Atommüll muss länger zwischengelagert werden: Zeitplan für Endlagersuche nicht zu halten

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Mitglieder der Endlager-Kommission während der Sitzung im Dezember 2014. Ganz links: Bruno Thomauske. Foto: Dirk Seifert

Schlechte Nachrichten für die grünen Minister Habeck und Untersteller. Vor wenigen Tagen forderten die beiden Mitglieder der Endlager-Kommission noch, mit dem „Lamentieren“ aufzuhören und mal etwas ranzuklotzen bei der Suche für ein dauerhaftes Atommülllager. Nun haut ihnen das Kommissions-Mitglied und der ehemalige Vattenfall-Atommanager Bruno Thomauske was um die Ohren: Der jetzt im Standortauswahlgesetz festgelegte Zeitplan sei „nicht haltbar“. „Thomauske schätzte, dass ein Standort nicht vor 2058 gefunden werden könne, mit der Inbetriebnahme sei nicht vor 2083 zu rechnen“, heißt es auf der Seite der Kommission. Im StandAG ist festgelegt, dass der Standort bis 2031 gefunden sein soll.

Update: taz: Grüne streiten – Je schneller desto gorlebener

Schon auf der vorhergehenden Sitzung hatte z.B. Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz, den Zeitplan im Gesetz als nicht realistisch bezeichnet. Wiederholt waren vor diesem Hintergrund „Beschleunigungsmaßnahmen“ Thema, die erstens nicht gegen die Sicherheit ausgespielt werden dürften, die aber zweitens auch nicht Gorleben zum Ergebnis haben dürften.

Die Ausführungen von Thomauske sind unter den Drucksachen der Kommission hier als PDF zu finden (unter 3. Standortsuche und Zeitbedarf). Die Kommission befasste sich auf der Doppelsitzung letzten Freitag und Samstag vor allem mit den Erfahrungen des sogenannten „AkEnd“, „der sich als unabhängiger „Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte“ von 1999 bis 2002 im Auftrag des Bundesumweltministeriums mit der Endlagersuche beschäftigte. Dazu berichteten vier Kommissionsmitglieder über verschiedene Aspekte des Arbeitskreises.“

Egal ob man eher zu der Einschätzung von Wolfram König (Endlager um ca. 2050 verfügbar) oder von Thomauske (2083) kommt: In jedem Fall wird man die derzeitigen Atommüll-Gemeinden schonend darauf vorbereiten müssen, dass mindestens der hochradioaktive Atommüll länger als bislang gesetzlich versprochen, vor Ort bleiben wird.

Um das Jahr 2005 sind an fast allen AKWs neue Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll entstanden. Dort werden die bestrahlten Brennelemente aus dem Reaktorbetrieb in Castorbehältern verpackt für 40 Jahre eingelagert. So ist es im Gesetz festgeschrieben und das sollte die Gemeinden und AnwohnerInnen beruhigen, dass die Zwischenlager unter keinen Umständen zu Endlagern würden.

Nun wird die Politik den Gemeinden und AnwohnerInnen also erklären müssen, dass die ganze Geschichte ein klein wenig länger dauern könnte. Der Bundestag wird sich irgendwann in den frühen 2040er Jahren mit der Verlängerung der Zwischenlagerung befassen müssen, bevor irgendeine zuständige Behörde dann neue Genehmigungen erteilen wird.

Michael Sailer, Chef der Entsorgungskommission der Bundesregierung und des Öko-Instituts, verwies in dem Zusammenhang darauf, dass eine Verlängerung der Zwischenlagerzeiten nicht ohne Weiteres möglich ist. Niemand wisse, wie sich die Brennelemente über einen so langen Zeitraum in den Castorbehältern verhalten, in welchem Zustand sie sein werden. Auch für die in Gorleben lagernden hochradioaktiven Glaskokillen wisse man das nicht. Ebenso unklar ist, wie es sich mit den Dichtungen der Castor-Behälter verhält, wenn diese länger als 40 Jahre gelagert werden müssen. Alle Berechnungen im Rahmen der bisherigen Genehmigungen seien auf diesen Zeitraum bezogen.

