Bundestags-Fraktion DIE LINKE stellt Antrag zum Exportverbot für hochradioaktive Abfälle

Unter der Drucksachen Nr. 18/09791 bringt die Bundestagsfraktion DIE LINKE auf Initiative des Abgeordneten Hubertus Zdebel jetzt einen Antrag zum Export-Verbot für hochradioaktiven Atommüll ins Parlament ein. Der Export hochradioaktiver Abfälle ist in Deutschland bislang nur für Leistungsreaktoren zur Stromerzeugung verboten. Ein generelles Export-Verbot aller hochradioaktiven Abfälle wäre ein wichtiges Signal, dass die dauerhafte Lagerung des Atommülls entsprechend dem Verursacherprinzip als nationale Aufgabe in Deutschland zu lösen ist. Der geplante Export hochradioaktiver Abfälle aus dem Hochtemperatur-Reaktor AVR Jülich in die USA wäre ein nicht zu rechtfertigender schwerer Verstoß gegen diesen Grundsatz. Als Ersatz für das derzeit nicht sichere Zwischenlager muss vor Ort ein neues Lager errichtet werden.

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Der Antrag folgt auch einer Empfehlung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“, die ein solches Export-Verbot für erforderlich hält und eine entsprechende rechtliche Regelung eingefordert hat.

 

US-Atommüllexport im Nachbarschafts-Dialog Jülich

Sonntagsspaziergang JülichNicht mehr ganz aktuell, aber dennoch der Beachtung wert. Im Jülicher Nachbarschaftsdialog war im April auf Nachfragen der immer noch als Option für die Räumung des dortigen Castor-Lagers gehandelte Export der hochradioaktiven Brennelemente in die USA Thema. AntiAtom Euskirchen hat jetzt das Protokoll des Dialog-Treffens veröffentlicht. Das Thema US-Exporte aus Jülich beschäftigt in den nächsten Wochen auch den Bundestag. Nachdem die so genannte „Endlager“-Kommission die Empfehlung ausgesprochen hat, jegliche Exporte von hochradioaktivem Atommüll gesetzlich zu untersagen, hat jetzt die Fraktion DIE LINKE einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Dokumentation:  . . . Im Anschluss an die Präsentation bestand die Möglichkeit, Fragen an Hr. Printz zu richten. Die Teilnehmenden, insbesondere Frau Boslar, nutzten die Gelegenheit, um sich über den aktuellen Stand rund um den weiteren Umgang mit den AVR-Brennelementen und die hierfür in Frage kommenden Optionen zu informieren.

1. Frage Frau Boslar: Das Department of Energy (DOE) würde erst mit dem Einsatz einer Prototypanlage zur Wiederaufbereitung einer Kugelwiederaufbereitung eine Entscheidung über eine Kugelannahme in die USA treffen. Gemäß der mittlerweile vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) würde das Planen, Bauen und der Betrieb einer Prototypanlage mindestens 5 Jahre umfassen. Wie realistisch wird mit diesem Hintergrund ein Export in die USA eingeschätzt?

Die JEN führt aus: • Das „Department of Energy“ ist unter bestimmten Voraussetzungen bereit, die Kugeln aus Deutschland anzunehmen.

• Eine wesentliche Voraussetzung ist die Erreichung des „Technical Readiness Levels“ (TRL) 6 (Technologiereifegrad) für den Behandlungsprozess. Dafür setzen die US-amerikanischen Partner einen Zeitraum von mindestens einem Jahr an. Ein von den Amerikanern entwickeltes Auflösungsverfahren von Graphit, um die Kugeln nach der Annahme weiterverarbeiten zu können, wurde mittlerweile bis zu einem Technischen Reifegrad 4 erarbeitet. Die Angabe von fünf Jahren ist der JEN nicht bekannt und kann demnach nicht bestätigt werden.
• Grundvoraussetzung zur Annahme der Kugeln ist auch der positive Abschluss der UVP, das Verfahren ist formal noch nicht abgeschlossen. Das DOE geht davon aus, dass das Verfahren formell im Juni seinen Abschluss findet.
• Momentan wertet das DOE die 70 Einwendungen zum UVP-Gutachten aus, die aber keine gänzlich neuen Aspekte beinhalten.

