Uransteuer – Große Koalition will Atomkonzernen fünf Mrd. Euro schenken

Folgt der Bundestag am Donnerstag den Empfehlungen des Finanzausschusses, dann dürften die Vorstandsetagen der Atomkonzerne wieder einmal Grund zur Freude haben und insgesamt fünf Milliarden Euro als Steuererleichterung für Atomstrom feiern. Einen Antrag von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE, die Ende 2016 auslaufende Uransteuer – auch Kernbrennstoffsteuer genannt – bis zum endgültigen Abschalten der Atommeiler zu verlängern, haben die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD in den Ausschüssen abgelehnt. Vorteil Atomkonzerne?

  • Der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke ‒ Die Brennelementesteuer muss bleiben“ (Drucksache 18/9124) (PDF) steht als Top 10 gegen 15.40 Uhr auf der Tagesordnung. Die Fraktion DIE LINKE hat zu diesem Thema eine namentliche Abstimmung beantragt.

„Die Atomkonzerne kommen in diesen Tagen aus der Feierlaune nicht heraus. Zunächst beschließt die Bundesregierung, sie gegen eine Einmalzahlung von sehr übersichtlichen Beträgen von den künftigen finanziellen Risiken bei der Atommülllagerung zu befreien. Nun soll am Donnerstag im Bundestags-Plenum eine Steuererleichterung von weiteren rund fünf Milliarden Euro folgen. Denn die Große Koalition weigert sich bisher, den Uranbrennstoff – wie bei anderen Energieträgern üblich – auch weiterhin zu versteuern. Es ist schon bitter, wenn die SPD-Fraktion das zulässt und damit sogar noch dazu beiträgt, dass Atomstrom billiger wird.“

Bereits in diesem Jahr haben die Atomkonzerne deutlich weniger Steuer gezahlt als vorgesehen. Statt der geplanten 1,1 Milliarden Euro zahlten sie nur etwas über 300 Millionen. Um die Zahlung der Steuer zu vermeiden, haben die Unternehmen in fast allen Atommeilern auf den Austausch der Uran-Brennelemente verzichtet und auf Anfang 2017 verschoben und über 700 Millionen Euro eingespart.

Rückschlag für Atomkonzerne: Brennelementesteuer ist zulässig

paragraphenDie Uran-Brennelementesteuer ist nach einem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zulässig. Damit sinken die Chancen für die drei Atomkonzerne E.on, RWE und EnBW, dass diese Steuer vor der noch ausstehenden Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht werden kann. Allerdings: Die große Koalition hat diese Steuer auf Ende 2016 befristet und will diese bislang nicht verlängern. Damit würden die Atomkonzerne finanziell in den Jahren bis zur endgültigen Abschaltung der letzten sechs Reaktoren jeweils Ende 2021 und 2022 noch einmal im Bereich mehrerer Milliarden Euro entlastet. Erneut ein Steuergeschenk zum Schaden der BürgerInnen.

Unter anderem Tagesschau und Süddeutsche Zeitung berichten über das Urteil, dessen Bedeutung und die Hintergründe. Außerdem hier im folgenden als Dokumentation die Presseerklärungen des BUND und des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel im Anschluss (*):

BUND begrüßt Bestätigung der Brennelementesteuer durch den EuGH. Befristung der Steuer muss aufgehoben werden

Berlin: Der stellvertretende Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Klaus Brunsmeier, begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Brennelementesteuer:

„Die Brennelementesteuer sorgt zumindest ein wenig dafür, dass Atomkraftwerke im Strommarkt nicht ungerechtfertigt bevorzugt werden. Die Brennelementesteuer ist wichtig und sie wirkt. Ohne die Steuer hätte E.ON das AKW Grafenrheinfeld noch bis Ende des Jahres betrieben. Es bleibt zu hoffen, dass dem Urteil des EuGH weitere gerichtliche Niederlagen der AKW-Betreiber folgen, die derzeit in über 20 Verfahren mit einem Drohpotential von über 17 Milliarden Euro gegen den Bund und die Länder klagen. Auch das Bundesverfassungsgericht muss dieses Jahr über die Klagen der AKW-Betreiber gegen den Atomausstieg nach der Fukushima-Katastrophe entscheiden. Die Politik muss die Stilllegung alter und gefährlicher Atomkraftwerke auch gegen wirtschaftliche Interessen der Betreiber durchsetzen können. Die unsinnige Befristung der Brenelementesteuer bis Ende 2016 muss jetzt schnell beendet werden. Der Staat würde mit einem Auslaufen der Brennelementesteuer auf wichtige Einnahmen verzichten und der Atomkraft ein goldenes Ende bescheren“, sagte Klaus Brunsmeier.

Die Brennelementesteuer war Anfang 2011 befristet bis Ende 2016 eingeführt worden. Sie wird fällig, wenn Uran oder Plutonium in Atomkraftwerken eingesetzt wird. Jährlich bringt sie dem Staat rund 1,3 Milliarden Euro Einnahmen.

Pressekontakt: Thorben Becker, BUND-Atomexperte, Tel. 030-27586-421 bzw. Annika Natus, BUND-Pressereferentin, Tel. 030-27586-425/-489, E-Mail: presse@bund.net

 

Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE (*):

Bundesregierung muss EuGH-Signal aufgreifen und Atomsteuer über 2016 hinaus verlängern

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein gutes Signal für die Energiewende und ein deutlicher Hinweis, dass die Atomsteuer unbedingt über das Jahr 2016 hinaus verlängert werden muss. Diese Maßnahme könnte den dringend notwendigen Atomausstieg beschleunigen und damit den Kurs Energiewende weiter unterstützen“, so Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Entscheidung des EuGH, der die von deutschen Energiekonzernen zu zahlende Atomsteuer für rechtens erklärt hat. Die Bundesregierung hatte noch im Koalitionsvertrag festgelegt, dass diese Abgabe Ende 2016 abgeschafft wird. Zdebel weiter:

„Für die betroffenen Atomkonzerne E.on, RWE und EnBW dürfte damit die Chance deutlich sinken, bei der noch laufenden Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich zu sein. In der Summe geht es um Beträge in Höhe von vier bis sechs Milliarden Euro, die die Konzerne mit ihrer Klage gegen diese Steuer nicht zahlen wollen. Angesichts der enormen Steuergelder, mit denen die Atomenergie über Jahrzehnte in diesem Land gefördert wurde und wodurch die hohen Gewinne der AKW-Betreiber möglich gemacht wurden, ist es nur gerecht, dass die Atomkonzerne wenigstens in einem kleinen Umfang in die Pflicht genommen werden.“

 

(*) Der Autor ist Mitglied des BUND und arbeitet für den Bundestagsabgeordneten Zdebel.

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