EU-Kommission gibt grünes Licht für Atommüll-Deal – „Atomkonzerne kommen vor Lachen nicht mehr in den Schlaf“

„Für die Atomkonzerne läuft es prächtig – die Bürgerinnen und Bürger haben alle Risiken“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Sprecher für den Atomausstieg, die Entscheidung der EU-Kommission, die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zur künftigen Finanzierung der Atommülllagerung in Deutschland zu genehmigen. „Nach Jahrzehnten praller Gewinne können sich die Atomkonzerne mit dieser Entscheidung nun denkbar billig aus der Atommüll-Entsorgung verabschieden. Und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen jetzt auch noch die Einnahmen aus der Brennelementesteuer in Höhe von rund 7 Mrd. Euro zum Schaden der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler an sie zurückgezahlt werden.“

Zdebel weiter: „Im Dezember 2016 hatten Grüne, SPD und CDU/CSU gegen die Stimmen der Linksfraktion im Bundestag die Atomkonzerne gegen eine geringe Einmalzahlung von rund 24 Mrd. Euro an diesen Fonds von der dauerhaften Kosten-Verantwortung für die Atommülllagerung befreit und damit die enormen Risiken auf die Bürgerinnen und Bürger verlagert. Eine Nachschusspflicht für die Konzerne ist in Zukunft nicht mehr vorgesehen. Da der Atommüll-Deal auch als Subventionierung der Atomkonzerne anzusehen wäre, war die Zustimmung der EU-Kommission erforderlich.

Die EU-Kommission erkennt in einer Entscheidungsbegründung zwar durchaus das Risiko, dass am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Zeche für die weiteren Kostensteigerungen bei der Atommülllagerung zahlen müssen. Dennoch sieht sie in der Entscheidung Deutschlands zur Übernahme der Haftung durch den Staat keinen Subventionstatbestand, der eine Untersagung zur Folge hätte. Dass die EU-Kommission als Begründung dafür ausgerechnet einen – wenig wahrscheinlichen – Konkurs der Atomkonzerne anführt, welcher zur Folge haben könnte, dass die Konzerne gänzlich für die Finanzierung der Atommülllagerung ausscheiden könnten, spottet jeder Beschreibung. Das ist eine offene Einladung an alle anderen europäischen Konzerne, nach dem gleichen Strickmuster wie E.ON, RWE &Co zu verfahren. Gewinne werden privatisiert, Verluste werden sozialisiert. Mit freundlicher Unterstützung von Grünen, SPD, CDU/CSU und EU-Kommission.“

Hier finden Sie die Pressemitteilung der Europäischen Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1669_de.htm

Mehr lesen:
https://umweltfairaendern.de/atommuell-deal-ist-staatliche-beihilfe-aber-eu-kommission-gibt-gruenes-licht/

I did it – Keine EU-Subventionen für neue Atomkraftwerke! Online beschweren!

radioaktiv-03Die EU-Kommission will weiter staatliche Subventionen für den Neubau von Atomkraftwerken erlauben. Das hat die letzte Kommission auf ihrer letzten Sitzung mit Blick auf die Planungen für einen neuen Reaktor im britischen Hinkley Point beschlossen. Österreich und inzwischen auch Luxemburg (siehe Kurier) klagen gegen den Beschluss „Support SA.34947“ vom 8. Oktober 2014. Die Ökostrom-Rebellen der EWS Schönau haben eine Beschwerde an die Kommission verfasst und fordern die Rücknahme. Das Gute ist: Online können alle BürgerInnen der EU das ebenfalls unterstützen und die Initiative unterschreiben. Ich habe das grad getan. Jetzt seit ihr dran!

Österreichs Regierung informiert hier umfassend über die Kritik und Bedenken. (Den Link zur Klage finde ich grad nicht.)

Eigentlich gibt es da nichts zu zögern, aber für die innere Besinnung folgt gleich der EWS-Text, der die Beschwerde unterstützt  und der an die zuständige Generalsekretärin geht. Wichtiger Hintergrund der Kommissionsentscheidung ist übrigens der EURATOM-Vertrag, der bis heute die EU-Staaten zur Förderung der Atomenergie verpflichtet! Die Bundesregierung weigert sich seit Jahren, diesen Vertrag zu ändern oder zu kündigen.