2. Frage Frau Boslar: Sind die 70 Einwendungen lediglich von amerikanischer Seite oder auch von deutscher Seite?

Die JEN führt aus: • Es sind neben den amerikanischen Einwendungen auch Einwendungen aus Deutschland eingegangen.

3. Frage Frau Boslar: Die Endlagerkommission des Bundestages hält in dem Entwurf ihres Endberichtes den Export der AVR-Castoren für unverantwortlich. Wie beziehen die JEN und das Forschungszentrum dazu Stellung?

Die JEN führt aus: • Die JEN kann ihr Handeln nicht auf Empfehlungen ausrichten, sondern muss auf Grundlage der gültigen Gesetze und zugehörigen Vorschriften handeln. Um der Räumungsanordnung nach § 19 Abs. 3 ATG zu entsprechen, bestehen mehrere Möglichkeiten, welche die JEN ausführlich überprüft: Die Verbringung der Brennelemente in die USA, die Verbringung nach Ahaus sowie ein möglicher Neubau am Standort Jülich.

4. Frage Frau Boslar: Die US-Sicherheitsbehörde „National Security Agency“ (NSA) hält den Atommüll aus Sicht der Atomwaffenverbreitung für recht harmlos und sieht aus diesem Grund nicht die Notwendigkeit, die Brennelemente in die USA zu verbringen. Werden das Forschungszentrum und die JEN ihre früheren anderslautenden Aussagen, in denen evtl. Terroristen angelockt wurden, korrigieren?

Die JEN führt aus: • Im Rahmen des Programms der „Nuclear Non-Proliferation“, auf Deutsch „Nukleare Nichtverbreitung“, ist es vorgesehen, weltweit hochangereicherte Kernbrennstoffe in das Land zurückzuholen, aus dem die Stoffe ursprünglich stammen. Welche Punkte für einen Terroristen interessant sein könnten, kann die JEN nicht beurteilen.

5. Frage Frau Boslar: Aus den AVR-Brennelementen in den 152 Castoren wurden 1,5 Milliarden Kilowattstunden Strom für das Netz erzeugt. Dies deckt bei weitem nicht den durchschnittlichen Jahresverbrauch von 600 Milliarden Kilowattstunden Strom in Deutschland. Warum haben die in Jülich entwickelten Kugelhaufenreaktoren so große Mengen an Atommüll produziert? Im Verhältnis besteht ein 50ig-faches Atommüll-Volumen gegenüber Leichtwasserreaktoren.

Die JEN führt aus: • Beide Reaktortypen lassen sich nicht miteinander vergleichen.
• Der AVR sollte zeigen, dass das Prinzip des Kugelhaufenreaktors funktioniert und Strom erzeugt werden kann, war jedoch nicht darauf ausgelegt, mit dem produzierten Strom auch eine nennenswerte Kostendeckung zu erzielen.
• In der Anlage wurden auch verschiedene Brennelement-Typen untersucht, von denen einige nur mäßige bzw. unzureichende Betriebseigenschaften aufwiesen. Die mangelhafte Rückhalteeigenschaft einzelner BE-Typen hat auch dazu geführt, dass der Primärkreis hoch kontaminiert wurde. Neben der geringen Leistungsdichte des Reaktortyps wirken sich diese Kontaminationen auch auf die anfallende Abfallmenge aus.

6. Frage Frau Boslar: Die AVR-Brennelemente bestehen überwiegend aus Graphit, die ebenfalls in Tschernobyl Verwendung fanden und bei einem Unfall vor 30 Jahren brannten. Ein Endlager in Deutschland wird keine brennbaren Elemente wie die AVR-Kugeln in der Form annehmen. Was wurde unternommen, um die Brennelemente in einen dauerhaften stabilen Zustand zu verbringen, damit sie überhaupt endlagerfähig werden? Bringen diese Brennelemente ein viel größeres Problem der Endlagerung mit sich, als die normalen Elemente? Ist dies vielleicht der Hauptgrund dafür, sie in die USA schaffen zu wollen?

