Vattenfall-Kohlemonster Moorburg: EU-Rechtsvorschriften nicht angewendet
Nächste Woche erwartet die EU-Kommission Post von der Bundesregierung. Es geht um ein Verfahren zum Kohlekraftwerk Moorburg, das Vattenfall am 23. Dezember nun mit vielen Jahren Verspätung ans Netz bringen will und damit die Klimakatastrophe und auch die Elbe weiter anheizen wird. Die EU wirft der Bundesregierung vor, bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks europäische Rechtsvorschriften nicht konsequent angewendet zu haben.
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Es geht um die Habitatrichtlinie der EU, die aus Sicht der Kommission bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg nicht konsequent angewendet worden ist. Mitte Oktober hatte die EU-Kommission die Bundesregierung mit einer zwei Monatsfrist aufgefordert, diese “Habitatrichtlinie korrekt anzuwenden. … Bei der Erteilung der Genehmigung haben die deutschen Behörden keine den Anforderungen der Richtlinie entsprechende Bewertung vorgenommen. Sie haben es insbesondere versäumt, alternative, für die Fische unschädliche Kühlmethoden zu prüfen.”
Der Hamburger BUND hatte dieses Verfahren mit einer Klage vor einiger Zeit in Gang gesetzt. In einer Pressemitteilung hatte der BUND im Oktober erklärt: “Nach einem dreijährigen formellen Prüfverfahren war die Kommission in einem ersten Schritt der Beschwerde des BUND Hamburg aus dem Jahr 2010 gefolgt und hatte Anfang 2014 Deutschland und damit Hamburg zu einer offiziellen Stellungnahme aufgefordert. Die Antworten der Stadt in dieser ersten Stufe des Vertragsverletzungsverfahren (Az.: INF 2013/4286) haben die Kommission offenbar nicht überzeugt.”
Und BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch hatte erklärt: “„Wir sehen uns durch diesen Schritt der Europäischen Kommission bestätigt – das ist ein Hoffnungsschimmer für den Schutz der Tideelbe. Vattenfall und die Stadt Hamburg haben versucht, mit einem Verfahrenstrick die problematische Kühlung des Kraftwerkes mit Elbwasser durchzusetzen. Dem wird nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben. Gleichzeitig wäre dies ein wichtiges Signal für weitere Verfahren in ganz Deutschland“.
Vattenfall hatte vor wenigen Tagen angekündigt, das 1.600 MW Kohlekraftwerk in Moorburg mit dem ersten Block am 23. Dezember in Betrieb zu nehmen. Das Kraftwerk hat Vattenfall schon jetzt schweren wirtschaftlichen Schaden zugefügt und kommt mit einigen Jahren Verspätung ans Netz. Mindestens 500 Millionen Euro musste Vattenfall an Verlustabschreibungen in 2013 für diese Fehlinvestition vornehmen.
Die Welt berichtete in einem Artikel vor wenigen Tagen noch einmal über die komplexe Wirklichkeit: Das Paradox von Moorburg.
Vattenfall hatte die Genehmigung des Kohlekraftwerks wegen zunächst hoher Umweltauflagen vor das geheime Internationale Schiedsgericht ICSID gezerrt. Heute kennt man diese Investitionsschutz-Regelegungen unter dem Namen TTIP oder CETA besser. Das Verfahren endete laut Spiegel mit einem Vergleich: “Einigung in der Auseinandersetzung um das Kraftwerk Moorburg: Die Bundesregierung und der Energiekonzern Vattenfall legen ihren Streit vor einem internationalen Schiedsgericht bei. Das Unternehmen hofft jetzt, das Kraftwerk wirtschaftlich betreiben zu können.”
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Bei Friends of the Earth heißt es in einem Bericht (PDF) dazu im Oktober 2013: “Vattenfall vs Germany: In 2009, Swedish energy company Vattenfall started an ISDS procedure against Germany, based on the Energy Charter Treaty, an international agreement protecting investments in the energy sector. Vattenfall had engaged in the construction of a coal fired power plant in Hamburg-Moorburg, located on the Elbe river. When Hamburg‘s Environmental Authority issued a licence imposing quality standards for the waste waters released by the power plant, Vattenfall claimed that those standards made the investment project unviable. Using ISDS provisions, the company asked Germany for compensation totaling €1.4 billion. Vattenfall and the city of Hamburg eventually settled the case with an agreement that foresaw the issuing of a ―modified water use permit‖, which lowered the environmental requirements previously set by the Hamburg Environmental Authority”.
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