Insgesamt 25 Komunen sind von der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik betroffen. Die meisten dieser Kommunen hatten mit dem Betrieb der inzwischen aus Sicherheitsgründen stillgelegten Atomkraftwerke über die Gewerbesteuer hohe Steuereinnahmen und weitere Zuschüsse durch die Atomkonzerne. Die Zwischenlagerung aller Arten von Atommüll könnte vor Ort noch Jahrzehnte dauern. Keine neue Erkenntnis eigentlich. Anti-Atom-Initiativen hatten immer wieder gewarnt, dass die oberirdische Zwischenlagerung noch Jahrzehnte dauern kann und auf die gravierenden Sicherheitsmängel hingewiesen. Warnungen, die nur im Ausnahmefall vor Ort in der Kommune gehör fanden. Nun aber betonen die in ASKETA zusammengeschlossenen Kommunen seit einigen Jahren, dass sie „Verantwortung“ hätten und große Nachteile: Radioaktive Risiken durch die verlängerte Zwischenlagerung aufgrund der Verzögerungen bei der Endlagersuche? Kein Wort dazu: „Für die betroffenen Kommunen bedeutet das unter anderem, dass Flächen langfristig gebunden bleiben und sich dadurch Möglichkeiten für Wohnungsbau, Gewerbe und andere kommunale Entwicklungen einschränken können“, stellt Christian Keller, Erster Bürgermeister von Grafenrheinfeld, in einem Beitrag zur letzten ASKETA-Tagung in Salzgitter fest.
Weil die AKW-Steuereinnahmen nicht mehr sprudeln soll nun die Zwischenlagerung dafür sorgen: „Deshalb fordert die Arbeitsgemeinschaft einen angemessenen und gesetzlich verlässlich geregelten Ausgleich für die betroffenen Kommunen.“
- ASKETA (Arbeitsgemeinschaft der Standortgemeinden kerntechnischer Anlagen in Deutschland). Ein Bericht vom Treffen der Kommunen im Rahmen der ASKETA in Salzgitter ist hier vom Vertreter der Stadt Grafenrheinfeld online.
- Atommüll-Gemeinden ASKETA – Bürgermeister fordern: Weg mit Atommüll, rein ins Nationale Begleitgremium und Entschädigung, bei längerer Zwischenlagerung
- Geld, Sicherheit, hoch radioaktiver Abfall: Defizite, betroffene Kommunen und die Atommüllkonferenz AMK
- Atommüll-Bürgermeister fordern mehr Beteiligung und neues zentrales Castor-Lager
Klamme Kassen nach Atomausstieg bei den Standort-Kommunen: ASKETA fordert finanziellen Ausgleich
Atommüll-Standorte wie Gorleben, Schacht Konrad bzw. Salzgitter, ASSE bzw. Wolfenbüttel und inzwischen auch Morsleben bekommen aus bundestaatlichen Mitteln in Form von Fonds oder Zuschüssen seit vielen Jahren Steuermittel überwiesen. Eine Art „Lastenausgleich“, weil diese Gemeinden zwar den Atommüll lagern sollen, aber nicht zuvor durch ein Atomkraftwerk vor Ort mit mit Gewerbesteuer finanziell beteiligt waren. Die hohen Gewerbeeinnahmen der AKW-Kommunen also nicht erhielten. Seit dem Ende des AKW-Betriebs haben die bis dahin überaus gut ausstaffierten Standortgemeinden massive Steuerverluste. Mit dem Zusammenschluss ASKETA soll das nun geändert werden.
- ASKETA offline: Die ASKETA-Gruppe bleibt im Internet weiterhin prekär. Die kommunalen Vertreter*innen haben es bislang nicht hinbekommen, eine angemessene und verlässliche Homepage zu etablieren. Erst nach einigen Jahren ihrer Existenz war eine sehr schlichte Info-Seite unter www.asketa.de entstanden, die nun aber komplett nicht mehr erreichbar ist.
