Unverantwortlicher Atommüll-Vertrag zwischen Bundesregierung und Atomkonzernen – mit freundlicher Unterstützung der Grünen

„Mit ihren Unterschriften unter einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Atomkonzernen zementiert die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD auf Wunsch der Konzerne den für die SteuerzahlerInnen unverantwortlichen Deal zur Finanzierung der Atommülllagerung“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages.

Zdebel weiter: „Damit entlässt die Bundesregierung die Atomkonzerne gegen eine viel zu geringe Einmalzahlung aus der gesamten Haftung für den Atommüll und verlagert alle Risiken auf die Bürgerinnen und Bürger. Vorteile haben nur die Atomkonzerne, dem Bundestag werden damit zusätzlich Ketten angelegt, diese unsäglichen Geschenke für die Atomkonzerne später noch einmal zu korrigieren.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass bereits im Dezember 2016 mit Unterstützung der Grünen die Voraussetzung dafür geschaffen wurde. Damals hat der Bundestag mit den Stimmen von Grünen, SPD und CDU/CSU den Atommüll-Deal per Gesetz beschlossen. Einzig DIE LINKE stimmte dagegen. Nicht einmal die Klagen der Atomkonzerne gegen den Atomausstieg mussten zurückgezogen werden. Gegen die Einmalzahlung von lediglich 24 Mrd Euro für die Atommülllagerung werden die Konzerne dauerhaft von den künftigen Kostenrisiken befreit. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Brennelementesteuer erhalten die Konzerne nun über sechs Milliarden Euro zurück und Vattenfall klagt immer noch auf Schadensersatz von rund 4,6 Mrd. Euro vor dem Schiedsgericht in Washington.“

Mehr zum Hintergrund:

EU-Kommission gibt grünes Licht für Atommüll-Deal – „Atomkonzerne kommen vor Lachen nicht mehr in den Schlaf“

„Für die Atomkonzerne läuft es prächtig – die Bürgerinnen und Bürger haben alle Risiken“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Sprecher für den Atomausstieg, die Entscheidung der EU-Kommission, die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zur künftigen Finanzierung der Atommülllagerung in Deutschland zu genehmigen. „Nach Jahrzehnten praller Gewinne können sich die Atomkonzerne mit dieser Entscheidung nun denkbar billig aus der Atommüll-Entsorgung verabschieden. Und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen jetzt auch noch die Einnahmen aus der Brennelementesteuer in Höhe von rund 7 Mrd. Euro zum Schaden der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler an sie zurückgezahlt werden.“

Zdebel weiter: „Im Dezember 2016 hatten Grüne, SPD und CDU/CSU gegen die Stimmen der Linksfraktion im Bundestag die Atomkonzerne gegen eine geringe Einmalzahlung von rund 24 Mrd. Euro an diesen Fonds von der dauerhaften Kosten-Verantwortung für die Atommülllagerung befreit und damit die enormen Risiken auf die Bürgerinnen und Bürger verlagert. Eine Nachschusspflicht für die Konzerne ist in Zukunft nicht mehr vorgesehen. Da der Atommüll-Deal auch als Subventionierung der Atomkonzerne anzusehen wäre, war die Zustimmung der EU-Kommission erforderlich.

Die EU-Kommission erkennt in einer Entscheidungsbegründung zwar durchaus das Risiko, dass am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Zeche für die weiteren Kostensteigerungen bei der Atommülllagerung zahlen müssen. Dennoch sieht sie in der Entscheidung Deutschlands zur Übernahme der Haftung durch den Staat keinen Subventionstatbestand, der eine Untersagung zur Folge hätte. Dass die EU-Kommission als Begründung dafür ausgerechnet einen – wenig wahrscheinlichen – Konkurs der Atomkonzerne anführt, welcher zur Folge haben könnte, dass die Konzerne gänzlich für die Finanzierung der Atommülllagerung ausscheiden könnten, spottet jeder Beschreibung. Das ist eine offene Einladung an alle anderen europäischen Konzerne, nach dem gleichen Strickmuster wie E.ON, RWE &Co zu verfahren. Gewinne werden privatisiert, Verluste werden sozialisiert. Mit freundlicher Unterstützung von Grünen, SPD, CDU/CSU und EU-Kommission.“

Hier finden Sie die Pressemitteilung der Europäischen Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1669_de.htm

