Export von Atommüll aus Jülich in die USA und die Kosten – Nachgefragt und Verbots-Antrag

Per Kleiner Anfrage (PDF) will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel den aktuellen Stand und mehr über die Kosten für das beim ehemaligen Atomforschungszentrum Jülich laufende Projekt eines Exports von hochradioaktivem Atommüll von der Bundesregierung in Erfahrung bringen. Obwohl die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“ sich für ein Verbot solcher Atommüll-Exporte bereits im Oktober 2015 ausgesprochen hat, ist eine gesetzliche Umsetzung bislang nicht erfolgt. Daher haben Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE auch einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. (18/9791)

Auf der Homepage des Bundestags heißt es zu der Anfrage: „Berlin: (hib/ROL) Die Linke will in ihrer Kleinen Anfrage (18/10141) wissen, wie nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Arbeiten an der Entwicklung einer Technologie zur Wiederaufarbeitung von Kugelhaufen-Brennelementen in den USA ist. Auch fragt die Fraktion, ob ein Transport dieser Brennelemente in die USA zur dortigen Verarbeitung technisch überhaupt möglich ist.

Die Planungen, hochradioaktiven Atommüll in Form von Kugel-Brennelementen aus der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) Jülich beziehungsweise dem Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktor (THTR ) des Kernkraftwerks Hamm per Castor in die USA zu exportieren und dort in der militärischen Anlage H-Canyon der Savanah River Site (SRS) wiederaufarbeiten zu lassen, waren bereits mehrfach Gegenstand parlamentarischer Anfragen (unter anderem 18/3666).

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe habe bereits im Oktober 2015 die Empfehlung ausgesprochen, vollständig auf Exporte von hochradioaktiven Abfällen zu verzichten und auch eine entsprechende gesetzliche Regelung vorgeschlagen, schreiben die Abgeordneten in der Kleinen Anfrage.“

Siehe auch:

Bundestags-Fraktion DIE LINKE stellt Antrag zum Exportverbot für hochradioaktive Abfälle

Unter der Drucksachen Nr. 18/09791 bringt die Bundestagsfraktion DIE LINKE auf Initiative des Abgeordneten Hubertus Zdebel jetzt einen Antrag zum Export-Verbot für hochradioaktiven Atommüll ins Parlament ein. Der Export hochradioaktiver Abfälle ist in Deutschland bislang nur für Leistungsreaktoren zur Stromerzeugung verboten. Ein generelles Export-Verbot aller hochradioaktiven Abfälle wäre ein wichtiges Signal, dass die dauerhafte Lagerung des Atommülls entsprechend dem Verursacherprinzip als nationale Aufgabe in Deutschland zu lösen ist. Der geplante Export hochradioaktiver Abfälle aus dem Hochtemperatur-Reaktor AVR Jülich in die USA wäre ein nicht zu rechtfertigender schwerer Verstoß gegen diesen Grundsatz. Als Ersatz für das derzeit nicht sichere Zwischenlager muss vor Ort ein neues Lager errichtet werden.

Herunterladen des Antrags mit der DrsNr. 18/09791 als PDF

Der Antrag folgt auch einer Empfehlung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“, die ein solches Export-Verbot für erforderlich hält und eine entsprechende rechtliche Regelung eingefordert hat.

 

US-Atommüllexport im Nachbarschafts-Dialog Jülich

Sonntagsspaziergang JülichNicht mehr ganz aktuell, aber dennoch der Beachtung wert. Im Jülicher Nachbarschaftsdialog war im April auf Nachfragen der immer noch als Option für die Räumung des dortigen Castor-Lagers gehandelte Export der hochradioaktiven Brennelemente in die USA Thema. AntiAtom Euskirchen hat jetzt das Protokoll des Dialog-Treffens veröffentlicht. Das Thema US-Exporte aus Jülich beschäftigt in den nächsten Wochen auch den Bundestag. Nachdem die so genannte „Endlager“-Kommission die Empfehlung ausgesprochen hat, jegliche Exporte von hochradioaktivem Atommüll gesetzlich zu untersagen, hat jetzt die Fraktion DIE LINKE einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Dokumentation:  . . . Im Anschluss an die Präsentation bestand die Möglichkeit, Fragen an Hr. Printz zu richten. Die Teilnehmenden, insbesondere Frau Boslar, nutzten die Gelegenheit, um sich über den aktuellen Stand rund um den weiteren Umgang mit den AVR-Brennelementen und die hierfür in Frage kommenden Optionen zu informieren.