Auf der in Schweinfurt ansässigen Seite von „Revista“ wird über die Tagung in Salzgitter berichtet. Auch dort wird nicht ein einziges Wort über nukleare Risiken in Sachen Atomenergie und Atommülllagerung berichtet. Aber wir erfahren dort, dass ASKETA bereits seit 1994 bestehen soll. Außerdem wird berichtet: Neuer „Präsident ist Olaf Schulze, Bürgermeister der Stadt Geesthacht in Schleswig-Holstein. Zu stellvertretenden Präsidenten wurden Stefan Martus, Bürgermeister der Stadt Philippsburg in Baden-Württemberg, und Matthias Oberhofer, Bürgermeister der Gemeinde Niederaichbach in Bayern, gewählt.“ Und: „Der bisherige Präsident Josef Klaus scheidet mit seinem Eintritt in den Ruhestand aus dem aktiven Bürgermeisteramt aus. Für sein langjähriges Engagement ernannte ihn die ASKETA einstimmig zum Ehrenpräsidenten. Mit seiner Erfahrung soll er der Arbeitsgemeinschaft auch künftig beratend verbunden bleiben.“
Sicherheits- und Sicherungsrisiken einer verlängeren Atommüll-Zwischenlagerung
Anti-Atom-Initiativen warnen seit langem, dass die Zwischenlagerung schon jetzt ungenügend gesichert ist und in den letzen Jahren mit den Terror- und Krisenentwicklungen neue Anforderungen an die oberirdischen Lagerung entstanden sind. Es brauche – wie bei der Endlagersuche neue Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Prüfung der bestehenden Konzepte für Sicherheit und Sicherung.
Ein Thema, mit dem sich die ASKETA-Kommunen nur im Ausnahmefall befassen. Erst in Verbindung mit den ausbleibenden Steuereinahmen an den AKW-Standorten griffen einige Standorte diese Sicherheits-Aspekte ein wenig auf.
NBG und Zwischenlagerregionen – Sicherheitsforderung der Atommüllkonferenz sind „berechtigtes Anliegen“
Das Nationale Begleitgremium NBG bei der Endlagersuche sowie der Partizationsbeauftrage Hans Hangedorn hatten – auch als Reaktion auf die Kritik aus den Reihen der Atom-Kritik – immer wieder den Zusammenhang von Endlagersuche und Zwischenlagerung thematisiert. Im April 2025 fand schließlich ein Workshop beim NBG mit Vertreter*innen aus Zwischenlager-Regionen statt. Atomkritische Akteure aus Bürgerinitiativen und auch kommunale Vertreter aus den Reihen von ASKETA folgten der Einladung des NBG.
Die Ergebnisse des Workshops führten zu dieser Beschlussvorlange zur 97. NBG-Sitzung, datiert auf den 15. Juni 2025, verbunden mit zwei umfangreichen Anlagen zu einem Positionspaper in Sachen Zwischenlagerung und Sicherheitsanforderungen, sowie über den Verlauf des Workshops. Siehe dazu auch das Ergebnisprotokoll der 97. Sitzung mit den Beschlüssen, hier als PDF, Top 4. Außerdem wichtig dieses Protokoll (vom 14.7.) über eine Videokonferenz zu dem Thema am 7.7.2025 (PDF).
Wesentlich – neben anderen Dingen – ganz sicher: Die Teilnehmenden aus den Runde – also auch die beteiligten ASKETA-Vertreter votierten dafür, dass ein (ergänztes) Positionspapier der Atommüllkonzerz zur Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle vom 23. April 2025 als „begründetes Anliegen“anzusehen ist. Das Forderungspapier der Atommüllkonferenz ist hier online (PDF) und ist außerdem in der genannten Beschlussvorlage enthalten.
Das NBG beschloss dann auf der 97. Sitzung im Juli 2025: „Beschluss 97/4: Das Nationale Begleitgremium beschließt, dass
a) das NBG den Umgang mit der Zwischenlagerung als wesentlichen Faktor für ein erfolgreiches Standortauswahlverfahren bewertet und die Akteure der Zwischenlagerung anlassbezogen zu weiteren Online-Gesprächen einladen möchte. (einstimmig)
b) Das NBG bewertet die elf Forderungen zur Zwischenlagerung, die von der Atommüllkonferenz am 16.4.2025 formuliert und im NBG-Workshop am 25.4.2025 bekräftigt wurden, als begründete Anliegen. (10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)
c) Das NBG wird das Gespräch mit dem Länderausschuss für Atomkernenergie (LAA Hauptausschuss), den weiteren Institutionen und den Mitgliedern des Umweltausschuss am Deutschen Bundestag suchen, um die Anliegen zu klären. (einstimmig)“
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