Rot-Grün setzt Bevölkerung weiter Bohrschlamm-Gefahren aus

HubertusZdebel-013Der niedersächsischen rot-grünen Landesregierung ist die Akzeptanz ihrer Giftmüllpolitik offenbar wichtiger als der Schutz von Bevölkerung und Umwelt. Zu diesem Ergebnis jedenfalls kommen wir nach Analyse der „Gemeinsamen Erklärung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens sowie der Firmen ENGIE E&P Deutschland GmbH, ARGE K + R BBD Erika und AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH“ vom 3. Mai 2016

Anfang April 2016 war es nicht mehr zu verheimlichen: In einem Bericht zur Entsorgung der Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie, musste NRW-Umweltminister Remmel zugeben, dass in den vergangenen zehn Jahren erhebliche Mengen an Bohrschlämmen aus Niedersachsen auf nordrhein-westfälischen Deponien entsorgt wurden. Die Bohrschlämme fallen an, wenn Öl und Gas gefördert werden. Sie können mit gefährlichen Rückständen wie den Schwermetallen Quecksilber und Arsen sowie mit radioaktiven Stoffen wie Radium 226 belastet sein. Diese Schlämme wurden in Niedersachsen jahrzehntelang in Schlammgruben gesammelt, die dort das Grundwasser und den Boden belasteten. Allein bei der Sanierung von drei Bohrschlammgruben in Niedersachsen in den vergangenen zehn Jahren fielen rund 720.000 Tonnen Giftmüll an. Auch auf der Deponie in Hürth-Knapsack in Nordrhein-Westfalen landeten die gefährlichen Schlämme. Und nicht nur dort; auch auf der Mülldeponie in Altenberge wurden Bohrschlämme abgelagert.

In einem Bericht zur Entsorgung der Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie, den Remmel am 5. April dem Umweltausschuss des Landtags NRW vorgelegt hat, kündigte er sogar weiteren Giftmülltourismus nach NRW an. So stellte er die Annahme weiterer 200.000 Tonnen an gefährlichen Bohrschlämmen aus der niedersächsischen Bohrschlammgrube Erika auf der Deponie Hünxe-Schermbeck nach einer Schamfrist in Aussicht.

Vollmundig hatte der nordrhein-westfälische Umweltminister Remmel zudem gegenüber dem WDR angekündigt, bei den Transportunternehmen und Deponiebetreibern eine sechs- bis achtwöchige „Denkpause“ erreichen und Gespräche mit seinem niedersächsischen Amtskollegen Wenzel (ebenfalls Grüne) führen zu wollen.

Diese Zeit ist jetzt um. Doch statt dem Giftmülltourismus engagiert zu begegnen, hat Remmel mit der Industrie am 3.5.2016 eine Gemeinsame Erklärung

https://umweltfairaendern.de/wp-content/uploads/2016/05/SDRRAUM110016050918130.pdf

abgegeben. die eine Bankrotterklärung darstellt:

