TTIP lässt grüßen – Investitionsschutzklage von Vattenfall kommt uns teuer zu stehen

Vattenfall hat als schwedisches Staatsunternehmen die Bundesrepublik nach der Katastrophe von Fukushima und der damit verbundenen endgültigen Stilllegung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel auf Schadensersatz vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington verklagt. Grundlage dafür ist das Investitionsschutzabkommen im Artikel 26 des Energiecharta-Vertrags (PDF). Das Verfahren findet unter strikter Geheimhaltung statt – TTIP lässt grüßen. Durch Anfragen der Linken ist inzwischen bekannt geworden, dass Vattenfall 4,675 Mrd. Euro für die Abschaltung der maroden Atommeiler verlangt.

Auch der Atomkonzern E.on könnte von dieser Klage profitieren. E.on ist am AKW Brunsbüttel zu einem Drittel und am AKW Krümmel zur Hälfte beteiligt und die Betriebsgesellschaften sind der Vattenfall-Klage beigetreten. Die Bundesregierung hat auf Anfrage erklärt, dass sie mit einer mündlichen Verhandlung im Sommer 2016 rechnet. Schon jetzt kommt die Klage den SteuerzahlerInnen teuer: Anwalts- und Prozeßkosten sowie Gutachterkosten fallen bereits jetzt in Millionenhöhe an.

In der Antwort auf eine gemeinsame Anfrage mit dem linken Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst (hier als PDF nachzulesen) teilt die Bundesregierung im Dezember 2014 außerdem mit: “Seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2012 wurden aus dem Bundeshaushalt Ausgaben (ohne Personalkosten) in Höhe von insgesamt 3.659.357,90 Euro (Stand 11. Dezember 2014) getätigt. Sie entfallen auf Kosten für Rechtsanwälte, Gutachter sowie notwendige Hilfsdienstleistungen wie Übersetzungen und Dokumentenmanagement Der Gegenwert von 200.000 USO entfällt auf Gerichtskosten.”

 

Hinweis:

Siehe auch Drucksache 18/3012, Frage 4 (PDF): Abgeordneter Klaus Ernst (DIE LINKE.): Wie schlüsselt sich die in der Antwort auf die Nachfrage zu meiner Schriftlichen Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/2671 mitgeteilte Klagesumme im Schiedsverfahren Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland von 4 675 903 975,32 Euro (zuzüglich Zinsen) genau auf (z. B. getätigte Investitionen, erwartete Gewinne, frühere Kosten für Atomkraftwerk-Stilllegung), und aus welchen Gründen hat sich die Klagehöhe von ursprünglich rund 3,7 Mrd. Euro (vgl. u. a. Berliner Zeitung vom 23. März 2013) erhöht?
Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig vom 28. Oktober 2014:
Die Bundesregierung kann keine Auskunft aus dem laufenden Schiedsgerichtsverfahren über die Zusammensetzung der Klagesumme im Einzelnen erteilen. Es handelt sich hierbei um konkrete Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aus Verfahrensunterlagen, die Vattenfall beim Schiedsgericht eingereicht hat und die nicht der Dispositionsbefugnis der Bundesregierung unterliegen.

Dse4Zdebel

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