Die JEN führt aus: • Graphit ist nicht gleich Graphit.
• Der hier verwendete Graphit ist herstellungsbedingt praktisch nicht brennbar bzw. nur schwer entflammbar.
• Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit, die graphitischen Kugeln zu oxidieren. Um dies aber in nennenswertem Umfang zu erreichen, müsste die Oxidation mit reinem Sauerstoff erfolgen, der in der Natur nicht vorkommt.
• Das Verbrennen der Kugeln in der normalen Atmosphäre ist praktisch auszuschließen.

7. Frage Frau Boslar: Das Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) wartet seit zwei Jahren auf einen Antrag zu Errichtung eines sicheren Zwischenlagers in Jülich. Wie die Atomaufsicht in Düsseldorf bestätigte, bestehen keine grundsätzlichen Hindernisse für einen Bau eines sicheren Zwischenlagers in Jülich. Die unzureichende Auslegung des aktuellen Lagers zur Erdbebensicherung ließe sich durch den Neubau eines Zwischenlagers leicht beseitigen. Wieso verzögert Jülich die einzig sinnvolle langfristige Lösung eines sicheren Neubaus in Jülich? Das Zwischenlager in Ahaus besitzt nur eine Genehmigung bis 2036, somit handelt es sich bei dieser Variante um keine langfristige Variante.

Die JEN führt aus: • Grundsätzlich werden Zwischenlager für Kernbrennstoffe für 40 Jahre genehmigt. In Jülich besteht der Nachteil, dass die Genehmigung seitens der Genehmigungsbehörde lediglich für 20 Jahre erteilt worden ist.
• Es ist zu bezweifeln, dass das BFS auf einen Antrag wartet, zumindest nicht von der JEN. Allerdings gibt es einen entsprechenden Antrag für eine befristete Genehmigung für das bestehende Lager, der bekanntlich noch nicht abschließend beschieden werden konnte..
• Seit dem 2. Juli 2014 besteht die Anordnung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, dass bestehende Lager unverzüglich zu räumen.
• Ein Neubau am Standort würde selbst unter optimistischen Annahmen nach heutigem Stand mindestens achteinhalb Jahre beanspruchen. Dies steht im Widerspruch zu einer unverzüglichen Räumung des Lagers.

8. Frage Frau Boslar: In Ahaus gibt es keine „Heiße Zelle“, demnach können die Castoren nicht geöffnet werden, falls dies erforderlich wäre. Müssten die Castoren in diesem Fall wieder zurück nach Jülich transportiert werden?

Die JEN führt aus: • Im Reparaturfall gibt es die Möglichkeit, die Dichtigkeit der Behälter wiederherzustellen, indem ein sogenannter Fügedeckel aufgeschweißt wird. Dieses Verfahren wurde im laufenden Genehmigungsverfahren qualifiziert.

9. Frage Frau Boslar: Ist ein Antrag auf Transportgenehmigung nach Ahaus gestellt?

Die JEN führt aus: • Der Genehmigung für den Transport von Jülich nach Ahaus wurde bereits vor langem beantragt. Die Entscheidung steht aus. . . .

 

Wohin mit dem Castor-Atommüll aus Jülich? In Ahaus wächst Widerstand – Export-Verbot im Bundestag

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Was wird aus dem hochradioaktiven Atommüll in Jülich? Foto: Betreiber

Was soll mit den 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich geschehen? Das dortige Lager verfügt über keine Genehmigung mehr, die Räumung ist vom Land NRW angeordnet. Die Betreiber würden die Brennelemente aus dem Versuchsreaktor am liebsten in die USA exportieren. Doch dagegen hat sich die „Endlager“-Kommission ausgesprochen und ein entsprechender Antrag kommt diese Woche von der Fraktion DIE LINKE in den Bundestag. Genehmigt ist die Einlagerung in das Zwischenlager Ahaus. Doch nach der Stadt Ahaus hat nun auch der Kreis Borken sein Veto gegen diesen Plan eingelegt und angekündigt, rechtliche Schritte gegen die vor einigen Wochen erteilte Einlagerungs-Genehmigung zu prüfen. Eine Transportgenehmigung steht aber noch aus. Den Neubau einer sicheren Zwischenlagerhalle in Jülich fordern nicht nur Anti-Atom-Gruppen, sondern nun auch der Kreis Borken. Obwohl diese Möglichkeit offiziell als Variante bezeichnet wird: Konkrete Planungen sind bis heute nicht angelaufen.