Mehr lesen:
https://umweltfairaendern.de/atommuell-deal-ist-staatliche-beihilfe-aber-eu-kommission-gibt-gruenes-licht/

DIE LINKE fordert: Atomkonzerne müssen Uransteuer weiter zahlen – Campact-Kampagne gestartet

Mit einem bereits im Juli gestellten Antrag im Deutschen Bundestag verlangen MdB Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE die Fortsetzung der so genannten Kernbrennstoffsteuer, kurz Uran- oder auch Atomsteuer, wie sie die Organisation Campact bei ihrer jetzt gestarteten Online-Kampagne bezeichnet. Es geht um über 5 Mrd. Euro, die die Konzerne durch den Steuererlass einsparen würden.

Hubertus Zdebel: „Es ist gut, wenn der gesellschaftliche Druck jetzt wächst, um immer neue Finanzgeschenke an die Atomkonzerne zu unterbinden. Schon die geplanten Regelungen zur Haftungsbegrenzung für die Kosten der Atommülllagerung bringen den Atomunternehmen enorme Vorteile zum Schaden der Steuerzahler. Bei der Fortsetzung der Uransteuer geht es  insgesamt um mehr als 5 Mrd Euro bis zum Ende der Laufzeit der Atommeiler. Verzichtet die Bundesregierung darauf, wird der Atomstrom sogar noch billiger. Ein fatales Signal in Zeiten der angeblichen Energiewende. Deshalb haben wir bereits im Juli den Antrag gestellt, dass diese Steuer fortgesetzt wird.“

Wie bei anderen Brennstoffen auch, wird für den Einsatz von Uranbrennelementen in Atommeilern diese Steuer seit 2011 erhoben. Allerdings nur bis Ende 2016. Dann soll sie nach derzeitiger Beschlusslage der Großen Koalition auslaufen; das würde den Atomkonzernen weitere Steuererleichterungen bringen. So wird Atomstrom durch schwarz-rot billiger gemacht!

Neben der jetzt von Campact gestarteten Kampagne zur Fortsetzung der Uransteuer hatten auch ausgestrahlt und das Münchener Umweltinstitut bereits eine Online-Kampagne auf den Weg gebracht.

In den Sitzungen des Finanzausschusses und des Umweltausschusses hatten vorletzte Woche die Fraktionen der Großen Koalition bereits gegen die Verlängerung dieser Steuer votiert. Siehe dazu:

 

 

Atomkonzerne müssen zahlen: LINKE stellt Antrag zur Fortsetzung der Uransteuer

Auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel fordert die Fraktion DIE LINKE jetzt in einem Antrag die Verlängerung der Uran-Brennelemente-Steuer über das Jahr 2016 hinaus. „Aus nicht nachvollziehbaren Gründen ist diese ökonomisch und ökologisch richtige und zielführende Uran-Steuer von der schwarz-roten Bundesregierung bis Ende 2016 befristet worden. Wir setzen uns für eine Verlängerung dieser Steuer ein. Wer sie nicht zahlen will, kann die Atomkraftwerke früher abschalten“, sagte der für Atomausstieg zuständige Sprecher der Bundestagsfraktion.

  • Der Antrag der Fraktion DIE LINKE „Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke ‒ Die Brennelementesteuer muss bleiben“ ist hier als Drucksache 18/9124 online (PDF) und unten im Wortlaut:

Rund fünf Milliarden Euro könnte der Verzicht auf diese Steuer den Atomkonzernen einbringen. Die Steuer fällt beim Einsatz von Brennelementen in den Atomkraftwerken an. Erst Ende 2021/22 sollen die letzten sechs Atommeiler endgültig abgeschaltet werden.

