„Mit ihren Unterschriften unter einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Atomkonzernen zementiert die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD auf Wunsch der Konzerne den für die SteuerzahlerInnen unverantwortlichen Deal zur Finanzierung der Atommülllagerung“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages.
Zdebel weiter: „Damit entlässt die Bundesregierung die Atomkonzerne gegen eine viel zu geringe Einmalzahlung aus der gesamten Haftung für den Atommüll und verlagert alle Risiken auf die Bürgerinnen und Bürger. Vorteile haben nur die Atomkonzerne, dem Bundestag werden damit zusätzlich Ketten angelegt, diese unsäglichen Geschenke für die Atomkonzerne später noch einmal zu korrigieren.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass bereits im Dezember 2016 mit Unterstützung der Grünen die Voraussetzung dafür geschaffen wurde. Damals hat der Bundestag mit den Stimmen von Grünen, SPD und CDU/CSU den Atommüll-Deal per Gesetz beschlossen. Einzig DIE LINKE stimmte dagegen. Nicht einmal die Klagen der Atomkonzerne gegen den Atomausstieg mussten zurückgezogen werden. Gegen die Einmalzahlung von lediglich 24 Mrd Euro für die Atommülllagerung werden die Konzerne dauerhaft von den künftigen Kostenrisiken befreit. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Brennelementesteuer erhalten die Konzerne nun über sechs Milliarden Euro zurück und Vattenfall klagt immer noch auf Schadensersatz von rund 4,6 Mrd. Euro vor dem Schiedsgericht in Washington.“
Künftig wird die Finanzierung der Atommülllagerung von einem öffentlich-rechtlichen Fonds übernommen. Für das Kuratorium dieses Fonds hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE jetzt den Abgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg, benannt. Das Gremium ist für alle „grundsätzlichen Fragen“ bei der Sicherung der Fonds-Mittel zuständig, heißt es im Gesetz und setzt sich aus Mitgliedern der Bundesregierung und des Bundestages zusammen. Eine Bestätigung durch den Bundestag steht noch aus und soll in der kommenden Sitzungswoche erfolgen.
Hubertus Zdebel: „Ich bedanke mich bei meiner Fraktion für das Vertrauen. Die Arbeit in dem neuen Atommüll-Fonds wird nicht einfach werden. Denn immerhin haben Grüne, SPD und CDU/CSU dafür gesorgt, dass die Atomkonzerne jetzt zwar einen Teil der von ihnen gebildeten Rückstellungen in Höhe von lediglich etwas über 23 Mrd. Euro in diesen Fonds einzahlen müssen. Gleichzeitig aber wurden die Atomkonzerne in unverantwortlicher Weise von einer Nachschusspflicht befreit. Sollten, wie zu erwarten, die Kosten für die Atommülllagerung weiter steigen, dann werden also die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die leeren Kassen dieses Fonds auffüllen müssen.“
Hintergrund ist das kurz vor Weihnachten 2016 beschlossene Gesetz zur „Neuordnung der kerntechnischen Entsorgung“, mit dem ein Teil der bei den Atomunternehmen über Jahrzehnte gebildeten Rückstellungen für die Atommülllagerung in einem öffentlich-rechtlichen Fonds gesichert werden. Die Einrichtung eines solchen Fonds hatte die Fraktion DIE LINKE seit Jahren gefordert. Grüne, SPD und CDU/CSU setzten aber gegen den Widerstand der Linksfraktion durch, dass die Atomkonzerne künftig von jeglicher Verantwortung bei der Finanzierung der Atommülllagerung befreit und aus der Haftung entlassen werden.
Mit diesem Atomdeal haben Grüne, SPD und CDU/CSU die Atomkonzerne zum Schaden der Bürgerinnen und Bürger von den Kostenrisiken befreit. Die gesamte Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle geht künftig in staatliche Hand über. So sollen z.B. ab 2019 die Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle von den AKW-Betreibern an eine staatliche Gesellschaft übertragen werden.