Atommüll-Rückstellungen: Prüfungen genügen nicht mehr – jetzt muss endlich gehandelt werden.

Atommüll-Rückstellungen: Prüfungen genügen nicht – jetzt muss endlich gehandelt werden

„Es ist mehr als überfällig, dass die Bundesregierung für Klarheit sorgen will, wie es tatsächlich um die Atom-Rückstellungen und die Zahlungsfähigkeit der Stromkonzerne bestellt ist. Auch der Bundesrechnungshof hat das ja bereits gefordert.“ Mit diesen Worten kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE den von der Bundesregierung angekündigten Bericht der Wirtschaftsprüfer über die Insolvenzsicherheit der sogenannten Entsorgungs-Rückstellungen, die die Atomkonzerne E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW für die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Kosten der Atommülllagerung gebildet haben. Zdebel weiter:

„Aber Prüfungen allein genügen nicht mehr. Es ist höchste Zeit für konkrete Maßnahmen, wenn am Ende nicht die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Zeche zahlen sollen. Jetzt muss endlich ein öffentlich-rechtlicher Fonds geschaffen werden, an den die Konzerne die Rückstellungen zur Sicherung dieser Mittel übertragen müssen. Nur so lassen sich die Rückstellungen insolvenzsicher machen. Unter keinen Umständen darf es dazu kommen, dass die Stromkonzerne aus ihrer Verantwortung als Verursacher des Atommülls entlassen werden.“

Zdebel verweist darauf, dass die Stromkonzerne jahrzehntelang mit den Entsorgungs-Rückstellungen enorme wirtschaftliche Vorteile hatten: „Die steuerfreien Entsorgungs-Rückstellungen waren für die Atomkonzerne jahrzehntelang quasi wie eine Haus-Bank, mit der sie ihre Investitionen in Kraftwerke und Übernahmen billig finanzieren konnten. Jetzt muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Konzerne ihre Fehlspekulationen nicht in eine Bad-Bank auslagern und sich aus der Verantwortung stehlen.“

Zum Thema Bad Bank und Entsorgungs-Rückstellungen hat DIE LINKE den Antrag „Bad Bank-Pläne der Atomkonzerne zurückweisen – Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführen“ eingebracht (Drs.Nr.: 18/1959).” Der Bundesrechnungshof hat bereits in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2011 darauf hingewiesen, dass es Handlungsbedarf gibt: Drucksache 17/5350, ab S. 29), http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/053/1705350.pdf.

Wieso Filz? Ex-Atomminister Röttgen und Ex-Atomchef Hennenhöfer gründen Kanzlei

radioaktiv„Röttgen und Hennenhöfer: Zwei Juristen starten durch“, meldet das Handelsblatt und schreibt: „Der frühere Bundesumweltminister und sein ehemaliger Abteilungsleiter wollen eine Anwaltskanzlei eröffnen – mit einem besonderen Spezialgebiet. Damit könnten sie Bundeskanzlerin Merkel das Fürchten lehren.“ Röttgen war Umwelt- bzw. Atomminister und hatte in seiner Amtszeit Gerald Hennenhöfer zum obersten Atomaufseher gemacht, nachdem dieser u.a. als Manager bei der VIAG (heute E.on) tätig gewesen war.

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Vattenfall-Kohlemonster Moorburg: EU-Rechtsvorschriften nicht angewendet

Vattenfall2014Nächste Woche erwartet die EU-Kommission Post von der Bundesregierung. Es geht um ein Verfahren zum Kohlekraftwerk Moorburg, das Vattenfall am 23. Dezember nun mit vielen Jahren Verspätung ans Netz bringen will und damit die Klimakatastrophe und auch die Elbe weiter anheizen wird. Die EU wirft der Bundesregierung vor, bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks europäische Rechtsvorschriften nicht konsequent angewendet zu haben.