  1. Bereits die Form der Erklärung ist ungewöhnlich. Das NRW-Umweltministerium verlässt durch die Abgabe einer Gemeinsamen Erklärung die Position einer unabhängigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Die Firmen ENGIE E&P Deutschland GmbH (Nachfolger von GdF Suez), ARGE K + R BBD Erika und AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH sind nicht mehr zu kontrollierende Unternehmen, für die der Staat eigenständig die Rahmenbedingungen setzt, sondern die bestimmenden Akteure bei der Bohrschlammentsorgung. Das Dokument ähnelt einem Vertrag, den die Industrie Remmel in die Feder diktiert hat.
  1. Hinsichtlich der Gespräche mit Wenzel hat Remmel in der Erklärung keine konkreten Angaben gemacht. So soll ein gewisser Zeitraum „genutzt werden, um eine Verständigung über weitere Schritte zur Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur übergreifenden Abfallentsorgung zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auf der Ebene der Landesregierungen zu erzielen.“ Ob und wann Ergebnisse vorliegen werden und dem Parlament und Bevölkerung mitgeteilt werden, lässt die gemeinsame Erklärung völlig offen.
  1. Der Inhalt des Dokuments lässt keine Zweifel aufkommen, dass sich Remmel den Interessen der Industrie unterworfen hat. Denn die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ wird nicht gestoppt, sondern geht ungebrochen weiter. Die Transporte nach Hünxe sollen lediglich um bis zu 25 % wöchentlich gesenkt werden. Wie lange diese 25 %-Reduzierung erfolgen soll, bleibt angesichts einer mehrdeutigen Formulierung in der Erklärung unklar. Die Industrie kann die Passage so auslegen, dass die Reduzierung nur für vier Wochen gilt. Da die Gesamtmenge der entsorgenden Bohrschlämme bei Interesse der Industrie gleich bleiben wird, wird zudem lediglich die Dauer der Anlieferung zeitlich gestreckt.
  1. Statt die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ zu verhindern, stellt das NRW-Umweltministerium nun die Anlieferung von gefährlichen Abfällen aus zehn weiteren Bohrschlammgruben in Aussicht. In der „Gemeinsamen Erklärung“ wird von 314.000 Kubikmetern, das entspricht rund 500.000 Tonnen, ausgegangen. Dies ist genau das Gegenteil eines Importstopps.
  1. Keine Aussage macht Remmel zu weiteren Ablagerungen niedersächsischer Bohrschlämme. In der „Gemeinsamen Erklärung“ heißt es: „Seit 2014 läuft in Niedersachsen ein Programm zur Erfassung der historischen Öl- und Bohrschlammgruben, dessen Ergebnisse jedoch erst in ca. zwei Jahren vorliegen sollen“. Ein Ausschluss der Annahme von Bohrschlämmen aus diesen Gruben bei NRW-Deponien wird vom Umweltministerium in Düsseldorf nicht vorgenommen. Damit wird dem weiteren Giftmülltourismus bereits jetzt Tür und Tor geöffnet.
  1. Einen zentralen Bereich der Bohrschlammproblematik blendet die Gemeinsame Erklärung völlig aus. Sie schweigt zum Thema Fracking. Aber gerade Niedersachsen ist eines der Bundesländer, die am stärksten auf die Verabschiedung des Pro-Fracking-Rechts der Bundesregierung drängen. Die geschätzten 25 bis 35 Millionen Tonnen gefährlicher Bohrschlämme, die beim Fracking anfallen, könnten dann alle Restkapazitäten der NRW-Deponien füllen und damit zu einem Entsorgungsnotstand in NRW führen.
  1. Die Aussage, dass die Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung eine Intensivierung der Überwachung der abgehenden und ankommenden Abfalltransporte als auch der Entnahme von Proben und deren Untersuchung auf Schadstoffe und Einhaltung der Anforderungen vereinbart haben, stellt eine sachgerechte Entsorgung nicht sicher. Denn dazu müsste das Untersuchungsraster so engmaschig sein, dass eine chargenweise Beurteilung, etwa pro LKW-Ladung, erfolgen kann. Doch das Untersuchungsraster bleibt genauso unbestimmt wie der Umfang der zu untersuchenden Schadstoffe. Damit ist ein Schutz vor inhomogenen Schadstoffverteilungen nicht möglich.
  1. Der Aussage, dass sich die Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung darin einig seien, dass alle Ergebnisse der Untersuchungen der Öffentlichkeit in verständlicher Form zugänglich gemacht werden sollen, sind bisher so gut wie keine Taten gefolgt. Zwar sind die angelieferten Bohrschlammmengen auf der Deponie Hünxe auf einem eher versteckten Teil der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf zu finden. Untersuchungsparameter und Untersuchungsergebnisse sucht man dort jedoch vergebens. Das Transparenzversprechen wird vom Umweltministerium NRW nicht eingelöst.
  1. In der gemeinsamen Erklärung wird der Giftmüllimport als ‚alltägliches Geschäft‘ bagatellisiert. Aspekte des Schutzes der Gesundheit der Menschen und der Umwelt werden nicht erwähnt. Stattdessen kommt die einzige Sorge von Umweltminister Remmel und der Industrie in folgendem Satz zum Ausdruck: „Die Unterzeichner sind der Auffassung, dass die Akzeptanz von Sonderabfalldeponien in NRW nicht gefährdet werden sollte“. An die Stelle von vorsorgendem Umwelt- und Gesundheitsschutz tritt die Schaffung von Akzeptanz für Giftmülltourismus.