Dokumentation der Resolution des Kreises Borken zur Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich im Zwischenlager Ahaus:

Gemeinsame Resolution zu möglichen Transporten der AVR-Brennelemente aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus – Einstimmiger Beschluss des Borkener Kreistages in seiner Sitzung am 22.09.2016

In seiner Sitzung am 22.09.2016 hat der Borkener Kreistag einstimmig nachfolgende gemeinsame Resolution zu möglichen Transporten der AVR-Brennelementen aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus beschlossen:

Der Kreistag des Kreises Borken fordert:

1. Der Kreistag des Kreises Borken schließt sich der Resolution der Stadt Ahaus aus dem Jahre 2011 insbesondere dahingehend an, dass die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität haben muss, dass die Information und Kommunikation des Forschungszentrums Jülich bzw. der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH und der beteiligten Behörden deutlich zu verbessern ist. Der Kreistag des Kreises Borken lehnt die geplanten Transporte der Castorbehälter ab, weil er sie nach den derzeit vorliegenden Informationen für unnötig erachtet.

2. Der Kreistag des Kreises Borken fordert alle Beteiligten, insbesondere das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde auf, die weiteren Optionen insbesondere die weitere sichere Lagerung der AVR-Brennelemente am Standort Jülich intensiv zu prüfen und ggf. zu ermöglichen, um unnötige Transporte zu vermeiden.

Begründung:

Von 1967-1988 wurde von der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH (AVR) der sogenannte AVR-Reaktor in unmittelbarer Nähe des Forschungszentrums in Jülich betrieben. Bereits vor der Einstellung des Reaktorbetriebes begann auch die Diskussion um den Rückbau des Reaktors und die Unterbringung der AVR-Brennelemente, die derzeit in 152 Castor-Behältern in einem Zwischenlager auf dem Campus-Gelände des Forschungszentrums Jülich (FZJ) lagern (so genanntes AVR-Behälterlager).

Dabei rückten im Laufe der Zeit drei Alternativen in den Mittelpunkt:

1. Transport der Brennelemente in das Herkunftsland USA

2. Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich

3. Transport in das Brennelemente-Zwischenlager nach Ahaus

Alle drei Alternativen sollten gleichrangig behandelt werden. Für die Option Ahaus wurde im Jahre 2009 eine Aufbewahrungsgenehmigung für die 152 Castor-Behälter für das Brennele-mente-Zwischenlager in Ahaus beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragt.

In einer Pressekonferenz im November 2011 erklärte der FZJ-Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Huthmacher, dass eine Verlagerung der AVR-Brennelemente „aus Imagegründen“ nach Ahaus erfolgen soll. Nicht zuletzt aufgrund dieser Aussage und aufgrund mangelnder Kommunikation mit der Stadt Ahaus hat der Rat der Stadt Ahaus am 20.12.2011 folgende einstimmige Resolution gefasst:

1. Der Rat der Stadt Ahaus hat wiederholt beschlossen, dass die Sicherheit der Ahauser Bevölkerung oberste Priorität hat.

2. Der Rat der Stadt Ahaus kritisiert die völlig unzureichende Informationspolitik des Forschungszentrums Jülich wie auch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Entscheidungen, die für unsere Stadt bedeutsam sind, aus der Presse erfahren zu müssen, ist vor allem vor dem Hintergrund, dass der Stadt mehrfach eine frühzeitige In-formation zugesichert worden ist, nicht zu akzeptieren.