Aktiv sind zu diesem Thema auch die Naturfreunde, die auf dieser Seite über den Euratom-Vertrag informieren, die Bundesregierung auffordern, gegen den EU-Kommissions-Beschluss zur Subventionierung von Hinkley Point vorzugehen und den Euratom-Vertrag endlich zu kündigen. In einer aktuellen Pressemitteilung unterstreicht Uwe Hiksch, Mitglied des Bundesvorstandes der NaturFreunde Deutschlands, diese Forderungen noch einmal: „Die Begründung der skandalösen Subventionierung des Neubaus des AKW Hinkley Point C mit dem Atomfördervertrag EURATOM macht deutlich, dass dieser Vertrag endlich verschwinden muss. Die NaturFreunde Deutschlands fordern die Bundesregierung auf, wirksame Schritte zu unternehmen, damit der EURATOM-Vertrag gekündigt wird.“

Die Beschwerde der EWS Schönau zum mitmachen:

Sehr geehrte Frau Generalsekretärin,

mit Ihrem Beschluss „Support SA.34947“ vom 8. Oktober 2014 hat die Europäische Kommission staatliche Beihilfen für ein neues Atomkraftwerk im englischen Hinkley Point genehmigt. Die britische Regierung sieht vor, der EDF-Betreibergesellschaft Bürgschaften in Höhe von über 21 Milliarden Euro für den Bau des Atomkraftwerks zuzusichern. Noch schwerer wiegt jedoch die garantierte Vergütung für diesen Atomstrom: Mit Beginn der Stromerzeugung wird der Garantiepreis bei rund 11 Cent pro Kilowattstunde liegen. Dieser soll über einen Zeitraum von 35 Jahren gewährt werden, dazu kommt noch ein jährlicher Inflationsausgleich. Nach Berechnungen der Financial Times wächst dadurch die Garantievergütung bis zum Ende des Förderzeitraums auf 35 Cent je Kilowattstunde an.

Nur durch diese Subventionen wird der Bau unrentabler Atomreaktoren möglich – auch 60 Jahre nach Beginn der zivilen Nutzung ist die Atomenergie immer noch unwirtschaftlich. Doch nicht nur die exorbitanten Kosten, auch die immensen Gefahren der Hochrisikotechnologie und die unlösbare Frage der Müllentsorgung werden auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt. Zugleich werden durch diese Beihilfengewährung die Erneuerbaren Energien als klima- und verbraucherfreundliche Alternative massiv benachteiligt und ausgebremst.

Als Bürger/-in der Europäischen Union bin ich nicht bereit, diese Entscheidung zu akzeptieren. Daher schließe ich mich hiermit der Beschwerde der Elektrizitätswerke Schönau Vertriebs GmbH vom 28.11.2014 an und fordere Sie eindringlich auf, den Beschluss zum Support SA.34947 zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Vattenfall-Kohlemonster Moorburg: EU-Rechtsvorschriften nicht angewendet

Vattenfall2014Nächste Woche erwartet die EU-Kommission Post von der Bundesregierung. Es geht um ein Verfahren zum Kohlekraftwerk Moorburg, das Vattenfall am 23. Dezember nun mit vielen Jahren Verspätung ans Netz bringen will und damit die Klimakatastrophe und auch die Elbe weiter anheizen wird. Die EU wirft der Bundesregierung vor, bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks europäische Rechtsvorschriften nicht konsequent angewendet zu haben.

Es geht um die Habitatrichtlinie der EU, die aus Sicht der Kommission bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg nicht konsequent angewendet worden ist. Mitte Oktober hatte die EU-Kommission die Bundesregierung mit einer zwei Monatsfrist aufgefordert, diese „Habitatrichtlinie korrekt anzuwenden. … Bei der Erteilung der Genehmigung haben die deutschen Behörden keine den Anforderungen der Richtlinie entsprechende Bewertung vorgenommen. Sie haben es insbesondere versäumt, alternative, für die Fische unschädliche Kühlmethoden zu prüfen.“

Der Hamburger BUND hatte dieses Verfahren mit einer Klage vor einiger Zeit in Gang gesetzt. In einer Pressemitteilung hatte der BUND im Oktober erklärt: „Nach einem dreijährigen formellen Prüfverfahren war die Kommission in einem ersten Schritt der Beschwerde des BUND Hamburg aus dem Jahr 2010 gefolgt und hatte Anfang 2014 Deutschland und damit Hamburg zu einer offiziellen Stellungnahme aufgefordert. Die Antworten der Stadt in dieser ersten Stufe des Vertragsverletzungsverfahren (Az.: INF 2013/4286) haben die Kommission offenbar nicht überzeugt.“

