Atomstrom: Uran-Steuer ist erlaubt – Konzernklagen vor dem Scheitern

WarnhinweisE.on, RWE, EnBW und Vattenfall zogen gestern die Flaggen auf Halbmast. Die Aktienkurse, so melden die Agenturen, brachen ein. Der Grund: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hatte erklärt, dass die Erhebung der Brennelementesteuer auf das Uran in Atomkraftwerken nach einer umfänglichen Prüfung nicht gegen EU-Regelungen verstößt. Vor allem mit dieser Begründung versuchen die Atomkonzerne, diese Steuer zu Fall zu bringen. „AKW-Betreiber werden wohl zahlen müssen“, schreibt der Spiegel. Als „Dämpfer für AKW-Betreiber“ bezeichnet die Tagesschau den Bericht des Generalanwalts.

Bei den Klimarettern heißt es unter „Brennelementesteuer findet neue Freunde“: „Die Brennelementesteuer war zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten, befristet bis Ende 2016. Ursprünglich sollte sie jährlich 2,3 Milliarden Euro in die Kassen des Fiskus spülen. Fällig wird die Steuer immer dann, wenn in Atomkraftwerken die Brennstäbe ausgewechselt werden. Der Staat erhebt 145 Euro pro Gramm Kernbrennstoff. Die Atomkonzerne halten die Steuer für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz und mit europäischem Recht und setzen sich gegen die Zahlung gerichtlich zur Wehr. Das Urteil des EuGH wird also auch Auswirkungen auf das noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben, das die AKW-Betreiber ebenfalls angerufen haben.“

“Eine gute Nachricht für den Atomausstieg”, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, diese Nachricht. “Es ist zu hoffen, dass demnächst dann auch die Urteile des EuGH und der deutschen Gerichte sich dieser Auffassung anschließen. Es wäre nun sinnvoll, wenn die Bundesregierung diese Steuer auch über das Jahr 2016 hinaus weiter erheben würde. Dadurch könnte der Atomausstieg auch wirtschaftlich beschleunigt werden und die weitere Atommüllproduktion eingeschränkt werden.”

Unter anderem der SHZ ist zu entnehmen: „Die SPD-Europaabgeordnete Martina Werner begrüßte die Stellungnahme des Gutachters. „Gerade bei Atomenergie muss das Prinzip gelten, dass die entstehenden Kosten durch die Verursacher getragen werden.“ Andernfalls müssten die Steuerzahler stärker einspringen. Ähnlich äußerte sich auch Oliver Krischer, Fraktionsvize der Grünen im Bundestag. „Statt Millionen von Euro für juristische Prüfungen in den Sand zu setzen, sollten die Energiekonzerne das Geld besser in den Ausbau der Erneuerbaren Energien stecken“, teilte er mit.“

Die Steuer ist – wie erwähnt – bislang bis 2016 befristet. Die Forderung an die Bundesregierung, diese Steuer nun bis zum Ende der AKW-Laufzeiten auf das Jahr 2022 zu erweitern, wäre jetzt sicherlich ein guter Schritt.

Die Agentur dpa hatte gemeldet: „Die Erhebung von Steuern in Milliardenhöhe auf atomare Brennstoffe ist laut dem Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtens. Dass diese zusätzlichen Steuern nur von AKW-Betreibern erhoben werden, sei „keine staatliche Beihilfe“ für andere Arten der Stromerzeugung, heißt es in den Schlussanträgen, die Generalanwalt Maciej Szpunar am Dienstag vor dem Gerichtshof in Luxemburg stellte.

Sollte der EuGH der Ansicht des Generalanwalts folgen, was er meistens tut, könnte das in einigen Monaten erwartete Urteil auch Auswirkungen auf die Klage der deutschen AKW-Betreiber E.on, RWE, und EnBW vor dem Bundesverfassungsgericht haben. In dem Luxemburger Ausgangsverfahren hatte die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH geklagt, weil sie rund 154 Millionen Euro Kernbrennstoffsteuer zu zahlen hatte. Das Finanzgericht Hamburg legte den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.

Generalanwalt Szpunar zufolge hindert das Unionsrecht einen EU-Mitgliedstaat nicht daran, eine Steuer auf Verwendung von Kernbrennstoffen einzuführen. Zudem dürften sich nationale Finanzgerichte selbst dann an den EuGH mit Ersuchen auf Vorabentscheidungen wenden, wenn, wie im konkreten Fall, nationale Verfassungsgerichte sich ebenfalls mit den umstrittenen Gesetzen befassen.

Die Kernbrennstoff- oder auch Brennelementesteuer war Anfang 2011 befristet bis Ende 2016 eingeführt worden. Sie wird fällig, wenn Uran oder Plutonium in Atomkraftwerken eingesetzt werden.“

Dirk Seifert

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