Damit lautet das Fazit zur Gemeinsamen Erklärung von Umweltminister Remmel und der Industrie: Der Giftmülltourismus nach Nordrhein-Westfalen mit Bohrschlämmen aus Niedersachsen geht unvermindert und auf unabsehbare Zeit weiter. Sollte das Pro-Fracking-Recht im Bundestag verabschiedet werden, werden die zukünftigen Bohrschlammtransporte aus Niedersachsen sämtliche Entsorgungskapazitäten sprengen. Die vagen Aussagen zur Probenahme und Kontrolle stellen die geordnete Entsorgung von Bohrschlamm nicht sicher. Und die abwiegelnden Formulierungen in der Erklärung zeigen, dass es der Landesregierung um die Akzeptanz ihrer Giftmüllpolitik und nicht um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt geht.

Und es könnte noch schlimmer kommen: Der schleswig-holsteinische Umweltminister Habeck (Grüne) musste in einer Antwort vom 1.6.2016 auf eine Landtagsanfrage zugeben, dass bei über 100 Standorten im Bundesland Hinweise auf Bohrschlammgruben vorliegen. Bei der Frage wo das Inventar dieser Bohrschlammgruben und in Zukunft anfallender Bohrschlamm entsorgt wird, wirft Habeck Nebelkerzen. So verweist er auf die Deponien Schönwohld, Niemark und Rondeshagen. Grundsätzlich müssen Bohrschlämme auf Deponien der Kategorie 3, das heißt Sondermülldeponien, entsorgt werden. Doch nur Rondeshagen ist eine Kategorie 3-Deponie. Und diese Deponie wird gemäß der Ankündigung von Habeck Ende des Jahres geschlossen. Dann wird der Umweltminister versuchen, den Giftmüll zu exportieren und seine Probleme auf andere Bundesländer abzuwälzen. Damit besteht die große Gefahr, dass die gefährlichen Bohrschlämme aus Schleswig-Holstein wie schon die Bohrschlämme aus Niedersachsen auf Deponien in Nordrhein-Westfalen abgelagert werden. NRW-Umweltminister Remmel muss sich daher schnellstens äußern, wie er darauf reagieren will.

Bohrschlammskandal in NRW ohne Ende

Der Giftmülltourismus von Bohrschlämmen aus der Erdöl- und Erdgasindustrie Niedersachsens nach NRW nimmt kein Ende. Und jetzt zeigt sich: Umweltminister Remmels Moratoriums-Ankündigung ist wie eine Seifenblase geplatzt.

140401-hubertus-zdebel-553x300Bereits im April 2016 wurde bekannt, dass gefährliche Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie in Hünxe und in Altenberge bei Münster in NRW deponiert wurden. Das ganze Ausmaß des Giftmülltourismus wurde jedoch nicht offengelegt.

