AKW Brokdorf offline – Revision ohne Brennelemente-Wechsel

Brokdorf-2014-ProtestT-Tag-FotoDirkSeifert-22Seit letztem Samstag ist Schleswig-Holstein atomstromfrei! Das AKW Brokdorf ist zur jährlichen Überprüfung vom Netz genommen worden. Vermutlich um die Brennelemente-Steuer zu sparen, will E.on die Brennelemente laut einer Pressemitteilung nicht wechseln. Vermutlich werden diese dann im nächsten Frühjahr getauscht, denn die Steuer auf den Brennstoff Uran ist bis Ende 2016 befristet. Dagegen protestieren ausgestrahlt und das Münchener Umweltinstitut mit einer gemeinsamen Kampagne. Sie fordern von der Bundesregierung, diese Uran-Steuer beizubehalten. Ca. 1.600 Beschäftigte werden während der nächsten Wochen für die erforderlichen Arbeiten in Brokdorf zum Einsatz kommen. 30 Mio. Euro soll das kosten.

Dokumentation der PM von E.on zur Revision im AKW Brokdorf:

„Das Kernkraftwerk Brokdorf geht am Samstag, den 11. Juni 2016 zum 28. Brennelementwechsel und zur Jahresrevision vom Netz.

Wie in jeder Revision steht ein umfangreiches Prüf-, Inspektions- und Instandhaltungsprogramm auf dem Plan. Diese Arbeiten werden von insgesamt ca. 1.600 Mitarbeitern und externen Fachkräften durchgeführt. In Summe fließen annähernd 30 Millionen Euro in die Sicherheit und Verfügbarkeit des Kernkraftwerks.

Das Revisionsprogramm enthält u. a. den Tausch des Generatorläufers, die Inspektion von Brennelementen sowie die Prüfung von Dampferzeugern. Neue Brennelemente werden während dieser Revision nicht eingesetzt.

Das umfangreiche Inspektions- und Instandhaltungsprogramm beinhaltet darüber hinaus die Prüfung von Ventilen im nicht nuklearen Wasserdampfkreislauf, bei der es beim Abfahren am Samstag sowie beim Anfahren gegen Ende der Revision zum Austritt von reinem Wasserdampf in die Umgebung kommen wird.

Die zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde sowie die von ihr hinzugezogenen Sachverständigen überwachen eine Vielzahl dieser Inspektionsarbeiten.

Seit dem letzten Revisionsstillstand im Mai 2015 war das Kernkraftwerk mit einer Zeitverfügbarkeit von 99,7 % am Netz und erzeugte in diesem Zeitraum über 11,5 Milliarden Kilowattstunden Strom.

Mit dieser Strommenge könnte die Stadt Hamburg zu über 80 % ein Jahr lang sicher und zuverlässig mit Strom versorgt werden. Das Kernkraftwerk Brokdorf hat eine elektrische Leistung von 1.480 MW brutto und beschäftigt rund 500 Personen. Entsprechend der 13. Novelle des Atomgesetzes geht das Kernkraftwerk Brokdorf spätestens zum 31. Dezember 2021 vom Netz.“

Rückschlag für Atomkonzerne: Brennelementesteuer ist zulässig

paragraphenDie Uran-Brennelementesteuer ist nach einem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zulässig. Damit sinken die Chancen für die drei Atomkonzerne E.on, RWE und EnBW, dass diese Steuer vor der noch ausstehenden Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht werden kann. Allerdings: Die große Koalition hat diese Steuer auf Ende 2016 befristet und will diese bislang nicht verlängern. Damit würden die Atomkonzerne finanziell in den Jahren bis zur endgültigen Abschaltung der letzten sechs Reaktoren jeweils Ende 2021 und 2022 noch einmal im Bereich mehrerer Milliarden Euro entlastet. Erneut ein Steuergeschenk zum Schaden der BürgerInnen.

Unter anderem Tagesschau und Süddeutsche Zeitung berichten über das Urteil, dessen Bedeutung und die Hintergründe. Außerdem hier im folgenden als Dokumentation die Presseerklärungen des BUND und des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel im Anschluss (*):

BUND begrüßt Bestätigung der Brennelementesteuer durch den EuGH. Befristung der Steuer muss aufgehoben werden

Berlin: Der stellvertretende Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Klaus Brunsmeier, begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Brennelementesteuer:

„Die Brennelementesteuer sorgt zumindest ein wenig dafür, dass Atomkraftwerke im Strommarkt nicht ungerechtfertigt bevorzugt werden. Die Brennelementesteuer ist wichtig und sie wirkt. Ohne die Steuer hätte E.ON das AKW Grafenrheinfeld noch bis Ende des Jahres betrieben. Es bleibt zu hoffen, dass dem Urteil des EuGH weitere gerichtliche Niederlagen der AKW-Betreiber folgen, die derzeit in über 20 Verfahren mit einem Drohpotential von über 17 Milliarden Euro gegen den Bund und die Länder klagen. Auch das Bundesverfassungsgericht muss dieses Jahr über die Klagen der AKW-Betreiber gegen den Atomausstieg nach der Fukushima-Katastrophe entscheiden. Die Politik muss die Stilllegung alter und gefährlicher Atomkraftwerke auch gegen wirtschaftliche Interessen der Betreiber durchsetzen können. Die unsinnige Befristung der Brenelementesteuer bis Ende 2016 muss jetzt schnell beendet werden. Der Staat würde mit einem Auslaufen der Brennelementesteuer auf wichtige Einnahmen verzichten und der Atomkraft ein goldenes Ende bescheren“, sagte Klaus Brunsmeier.

