Das Bundesverfassungsgericht wird die Klagen der Stromkonzerne gegen die Abschaltung der Atommeiler nach der Katastrophe von Fukushima nicht mehr in diesem Jahr, sondern erst im kommenden Frühjahr 2016 mündlich verhandeln. Die Atomkonzerne E.on, RWE und Vattenfall halten die Atomgesetz-Änderung vom Sommer 2011 für verfassungswidrig, da ihre Grundrechte betroffen wären: Für die Abschaltung hätten sie entschädigt… Atomausstieg: Bundesverfassungsgericht entscheidet später weiterlesen