Im April kündigte NRW-Umweltminister Remmel aber immerhin auch an, er wolle den Import von Bohrschlämmen aus Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen vorläufig stoppen. Zweifel an dieser Ankündigung waren damals schon angebracht: Denn statt Klarheit zu schaffen, kündigte die NRW-Landesregierung zeitgleich in einem Bericht zur Entsorgung der Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie weiteren Giftmülltourismus an. Die NRW-Landesregierung stellt darin die Annahme weiterer 200.000 Tonnen an gefährlichen Bohrschlämmen aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie auf der Deponie Hünxe-Schermbeck nach einer Schamfrist in Aussicht. Demgegenüber stehen jedoch keine konkreten Zusagen der niedersächsischen Landesregierung für eine zukünftige standortnahe Entsorgung. Das ist eine Bankrotterklärung. Über die Fehler der Vergangenheit wird wie selbstverständlich hinweggegangen. So wurden lediglich aufgrund der Berichterstattung des WDR und in anderen Medien intensivere Kontrollanalysen der Bohrschlämme, die auf die Deponie Hünxe-Schermbeck gelangt sind, vorgenommen. Hier hätte bereits mit der ersten Anlieferung konsequent gehandelt werden müssen. Gleiches gilt für die radiologischen Untersuchungen. Spätestens seit Beginn der Debatte um Fracking ist bekannt, dass Bohrschlämme radioaktiv belastet sein können und ein Untersuchungsbedarf besteht. Aus diesen Defiziten wurden im Bericht jedoch keine Schlussfolgerungen gezogen. Der Bericht machte zudem deutlich, dass der Landesregierung der Giftmülltourismus nach Nordrhein-Westfalen egal war. Obwohl das Kabinett Kraft seit 2010 im Amt ist, gab es immer wieder Transporte von Bohrschlämmen nach NRW. Aktivitäten, dies zu unterbinden, existierten nicht.

Neuester Bericht von Remmel zeigt: Bohrschlamm-Moratorium geplatzt

Inzwischen ist klar: Die Ankündigung Remmels, er wolle den Import von Bohrschlämmen aus Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen vorläufig stoppen, ist wie eine Seifenblase geplatzt. Das von ihm angekündigte Moratorium wird es nicht geben, stattdessen soll jetzt noch zusätzlicher Bohrschlamm in NRW abgelagert werden.

Das geht aus dem jüngsten Schreiben von Remmel vom 9.5.2016 an den Umweltausschuss des Landtags in NRW hervor, dem eine Gemeinsame Erklärung von Umweltministerium NRW mit den Unternehmen ENGIE E&P Deutschland GmbH (einem Nachfolger von GDF Suez), Arge K * R BBD Erika und der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH angefügt ist.

Diese nun veröffentlichte Bohrschlamm-Erklärung hat es in sich: Sie dokumentiert eine Unterwerfung unter Konzerninteressen, die bereits durch die Form des Dokuments (gemeinsame Erklärung) deutlich wird. Damit hat Remmel seine Rolle als Kontrollinstanz der Gaskonzerne aufgegeben und ist ihr williger Partner geworden. Dies wird auch inhaltlich deutlich. Statt die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ zu verhindern, stellt das NRW-Umweltministerium nun die Verbringung von gefährlichen Abfällen aus mindestens zehn weiteren Bohrschlammgruben in Aussicht. Dies ist genau das Gegenteil eines Importstopps. Die Transporte nach Hünxe sollen zudem lediglich um bis zu 25 % wöchentlich gesenkt werden. Da die Gesamtmenge gleich bleiben wird, wird lediglich die Dauer der Anlieferung zeitlich gestreckt.

Zu den Gesprächen mit Niedersachsen berichtet das NRW-Umweltministerium nichts Neues. Der Politik der niedersächsischen Landesregierung aus SPD und Grünen, ihre Entsorgungsproblematik auf Nordrhein-Westfalen abzuwälzen, setzt Remmel keinen Widerstand entgegen.

Und als wäre dies nicht genug, versucht das NRW-Umweltministerium in der gemeinsamen Erklärung, den Giftmüllimport als „alltägliches Geschäft“ zu bagatellisieren. Es ist skandalös, dass in dem Papier der Sorge um die „Akzeptanz von Sonderabfalldeponien in NRW“ Ausdruck gegeben wird, während die Sorge um die Gesundheit der Menschen und der Schutz der Umwelt keinerlei Erwähnung finden.