3. Der Rat der Stadt Ahaus muss zur Kenntnis nehmen, dass in den vergangenen drei Jahren offensichtlich nicht, wie bisher öffentlich dargestellt, mehrere Alternativen zur weiteren Lagerung der Brennelemente aus dem AVR-Kugelhaufenreaktor geprüft wurden, sondern sich das Prüfverfahren ausschließlich auf den Transport nach Ahaus erstreckt hat. Schon aus diesem Grund fordert der Rat der Stadt Ahaus das Forschungszentrum Jülich auf, schnellstmöglich auf der Grundlage des Genehmigungsantrages von 2007 alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, die Brennelemente im Rahmen einer zunächst vorläufigen und später endgültigen Zwischenlagerungsgenehmigung weiterhin in Jülich zu lagern.

4. Insbesondere vor diesem Hintergrund stellt der Rat der Stadt Ahaus fest, dass die Verantwortung für die 152 Castorbehälter im Falle einer Reparaturbedürftigkeit und zur Endlagerungskonditionierung weiterhin beim Forschungszentrum Jülich bleibt.

5. Ein Transport von abgebrannten Brennelementen aus dem Forschungszentrum Jülich in das Zwischenlager Ahaus aus Imagegründen lehnt er deshalb ab.

6. Durch das Verhalten von Forschungszentrum, Bundesministerium für Bildung und Forschung wie auch der NRW-Landesregierung und der daraus resultierenden öffentlichen Auseinandersetzung ist bereits beträchtlicher Schaden für den Wirtschaftsstandort Ahaus entstanden. Zur Begrenzung sind alle Beteiligten gefordert, eine sichere, transparente und konsensfähige Lösung zu finden.

Im Jahr 2012 erklärt der Aufsichtsrat des FZJ, dass der Transport in die USA favorisiert, eine Verlängerung der Lagerung in Jülich beantragt und das Ahaus-Verfahren ruhend gestellt werden würde. Die USA-Option wurde als Entsorgungsvorsorgenachweis vom Bundesumweltministerium und vom Wirtschaftsministerium NRW akzeptiert.

Am 30.6.2013 lief die atomrechtliche Genehmigung für das Zwischenlager in Jülich aus. Am 2. Juli 2014 verfügte das Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde, dass das FZJ als Betreibergesellschaft des AVR-Behälterlagers verpflichtet wird, die AVR-Brennelemente unverzüglich aus Jülich zu entfernen. Damit ist der Betreiber in der Pflicht sich um eine alternative Lagerungsmöglichkeit zu kümmern, da er sich u.U. strafrechtlich zu verantworten hätte, wenn er Kernbrennstoffe ohne Erlaubnis lagert.

Das Genehmigungsverfahren für die Einlagerung in Ahaus wurde nach dieser Entscheidung wieder aufgenommen.

Das BfS erteilte im Juli 2016 die Genehmigung zur Zwischenlagerung der AVR-Brennelemente in Ahaus (7 Jahre nach der ursprünglichen Beantragung). Eine Transportgenehmigung ist damit nicht verbunden.

In seiner Sitzung am 30. August 2016 hat der Stadtrat in Ahaus einstimmig beschlossen, mögliche rechtliche Schritte gegen das BfS aufgrund dieser Genehmigung zu prüfen.

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft Nuklearanlagen Gmbh (JEN), die seit 2015 verantwortlich für den Reaktorrückbau und den Umgang mit den AVR-Brennelementen ist, erklärt auf ihrer Hompage (www.avr-brennelemente.de) zu dem Sachverhalt u.a. (Stand: 20.9.2016):

„(…)Parallel werden auch die Optionen einer Rückführung der AVR-Brennelemente in die USA und ein möglicher Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich weiterhin geprüft. Bis zur abschließenden Klärung, welche der drei Optionen am schnellsten realisiert werden kann, ist es das Ziel der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) als Besitzerin der AVR-Brennelemente, alle Optionen offen zu halten und weiter zu konkretisieren. Die tatsächliche Entscheidung über den weiteren Verbleib der AVR-Brennelemente trifft die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium NRW als zuständige Atomaufsicht.“

Zdebel zu Atomtransporten aus Jülich nach Ahaus: „Statt Verschiebebahnhof mit Atommüll zu spielen, braucht es eine neue Castor-Halle in Jülich.“

„Es ist blanker Unsinn, den Atommüll aus Jülich quer durch NRW nun von einem Zwischenlager in das nächste zu verfrachten“, kritisiert der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE anlässlich der vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilten Aufbewahrungsgenehmigung für die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll des Jülicher Versuchsreaktors (AVR) im Ahauser Atommüll-Lager BZA.

