Vattenfall: Schadensersatzklage beim internationalen Schiedsgericht vor dem Aus? EU mischt sich ein

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AKW Krümmel: Muss Vattenfall die Schadensersatzklage vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington zurück ziehen?

Vattenfall droht bei seiner Schadensersatzklage für die endgültige Stilllegung seiner Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel vor dem Internationalen Schiedsgericht in Washington das Aus. Die EU hat sich in das Verfahren eingemischt und reklamiert, dass Artikel 3 des „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ es Unternehmen aus EU-Staaten nicht erlaube, Klagen vor dem ICSID in Washington zu führen. Der Artikel 3 dieses Vertrages kommt dem ohnehin wirtschaftlich schwer angeschlagenen schwedischen Staatskonzern nun möglicherweise in die Quere. Der verlangt, dass Angelegenheiten zum Binnenmarkt und den erforderlichen Wettbewerbsregeln innerhalb der EU zu regeln sind. Immerhin einen Betrag von rund 4,7 Mrd. Euro hat Vattenfall als Schadensersatz von der Bundesrepublik in dem Verfahren vor dem internationalen Schiedsgericht als Verlust aufgerufen.

Diese Hinweise waren auf einer Atomrechtstagung in Luzern (PDF) letzten Donnerstag (3.9.2015) bekannt geworden. An der Tagung hatten unter anderem auch Vertreter aus dem Bundesumweltministerium und bundesdeutschen Verbänden teilgenommen. In einem Vortrag hatte ein Vattenfall-Mitarbeiter auf diesen Vorgang hingewiesen.

Doch kein Atomfilz? Röttgen und Hennnenhöfer nicht in gemeinsamer Kanzlei

Filz-300x253Möglicherweise eine Reaktion auf die Monitor-Berichte zur „staatlichen Beihilfe“ für die Schadensersatzklagen von RWE gegen das Land Hessen? Das lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen. Aber: Die geplante gemeinsame Kanzlei des ehemaligen obersten Atomaufsehers Gerald Hennenhöfer und des ehemaligen Umweltministers Norbert Röttgen wird es nun doch nicht geben. JUVE berichtet (30. Januar): „“Herr Hennenhöfer und die Partnerschaftsgesellschaft Röttgen & Kluge mbB haben intensiv über eine Zusammenarbeit gesprochen, sind aber nicht zu einer Einigung gelangt”, erklärten Röttgen und Kluge in einer gemeinsamen Stellungnahme.“

Noch Anfang Dezember 2014 hatte JUVE vermeldet, dass die beiden, die heute im Zusammenhang mit den RWE-Schadensersatzansprüchen für das Atommoratorium nach Fukushima im Verdacht stehen, durch absichtliche Unterlassungen dem Konzern geholfen zu haben, eine gemeinsame Anwaltskanzlei betreiben wollen.

Bei Juve heißt es weiter: “Als kurz vor Weihnachten bekannt wurde, dass die Kanzlei bald starten wird, hieß es noch, dass Hennenhöfer dabei sei. Nun wird Hennenhöfer in Berlin als Einzelanwalt im Umweltrecht beraten.

Röttgen hatte Hennenhöfer 2009 zum Leiter der Abteilung für Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium berufen. Dass sie eine gemeinsame Kanzlei gründen, brachte ihnen teilweise Kritik ein. Schließlich haben sie viel Wissen aus der Zeit des Atommoratoriums, weswegen Energieunternehmen den deutschen Staat heute mit Klagen überziehen. Der Schwerpunkt von Röttgen & Kluge soll allerdings in der Beratung zu Berichtspflichten von Unternehmen bei Nachhaltigkeitsfragen liegen.“

Über den als Atomlobbyisten bezeichneten Hennenhöfer, der zunächst für Atomunternehmen und dann als Atomaufseher gearbeitet hat, schreibt JUVE außerdem: „Bis zu seinem Job im Umweltministerium war Hennenhöfer Counsel bei Redeker Sellner Dahs in Berlin und zuvor bei Viag (heute E.on) sowie in Behörden und Ministerien tätig. Diese Laufbahn endete Anfang 2014, als Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) ihn vom Posten des Chef-Atomaufsehers abberief.“

Und: „Röttgen und Kluge starten zwar ohne Hennenhöfer, aber dafür mit mehreren anderen Persönlichkeiten. So kommt Michael Hund dazu, der bis 2011 Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts war. Weitere Anwälte sind Jürgen Becker, einst persönlicher Referent des früheren Bundesarbeitsministers Dr. Norbert Blüm, und der 67-jährige Klaus Vorndamme, bis 2012 Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Herford. Röttgen war seit 1993 als Anwalt in der Kölner Kanzlei Leinen & Derichs gelistet. Dort stieg er nun aus, will allerdings mit seiner alten Kanzlei kooperieren. (Parissa Kerkhoff)“

 

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