Zdebel weiter: „Schon jetzt droht, dass die Atomkonzerne sich aus der Verantwortung für die wachsenden Kosten der Atommüllentsorgung aus dem Staub machen und die Risiken bei den Bürgerinnen und Bürger verbleiben sollen. Nach der Sommerpause wird sich der Bundestag mit den entsprechenden Vorschlägen auf Basis der Empfehlungen der „Kommission Finanzierung Kernenergieausstieg“ (KFK) befassen. Für eine Politik der Umverteilung zu Lasten der Bürger sind wir nicht zu haben. Die Atomkonzerne hatten die Gewinne, nun müssen sie auch für die Kosten in vollen Umfang Verantwortung übernehmen. Dazu gehört auch die Besteuerung der Brennelemente in Atommeilern.“

Der Antrag im Wortlaut:

Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke: Die Brennelementesteuer muss bleiben

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Jahr 2010 beschloss die Bundesregierung, den Brennstoff der Atomkraftwerke (AKW), also Uran oder Plutonium, bis zum Ablauf des Jahres 2016 zu besteuern. Auch die CDU/CSU betonte damals, die Steuer sei „aus ökonomischen wie ökologischen Gründen richtig und zielführend.“ (Plenarprotokoll 17/55). Es handele sich um einen Subventionsabbau mit dem Ziel, die direkte Bevorzugung der Atomindustrie zu beenden. Gründe, warum diese sinnvolle Steuer seinerzeit befristet wurde, wurden nicht genannt. Die SPD hatte bereits in ihrem Wahlprogramm von 2013 gefordert, die Steuer über 2016 hinaus zu erheben und sogar eine Erhöhung angemahnt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sprach sich im letzten Jahr nach dem EuGH-Urteil ebenfalls erneut für eine Entfristung aus.

Für die Befristung der Brennelementesteuer gibt es keine plausiblen Gründe. Durchschnittlich etwa 144 Millionen Euro fallen pro Reaktor und Jahr an. Geht man von den Laufzeiten aus, die das derzeit gültige Atomgesetz den acht noch laufenden Atomkraftwerken zugesteht, macht das insgesamt mehr als fünf Milliarden Euro, welche die AKW-Betreiber durch die Abschaffung der Steuer einbehalten dürften.

Als Reaktion auf Klagen der Atomkonzerne bestätigten Gerichte, dass die Steuer rechtmäßig sei. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte in einer Vorabentscheidungsvorlage vom 4.Juni 2015, Az: C 5/14) im Sinne des deutschen Gesetzgebers und kam zu dem Ergebnis, dass es sich weder um eine unzulässige Strom- noch um eine unzulässige Verbrauchssteuer handele. Auch stelle die Brennelementesteuer keinen Verstoß gegen die EU-Energierichtlinie sowie das EU-Wettbewerbsrecht dar. Eine Ungleichbehandlung der Atomkraft gegenüber anderen Formen der Energieerzeugung sei zudem gerechtfertigt, da hier Jahrtausende lang strahlender Atommüll anfalle, dessen dauerhaft sichere Lagerung in der Zukunft mit hohen Kosten für die Allgemeinheit verbunden ist. Bereits zuvor hatte das Finanzgericht Baden-Württemberg die Klage der Atomkonzerne mit Beschlüssen vom 11. Januar; Az. 11 V 2661/11 und 11 V 4024/11, zurückgewiesen und entschieden, dass keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer bestehen.

Demgegenüber spricht sich aber die Atom-Finanzkommission (KFK) in ihrer Empfehlung vom 27. April 2016 dafür aus, die Energieunternehmen gegen Zahlung eines einmaligen „Risikoaufschlags“ von 6,14 Milliarden Euro aus der Haftung für künftige Kostensteigerungen bei der Atommülllagerung zu entlassen. Damit wird das Verursacherprinzip in diesem Bereich aufgegeben. Während heute offiziell die gesamten Kosten auf ca. 48 Mrd. Euro geschätzt werden, kommen andere bereits zu Kostenschätzungen um ca. 70 Mrd. Euro (vgl. Studie „Atomrückstellungen für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung“ des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft von Oktober 2014). Die Brennelementesteuer wiederum würde bis 2022 noch weitere staatliche Einnahmen von zusätzlich ca. fünf Milliarden Euro erbringen. Wird sie abgeschafft, wird den Energiekonzernen also fast der gesamte Risikoaufschlag als Steuergeschenk wieder zurückgegeben. Auf diese Weise entfiele die einzige Gegenleistung für die Enthaftung.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Kernbrennstoffsteuergesetzes vorzulegen, durch den die bislang geltende Befristung der Brennelementesteuer bis Ende 2016 aufgehoben und statt dessen die Erhebung der Brennelementesteuer bis zum Ende der im Atomgesetz festgelegten Restbetriebsdauer der jeweiligen Atomkraftwerke verlängert wird.

Berlin, den 6.7.2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion


 

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