1. Frage Frau Boslar: Das Department of Energy (DOE) würde erst mit dem Einsatz einer Prototypanlage zur Wiederaufbereitung einer Kugelwiederaufbereitung eine Entscheidung über eine Kugelannahme in die USA treffen. Gemäß der mittlerweile vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) würde das Planen, Bauen und der Betrieb einer Prototypanlage mindestens 5 Jahre umfassen. Wie realistisch wird mit diesem Hintergrund ein Export in die USA eingeschätzt?

Die JEN führt aus: • Das „Department of Energy“ ist unter bestimmten Voraussetzungen bereit, die Kugeln aus Deutschland anzunehmen.

• Eine wesentliche Voraussetzung ist die Erreichung des „Technical Readiness Levels“ (TRL) 6 (Technologiereifegrad) für den Behandlungsprozess. Dafür setzen die US-amerikanischen Partner einen Zeitraum von mindestens einem Jahr an. Ein von den Amerikanern entwickeltes Auflösungsverfahren von Graphit, um die Kugeln nach der Annahme weiterverarbeiten zu können, wurde mittlerweile bis zu einem Technischen Reifegrad 4 erarbeitet. Die Angabe von fünf Jahren ist der JEN nicht bekannt und kann demnach nicht bestätigt werden.
• Grundvoraussetzung zur Annahme der Kugeln ist auch der positive Abschluss der UVP, das Verfahren ist formal noch nicht abgeschlossen. Das DOE geht davon aus, dass das Verfahren formell im Juni seinen Abschluss findet.
• Momentan wertet das DOE die 70 Einwendungen zum UVP-Gutachten aus, die aber keine gänzlich neuen Aspekte beinhalten.

2. Frage Frau Boslar: Sind die 70 Einwendungen lediglich von amerikanischer Seite oder auch von deutscher Seite?

Die JEN führt aus: • Es sind neben den amerikanischen Einwendungen auch Einwendungen aus Deutschland eingegangen.

3. Frage Frau Boslar: Die Endlagerkommission des Bundestages hält in dem Entwurf ihres Endberichtes den Export der AVR-Castoren für unverantwortlich. Wie beziehen die JEN und das Forschungszentrum dazu Stellung?

Die JEN führt aus: • Die JEN kann ihr Handeln nicht auf Empfehlungen ausrichten, sondern muss auf Grundlage der gültigen Gesetze und zugehörigen Vorschriften handeln. Um der Räumungsanordnung nach § 19 Abs. 3 ATG zu entsprechen, bestehen mehrere Möglichkeiten, welche die JEN ausführlich überprüft: Die Verbringung der Brennelemente in die USA, die Verbringung nach Ahaus sowie ein möglicher Neubau am Standort Jülich.

4. Frage Frau Boslar: Die US-Sicherheitsbehörde „National Security Agency“ (NSA) hält den Atommüll aus Sicht der Atomwaffenverbreitung für recht harmlos und sieht aus diesem Grund nicht die Notwendigkeit, die Brennelemente in die USA zu verbringen. Werden das Forschungszentrum und die JEN ihre früheren anderslautenden Aussagen, in denen evtl. Terroristen angelockt wurden, korrigieren?

Die JEN führt aus: • Im Rahmen des Programms der „Nuclear Non-Proliferation“, auf Deutsch „Nukleare Nichtverbreitung“, ist es vorgesehen, weltweit hochangereicherte Kernbrennstoffe in das Land zurückzuholen, aus dem die Stoffe ursprünglich stammen. Welche Punkte für einen Terroristen interessant sein könnten, kann die JEN nicht beurteilen.

5. Frage Frau Boslar: Aus den AVR-Brennelementen in den 152 Castoren wurden 1,5 Milliarden Kilowattstunden Strom für das Netz erzeugt. Dies deckt bei weitem nicht den durchschnittlichen Jahresverbrauch von 600 Milliarden Kilowattstunden Strom in Deutschland. Warum haben die in Jülich entwickelten Kugelhaufenreaktoren so große Mengen an Atommüll produziert? Im Verhältnis besteht ein 50ig-faches Atommüll-Volumen gegenüber Leichtwasserreaktoren.

Die JEN führt aus: • Beide Reaktortypen lassen sich nicht miteinander vergleichen.
• Der AVR sollte zeigen, dass das Prinzip des Kugelhaufenreaktors funktioniert und Strom erzeugt werden kann, war jedoch nicht darauf ausgelegt, mit dem produzierten Strom auch eine nennenswerte Kostendeckung zu erzielen.
• In der Anlage wurden auch verschiedene Brennelement-Typen untersucht, von denen einige nur mäßige bzw. unzureichende Betriebseigenschaften aufwiesen. Die mangelhafte Rückhalteeigenschaft einzelner BE-Typen hat auch dazu geführt, dass der Primärkreis hoch kontaminiert wurde. Neben der geringen Leistungsdichte des Reaktortyps wirken sich diese Kontaminationen auch auf die anfallende Abfallmenge aus.

