„Bundesregierung und Atomkonzerne sind sich einig: Die Atom-Zeche zahlen am Ende die Bürger. Es ist eine Unverfrorenheit erster Güte, wie die Bundesregierung Atomkonzerne einseitig begünstig. Und das, obwohl die Konzerne bislang noch nicht einmal erklärt haben, alle gegen den Atomausstieg laufenden Schadensersatzklagen – inklusive der Vattenfall-Klage vor dem Weltbank-Gericht ICSID – zu beenden. Die Verursacherhaftung wird außer Kraft gesetzt und das Risiko bei den Kosten für die Atommülllagerung auf die Steuerzahler verlagert“, erklärt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, zu den heutigen Atommüll-Finanzierungs-Beschlüssen der Bundesregierung. Zdebel weiter:
„Gegenüber den bisher schon mangelhaften Vorschlägen der sogenannten Trittin-Kommission werden RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW noch einmal um rund 1,5 Milliarden Euro zusätzlich entlastet. Außerdem bekommen die Konzerne mit dem Wegfall der sogenannten Kernbrennstoffsteuer zum Ende des Jahres noch einmal mehr als fünf Milliarden geschenkt. Damit werden nicht nur die Atomkonzerne reichlich beschenkt, sondern der Atomstrom wird im Zeitalter der Energiewende sogar noch billiger.
DIE LINKE setzt sich im Bundestag dafür ein, dass dieses Atomkonzern-Begünstigungspaket so nicht durchkommt. Einen Antrag, mit dem die Fortsetzung der Kernbrennstoffsteuer über Ende 2016 hinaus bis zum Abschalten der AKWs erreichet werden soll, hat die Fraktion bereits eingebracht. Nun wird sich die Fraktion dafür einsetzen, dass es weiterhin eine Nachschusspflicht für die Konzerne gibt, wenn wie zu erwarten die Kosten bei der Atommülllagerung weiter steigen.
Zudem braucht es eine Sicherung für die AKW-Stilllegungs-Kosten, die jetzt allein unter Kontrolle der Konzerne verbleiben sollen. Die bislang vorgesehene Nachhaftungsregelung wird nicht ausreichen, um die Konzerne bei ihren Bad-Bank-Plänen in der Pflicht zu halten. Die beste Regelung wäre, auch die dafür vorgesehene Rückstellung umgehend in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu übertragen. Eine Übernahme der bislang den Betreibern gehörenden GNS darf es nicht geben.“
Für die LINKE ist klar: Wir wollen raus aus der Braunkohle und zwar sozial und ökologisch. Wie ein solcher Ausstieg aus der energiepolitischen Sackgasse des Braunkohleabbaus aber genau aussehen kann, wird öffentlich kontrovers diskutiert. Am 18. Juni stellt die Linksfraktion ihr Konzept zur Umsetzung einer Energiewende vor, die den Braunkohleabbau beendet, dabei die Menschen in den ehemaligen Abbaugebieten aber nicht im Regen stehen lässt. Zusammen mit ReferentInnen aus Gewerkschaften, Wissenschaft und Klima-Bewegung diskutieren wir, wie Ökologie, Arbeitsplätze und Fortschritt unter einen Hut zu bringen sind. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. „Veranstaltung: Jetzt den Kohleausstieg umsetzen – sozial und ökologisch!“ weiterlesen
„Mit der Aufspaltung von Eon wird heute der Kurs einer Bad-Bank-Gründung für die maroden Geschäftsbereiche Kohle und Atom fortgesetzt. Riskant ist diese Maßnahme für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland vor allem wegen der Finanzierung des Atomausstiegs, denn Eon versucht sich mit dieser Abspaltung auch vor der Haftung für diese Kosten zu schützen“, sagt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den heutigen Beschluss der Eon-Hauptversammlung. Zdebel weiter:
„Damit wäre der Gesamtkonzern nicht mehr langfristig für die Finanzierung der Atommülllagerung haftbar, auch wenn der Atombereich bei Eon verbleiben sollte. Die sicherste Maßnahme gegen dieses Risiko, einen bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur Haftungssicherung im Bundestag zu beschließen, hat die CDU-Fraktion in der letzten Woche in unverantwortlicher Weise verhindert. Ich kann nur sehr hoffen, dass die bloße Ankündigung der Bundesregierung, ein solches Haftungs-Sicherungs-Gesetz nach der Sommerpause mit Rückwirkung zum 1. Juni im Bundestag beschließen zu lassen, am Ende auch vor den Gerichten standhält und Eon sich nicht aus der Verantwortung stehlen kann.
