Mangelnde Umsetzung von EU-Umweltrecht: Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg, die Kommission und die Bundesregierung im Streit

Was ist faul an der Genehmigung für das Vattenfall Kohlekraftwerk in Hamburg Moorburg? Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass bei der Genehmigung für das 1.600 MW Klimamonster europäische Rechts-Vorschriften nicht ausreichend beachtet wurden. Bis Mitte Dezember 2014 war die Bundesregierung aufgefordert, der EU Kommission mitzuteilen, wie sie die aus Sicht der Kommission mangelhafte Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie korrigieren wird. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat aktuell bei der Bundesregierung nachgefragt. Das Ergebnis: Alles prima, sagt die Bundesregierung, gestützt auf eine Stellungnahme der zuständigen Hamburger Umweltbehörde. Demnach stehe die Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg „im Einklang mit den maßgeblichen Vorgaben der Habitatsrichtlinie“.

Zu den Inhalten der Stellungnahme verweigert die Bundesregierung die Aussage. Weil das Verfahren noch läuft, sind die Inhalte „vertraulich zu behandeln.“

  • Das laufende Verfahren bei der EU steht im Zusammenhang mit einer Klage des BUND Hamburg gegen die Genehmigung des Kohlekraftwerks in Moorburg durch die dortige Umweltbehörde. Siehe dazu auch eine Presseerklärung des BUND Hamburg.

Die Kommission muss nun prüfen, ob sie die Bundesregierung verklagt, um die Umsetzung der Richtlinie durchzusetzen. Die Bundesregierung hofft, dass noch eine „einvernehmliche Streitbeilegung“ erreicht werden kann und teilt mit: „In den meisten Fällen gelingt eine außergerichtliche Einigung mit der Kommission.“ Bis dahin muss der Umweltschutz dann noch warten.

Einen Zusammenhang der Genehmigungsmängel mit einem von Vattenfall ehemals geführten Investitionsschutz-Verfahren beim ICSID ist „für die Bundesregierung nicht erkennbar“, heißt es außerdem in der Antwort. Vattenfall hatte seinerzeit aufgrund der scharfen Umweltauflagen der Hamburger Umweltbehörde, mit dem TTIP-ähnlichen Verfahren im Rahmen der Energie-Chara vor dem ICSID in Washington geklagt. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich beendet. Einzelheiten darüber sind – wie bei diesen Verfahren üblich – geheim und für die BürgerInnen und die Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Hier im Wortlaut die Antwort der Bundesregierung (Bundeswirtschaftsministerium) vom 19. Januar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel, Fraktion die Linke:

Schriftliche Fragen an die Bundesregierung im Monat Januar 2015
Frage Nr. 32

Sehr geehrte Herr Abgeordneter,
seitens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:

Frage:
Welche inhaltlichen und rechtlichen Aussagen hat die Bundesregierung der EU-Kommission zu der in dem Ersuchen der EU-Kommission genannten mangelhaften Anwendung und Umsetzung von EU-Vorschriften bei der Genehmigung des Steinkohlekraftwerks von Vattenfall in Harnburg-Moorburg mitgeteilt, und welchen Zusammenhang hat die laut EU-Kommission nicht korrekte Anwendung der Habitatrichtlinie mit der inzwischen gütlich eingestellten Klage von Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID?

Antwort:
„Es trifft zu, dass die EU-Kommission in dieser Sache ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Darin bemängelt sie, dass im Zusammenhang mit der Genehmigung des Kohlekraftwerkes Harnburg-Moorburg die Vorschriften der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG nicht korrekt angewendet würden. Zuletzt hatte die Kommission der Bundesregierung dazu am 17. Oktober 2014 eine sog. „mit Gründen versehene Stellungnahme“ übermittelt. ln Vertragsverletzungsverfahren wendet sich die Kommission an die Bundesregierung, auch wenn es sich um Handlungen oder Unterlassungen der Bundesländer handelt (hier der Freien und Hansestadt Hamburg). Auf der Grundlage einer Stellungnahme Hamburgs hat die Bundesregierung im Dezember 2014 auf die „begründete Stellungnahme“ geantwortet und dargelegt, dass die Genehmigung des Kohlekraftwerkes Hamburg-Moorburg im Einklang mit den maßgeblichen Vorgaben der Habitatrichtlinie steht. Einer der Gegenstände des Verfahrens ist die Bewertung der Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Geesthacht als Schadensminderungsmaßnahme.

Ein Zusammenhang der laut EU-Kommission nicht korrekten Anwendung der  Habitatrichtlinie mit dem durch Vergleich beendeten Schiedsverfahren von Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID ist für die Bundesregierung nicht erkennbar. Die Prüfung der Habitatrichtlinie erfolgte im Rahmen der Genehmigungserteilung durch die
Freie und Hansestadt Hamburg.

