Linksfraktion scheitert mit Antrag – GroKo spendiert fünf Milliarden Euro Steuererleichterung für Atomkonzerne

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Fünf Milliarden Euro Steuererleichterung für die Atomkonzerne, weil die GroKo die Verlängerung der Uran-Steuer ablehnt.

Ende 2016 wird die sogenannte Kernbrennstoffsteuer auf Uran für den AKW-Einsatz entfallen. Das bedeutet für die Atomkonzerne bis zum Ende der Laufzeit der Reaktoren eine Steuererleichterung von fünf Milliarden Euro bis Ende 2022. Atomstrom wird in Deutschland billiger. Der Abgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE scheiterten heute in namentlicher Abstimmung gegen die Stimmen der Großen Koalition mit einem Antrag, diese Uran-Steuer entsprechend zu verlängern.

In seiner Rede stellte Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, nicht nur klar, warum diese Steuer auch weiterhin erforderlich ist und dass es keinen Grund gäbe, den Atomkonzernen weitere fünf Milliarden Euro an Steuererleichterungen zu schenken. An die SPD-Fraktion richtete der den Appell, den Worten nun endlich Taten folgen zu lassen und dem Antrag zuzustimmen. Die Bundesumweltministerin und auch viele SPD-Abgeordnete hatten die Verlängerung der Uran-Steuer bzw. der Kernbrennstoffsteuer als sinnvoll und richtig bezeichnet.

Die Junge Welt schreibt: „Bis 2022 sparen die AKW-Betreiber insgesamt zwischen fünf und sechs Milliarden Euro gegenüber einer weiteren Erhebung der Abgabe, wie Die Linke sie gefordert hatte. Das entspricht zufälligerweise ziemlich genau dem sogenannten Risikoaufschlag, den die Stromkonzerne in den sogenannten Atommüllfonds einzahlen sollen, damit dieser – beziehungsweise die Allgemeinheit – alle Kostenrisiken bei der Zwischen- und Endlagerung des Atommülls übernimmt.

»Die Atomkonzerne kommen in diesen Tagen aus der Feierlaune nicht heraus«, kommentierte der Linke-Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel vor der gestrigen Abstimmung: »Zunächst beschließt die Bundesregierung, sie gegen eine Einmalzahlung von sehr übersichtlichen Beträgen von den künftigen finanziellen Risiken bei der Atommülllagerung zu befreien. Nun soll im Plenum des Bundestages eine Steuererleichterung von weiteren rund fünf Milliarden Euro folgen.«“

Weitere Informationen und Videos:

Uransteuer – Große Koalition will Atomkonzernen fünf Mrd. Euro schenken

Folgt der Bundestag am Donnerstag den Empfehlungen des Finanzausschusses, dann dürften die Vorstandsetagen der Atomkonzerne wieder einmal Grund zur Freude haben und insgesamt fünf Milliarden Euro als Steuererleichterung für Atomstrom feiern. Einen Antrag von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE, die Ende 2016 auslaufende Uransteuer – auch Kernbrennstoffsteuer genannt – bis zum endgültigen Abschalten der Atommeiler zu verlängern, haben die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD in den Ausschüssen abgelehnt. Vorteil Atomkonzerne?

  • Der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke ‒ Die Brennelementesteuer muss bleiben“ (Drucksache 18/9124) (PDF) steht als Top 10 gegen 15.40 Uhr auf der Tagesordnung. Die Fraktion DIE LINKE hat zu diesem Thema eine namentliche Abstimmung beantragt.