6. Frage Frau Boslar: Die AVR-Brennelemente bestehen überwiegend aus Graphit, die ebenfalls in Tschernobyl Verwendung fanden und bei einem Unfall vor 30 Jahren brannten. Ein Endlager in Deutschland wird keine brennbaren Elemente wie die AVR-Kugeln in der Form annehmen. Was wurde unternommen, um die Brennelemente in einen dauerhaften stabilen Zustand zu verbringen, damit sie überhaupt endlagerfähig werden? Bringen diese Brennelemente ein viel größeres Problem der Endlagerung mit sich, als die normalen Elemente? Ist dies vielleicht der Hauptgrund dafür, sie in die USA schaffen zu wollen?

Die JEN führt aus: • Graphit ist nicht gleich Graphit.
• Der hier verwendete Graphit ist herstellungsbedingt praktisch nicht brennbar bzw. nur schwer entflammbar.
• Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit, die graphitischen Kugeln zu oxidieren. Um dies aber in nennenswertem Umfang zu erreichen, müsste die Oxidation mit reinem Sauerstoff erfolgen, der in der Natur nicht vorkommt.
• Das Verbrennen der Kugeln in der normalen Atmosphäre ist praktisch auszuschließen.

7. Frage Frau Boslar: Das Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) wartet seit zwei Jahren auf einen Antrag zu Errichtung eines sicheren Zwischenlagers in Jülich. Wie die Atomaufsicht in Düsseldorf bestätigte, bestehen keine grundsätzlichen Hindernisse für einen Bau eines sicheren Zwischenlagers in Jülich. Die unzureichende Auslegung des aktuellen Lagers zur Erdbebensicherung ließe sich durch den Neubau eines Zwischenlagers leicht beseitigen. Wieso verzögert Jülich die einzig sinnvolle langfristige Lösung eines sicheren Neubaus in Jülich? Das Zwischenlager in Ahaus besitzt nur eine Genehmigung bis 2036, somit handelt es sich bei dieser Variante um keine langfristige Variante.

Die JEN führt aus: • Grundsätzlich werden Zwischenlager für Kernbrennstoffe für 40 Jahre genehmigt. In Jülich besteht der Nachteil, dass die Genehmigung seitens der Genehmigungsbehörde lediglich für 20 Jahre erteilt worden ist.
• Es ist zu bezweifeln, dass das BFS auf einen Antrag wartet, zumindest nicht von der JEN. Allerdings gibt es einen entsprechenden Antrag für eine befristete Genehmigung für das bestehende Lager, der bekanntlich noch nicht abschließend beschieden werden konnte..
• Seit dem 2. Juli 2014 besteht die Anordnung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, dass bestehende Lager unverzüglich zu räumen.
• Ein Neubau am Standort würde selbst unter optimistischen Annahmen nach heutigem Stand mindestens achteinhalb Jahre beanspruchen. Dies steht im Widerspruch zu einer unverzüglichen Räumung des Lagers.

8. Frage Frau Boslar: In Ahaus gibt es keine „Heiße Zelle“, demnach können die Castoren nicht geöffnet werden, falls dies erforderlich wäre. Müssten die Castoren in diesem Fall wieder zurück nach Jülich transportiert werden?

Die JEN führt aus: • Im Reparaturfall gibt es die Möglichkeit, die Dichtigkeit der Behälter wiederherzustellen, indem ein sogenannter Fügedeckel aufgeschweißt wird. Dieses Verfahren wurde im laufenden Genehmigungsverfahren qualifiziert.

9. Frage Frau Boslar: Ist ein Antrag auf Transportgenehmigung nach Ahaus gestellt?

Die JEN führt aus: • Der Genehmigung für den Transport von Jülich nach Ahaus wurde bereits vor langem beantragt. Die Entscheidung steht aus. . . .

 

Hochradioaktiv in Jülich: Atommüll ist nicht transportfähig – Greenpeace fordert neues Zwischenlager

AVR-Castoren_FZ-Juellich_004-1030x707Aus Sicht der Umweltorganisation Greenpeace ist der hochradioaktive Atommüll in 152 Castor-Behältern, die in der ehemaligen Atomforschungsanlage in Jülich lagern, nicht transportfähig. Die Umweltorganisation fordert – wie auch viele andere Anti-Atom-Gruppen und -Verbände – als Ersatz für die marode Zwischenlagerhalle einen umgehenden Neubau am Standort. Weder komme die Option eines Exports dieses Atommülls in die USA in Frage, noch ist das Zwischenlager in Ahaus für diese Abfälle geeignet, heißt es in einer Presseerklärung.