Das vorliegende Vertragsverletzungsverfahren ist noch anhängig und damit bis zu
seinem Abschluss vertraulich zu behandeln. Dadurch soll der ordnungsgemäße Ablauf
des Verfahrens sichergestellt und gewährleistet werden, dass Möglichkeiten zur
einvernehmlichen Streitbeilegung nicht vorzeitig vereitelt werden. ln den meisten Fällen
gelingt eine außergerichtliche Einigung mit der Kommission.“

TTIP lässt grüßen – Investitionsschutzklage von Vattenfall kommt uns teuer zu stehen

Vattenfall hat als schwedisches Staatsunternehmen die Bundesrepublik nach der Katastrophe von Fukushima und der damit verbundenen endgültigen Stilllegung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel auf Schadensersatz vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington verklagt. Grundlage dafür ist das Investitionsschutzabkommen im Artikel 26 des Energiecharta-Vertrags (PDF). Das Verfahren findet unter strikter Geheimhaltung statt – TTIP lässt grüßen. Durch Anfragen der Linken ist inzwischen bekannt geworden, dass Vattenfall 4,675 Mrd. Euro für die Abschaltung der maroden Atommeiler verlangt.

Auch der Atomkonzern E.on könnte von dieser Klage profitieren. E.on ist am AKW Brunsbüttel zu einem Drittel und am AKW Krümmel zur Hälfte beteiligt und die Betriebsgesellschaften sind der Vattenfall-Klage beigetreten. Die Bundesregierung hat auf Anfrage erklärt, dass sie mit einer mündlichen Verhandlung im Sommer 2016 rechnet. Schon jetzt kommt die Klage den SteuerzahlerInnen teuer: Anwalts- und Prozeßkosten sowie Gutachterkosten fallen bereits jetzt in Millionenhöhe an.

In der Antwort auf eine gemeinsame Anfrage mit dem linken Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst (hier als PDF nachzulesen) teilt die Bundesregierung im Dezember 2014 außerdem mit: „Seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2012 wurden aus dem Bundeshaushalt Ausgaben (ohne Personalkosten) in Höhe von insgesamt 3.659.357,90 Euro (Stand 11. Dezember 2014) getätigt. Sie entfallen auf Kosten für Rechtsanwälte, Gutachter sowie notwendige Hilfsdienstleistungen wie Übersetzungen und Dokumentenmanagement Der Gegenwert von 200.000 USO entfällt auf Gerichtskosten.“

 

Hinweis:

Siehe auch Drucksache 18/3012, Frage 4 (PDF): Abgeordneter Klaus Ernst (DIE LINKE.): Wie schlüsselt sich die in der Antwort auf die Nachfrage zu meiner Schriftlichen Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/2671 mitgeteilte Klagesumme im Schiedsverfahren Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland von 4 675 903 975,32 Euro (zuzüglich Zinsen) genau auf (z. B. getätigte Investitionen, erwartete Gewinne, frühere Kosten für Atomkraftwerk-Stilllegung), und aus welchen Gründen hat sich die Klagehöhe von ursprünglich rund 3,7 Mrd. Euro (vgl. u. a. Berliner Zeitung vom 23. März 2013) erhöht?
Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig vom 28. Oktober 2014:
Die Bundesregierung kann keine Auskunft aus dem laufenden Schiedsgerichtsverfahren über die Zusammensetzung der Klagesumme im Einzelnen erteilen. Es handelt sich hierbei um konkrete Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aus Verfahrensunterlagen, die Vattenfall beim Schiedsgericht eingereicht hat und die nicht der Dispositionsbefugnis der Bundesregierung unterliegen.

Vattenfall-Kohlemonster Moorburg: EU-Rechtsvorschriften nicht angewendet

Vattenfall2014Nächste Woche erwartet die EU-Kommission Post von der Bundesregierung. Es geht um ein Verfahren zum Kohlekraftwerk Moorburg, das Vattenfall am 23. Dezember nun mit vielen Jahren Verspätung ans Netz bringen will und damit die Klimakatastrophe und auch die Elbe weiter anheizen wird. Die EU wirft der Bundesregierung vor, bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks europäische Rechtsvorschriften nicht konsequent angewendet zu haben.

