die EU-Kommission mischt sich jetzt in das Verfahren ein und hält die Forderungen nicht für zulässig, mit denen Vattenfall 4,7 Mrd. Euro von den deutschen SteuerzahlerInnen für die Abschaltung der maroden Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel eintreiben will. Nicht in den USA, sondern in Europa müssten derartige Fragen geklärt werden, so die EU-Kommission.

Die SZ berichtet über die Hintergründe und Motive, die die EU-Kommission dazu gebracht, sich in das laufende Schiedsgerichtsverfahren von Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuschalten.

Bereits vor einigen Tagen hatte der Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE eine Kleine Anfrage zu dieser Einmischung der EU-Kommission erbeten. Als Rechtgrundlage für das agieren der EU ist z.B. der Artikel 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union von Bedeutung.

In der Einleitung zur Anfrage – deren Antworten noch ausstehen – heißt es unter der Überschrift: „Schadensersatzklage von Vattenfall vor dem Internationalen Schiedsgericht – mögliche Unzulässigkeit nach EU-Recht“ weiter:

Der Atomkonzern Vattenfall betreibt nach der atomrechtlichen Verfügung zur endgültigen Stilllegung seiner Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel eine Schadensersatz-Klage vor dem Schiedsgericht in Washington auf Basis der Energie-Charta gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung hat darüber informiert, dass Vattenfall auf diesem Weg eine Summe von rund 4,7 Mrd. Euro als Schadensersatz für die 2011 per Atomgesetz verfügte endgültige Abschaltung dieser Atommeiler einklagen will.

Die Zulässigkeit dieses Vorgehens von Vattenfall steht aber möglicherweise mit rechtlichen Bestimmungen der EU in Konflikt, wie sie im Artikel 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt sind. Auf dieses Problem wurde nach unserer Kenntnis von einem Vattenfall-Vertreter während einer Atomrechtstagung in Luzern am 3. September 2015 im Beisein auch von Vertretern aus Bundesbehörden berichtet. Dort war die Rede davon, dass es mit Bezug auf Artikel 3 Abs. 2 ein „Spannungsfeld“ aufgrund des „Exklusivrechts der EU“ gäbe, nach der es „kein Recht von EU-Staaten“ gäbe, „untereinander aus ECT gegeneinander vorzugehen“. (ECT: Energy Charter Treaty)

Nach langem Zögern hat Vattenfall nun vor wenigen Wochen auch für das letzte der nach Fukushima abgeschalteten AKWs in Krümmel einen Stillle-gungsantrag bei der zuständigen Atomaufsicht eingereicht. Das dies bislang nicht erfolgt war, war damit in Verbindung gebracht worden, dass Vattenfall die grundsätzliche Betriebsbereitschaft des AKW Krümmel erhalten wollte, um so den Druck auf den angestrebten Schadensersatz hoch zu halten.

Rückschlag für Vattenfall: EU hält Schadensersatzklage vor internationalem Schiedsgericht für nicht zulässig

Vattenfall_AKW_Kruemmel_09-2012-14
AKW Krümmel: Schadensersatzklage von Vattenall in Washington mit schwerer Schräglage?

Irgendwie wird Vattenfall vom Pech verfolgt. Mit nicht zu leugnender Schadenfreude lese ich jetzt in der Süddeutschen Zeitung einen Bericht über den neuen Ärger, den Vattenfall mit seiner Schadensersatzklage vor dem Schiedsgericht in Washington bekommt. Vor knapp zwei Wochen hatte ich hier auf umweltFAIRaendern.de darauf aufmerksam gemacht, dass sich die EU-Kommission in das Verfahren eingemischt hat und die Zulässigkeit der Vattenfall-Klage in Washington anzweifelt. Marcus Balser hat jetzt in der SZ dieses Thema aufgegriffen und den derzeitigen Stand und Hintergrund in einem Artikel aufgearbeitet. „Ein Freund, wie ein Feind“ ist der Bericht übertitelt. „Für Vattenfall gilt die Nachricht aus Brüssel als herber Rückschlag“, heißt es in dem Text. Einfach in der SZ weiterlesen.

Vattenfall will in dem Investitionsschutz-Verfahren Schadensersatz in Höhe von 4,7 Mrd. Euro von der Bundesrepublik Deutschland für die Abschaltung der Schrott-Reaktoren Krümmel und Brunsbüttel bekommen. Im Rahmen von TTIP, dem Handelsabkommen zwischen USA und der EU, sind unter anderem angestrebte Investionsschutz-Regelungen für die Konzerne heftig umstritten.

Vattenfall: Schadensersatzklage beim internationalen Schiedsgericht vor dem Aus? EU mischt sich ein

Vattenfall_AKW_Kruemmel_09-2012-14
AKW Krümmel: Muss Vattenfall die Schadensersatzklage vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington zurück ziehen?

Vattenfall droht bei seiner Schadensersatzklage für die endgültige Stilllegung seiner Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel vor dem Internationalen Schiedsgericht in Washington das Aus. Die EU hat sich in das Verfahren eingemischt und reklamiert, dass Artikel 3 des „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ es Unternehmen aus EU-Staaten nicht erlaube, Klagen vor dem ICSID in Washington zu führen. Der Artikel 3 dieses Vertrages kommt dem ohnehin wirtschaftlich schwer angeschlagenen schwedischen Staatskonzern nun möglicherweise in die Quere. Der verlangt, dass Angelegenheiten zum Binnenmarkt und den erforderlichen Wettbewerbsregeln innerhalb der EU zu regeln sind. Immerhin einen Betrag von rund 4,7 Mrd. Euro hat Vattenfall als Schadensersatz von der Bundesrepublik in dem Verfahren vor dem internationalen Schiedsgericht als Verlust aufgerufen.

Diese Hinweise waren auf einer Atomrechtstagung in Luzern (PDF) letzten Donnerstag (3.9.2015) bekannt geworden. An der Tagung hatten unter anderem auch Vertreter aus dem Bundesumweltministerium und bundesdeutschen Verbänden teilgenommen. In einem Vortrag hatte ein Vattenfall-Mitarbeiter auf diesen Vorgang hingewiesen.

×