Und BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch hatte erklärt: „„Wir sehen uns durch diesen Schritt der Europäischen Kommission bestätigt – das ist ein Hoffnungsschimmer für den Schutz der Tideelbe. Vattenfall und die Stadt Hamburg haben versucht, mit einem Verfahrenstrick die problematische Kühlung des Kraftwerkes mit Elbwasser durchzusetzen. Dem wird nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben. Gleichzeitig wäre dies ein wichtiges Signal für weitere Verfahren in ganz Deutschland“.

Vattenfall hatte vor wenigen Tagen angekündigt, das 1.600 MW Kohlekraftwerk in Moorburg mit dem ersten Block am 23. Dezember in Betrieb zu nehmen. Das Kraftwerk hat Vattenfall schon jetzt schweren wirtschaftlichen Schaden zugefügt und kommt mit einigen Jahren Verspätung ans Netz. Mindestens 500 Millionen Euro musste Vattenfall an Verlustabschreibungen in 2013 für diese Fehlinvestition vornehmen.

Die Welt berichtete in einem Artikel vor wenigen Tagen noch einmal über die komplexe Wirklichkeit: Das Paradox von Moorburg.

Vattenfall hatte die Genehmigung des Kohlekraftwerks wegen zunächst hoher Umweltauflagen vor das geheime Internationale Schiedsgericht ICSID gezerrt. Heute kennt man diese Investitionsschutz-Regelegungen unter dem Namen TTIP oder CETA besser. Das Verfahren endete laut Spiegel mit einem Vergleich: „Einigung in der Auseinandersetzung um das Kraftwerk Moorburg: Die Bundesregierung und der Energiekonzern Vattenfall legen ihren Streit vor einem internationalen Schiedsgericht bei. Das Unternehmen hofft jetzt, das Kraftwerk wirtschaftlich betreiben zu können.“

Bei Friends of the Earth heißt es in einem Bericht (PDF) dazu im Oktober 2013: „Vattenfall vs Germany: In 2009, Swedish energy company Vattenfall started an ISDS procedure against Germany, based on the Energy Charter Treaty, an international agreement protecting investments in the energy sector. Vattenfall had engaged in the construction of a coal fired power plant in Hamburg-Moorburg, located on the Elbe river. When Hamburg‘s Environmental Authority issued a licence imposing quality standards for the waste waters released by the power plant, Vattenfall claimed that those standards made the investment project unviable. Using ISDS provisions, the company asked Germany for compensation totaling €1.4 billion. Vattenfall and the city of Hamburg eventually settled the case with an agreement that foresaw the issuing of a ―modified water use permit‖, which lowered the environmental requirements previously set by the Hamburg Environmental Authority“.

 

Bundesregierung muss EU-Kommission in Sachen AKW-Subventionen stoppen

„Kein Mensch braucht heute für die Energieversorgung neue, gefährliche und viel zu teure Atommeiler. Die Entscheidung der Kommission ist völlig inakzeptabel“, so Hubertus Zdebel zum Beschluss der EU-Kommission, künftig Subventionen für den Neubau von Atomkraftwerken in Großbritannien zuzulassen. Der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Ich erwarte, dass die Bundesregierung sich jetzt an die Seite von Österreich stellt und dafür sorgt, dass diese Entscheidung der EU-Kommission zu Fall gebracht wird. Die Zukunft der Energieversorgung muss – auch in Europa – mit Erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht werden.

DIE LINKE wird sich parlamentarische Schritte vorbehalten, sollte die Bundesregierung sich nicht klar und deutlich gegen diese Entscheidung engagieren.“

1025 / 9. Oktober 2014
Pressemitteilung von Hubertus Zdebel

Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Hendrik Thalheim, Telefon 030/227-528 00, Mobil 0172/391 42 61
Stellvertretender Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-500 16, Mobil 0172/373 13 55
Stellvertretender Pressesprecher: Hanno Harnisch, Tel. 030/227-510 92, Mobil 0171/643 55 24
Telefax 030/227-568 01, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de

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