„Bereits 2036 läuft die Genehmigung für das Lager in Ahaus aus. Dann müssten erneut Atomtransporte durchgeführt werden. Statt Verschiebebahnhof mit Atommüll zu spielen, braucht es eine neue Castor-Halle in Jülich. Doch diese Option wurde nie ernsthaft geprüft. Dass Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus jetzt offenbar mit Billigung der SPD-Grünen Landesregierung vorbereitet werden, die bisher immer erklärt hatte, Transporte aus Jülich solle es nur noch einmal, in ein Endlager geben, schlägt dem Fass den Boden aus. “

Zdebel weiter: „Offiziell hatten die Behörden im SPD-Grünen regierten NRW und die Bundesregierung in der Vergangenheit immer erklärt, die drei Optionen Neubau eines Zwischenlagers in Jülich, Export in die USA und Castortransporte nach Ahaus würden noch geprüft. Ende Juni wurde klar: Ein neues Zwischenlager in Jülich wurde nie ernsthaft untersucht. Umweltministerin Barbara Hendricks musste auf meine Nachfragen im Bundestag einräumen: Bezüglich des Jülicher Atommülls sei nur ein Export in die USA oder Transport in das Zwischenlager Ahaus im Gespräch. Uneins sei sich die Bundesregierung noch über das Ziel der Atomtransporte. Das Bundesumweltministerium gehe von einer Lösung im Inland aus, was aber noch nicht die gemeinsame Position der Bundesregierung sei. Ein neues Zwischenlager in Jülich, so die Ministerin, werde nach ihrer Kenntnis auch von der Landesregierung NRW nicht angestrebt.

Eine Genehmigung für die Durchführung der Transporte steht noch aus. Ende Juni hatte Umweltministerin Hendricks auf meine Nachfrage im Bundestag erklärt, dass es Gespräche mit dem Land NRW über die Durchführung von Atomtransporten für die Castor-Behälter aus Jülich gibt.

DIE LINKE wird sich an den bereits angekündigten Aktionen und Protesten gegen die Transporte nach Ahaus beteiligen.“

Hochradioaktiver Atommüll aus Jülich darf ins Zwischenlager Ahaus – Aktionen angekündigt

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Sollen künftig im Zwischenlager Ahaus abgestellt werden: 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem AKW AVR Jülich.

Noch steht die Genehmigung für den Transport von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll aus. Aber jetzt hat das Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt, dass diese Behälter mit ihrer brisanten Fracht künftig im Zwischenlager Ahaus aufbewahrt werden dürfen. Vor Ort in Ahaus reagiert die BI mit Protest und der Ankündigung, Widerstand gegen diese Atomtransporte zu organisieren. Anti-Atom-Verbände und -Initiativen fordern ein neues Zwischenlager vor Ort in Jülich, um die gefährlichen Atomtransporte überflüssig zu machen. Kritisiert wird auch, dass die Sicherheit in Ahaus nur unwesentlich besser sei als in Jülich, auch wenn dort derzeit Baumaßnahmen zum Terrorschutz erfolgen. Verwiesen wird auch darauf, dass die Genehmigung des Lagers in Ahaus bereits Anfang der 2030er Jahre auslaufe und dann erneut eine Zwischenlösung und abermals Atomtransporte erforderlich werden. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hatte jüngst auf Nachfragen eines Linken-Bundestagsabgeordneten mitgeteilt, dass Gespräche zwischen NRW und ihrem Ministerium über die Durchführung der Atomtransporte stattfinden würden. Damit wird immer wahrscheinlicher, dass es die vom Betreiber der ehemaligen Kernforschungsanlage Jülich geplanten Exporte dieses Atommülls in die USA zumindest in den nächsten Jahren nicht geben wird. „Hochradioaktiver Atommüll aus Jülich darf ins Zwischenlager Ahaus – Aktionen angekündigt“ weiterlesen

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