Tunnelbau im geplanten Atommüll-Schacht Konrad. Oben soll – irgendwo – nun – möglicherweise – ein neues Eingangslager entstehen.
Wenn es Probleme mit dem Ausgang gibt, kümmert man sich doch besser um den Eingang. Bei der Lagerung von Atommüll jedenfalls hat das Bundesumweltministerium daran offenbar eine neue Freude gefunden. Weil es mit der „Endlagerung“ nirgends so richtig klappen will, zauberte die Behörde jüngst ein sogenanntes Eingangslager für die hochradioaktiven Abfälle aus dem Hut (siehe Nationales Entsorgungsprogramm). Weil das so praktisch war, soll nun noch eins obendrauf, das sogar noch raffinierter ist: Ein Eingangslager für den leicht- und mittelradioaktiven Atommüll, der im Schacht Konrad in Salzgitter versenkt werden soll und das – aufgepasst – nicht unbedingt auch in Salzgitter gebaut werden muss. Klasse. Dumm nur, dass die Menschen in der Region Salzgitter sich irgendwie verschaukelt fühlen.
Verpackt in dem Artikelgesetz, mit dem die schwarz-rote Bundesregierung im Zusammenspiel mit einem (stark grün gefärbten) Bundesrat vor allem die Finanzierung der Atommülllagerung und damit verbunden die Aussetzung des Verursacherprinzips zugunsten der Atomkonzerne regeln will, taucht dieses neue Eingangslager für viele Beteiligte völlig überraschend auf.
Im „Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken“ – das man künftig vielleicht eher als „(Entsorgungsübergangsgesetz)“ erinnern wird, ist in Paragraph 3 Absatz (3) zu lesen:
„Der Dritte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 kann ein zentrales Bereitstellungslager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung als Eingangslager für das Endlager Schachtanlage Konrad errichten.“
Kurz und knackig. Was die überaus schlauen Gedanken zu dieser Erfindung im Bundesumweltminsterium oder beim Bundesamt für Strahlenschutz sind, erfahren wir in den Erläuterungen zum Gesetz und zwar hier: Absatz 3 „sieht als mögliche künftige Option die Errichtung eines zentralen Zwischenlagers für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung durch den bundeseigenen Zwischenlagerbetreiber vor. Dieses Lager soll die Funktion eines Eingangslagers für das Endlager Schachtanlage Konrad haben. Diese Option wäre nur dann zu verwirklichen, wenn sie sich nach Abwägung von Kosten und Nutzen als wirtschaftlich erweisen würde“, wird uns zunächst erklärt. Gottseidank! Geld soll also nicht leichtfertig verschwendet werden und entschieden ist schon mal noch gar nichts!
Weiter wird erklärt: „Der atomrechtliche Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Schachtanlage Konrad beinhaltet die Festlegung, dass die Abfallgebinde „just in time“ von den Zwischenlagern abgerufen und sodann über Schiene und Straße angeliefert werden. Zusätzliche Beschränkungen beispielsweise im Hinblick auf den Wärmeeintrag einzelner Gebinde erfordern eine im Detail abgestimmte Einlagerungsreihenfolge, die durch ein Eingangslager optimiert werden könnte.“
Und weil der Planfeststellungsbeschluss mal lieber nicht wieder angefasst werden soll, regelt man ein Eingangslager a. bessser per Gesetz und betont b., dass das ja auch gar nicht am Schacht Konrad entstehen muss (dazu gleich weiter unten mehr).
In jedem Fall, so erfahren wir: „Zur Absicherung einer störungsfreien, kontinuierlichen Anlieferung und der Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von endlagergerecht verpackten spezifischen Abfallgebinden könnte daher ein zentrales Eingangslager zweckmäßig sein. In diesem würden die endlagergerecht verpackten Abfallgebinde zur unmittelbaren Anlieferung an das Endlager Schachtanlage Konrad zusammengeführt und von dort nach Bedarf abgerufen. Die Einrichtung müsste nach aktuellem Erkenntnisstand sicherheitstechnisch ausgelegt werden.