Die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung versuchen den Eindruck zu erwecken, dass die Entsorgung gefährlicher Bohrschlämme geordnet auf Giftmülldeponien erfolgt. Doch allein schon das Beispiel in Altenberge zeigt, dass dies nicht so ist. Wenn eine Haus- und Gewerbemülldeponie der Bohrschlammentsorgung dient, kann von einem umweltverträglichen Umgang mit Abfällen nicht mehr die Rede sein. Die Fakten müssen endlich auf den Tisch. Die Landesregierung ist aufgefordert, die Kumpanei mit Öl- und Gasförderunternehmen sowie Entsorgern aufzukündigen und einen Annahmestopp von Bohrschlämmen in NRW durchzusetzen. Den Gefahren der Öl- und Gasförderung im Bereich der Entsorgung muss endlich Rechnung getragen werden.

Thema Fracking wird komplett ausgeblendet

Einen zentralen Bereich der Bohrschlammproblematik hat die NRW-Landesregierung zudem ganz ausgeblendet. Die Landesregierung schweigt zum Thema Fracking. Aber gerade Niedersachsen ist eines der Bundesländer, die am stärksten auf die Verabschiedung des Pro-Fracking-Rechts der Bundesregierung drängen. Die geschätzten 25 bis 35 Millionen Tonnen gefährlicher Bohrschlämme, die beim Fracking anfallen, könnten dann alle Restkapazitäten der NRW-Deponien füllen und damit zu einem Entsorgungsnotstand in NRW führen. Bevor Niedersachsen auf Unterstützung bei der Entsorgung von bisher angefallenen Bohrschlämmen setzen kann, muss die dortige Landesregierung daher einen ausnahmslosen Verzicht auf Fracking erklären.

Dieser Artikel erschien zuerst im Linksletter der LINKEN. NRW

Skandal um Bohrschlämme weitet sich aus – Fakten müssen vollständig auf den Tisch

Anti-Fracking-Aktion der LINKEN. Münster
Anti-Fracking-Aktion der LINKEN. Münster

Angesichts der jetzt bekanntgewordenen Ablagerung weiter gefährlicher Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie in Altenberge bei Münster in NRW fordert Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss, die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung auf, endlich die Fakten vollständig auf den Tisch zu legen und unverzüglich die Liste aller Entsorgungsanlagen für Bohrschlämme zu veröffentlichen: „Der Giftmülltourismus muss aufhören. Ich fordere die Bundesregierung daher auf, ihre Fracking-Pläne fallen zu lassen und sofort mit den Ländern ein Konzept für die Entsorgung der bisher angefallenen Bohrschlämme zu entwickeln.“

Zdebel weiter: „Die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung versuchen den Eindruck zu erwecken, dass die Entsorgung gefährlicher Bohrschlämme geordnet auf Giftmülldeponien erfolgt. Doch das jüngste Beispiel in Altenberge zeigt, dass dies nicht so ist. Wenn eine Haus- und Gewerbemülldeponie der Bohrschlammentsorgung dient, kann von einem umweltverträglichen Umgang mit Abfällen nicht mehr die Rede sein. Die Fakten müssen endlich auf den Tisch.

Die Ausweitung des Bohrschlammskandals ist nur ein Vorgeschmack auf die Zustände, die mit der Verabschiedung des geplanten Fracking-Rechts der Bundesregierung eintreten würden. Angesichts knapper Entsorgungskapazitäten wäre die Reduzierung der Anforderung für die Ablagerung von Bohrschlamm vorprogrammiert. Die Folgen für die Langzeitsicherheit von Deponien wären erheblich. Auch aus diesen Gründen fordert DIE LINKE ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.“

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