Es geht um die Habitatrichtlinie der EU, die aus Sicht der Kommission bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg nicht konsequent angewendet worden ist. Mitte Oktober hatte die EU-Kommission die Bundesregierung mit einer zwei Monatsfrist aufgefordert, diese „Habitatrichtlinie korrekt anzuwenden. … Bei der Erteilung der Genehmigung haben die deutschen Behörden keine den Anforderungen der Richtlinie entsprechende Bewertung vorgenommen. Sie haben es insbesondere versäumt, alternative, für die Fische unschädliche Kühlmethoden zu prüfen.“

Der Hamburger BUND hatte dieses Verfahren mit einer Klage vor einiger Zeit in Gang gesetzt. In einer Pressemitteilung hatte der BUND im Oktober erklärt: „Nach einem dreijährigen formellen Prüfverfahren war die Kommission in einem ersten Schritt der Beschwerde des BUND Hamburg aus dem Jahr 2010 gefolgt und hatte Anfang 2014 Deutschland und damit Hamburg zu einer offiziellen Stellungnahme aufgefordert. Die Antworten der Stadt in dieser ersten Stufe des Vertragsverletzungsverfahren (Az.: INF 2013/4286) haben die Kommission offenbar nicht überzeugt.“

Und BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch hatte erklärt: „„Wir sehen uns durch diesen Schritt der Europäischen Kommission bestätigt – das ist ein Hoffnungsschimmer für den Schutz der Tideelbe. Vattenfall und die Stadt Hamburg haben versucht, mit einem Verfahrenstrick die problematische Kühlung des Kraftwerkes mit Elbwasser durchzusetzen. Dem wird nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben. Gleichzeitig wäre dies ein wichtiges Signal für weitere Verfahren in ganz Deutschland“.

Vattenfall hatte vor wenigen Tagen angekündigt, das 1.600 MW Kohlekraftwerk in Moorburg mit dem ersten Block am 23. Dezember in Betrieb zu nehmen. Das Kraftwerk hat Vattenfall schon jetzt schweren wirtschaftlichen Schaden zugefügt und kommt mit einigen Jahren Verspätung ans Netz. Mindestens 500 Millionen Euro musste Vattenfall an Verlustabschreibungen in 2013 für diese Fehlinvestition vornehmen.

Die Welt berichtete in einem Artikel vor wenigen Tagen noch einmal über die komplexe Wirklichkeit: Das Paradox von Moorburg.

Vattenfall hatte die Genehmigung des Kohlekraftwerks wegen zunächst hoher Umweltauflagen vor das geheime Internationale Schiedsgericht ICSID gezerrt. Heute kennt man diese Investitionsschutz-Regelegungen unter dem Namen TTIP oder CETA besser. Das Verfahren endete laut Spiegel mit einem Vergleich: „Einigung in der Auseinandersetzung um das Kraftwerk Moorburg: Die Bundesregierung und der Energiekonzern Vattenfall legen ihren Streit vor einem internationalen Schiedsgericht bei. Das Unternehmen hofft jetzt, das Kraftwerk wirtschaftlich betreiben zu können.“

Bei Friends of the Earth heißt es in einem Bericht (PDF) dazu im Oktober 2013: „Vattenfall vs Germany: In 2009, Swedish energy company Vattenfall started an ISDS procedure against Germany, based on the Energy Charter Treaty, an international agreement protecting investments in the energy sector. Vattenfall had engaged in the construction of a coal fired power plant in Hamburg-Moorburg, located on the Elbe river. When Hamburg‘s Environmental Authority issued a licence imposing quality standards for the waste waters released by the power plant, Vattenfall claimed that those standards made the investment project unviable. Using ISDS provisions, the company asked Germany for compensation totaling €1.4 billion. Vattenfall and the city of Hamburg eventually settled the case with an agreement that foresaw the issuing of a ―modified water use permit‖, which lowered the environmental requirements previously set by the Hamburg Environmental Authority“.

 

Schwedische Regierung steht hinter Vattenfall-Klage – Linke genervt

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Vattenfalls Schadensersatzklage für die AKW Krümmel (Foto) und Brunsbüttel sorgt auch in Schweden für Streit.

Die schwedische Linkspartei ist stocksauer auf Vattenfall und die neue Regierung in Stockholm. Bevor es TTIP überhaupt gibt, klagt Vattenfall schon im Rahmen der Energie-Charta in Sachen Investitionsschutz gegen Deutschland. 4,7 Mrd. Euro will der schwedische Konzern für den Atomausstieg und die Schrott-AKWs in Brunsbüttel und Krümmel bekommen. Jonas Sjöstedt, Vorsitzender der Linkspartei, sagte gestern laut Radio Schweden, dass Vattenfalls Klagen gegen Deutschland Schweden blamieren würde. Zuvor hatte die neue Regierung sich hinter die Vattenfall-Klage gestellt.