Eon und die anderen Atomkonzerne werden ohnehin nach den Empfehlungen der ‚Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs‘ (KFK), die die Bundesregierung umsetzen will, in jedem Fall einen Milliarden schweren ‚Schuldenerlass‘ erhalten, weil die Atomkonzerne nach Zahlung einer Summe von insgesamt rund 24 Milliarden Euro von jeglichen weiteren Haftungsansprüchen für die zu erwartenden Kostensteigerungen bei der Atommülllagerung befreit werden sollen. Ein Deal, bei dem DIE LINKE nicht mitmachen wird.
Dass Eon jetzt auch noch seinen Anlegern eine Milliarde Euro Dividende auszahlen will, setzt dem Ganzen die Krone auf. Schließlich behauptet die Konzernspitze, nicht genügend Finanzmittel für die Kosten der Atommüll-Lagerung zu haben. Die Bundesregierung muss dem Spuk endlich ein Ende bereiten und ein Dividenden-Ausschüttungsverbot durchsetzen.“
Bei der Braunkohle droht sich das Atommülldesaster zu wiederholen. Das macht eine von der Klima-Allianz Deutschland, dem BUND, der Heinrich-Böll-Stiftung und der Rosa-Luxemburg-Stiftung beauftragte Studie deutlich: Die Berechnungen der Folgekosten des Braunkohleausstiegs und die finanziellen Rückstellungen der Konzerne sind völlig intransparent. Die Finanzmittel sind zudem nicht real zurückgelegt, sondern die Konzerne dürften sie völlig frei verwenden. Die Braunkohlekonzerne können sich also ganz leicht aus der Verantwortung zu stehlen. Dann bleiben die Bürgerinnen und Bürger auf den dauerhaften Folgekosten der Braunkohle sitzen. Deshalb müssen die finanziellen Mittel zur Beseitigung der Folgeschäden der Braunkohletagebaue bei Vattenfall, RWE und MIBRAG umgehend in einem öffentlich-rechtlichen Fonds gesichert werden. Ferner müssen die Landesregierungen ab sofort ihre jeweiligen Bergbehörden anweisen, zur Absicherung der Folgekosten so genannte Sicherheitsleistungen einzubehalten“, fordert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Linksfraktion im Umweltausschuss als Konsequenz der Studie.
Zdebel weiter: „Wenn RWE jetzt behauptet, die Rückstellungen seien sicher, dann kann ich nur sagen: Déjà Vu. Dasselbe hatte der Konzern auch über die Rückstellungen für die Ewigkeitskosten der Atommülllagerung behauptet. Doch dann stellte sich das genaue Gegenteil heraus. Es ist ein Skandal, dass die Energiekonzerne, die jahrzehntelang große Gewinne mit AKWs eingefahren haben, sich nun mittels einer „Bad Bank fürs Atom“ billig aus der Verantwortung für die von ihnen verursachten Atommüllfolgeschäden schleichen können, weil eine Bundestagsmehrheit aus CDU/CSU, SPD und Grünen gerade den Weg dafür ebnet. Das gleiche Szenario droht sich jetzt – frei nach dem Motto ‚Gewinne werden privatisiert, Verluste werden sozialisiert‘ – bei der Braunkohle zu wiederholen. Deshalb müssen Bund und Länder schleunigst sicherstellen, dass die Unternehmen und ihre möglichen Rechtsnachfolger auch in Zukunft in der Haftung für die von ihnen verursachten Kosten bleiben.“
Die Studie mit dem Titel „Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich“ wurde erstellt vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und dem Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS). Sie findet sich unter:
Die Regierungsfraktionen der SPD und CDU/CSU sind sich in der Frage der Eilbedürftigkeit und der Notwendigkeit eines Gesetzes zur Nachhaftungssicherung für die Atomkonzerne offenbar nicht einig. Während die Bundesregierung dieses Gesetz als eilbedürftig erklärt und es möglichst zum 1. Januar vom Bundestag in Kraft gesetzt sehen will, hat die CDU/CSU-Fraktion sich heute bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss auf die Bremse gestellt.
Auf seiner Seite berichtet der Bundestag über die Anhörung im Wirtschaftsausschuss hier: Experten beurteilen die Atomhaftung konträr. Dort ist die Anhörung auch als Video-Stream zu sehen.