„Die Atomkonzerne kommen in diesen Tagen aus der Feierlaune nicht heraus. Zunächst beschließt die Bundesregierung, sie gegen eine Einmalzahlung von sehr übersichtlichen Beträgen von den künftigen finanziellen Risiken bei der Atommülllagerung zu befreien. Nun soll am Donnerstag im Bundestags-Plenum eine Steuererleichterung von weiteren rund fünf Milliarden Euro folgen. Denn die Große Koalition weigert sich bisher, den Uranbrennstoff – wie bei anderen Energieträgern üblich – auch weiterhin zu versteuern. Es ist schon bitter, wenn die SPD-Fraktion das zulässt und damit sogar noch dazu beiträgt, dass Atomstrom billiger wird.“

Bereits in diesem Jahr haben die Atomkonzerne deutlich weniger Steuer gezahlt als vorgesehen. Statt der geplanten 1,1 Milliarden Euro zahlten sie nur etwas über 300 Millionen. Um die Zahlung der Steuer zu vermeiden, haben die Unternehmen in fast allen Atommeilern auf den Austausch der Uran-Brennelemente verzichtet und auf Anfang 2017 verschoben und über 700 Millionen Euro eingespart.

DIE LINKE fordert: Atomkonzerne müssen Uransteuer weiter zahlen – Campact-Kampagne gestartet

Mit einem bereits im Juli gestellten Antrag im Deutschen Bundestag verlangen MdB Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE die Fortsetzung der so genannten Kernbrennstoffsteuer, kurz Uran- oder auch Atomsteuer, wie sie die Organisation Campact bei ihrer jetzt gestarteten Online-Kampagne bezeichnet. Es geht um über 5 Mrd. Euro, die die Konzerne durch den Steuererlass einsparen würden.

Hubertus Zdebel: „Es ist gut, wenn der gesellschaftliche Druck jetzt wächst, um immer neue Finanzgeschenke an die Atomkonzerne zu unterbinden. Schon die geplanten Regelungen zur Haftungsbegrenzung für die Kosten der Atommülllagerung bringen den Atomunternehmen enorme Vorteile zum Schaden der Steuerzahler. Bei der Fortsetzung der Uransteuer geht es  insgesamt um mehr als 5 Mrd Euro bis zum Ende der Laufzeit der Atommeiler. Verzichtet die Bundesregierung darauf, wird der Atomstrom sogar noch billiger. Ein fatales Signal in Zeiten der angeblichen Energiewende. Deshalb haben wir bereits im Juli den Antrag gestellt, dass diese Steuer fortgesetzt wird.“

Wie bei anderen Brennstoffen auch, wird für den Einsatz von Uranbrennelementen in Atommeilern diese Steuer seit 2011 erhoben. Allerdings nur bis Ende 2016. Dann soll sie nach derzeitiger Beschlusslage der Großen Koalition auslaufen; das würde den Atomkonzernen weitere Steuererleichterungen bringen. So wird Atomstrom durch schwarz-rot billiger gemacht!

Neben der jetzt von Campact gestarteten Kampagne zur Fortsetzung der Uransteuer hatten auch ausgestrahlt und das Münchener Umweltinstitut bereits eine Online-Kampagne auf den Weg gebracht.

In den Sitzungen des Finanzausschusses und des Umweltausschusses hatten vorletzte Woche die Fraktionen der Großen Koalition bereits gegen die Verlängerung dieser Steuer votiert. Siehe dazu:

 

 

Atomstrom: Uran-Steuer ist erlaubt – Konzernklagen vor dem Scheitern

WarnhinweisE.on, RWE, EnBW und Vattenfall zogen gestern die Flaggen auf Halbmast. Die Aktienkurse, so melden die Agenturen, brachen ein. Der Grund: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hatte erklärt, dass die Erhebung der Brennelementesteuer auf das Uran in Atomkraftwerken nach einer umfänglichen Prüfung nicht gegen EU-Regelungen verstößt. Vor allem mit dieser Begründung versuchen die Atomkonzerne, diese Steuer zu Fall zu bringen. „AKW-Betreiber werden wohl zahlen müssen“, schreibt der Spiegel. Als „Dämpfer für AKW-Betreiber“ bezeichnet die Tagesschau den Bericht des Generalanwalts.