Die Brennelementesteuer war Anfang 2011 befristet bis Ende 2016 eingeführt worden. Sie wird fällig, wenn Uran oder Plutonium in Atomkraftwerken eingesetzt wird. Jährlich bringt sie dem Staat rund 1,3 Milliarden Euro Einnahmen.

Pressekontakt: Thorben Becker, BUND-Atomexperte, Tel. 030-27586-421 bzw. Annika Natus, BUND-Pressereferentin, Tel. 030-27586-425/-489, E-Mail: presse@bund.net

 

Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE (*):

Bundesregierung muss EuGH-Signal aufgreifen und Atomsteuer über 2016 hinaus verlängern

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein gutes Signal für die Energiewende und ein deutlicher Hinweis, dass die Atomsteuer unbedingt über das Jahr 2016 hinaus verlängert werden muss. Diese Maßnahme könnte den dringend notwendigen Atomausstieg beschleunigen und damit den Kurs Energiewende weiter unterstützen“, so Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Entscheidung des EuGH, der die von deutschen Energiekonzernen zu zahlende Atomsteuer für rechtens erklärt hat. Die Bundesregierung hatte noch im Koalitionsvertrag festgelegt, dass diese Abgabe Ende 2016 abgeschafft wird. Zdebel weiter:

„Für die betroffenen Atomkonzerne E.on, RWE und EnBW dürfte damit die Chance deutlich sinken, bei der noch laufenden Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich zu sein. In der Summe geht es um Beträge in Höhe von vier bis sechs Milliarden Euro, die die Konzerne mit ihrer Klage gegen diese Steuer nicht zahlen wollen. Angesichts der enormen Steuergelder, mit denen die Atomenergie über Jahrzehnte in diesem Land gefördert wurde und wodurch die hohen Gewinne der AKW-Betreiber möglich gemacht wurden, ist es nur gerecht, dass die Atomkonzerne wenigstens in einem kleinen Umfang in die Pflicht genommen werden.“

 

(*) Der Autor ist Mitglied des BUND und arbeitet für den Bundestagsabgeordneten Zdebel.

Bundesregierung muss EuGH-Signal aufgreifen und Atomsteuer über 2016 hinaus verlängern

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein gutes Signal für die Energiewende und ein deutlicher Hinweis, dass die Atomsteuer unbedingt über das Jahr 2016 hinaus verlängert werden muss. Diese Maßnahme könnte den dringend notwendigen Atomausstieg beschleunigen und damit den Kurs Energiewende weiter unterstützen“, so Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Entscheidung des EuGH, der die von deutschen Energiekonzernen zu zahlende Atomsteuer für rechtens erklärt hat. Die Bundesregierung hatte noch im Koalitionsvertrag festgelegt, dass diese Abgabe Ende 2016 abgeschafft wird. Zdebel weiter:

„Für die betroffenen Atomkonzerne E.on, RWE und EnBW dürfte damit die Chance deutlich sinken, bei der noch laufenden Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich zu sein. In der Summe geht es um Beträge in Höhe von vier bis sechs Milliarden Euro, die die Konzerne mit ihrer Klage gegen diese Steuer nicht zahlen wollen. Angesichts der enormen Steuergelder, mit denen die Atomenergie über Jahrzehnte in diesem Land gefördert wurde und wodurch die hohen Gewinne der AKW-Betreiber möglich gemacht wurden, ist es nur gerecht, dass die Atomkonzerne wenigstens in einem kleinen Umfang in die Pflicht genommen werden.“

F.d.R. Beate Figgener, 0603 / 4. Juni 2015

Schlecht für E.on, Vattenfall und Co – Gut für den Atomausstieg

E.on, RWE, EnBW und Vattenfall dürften heute die Flaggen auf Halbmast ziehen. Die Aktienkurse, so melden die Agenturen, brachen ein. Der Grund: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat heute erklärt, dass die Erhebung der Brennelementesteuer auf das Uran in Atomkraftwerken nach einer umfänglichen Prüfung nicht gegen EU-Regelungen verstößt. Vor allem mit dieser Begründung versuchen die Atomkonzerne, diese Steuer zu Fall zu bringen.

„Eine gute Nachricht für den Atomausstieg“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE diese Nachricht. „Es ist zu hoffen, dass demnächst dann auch die Urteile des EuGH und der deutschen Gerichte sich dieser Auffassung anschließen.Es wäre nun sinnvoll, wenn die Bundesregierung diese Steuer auch über das Jahr 2016 hinaus weiter erheben würde. Dadurch könnte der Atomausstieg auch wirtschaftlich beschleunigt werden und die weitere Atommüllproduktion eingeschränkt werden.“

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