Der neue Wirtschaftsminister in Schweden hatte laut Radio Schweden mitgeteilt: „„Der deutsche Atomausstieg bedeutet eine umfassende Veränderung für die Unternehmenstätigkeit von Vattenfall in Deutschland. Die Konzernleitung muss die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens wahren und handelt im Sinne der Eigentümer-Richtlinien“, sagte Wirtschaftsminister Damberg während einer Anhörung im Parlament am Donnerstag. Die Eigentümer-Richtlinien und auch Fragen zu Schadenersatz würden auch durch einen Beschluss des Parlaments aus dem Jahr 1996 abgesichert sein, so der Wirtschaftsminister. Damberg zog einen Vergleich mit der Stilllegung des schwedischen Atomkraftwerks Barsebäck. Auch damals seien Investoren für die Verluste kompensiert worden, darunter auch deutsche Teilhaber, so Damberg.“

Auch bei der Vattenfall-Klage wird E.on profitieren. Der deutsche Konzern ist jeweils an den AKWs Brunsbüttel und Krümmel beteiligt und würde bei einem Erfolg der Klage ebenfalls verdienen.

Für die Linken in Schweden ist das nicht akzeptabel, berichtet der Sender weiter und zitiert Sjöstedt: „“Die neue rot-grüne Regierung würde, eben wie die bürgerliche Vorgängerregierung, die Verantwortung auf den Konzern abwälzen. „Das Vorgehen Vattenfalls stellt Schweden in ein schlechtes Licht in Deutschland, einem unserer wichtigsten Nachbarländer. Für die schwedisch-deutschen Beziehungen ist dies problematisch“, so Sjöstedt.“

Der Blog „Nachrichten aus Schweden“ erwartet von der neuen Regierung offenbar auch keine Wunderdinge. Kritisch beurteilte der Blog bereits im Oktober die Regierungsbildung und kommentierte: „Der erste Schritt, den die Grünen (Miljöpartiet) nach Regierungsübernahme mit den Sozialdemokraten ursprünglich unternehmen wollten, war die geplanten Kohlegruppen des Staatsunternehmens Vattenfall in Deutschland zu stoppen. Wie bereits bei allen anderen Punkten, so ist nun auch davon nicht mehr die Rede, ein deutliches Zeichen, dass die Partei nur an der Macht interessiert ist, nicht jedoch daran am konkreten Umweltschutz zu arbeiten. Natürlich will man die Expansionen Vattenfalls in Zukunft besser „überwachen“, aber von einem Stopp kann nicht mehr die Rede sein. Nach den Grünen wäre ein Stopp gleichzusetzen mit dem Verbrennen von Milliarden an Kronen.“

Vattenfall TTIP Terror total: 4.675.903.975,32 Euro für Atommüll

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Vattenfall will 4,7 Mrd. Euro Schadensersatz für die Schrott-Meiler Brunsbüttel und Krümmel. Foto: Dirk Seifert

Alles TTIP oder was? Beim Geld hört der Spaß auf. Das gilt auch für die neue rot-grüne Regierung in Schweden. Die hat sich nun laut taz hinter die Forderung von Vattenfall gestellt, mit der der Konzern sich zu Lasten der bundesdeutschen SteuerzahlerInnen die Stilllegung der Schrottreaktoren Krümmel und Brunsbüttel vergolden lassen will. Insgesamt 4,7 Mrd. Euro verlangt der vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington (ICSID) dafür, dass die Bundesregierung nach der Katastrophe von Fukushima von Laufzeitverlängerung auf Ausstieg umschaltete.

Klaus Ernst von der Linksfraktion hatte die tatsächlich von Vattenfall geforderte Schadensersatzsumme mit einer Nachfrage zu der Schriftlichen Frage Nr. 9/119 in der letzten Woche ans Tageslicht gebracht:

„Frage Abgeordneter Klaus Ernst, Fraktion die Linke: Wie viel beträgt nach aktuellem Stand die Entschädigungszahlung, die der schwedi-sche Stromkonzern Vattenfall im ICSID-Schiedsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund des deutschen Atomausstiegs geltend machen will, und in welcher Höhe kämen ggf. Zinszahlungen hinzu?

Antwort der Bundesregierung: Vattenfall beziffert seine Klageforderung vor Steuern mit 4.675.903.975,32 Euro zuzüglich Zinsen (Libor zuzüglich 4 Prozentpunkte).

Die taz informiert: „Der schwedische Staatskonzern beruft sich dabei auf die Investorenschutzklausel in der 1998 in Kraft getretenen internationalen „Energie-Charta“. Geklagt hat Vattenfall vor zwei Jahren vor dem zuständigen International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID), einem zur Weltbank gehörendem Schiedsgericht in New York.“

Vattenfall hat Erfahrung mit derartigen Klagen: „Schon die erste solche Klage gegen Deutschland ging von Vattenfall aus: 2009 hatte das Unternehmen wegen des Hamburger Kohlekraftwerks Moorburg ein Verfahren vorm ICSID begonnen; dieses endete 2011 mit einem Vergleich vorwiegend im Sinne Vattenfalls.“

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