Die CDU/CSU- Fraktion hatte als Sachverständige u.a. die Anwälte der Atomkonzerne (Freshfield) geladen, die lang und breit von der Verfassungswidrigkeit der Vorlage sprachen. CDU-Abgeordnete machten während der Anhörung deutlich, dass sie das Gesetz ablehnten bzw, es nicht für erforderlich ansehen, das Gesetz im 1. Januar in Kraft treten zu lassen. Demgegenüber machte die Opposition aus LINKE und Grüne sowie die Regierungsfraktion der SPD klar, dass das Gesetz als Konkretisierung des Verursacherprinzips anzusehen sei, mit dem Grundgesetz in Einklang stehe und unbedingt wie von der Regierung angekündig im Eilverfahren beschlossen werden muss.
Hubertus Zdebel: „Den Konzernen muss der Weg abgeschnitten werden, sich aus der Verantworung bei der Finanzierung des atomaren Erbes zu verabschieden. Die Anhörung zeigt, dass es in der Regierung heftig kriselt und dass die CDU/CSU-Fraktion wiedereinmal an der Seite der Atomkonzerne steht. Das könnte für die SteuerzahlerInnen richtig teuer werden, wenn es nicht gelingt, E.on und die anderen Atomkonzerne rechtlich an die Leine zu legen.“ Das Gesetz, so Zdebel, müsse zum 1. Januar in Kraft sein, dafür setze er sich mit seiner Fraktion DIE LINKE ein.
Von den Sachverständigen erklärten Dr. Olaf Däuper (Becker Büttner Held), Prof. Dr. Wolfgang Irrek (Hochschule Ruhr West), Dr. Cornelia Ziehm (Rechtsanwältin) und der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Georg Hermes (Goethe-Universität Frankfurt am Main), dass sie keine Verfassungsprobleme sehen und widersprachen der Darlegung der von der CDU/CSU benannten Anwälte Dr. Herbert Posser (Freshfields Bruckhaus Deringer) und Dr. Marc Ruttloff (Gleiss Lutz). Diese Vertreter, die wie Freshfields direkt auch für E.on und RWE in dieser Angelegenheit tätig sind, halten den Gesetzentwurf für verfassungswidrig und sahen vor allem auch eine Mitverantwortung des Staates bei der Frage der Kosten.
Damit die Atomkonzerne gehindert werden können, sich durch Abspaltungen oder Bad-Bank-Ausgliederungen vor der Finanzierung der Atommüllkosten zu drücken, hat die Bundesregierung unter Führung des Wirtschaftsministeriums (SPD) einen Gesetzentwurf zur Haftungssicheurng vorgelegt.Damit reagierte die Bundesregierung auf Ankündigungen von E.on, zum 1.1. 2016 den Atom- und Kohlebereich abzuspalten und so quasi eine Bad-Bank zu gründen. Der Mutterkonzern E.on wäre dann nach fünf Jahren aus der Verantwortung, für die wachsenden Atommüll-Kosten zu haften. Nicht E.on, sondern die SteuerzahlerInnen hätten dann die Zeche zu zahlen.
Nach der Ankündigung von Wirtschaftsminister Gabriel, derartige Absichten mit einem Gesetz zu unterbinden, verzichtete E.on zwar auf die Abtrennung des Atombereichs, will aber das Kohlegeschäft weiterhin zum 1. Januar auslagern und damit den Wert des Konzerns, der in Haftung genommen werden könnte, deutlich mindern.
Schon die Einbringung des Haftungssicherungsgesetzes in den Bundestag hatte sich immer wieder verzögert. Dann aber erklärte die Bundesregierung die Eilbedürftigkeit des Gesetzes, um den Umstrukturierungen bei E.on zuvor zu kommen. Nachdem das Gesetz vorletzte Woche dann dem Bundestag vorlag, hatten vor allem die Wirtschaftskreise aus der CDU/CSU versucht, die erforderliche Anhörung im Ausschuss auf Januar zu verschieben. Dagegen protestierten nicht nur Linke und Grüne in der Opposition, sondern auch die SPD. Ramsauer als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses reagierte mit einer Sondersitzung, auf der dann die heutige Anhörung beschlossen wurde. Der Fahrplan, das Gesetz noch im Dezember zu verabschieden und zum 1.1.2016 ist damit grundsätzlich einhaltbar.