Atommüll: Konzern-Klagen torpedieren Kommission und viele Defizite am Standortauswahl-Gesetz

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Hubertus Zdebel, neulich noch mit Atommüll-Alarm und Fraktion vor Ort in NRW unterwegs.

3.11. – Fünfte Sitzung der Atommüll-Kommission. Zentraler Punkt der Tagesordnung diesmal war die Evaluation des Standortauswahlgesetzes mit einer Anhörung von zehn Experten. Im Vorfeld hatten die ebenfalls eingeladenen Vertreter von Greenpeace, der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg und .ausgestrahlt ihre Teilnahme an dieser Veranstaltung abgelehnt, weil sie sich nicht zum “Feigenblatt der Kommission” machen wollten. Ihre Kritik am Gesetz und der Kommission hatten die Anti-Atom-Organisationen bereits mehrfach an anderer Stelle formuliert und sind daher der Kommission bzw. den meisten Mitgliedern grundsätzlich auch bekannt.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Links-Fraktion und Mitglied der Kommission hatte bereits letzte Woche zu der Absage der Anti-Atom-Organisationen Stellung genommen: Richtiger Schritt – Umweltorganisationen gegen Atommüll-Kommission.

Auch in der heutigen Sitzung verteidigte er die Absage. Auf der Homepage der Kommission heißt es: “Vor Beginn der eigentlichen Anhörung hatte die Ko-Vorsitzende der Kommission, Ursula Heiner-Esser, Kritik an mehreren Verbänden geübt, die öffentlich ihre Teilnahme an der Anhörung abgelehnt hatten. Hubertus Zdebel (Die Linke) verteidigte die Absage der Verbände hingegen mit Verweis auf die grundsätzliche Skepsis, mit der die Verbände die Kommission seit Anbeginn begleitet hätten.”

Neben der Anhörung zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes ging es zunächst um die Klagen der Atomkonzerne im direkten Zusammenhang mit diesem Gesetz und den Ankündigungen, gegen die Kostenbeteiligung an dem Alternativenvergleich ebenfalls klagen zu wollen. Dazu hatte der BUND einen “Brief” (PDF) geschrieben, dem sich der Abgeordnete Zdebel gegenüber den Vorsitzenden Müller und Heinen-Esser ausdrücklich anschloss und damit unterstütze, das Thema auf der Sitzung zu behandeln.

Darin heißt es u.a.: “Durch diese Klagen wird die konkrete Ausgestaltung des Verursacherprinzips in Frage gestellt. Außerdem greifen e.on und RWE damit einen wichtigen Punkt der politischen Einigung über das Standortauswahlgesetz an. Das Verbot von weiteren Castor-Transporten nach Gorleben war ein zentraler Punkt für die politische Einigung und ist wichtig für den Aufbau von Vertrauen in eine neue ergebnisoffene Standortsuche.”

Und weiter: “Der BUND hält es grundsätzlich weiter für sinnvoll, dass auch Vertreter der AKW-Betreiber in der Kommission an einem möglichst konsensualen Vorschlag mitarbeiten. Aber die gleichzeitige Mitarbeit in der Kommission und Klagen gegen wichtige Grundlagen der gemeinsamen Arbeit schließen sich aus. Deshalb fordert der BUND, dass die eingereichten Feststellungs-Klagen von e.on und RWE zurückgezogen werden und dass die Vertreter der Unternehmen in der Kommission erklären, dass ihre Unternehmen keine Klage gegen die Kostenregelung des StandAG einreichen werden.”

Eine Aufforderung, der Bernhard Fischer von e.on und Mitglied der Kommission in der Weise nicht nachkommen wollte, trotzdem aber betonte, das e.on weiter an einem Konsens in der Kommission mitarbeiten wollte. Nicht nur Hubertus Zdebel kritisierte dies. Auch z.B. der Anwalt Hartmut Gassner, der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel oder der SPD-Abgeordnete Matthias Miersch verwiesen darauf, dass die Rechtsposition von e.on in dieser Frage massive Probleme für die gemeinsame weitere Arbeit in der Kommission aufwerfen würden. Die weitere Debatte zu diesem überaus brisanten Konflikt soll allerdings nun auf der nächsten Sitzung der Kommission geführt werden.

Immer klarer wird, dass die Atomkonzerne sich von den weiteren Kosten für die Atommüllentsorgung verabschieden wollen. Besonders deutlich wird das in dem Beitrag von Prof. Dr. Christoph Moench im Rahmen der Evaluation (PDF).

  • Antrag der Links-Fraktion: Bad Bank-Pläne der Atomkonzerne zurückweisen – Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführen. Drucksache 18/1959 als PDF herunterladen

Die Anhörung der geladenen Experten zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes macht in der Folge der Sitzung deutlich, dass es dringenden Bedarf für schnelle Veränderungen gibt. Da geht es nicht nur um die Schaffung einer neuer Struktur mit dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgung, von dem mehrere Referenten kritisieren, dass es erhebliche “Schnittstellen-Probleme” gäbe. Die Beschneidung der Klagerechte ist ebenso in der Kritik wie Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Kostenübernahme durch die Verursacher des Atommülls. Ein – sehr grober – Überblick ist auf der Kommissions-Seite nachzulesen.

Dabei ist sicherlich hervorzuheben: “Ullrich Wollenteit von der Kanzlei Günther stellte die Verfassungsmäßigkeit der Regelung infrage. Das Verfahren habe „gravierende Auswirkungen auf den Rechtsschutz“, denn ein Gesetzesbeschluss könne nur per Verfassungsbeschwerde angegriffen werden.”

Wollenteit hat auch noch einmal in aller Deutlichkeit klar gemacht, dass der Standort Gorleben aus dem Neustart bei der Standort-Suche hätte ausgeschlossen werden müssen. Auch für Zdebel und die Linke ist klar, ein Neustart kann nur gelingen, wenn Gorleben als geologisch ungeeigneter und politisch verbrannter Standort endlich ausgeschlossen wird.

Dse4Zdebel

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