Ohne ein derartiges Eingangslager könnte es zu Stillständen des Einlagerungsbetriebs im Endlager Schachtanlage Konrad mit entsprechenden Offenhaltungskosten für den Bund und zu Verzögerungen beim Räumen der dezentralen Zwischenlager kommt.
Durch das Eingangslager könnte auch ein zeitweiliger Zweischichtbetrieb des Endlagers mit einem höheren jährlichen Einlagerungsvolumen und damit eine deutlich kürzere Gesamtbetriebszeit für das Endlager Schachtanlage Konrad erreicht werden. Ein solches Vorgehen könnte neben finanziellen Aspekten insbesondere auch sicherheitstechnisch vorteilhaft sein.“ (S. 45f)
Auf diese mit dem Gesetz angestrebte Möglichkeit zum Bau eines Eingangslagers hat es in der Region rund um Salzgitter heftige und empörte Reaktionen gegeben (siehe dazu oben den Link: Durch die Hintertür…).
Während man möglicherweise im Bundesumweltministerium noch ganz berauscht von diesen tollen und echt praktischen Eingangslagern ist, sieht das Bundesamt für Strahlenschutz sich schon genötigt, zu den Befürchtungen Stellung zu nehmen.
„Es sind nunmehr Befürchtungen in Salzgitter geäußert geworden, dass zusätzlich zu dem bisher geplanten Endlager ein derartiges Eingangslager an dem Bergwerksgelände errichtet werden könnte. Hierzu stellt das BfS als Betreiber des Endlagerprojekts Konrad fest:
Die Anlieferung der Abfälle zum Endlager wird wie im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben über die Schiene und die Straße erfolgen. Die angelieferten Abfallgebinde werden unmittelbar nach der Eingangskontrolle unter Tage eingelagert. Eine Änderung der in der Genehmigung aus dem Jahre 2002 festgeschriebenen Vorgehensweise ist nicht geplant und nicht erforderlich.
Das BfS würde die Einrichtung eines zentralen Eingangslagers begrüßen, denn es stellt aus mehreren Gründen eine Entlastung für die Region dar:Die Bestimmungen zur Einlagerung in Konrad bilden ein äußerst komplexes System ab. Die Genehmigung gibt vor, dass die Abfälle streng sortiert nach radioaktiven Stoffen, Chemie und möglicher Restwärmeentwicklung eingelagert werden müssen. Da eine oberirdische Zwischenlagerung dieserAbfallbehälter in Salzgitter nicht möglich und vorgesehen ist, müsste nach heutigem Stand sehr lange im Voraus für jedes Abfallgebinde geplant werden, zu welchem Tag es angeliefert wird. Bei tausenden von Containern, die zu unterschiedlichen Zeiten, mit unterschiedlichem Inventar an unterschiedlichen Standorten in Deutschland bereitgestellt werden müssen, stellt dies ein äußerst störanfälliges System dar. Ein zentrales Eingangslager würde dazu beitragen, die Abläufe so zu gestalten, dass
die Transporte möglichst reibungslos durchgeführt werden können,
ein Rückstau von Abfallbehältern vor der Anlage noch besser vermieden werden könnte,
die Gesamtbetriebszeit des Endlagers durch die Vermeidung von Stillstandzeiten und durch eine mögliche Beschleunigung der Einlagerungsabläufe verkürzt werden könnte.
Um die genannten Verbesserungen durch ein optionales Eingangslager zu erreichen, bedarf es nicht eines Standortes in der Region oder gar an der Schachtanlage. Sofern ein solches Eingangslager errichtet werden soll, ist vielmehr allein die Anbindung an eine leistungsfähige Infrastruktur von Schiene und Straße von Bedeutung.
Das BfS hat sich in der Vergangenheit deutlich gegen ein derartiges Eingangslager an bzw. in der Nähe der Schachtanlage ausgesprochen. Es gibt keinen Anlass diese Position zu verändern.