Es geht um die Habitatrichtlinie der EU, die aus Sicht der Kommission bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg nicht konsequent angewendet worden ist. Mitte Oktober hatte die EU-Kommission die Bundesregierung mit einer zwei Monatsfrist aufgefordert, diese „Habitatrichtlinie korrekt anzuwenden. … Bei der Erteilung der Genehmigung haben die deutschen Behörden keine den Anforderungen der Richtlinie entsprechende Bewertung vorgenommen. Sie haben es insbesondere versäumt, alternative, für die Fische unschädliche Kühlmethoden zu prüfen.“

Der Hamburger BUND hatte dieses Verfahren mit einer Klage vor einiger Zeit in Gang gesetzt. In einer Pressemitteilung hatte der BUND im Oktober erklärt: „Nach einem dreijährigen formellen Prüfverfahren war die Kommission in einem ersten Schritt der Beschwerde des BUND Hamburg aus dem Jahr 2010 gefolgt und hatte Anfang 2014 Deutschland und damit Hamburg zu einer offiziellen Stellungnahme aufgefordert. Die Antworten der Stadt in dieser ersten Stufe des Vertragsverletzungsverfahren (Az.: INF 2013/4286) haben die Kommission offenbar nicht überzeugt.“

Und BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch hatte erklärt: „„Wir sehen uns durch diesen Schritt der Europäischen Kommission bestätigt – das ist ein Hoffnungsschimmer für den Schutz der Tideelbe. Vattenfall und die Stadt Hamburg haben versucht, mit einem Verfahrenstrick die problematische Kühlung des Kraftwerkes mit Elbwasser durchzusetzen. Dem wird nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben. Gleichzeitig wäre dies ein wichtiges Signal für weitere Verfahren in ganz Deutschland“.

Vattenfall hatte vor wenigen Tagen angekündigt, das 1.600 MW Kohlekraftwerk in Moorburg mit dem ersten Block am 23. Dezember in Betrieb zu nehmen. Das Kraftwerk hat Vattenfall schon jetzt schweren wirtschaftlichen Schaden zugefügt und kommt mit einigen Jahren Verspätung ans Netz. Mindestens 500 Millionen Euro musste Vattenfall an Verlustabschreibungen in 2013 für diese Fehlinvestition vornehmen.

Die Welt berichtete in einem Artikel vor wenigen Tagen noch einmal über die komplexe Wirklichkeit: Das Paradox von Moorburg.

Vattenfall hatte die Genehmigung des Kohlekraftwerks wegen zunächst hoher Umweltauflagen vor das geheime Internationale Schiedsgericht ICSID gezerrt. Heute kennt man diese Investitionsschutz-Regelegungen unter dem Namen TTIP oder CETA besser. Das Verfahren endete laut Spiegel mit einem Vergleich: „Einigung in der Auseinandersetzung um das Kraftwerk Moorburg: Die Bundesregierung und der Energiekonzern Vattenfall legen ihren Streit vor einem internationalen Schiedsgericht bei. Das Unternehmen hofft jetzt, das Kraftwerk wirtschaftlich betreiben zu können.“

Bei Friends of the Earth heißt es in einem Bericht (PDF) dazu im Oktober 2013: „Vattenfall vs Germany: In 2009, Swedish energy company Vattenfall started an ISDS procedure against Germany, based on the Energy Charter Treaty, an international agreement protecting investments in the energy sector. Vattenfall had engaged in the construction of a coal fired power plant in Hamburg-Moorburg, located on the Elbe river. When Hamburg‘s Environmental Authority issued a licence imposing quality standards for the waste waters released by the power plant, Vattenfall claimed that those standards made the investment project unviable. Using ISDS provisions, the company asked Germany for compensation totaling €1.4 billion. Vattenfall and the city of Hamburg eventually settled the case with an agreement that foresaw the issuing of a ―modified water use permit‖, which lowered the environmental requirements previously set by the Hamburg Environmental Authority“.

 

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