Bei den Klimarettern heißt es unter „Brennelementesteuer findet neue Freunde“: „Die Brennelementesteuer war zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten, befristet bis Ende 2016. Ursprünglich sollte sie jährlich 2,3 Milliarden Euro in die Kassen des Fiskus spülen. Fällig wird die Steuer immer dann, wenn in Atomkraftwerken die Brennstäbe ausgewechselt werden. Der Staat erhebt 145 Euro pro Gramm Kernbrennstoff. Die Atomkonzerne halten die Steuer für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz und mit europäischem Recht und setzen sich gegen die Zahlung gerichtlich zur Wehr. Das Urteil des EuGH wird also auch Auswirkungen auf das noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben, das die AKW-Betreiber ebenfalls angerufen haben.“

“Eine gute Nachricht für den Atomausstieg”, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, diese Nachricht. “Es ist zu hoffen, dass demnächst dann auch die Urteile des EuGH und der deutschen Gerichte sich dieser Auffassung anschließen. Es wäre nun sinnvoll, wenn die Bundesregierung diese Steuer auch über das Jahr 2016 hinaus weiter erheben würde. Dadurch könnte der Atomausstieg auch wirtschaftlich beschleunigt werden und die weitere Atommüllproduktion eingeschränkt werden.”

Unter anderem der SHZ ist zu entnehmen: „Die SPD-Europaabgeordnete Martina Werner begrüßte die Stellungnahme des Gutachters. „Gerade bei Atomenergie muss das Prinzip gelten, dass die entstehenden Kosten durch die Verursacher getragen werden.“ Andernfalls müssten die Steuerzahler stärker einspringen. Ähnlich äußerte sich auch Oliver Krischer, Fraktionsvize der Grünen im Bundestag. „Statt Millionen von Euro für juristische Prüfungen in den Sand zu setzen, sollten die Energiekonzerne das Geld besser in den Ausbau der Erneuerbaren Energien stecken“, teilte er mit.“

Die Steuer ist – wie erwähnt – bislang bis 2016 befristet. Die Forderung an die Bundesregierung, diese Steuer nun bis zum Ende der AKW-Laufzeiten auf das Jahr 2022 zu erweitern, wäre jetzt sicherlich ein guter Schritt.

Die Agentur dpa hatte gemeldet: „Die Erhebung von Steuern in Milliardenhöhe auf atomare Brennstoffe ist laut dem Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtens. Dass diese zusätzlichen Steuern nur von AKW-Betreibern erhoben werden, sei „keine staatliche Beihilfe“ für andere Arten der Stromerzeugung, heißt es in den Schlussanträgen, die Generalanwalt Maciej Szpunar am Dienstag vor dem Gerichtshof in Luxemburg stellte.

Sollte der EuGH der Ansicht des Generalanwalts folgen, was er meistens tut, könnte das in einigen Monaten erwartete Urteil auch Auswirkungen auf die Klage der deutschen AKW-Betreiber E.on, RWE, und EnBW vor dem Bundesverfassungsgericht haben. In dem Luxemburger Ausgangsverfahren hatte die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH geklagt, weil sie rund 154 Millionen Euro Kernbrennstoffsteuer zu zahlen hatte. Das Finanzgericht Hamburg legte den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.

Generalanwalt Szpunar zufolge hindert das Unionsrecht einen EU-Mitgliedstaat nicht daran, eine Steuer auf Verwendung von Kernbrennstoffen einzuführen. Zudem dürften sich nationale Finanzgerichte selbst dann an den EuGH mit Ersuchen auf Vorabentscheidungen wenden, wenn, wie im konkreten Fall, nationale Verfassungsgerichte sich ebenfalls mit den umstrittenen Gesetzen befassen.

Die Kernbrennstoff- oder auch Brennelementesteuer war Anfang 2011 befristet bis Ende 2016 eingeführt worden. Sie wird fällig, wenn Uran oder Plutonium in Atomkraftwerken eingesetzt werden.“

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