Nicht nur in NRW sprechen sich die Anti-Atom-AktivistInnen gegen einen Transport der Castor-Behälter aus und haben Proteste angekündigt. Auch in den USA in der Region der Savannah River Site gibt es massive Bedenken, diesen Müll dorthin zu transportieren, wie es der deutsche staatliche Betreiber plant. Greenpeace verweist u.a. darauf, dass ein Bürgerbeirat den Jülich-Abfall dort nicht einlagern will. In der GP-PM vom 28. Juli heißt es: „Der Beirat ist ein offizielles, vom amerikanischen Energieministerium eingesetztes und hoch respektiertes Gremium. Bei seiner Sitzung am vergangenen Dienstag verabschiedete er nun mit großer Mehrheit ein Positionspapier. Darin heißt es, dass der Import von Atommüll aus Deutschland ein „ungerechtfertigtes zusätzliches Umweltrisiko für die Bürger der Savannah-River-Region darstellt“ und deshalb abgelehnt wird.“ Greenpeace hatte im vergangenen Jahr in einer offiziellen EU-Beschwerde bemängelt, dass der Export des Jülich-Atommülls gegen das deutsche Atomgesetz verstoßen würde und somit illegal wäre.

Doch auch ein Transport des Atommülls in das NRW-Zwischenlager nach Ahaus steht vor erheblichen Problemen. Zwar hatte das Bundesamt für Strahlenschutz vor wenigen Wochen eine Genehmigung zur Einlagerung in Ahaus erteilt, allerdings fehlt noch die Transportgenehmigung. Der WDR berichtete am 26. Juli: „Doch beim Genehmigungsverfahren für den Transport dorthin muss die zuständige Atomaufsicht eine neue Sicherheitsrichtlinie berücksichtigen. Bei der neuen Sicherheitsrichtlinie geht es um den Schutz vor Terrorangriffen. Aber momentan kann niemand sagen, ob diese Richtlinie für den Jülicher Atommülltransport nach Ahaus eingehalten werden kann. Deswegen sollen laut Wirtschaftministerium NRW zwei weitere Lösungsmöglichkeiten offengehalten werden. Eine wäre ein Transport des Atommülls in die USA, eine zweite der Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich. Erst wenn klar ist, welche Lösung am schnellsten umgesetzt werden kann, wird endgültig entschieden.“

Über die Transportprobleme werde laut Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zwischen ihrem Ministerium und den NRW-Behörden bereits seit einiger Zeit gesprochen, teilte MdB Hubertus Zdebel jüngst mit.

Für Greenpeace sind die Konsequenzen klar: „Die Bevölkerung in den USA will den deutschen Atommüll also nicht, und ein Transport nach Ahaus ist zu riskant. „Die verantwortliche nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft muss endlich einsehen“, so Tobias Münchmeyer, Greenpeace-Experte für Atomenergie, „dass am Neubau eines Zwischenlagers in Jülich kein Weg vorbei geht.““

Hochradioaktiver Atommüll aus Jülich darf ins Zwischenlager Ahaus – Aktionen angekündigt

AVR-Castoren_FZ-Juellich_004-1030x707
Sollen künftig im Zwischenlager Ahaus abgestellt werden: 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem AKW AVR Jülich.

Noch steht die Genehmigung für den Transport von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll aus. Aber jetzt hat das Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt, dass diese Behälter mit ihrer brisanten Fracht künftig im Zwischenlager Ahaus aufbewahrt werden dürfen. Vor Ort in Ahaus reagiert die BI mit Protest und der Ankündigung, Widerstand gegen diese Atomtransporte zu organisieren. Anti-Atom-Verbände und -Initiativen fordern ein neues Zwischenlager vor Ort in Jülich, um die gefährlichen Atomtransporte überflüssig zu machen. Kritisiert wird auch, dass die Sicherheit in Ahaus nur unwesentlich besser sei als in Jülich, auch wenn dort derzeit Baumaßnahmen zum Terrorschutz erfolgen. Verwiesen wird auch darauf, dass die Genehmigung des Lagers in Ahaus bereits Anfang der 2030er Jahre auslaufe und dann erneut eine Zwischenlösung und abermals Atomtransporte erforderlich werden. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hatte jüngst auf Nachfragen eines Linken-Bundestagsabgeordneten mitgeteilt, dass Gespräche zwischen NRW und ihrem Ministerium über die Durchführung der Atomtransporte stattfinden würden. Damit wird immer wahrscheinlicher, dass es die vom Betreiber der ehemaligen Kernforschungsanlage Jülich geplanten Exporte dieses Atommülls in die USA zumindest in den nächsten Jahren nicht geben wird. „Hochradioaktiver Atommüll aus Jülich darf ins Zwischenlager Ahaus – Aktionen angekündigt“ weiterlesen

×