Der Neubau eines Eingangslagers würde nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik erfolgen und damit die Sicherheit gegenüber der bestehenden Lagersituation in der Bundesrepublik weiter verbessern.“
Ok, also wenn es denn ein neues Eingangslager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll mit Blick auf Schacht Konrad geben sollte, dann sind vielleicht nicht die SalzgitteranerInnen die ersten Betroffenen, sondern irgendwer anders. Komisch irgendwie, dass all den Behörden erst jetzt einfällt, dass man da ganz und gar schwierige Dinge in den Planfeststellungsbeschluss für Schacht Konrad geschrieben hat. Aber vielleicht wachsen nach absolut vermasselten Flughafen-, Musikhallen- oder auch Bahnhofsprojekten bei den Verantwortlichen die Sorge, dass es auch am Schacht Konrad irgendwie schief gehen kann?
Klaus Töpfer soll den Vorsitz beim neuen Nationalen Begleitgremium (NBG) für das kommende Verfahren zur Atommüll-„Endlager“-Suche übernehmen. Das neue Gremium soll eine Art Wächterfunktion in dem Suchverfahren nach dem Standortauswahlgesetz übernehmen. Zusätzlich zu Gorleben sollen dabei in einem vermeintlich ergebnisoffenen Verfahren alle Standorte untersucht und der bestmögliche ausgewählt werden. Außerdem sind Klaus Brunsmeier und Kai Niebert für die Umweltverbände dabei. Als weitere Mitglieder werden VertreterInnen aus Wissenschaft und Kirche in dem Gremium vertreten sein. „Klaus Töpfer und Atommülllager-Suche mit Nationalem Begleitgremium“ weiterlesen
Mit einem bereits im Juli gestellten Antrag im Deutschen Bundestag verlangen MdB Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE die Fortsetzung der so genannten Kernbrennstoffsteuer, kurz Uran- oder auch Atomsteuer, wie sie die Organisation Campact bei ihrer jetzt gestarteten Online-Kampagne bezeichnet. Es geht um über 5 Mrd. Euro, die die Konzerne durch den Steuererlass einsparen würden.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE „Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke ‒ Die Brennelementesteuer muss bleiben“ ist hier als Drucksache 18/9124 online (PDF)
Hubertus Zdebel: „Es ist gut, wenn der gesellschaftliche Druck jetzt wächst, um immer neue Finanzgeschenke an die Atomkonzerne zu unterbinden. Schon die geplanten Regelungen zur Haftungsbegrenzung für die Kosten der Atommülllagerung bringen den Atomunternehmen enorme Vorteile zum Schaden der Steuerzahler. Bei der Fortsetzung der Uransteuer geht es insgesamt um mehr als 5 Mrd Euro bis zum Ende der Laufzeit der Atommeiler. Verzichtet die Bundesregierung darauf, wird der Atomstrom sogar noch billiger. Ein fatales Signal in Zeiten der angeblichen Energiewende. Deshalb haben wir bereits im Juli den Antrag gestellt, dass diese Steuer fortgesetzt wird.“
Wie bei anderen Brennstoffen auch, wird für den Einsatz von Uranbrennelementen in Atommeilern diese Steuer seit 2011 erhoben. Allerdings nur bis Ende 2016. Dann soll sie nach derzeitiger Beschlusslage der Großen Koalition auslaufen; das würde den Atomkonzernen weitere Steuererleichterungen bringen. So wird Atomstrom durch schwarz-rot billiger gemacht!
Neben der jetzt von Campact gestarteten Kampagne zur Fortsetzung der Uransteuer hatten auch ausgestrahlt und das Münchener Umweltinstitut bereits eine Online-Kampagne auf den Weg gebracht.
In den Sitzungen des Finanzausschusses und des Umweltausschusses hatten vorletzte Woche die Fraktionen der Großen Koalition bereits gegen die Verlängerung dieser Steuer votiert. Siehe dazu: