Jahrzehntelang haben die Atomkonzerne mit massiver staatlicher Unterstützung hohe Gewinne mit der Atomenergie eingefahren. Nun, wo die Zeche zu zahlen ist und der Atommüll dauerhaft möglichst sicher gelagert werde muss, jammern sie mächtig. Als wäre es eine Überraschung, dass die Atomkonzerne rechtlich zur Finanzierung verpflichtet sind. Dabei kommt ihnen das Ergebnis der Beratungen der Atom-Kommission, die für die künftige Finanzierung einen Kompromiss im Auftrag der Bundesregierung erarbeiten sollte, überaus weit entgegen. Zwar müssen sie die Rückstellungen für den Bereich der Atommülllagerung, die ab 2022 komplett verstaatlicht wird, (endlich) in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführen, aber trotz eines Risikoaufschlages werden sie von den – mit hoher Wahrscheinlichkeit höheren Folgekosten – befreit. Das Verursacherprinzip wird insofern außer Kraft gesetzt und auf die SteuerzahlerInnen übertragen. Gleichzeitig bleiben ihnen die Rückstellungen von fast 20 Mrd. Euro, die für den Rückbau der AKWs vorgesehen sind und die sie nun weiter in eigener Regie verwalten. Die Folge davon: Der Abriss der Meiler dürfte sich verzögern und nach dem Model „Hauptsache billig“ ablaufen. „Konzerne jammern: Atommüll ist eine Überforderung – Ablasshandel zum Schaden der BürgerInnen“ weiterlesen
Schlagwort: Entsorgungs-Rückstellungen
Kein Schuldenerlass für die Atomkonzerne!
„Selbst wenn die letzten AKWs in Deutschland abgeschaltet sind – einen Ausstieg aus der Atomenergie wird es nicht geben. Immer mehr Atommüll, immer neue Risiken, alles noch viel teurer und eine Aufgabe für die Ewigkeit“. So beschreibt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel wenige Tage vor dem fünften Jahrestag der Atomkatastrophe von Fukushima den Wahnsinn der Atomenergienutzung. Für 1.900 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll – in jedem das Gefahrenpotential einer Tschernobyl-Katastrophe – gibt es bis heute keine dauerhaft sichere Lagermöglichkeit. Eine Million Jahre muss dieses Gefahrenpotential von der Menschheit abgeschirmt werden.
- Am kommenden Samstag (6. März) starten die Anti-Atom-Demonstrationen am AKW Neckarwestheim in Baden-Württemberg. Während einer der beiden dortigen Atomreaktoren nach Fukushima abgeschaltet wurde, soll der Block 2 noch bis Ende 2022 am Netz bleiben. Informationen zu der Demonstration finden sich hier und hier. Beginn ist 13 Uhr am Bahnhof Kirchheim am Neckar. Eine Übersicht über die Anti-Atom-Aktionen aus Anlass der Jahrestage der Katastrophen in Fukushima und Tschernobyl gibt es hier beim BUND.
Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg, ist stinksauer: „Es ist an Dreistigkeit und Verantwortungslosigkeit nicht zu überbieten, wenn jetzt für die Ewigkeitskosten der Atomwirtschaft die Bürgerinnen und Bürger die Zeche zahlen sollen. Mehr als 40 Jahre lang wurde uns von vielen Bundesregierungen erklärt, dass die Konzerne in vollem Umfang für die Kosten der Atommülllagerung verantwortlich sind und das Verursacherprinzip gelte. Dafür haben sie enorme Steuervorteile erhalten und hohe Gewinne gemacht. Jetzt, wo abgerechnet werden soll, wird auf einmal bis hinein in die Reihen der Grünen um Verständnis für „überforderte Betreiber“ geworben. Das geht gar nicht. Es darf keinen Schuldenerlass für die Atomkonzerne geben, sie müssen jetzt für die Kosten gradestehen“.
Die Atomenergienutzung war und ist eine der ganz großen Lügengeschichten. Nie war der Atomstrom billig. Es ist auch kein Zufall, dass es bis heute kein Endlager für den Atommüll gibt, sondern Ausdruck der ungeheuren und eigentlich nicht lösbaren Aufgabe, das strahlende Erbe für eine Million Jahre möglichst sicher zu lagern.
„Vor einigen Wochen habe ich mir das gescheiterte Atommülllager in der ASSE angesehen, habe mit den Initiativen und dem Oberbürgermeister aus Salzgitter über das geplante Atomlager im Schacht Konrad gesprochen, war in Gorleben und in Baden-Württemberg zu Veranstaltungen an den dortigen AKW-Standorten. Überall machen sich die Menschen Sorgen über den Umgang mit dem Atommüll, fühlen sich von den Verantwortlichen mit den Risiken allein gelassen. Ihnen hilft es wenig, wenn in Berlin eine Kommission völlig realitätsfern und für die ferne Zukunft die Anforderungen für eine Endlager-Suche zu definieren versucht. Denn zeitgleich werden vor Ort an fast 20 Atom-Standorten die Atommüllberge immer größer werden, neue Zwischenlager für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll werden gebaut und es wird immer klarer, dass nicht, wie von der Bundesregierung verkündet, etwa 2050, sondern wohl erst ab 2080 ein „Endlager“ für die hochradioaktiven Abfälle betriebsbereit sein wird.
„Von dem vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche und einem verantwortlichen Umgang mit dem Atommüll, wie es die Bundesregierung und die Grünen nach Fukushima behauptet haben, bekommen die Menschen vor Ort an den Standorten so gut wie nichts mit“, stellte Zdebel fest. „Im Gegenteil, überall beschweren sich die Aktiven, dass sie wichtige Informationen z.B. bei den Genehmigungsverfahren zum Rückbau der stillgelegten Atommeiler nicht bekommen.“
An den vielen Atommüllstandorten hat sich inzwischen rumgesprochen, dass die Sicherheitsprobleme auch bei den Castor-Zwischenlagern für die hochradioaktiven Abfälle immer größer werden. Die Zwischenlager müssen viel länger in Betrieb bleiben, weil sich die „Endlagerung“ um Jahrzehnte verzögern wird. Dabei weiß niemand, wie lange die Behälter die enorme Strahlung aushalten. Diese wachsenden Probleme werden von der Bundesregierung und auch von den oft von Grünen geführten Atomaufsichten der Bundesländer heruntergespielt und verharmlost. Dabei hat erst vor kurzem ein Gericht die Genehmigung für ein solches Castor-Zwischenlager in Brunsbüttel aufgehoben. Dazu kommt: Die bestehenden Zwischenlager sind ebenso wenig wie die noch in Betrieb befindlichen AKW ausreichend gegen (gezielte) Flugzeugabstürze oder einen Angriff mit panzerbrechenden Waffen gesichert. An allen Zwischenlagerstandorten laufen daher wegen wachsender Terror-Gefahren Nachrüstungsmaßnahmen.
„Schon deshalb braucht es nicht nur in Deutschland und Europa, sondern weltweit ein sofortiges Ende der Atomenergie. Die Atommüllberge sowie ihre dauerhafte und sichere Lagerung sind eines der größten Probleme der Menschheitsgeschichte. Um damit einen verantwortungsvollen Umgang zu finden, müssen alle Probleme mit der Atommülllagerung auf den Tisch und eine ehrliche gesellschaftliche Debatte stattfinden. Und wir brauchen gesellschaftliche Verhältnisse, die verhindern, dass Konzerninteressen bestimmen, was passiert“, stellt Zdebel klar.
Atommüll-Kosten sichern: Gutachten zum öffentlich-rechtlichen Fonds veröffentlicht

Während heute die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag dafür sorgte, dass das von der Bundesregierung eingebrachte und als eilbedürftig bezeichnete Konzern-Atom-Haftungsgesetz vorerst gestoppt ist, läuft die Arbeit der neuen Atom-Kommission zur Sicherung der Rückstellungen für Rückbau und Atommülllagerung an. Jetzt hat die Kanzlei GGSC und deren Anwalt Hartmut Gassner ein Gutachten im Auftrag der Grünen vorgelegt, mit dem ein öffentlich-rechtlicher Fonds etabliert werden soll, eine Variante, die die Atomkonzerne als verfassungswidrig ablehnen.
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In einer Pressemeldung hat Gassner die Eckdaten seiner Stellungnahme zusammengefasst. umweltFAIRaendern dokumentiert das hier im Anschluss. Gassner selbst ist nicht nur Mitglied in der neuen Atomkommission zur Sicherstellung der Rückstellungen. Er ist außerdem Mitglied der Atommüll-Kommission, die das Standortauswahlgesetz evaluiert, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortsuche verbessern soll und die Kriterien für die dauerhafte Lagerung von Atommüll entwickeln soll.
„[GGSC] Gutachten zu Atomrückstellungen veröffentlicht
Die Frage der Sicherstellung der Finanzierung des Atomausstiegs ist aktuell ein wichtiges politisches Thema. [GGSC] hat zur Ausgestaltung eines öffentlich-rechtlichen Fonds ein Gutachten für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erstattet, das nunmehr veröffentlicht wurde.
1. Das vorgeschlagene Modell eines öffentlich-rechtlichen Fonds sieht vor, dass die EVU Zuführungen in diesen Fonds vornehmen.
2. Der öffentlich-rechtliche Fonds soll eine finanzielle Vorsorge sowohl für die Kosten von Stilllegung, Rückbau und Zwischenlagerung als auch für die Kosten der Endlagerung vorsehen. Ziel ist eine umfassende insolvenzfeste Absicherung. Der Fonds wird nicht operativ tätig.
3. Durch den öffentlich-rechtlichen Fonds erfolgt in Höhe der Zuführungen der EVU eine Freistellung von der Kostenlast, nicht jedoch von der Verantwortlichkeit für die Stilllegungsphase. Für den Bereich der Stilllegung und dem damit einhergehenden Rückbau der Atomkraftwerke sowie die Zwischenlagerung sind daher weiterhin die EVU allein zuständig. Durch die Freistellung von der Kostenlast erfolgt allerdings keine Begrenzung der Finanzierungsverantwortung auf die zunächst dem öffentlich-rechtlichen Fonds zugeführten Mitteln, sondern es wird stets eine aktualisierte Betrachtung der benötigten finanziellen Ressourcen vorgenommen, deren Aufkommen die EVU jeweils zu gewährleisten haben.
4. Es ist ausreichend, den öffentlich-rechtlichen Fonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu gründen und von einer bestehenden Behörde verwalten zu lassen. Alternativ wäre eine rechtsfähige Ausgestaltung als Anstalt des öffentlichen Rechts oder als Stiftung des öffentlichen Rechts möglich. Für die vorgesehenen Aufgaben – Ermittlung und Fortschreibung der zu erwartenden Kosten und Verteilung dieser Kosten auf die EVU sowie Anlage und Verwaltung der Fondsmittel – kann auf eine rechtliche Verselbstständigung des Entsorgungsfonds verzichtet werden.
5. Für den öffentlich-rechtlichen Fonds sind Anlagevorgaben in Anlagerichtlinien festzulegen, die auf der einen Seite eine sichere Anlage gewährleisten, andererseits aber auch die Erwirtschaftung von Fondszinsen ermöglichen, durch die ein Teil der Kostenlast getragen werden kann. Bei der Festlegung der Anlagekriterien können die Regelungen im Versicherungsaufsichtsgesetz zur Vermögensanlage und Erfahrungen aus der Stiftungsverwaltung als Vorbild genutzt werden.
6. Der Bund sollte die Ausfallhaftung für den Fonds übernehmen, um die Insolvenzfestigkeit sicherzustellen. Die Ausfallhaftung greift dabei nur, wenn Vermögensverluste auf Grund von Verstößen gegen Anlagevorschriften entstehen. Wertschwankungen der Anlagen sind hingegen über die Nachschusspflicht durch die EVU auszugleichen.
7. Der öffentlich-rechtliche Fonds ist in der vorgeschlagenen Form verfassungsrechtlich zulässig.
8. Die bestehenden Sicherungsinstrumente sollten für den Fall der Notwendigkeit der Erhöhung der Mittel des Fonds aufrechterhalten werden. Dazu gehört insbesondere die Verlängerung der Solidarvereinbarung, durch die die Konzernmütter der Betreibergesellschaften sich zum Abschluss bzw. zur Aufrechterhaltung von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen oder harten Patronatserklärungen verpflichten. Hier sind zudem gesetzliche Vorgaben erforderlich.
9. Schließlich ist zu überlegen, ob eine Solidarhaftung der EVU eingeführt werden soll. Eine an die Schweizer Rechtslage angelehnte Regelung würde ermöglichen, dass die Kernkraftbetreiber gegenüber dem Stilllegungsfonds gegenseitig nachschusspflichtig sind, wenn einer von ihnen für die Kosten nicht mehr aufkommen kann. Allerdings ist zu beachten, dass eine Solidarhaftung der Betreiberunternehmen nach den bisherigen atomrechtlichen Regelungen nicht besteht. Eine entsprechende Rechtsgrundlage wäre unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu schaffen.“
Zugunsten der Atomkonzerne: CDU/CSU blockiert Haftungssicherungsgesetz der eigenen Regierung
Das so genannte Haftungssicherungsgesetz, mit dem die Atomkonzerne daran gehindert werden sollen, mit Abspaltungen und Bad Bank-Gründungen sich aus der Verwantwortung für die Finanzierung der Atommüll-Kosten zu stehlen, kommt nicht wie von der Bundesregierung angekündigt zum 1. Januar. Die CDU/CSU-Fraktion hat die Beratungen im Bundestag heute mit Zustimmung der SPD-Fraktion gegen den Protest der der LINKEN und Grünen von der Tagesordnung genommen. Bundesregierung und Bundesrat hatten das Gesetz als eilbedürftig bezeichnet, weil E.on zum 1. Januar 2016 erste Konzernanteile abspalten wird. Die CDU/CSU-Fraktion blockiert damit – mit Duldung der SPD – den Gesetzentwurf aus dem Haus des Wirtschaftsministers Gabriel.
- Schon bei der Anhörung zum Gesetzentwurf in der letzten Woche hatten die CDU/CSU-Abgeordneten die Blockade deutlich gemacht: Atommüllkosten und Konzerne: Regierung uneins über Haftungsgesetz
Hubertus Zdebel, Bundestagsabeordnerter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Offener Konflikt zwischen den Koalitionspartnern der Bundesregierung zu gunsten der Atomkonzerne. Das von der eigenen Bundesregierung und auch dem Bundesrat als eilbefürftig bezeichnete Gesetz wird aufgrund der Blockade der CDU/CSU-Fraktion im Wirtschaftsausschuss und mit Duldung der SPD nun nicht mehr zum 1. Januar in Kraft treten können.
Das ist auch ein offener Angriff aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion gegen den Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, aus dessen Haus der Gesetzentwurf stammt und der verhindern soll, dass sich die Atomkonzerne durch Abspaltungen und Bad-Bank-Gründungen aus der Verantwortung für die Kosten der Atommüll-Entsorgung verabschieden.
Zum 1. Januar wird E.on erste Abspaltungen vornehmen und RWE hat angekündigt das nun auch tun zu wollen. Das Gesetz ist daher dringend nötig und wird als erster Schritt von der Fraktion DIE LINKE unterstützt, damit am Ende nicht die BürgerInnen die Zeche zahlen.
Die CDU/CSU macht die Konzernhaftung damit zur Verhandlungsmasse der neuen Atomkommission. Die Absetzung ist auch ein Alarmsignal, was von der Atomkommission zu erwarten ist, die bis Februar Vorschläge machen soll, die die Atom-Rückstellungen der Konzerne gesichert werden können: „Der nächste Atomdeal zum Schaden der Bürger ist auf den Weg gebracht. Das ist das Signal, das von der heutigen Absetzung des Gesetzentwurfs ausgeht“.
Neue Atomkommission: Wagenknecht und Zdebel – Keine Rabatte für die Atomkonzerne
Auf die erste Sitzung der neuen Atom-Kommission, die sich mit den Rückstellungen und Kosten der Atommülllagerung im Auftrag der Regierung befassen soll, reagieren die Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Sahra Wagenknecht und der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion, Hubertus Zdebel in einer gemeinsamen Pressemitteilung: Keine Rabatte für die Atomkonzerne, machen sie klar.
- Mehr zum Thema: Stresstest Atom-Rückstellungen: Von Entwarnung bei Atommüll-Kosten kann keine Rede sein!
Weiter heißt es in der gemeinsamen PM: „Die neue Atom-Kommission ist ein Alarmsignal für die Steuerzahler, und ihre Zusammensetzung lässt erahnen, dass es der Bundesregierung darum geht, den Atomkonzernen Rabatte bei den Kosten für die Atommülllagerung zuzuschanzen. Nach den Milliardengeschenken bei den Braunkohlekraftwerken wird nun das nächste Steuergeschenk für die Stromkonzerne vorbereitet. Dass die Bundesregierung eine Kommission einsetzt, in der DIE LINKE nicht einmal vertreten ist, spottet jedem Demokratieverständnis und ist kein Zufall: Mit uns ist eine Verlagerung der Kosten für den Atommüll auf die Bürger nicht zu machen. Wir brauchen keine neue Atom-Kommission, die Hintertüren für die Atomkonzerne sucht, damit diese weniger für die Kosten der Atommülllagerung zahlen müssen“, sagt die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Sahra Wagenknecht, mit Blick auf die von der Bundesregierung eingesetzte neue Kommission zu den Atom-Rückstellungen, die heute erstmals zusammentritt.
Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, ergänzt: „Diese Kommission können wir uns schenken. Die Gewinne haben die Atomkonzerne jahrelang eingefahren, nun müssen sie auch in vollem Umfang für die Kosten und die zu erwartenden Kostensteigerungen geradestehen. Wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Fonds, der die Atomkonzerne für die Kosten der Atommülllagerung auch in Zukunft in die Pflicht nimmt. Den entsprechenden Antrag unserer Fraktion (BT-Drucksache 18/1959) zur Gründung eines solchen Fonds zur dauerhaften Sicherung der Atom-Rückstellungen und gegen die Bad-Bank-Pläne der Konzerne hatte die Mehrheit der Großen Koalition im Bundestag am 16. Oktober abgelehnt. Die Bundesregierung setzt stattdessen auf frühere Ministerpräsidenten, die bisher nicht als Experten für den Atomausstieg bekannt sind, unter deren Ägide dafür aber die vom Steuerzahler aufzubringenden Kosten für Großprojekte wie Konzertsäle und Flughäfen ins Unermessliche gestiegen sind. Und auch Jürgen Trittin hat in seiner Zeit als Umweltminister tatenlos die Rückstellungen den Konzernen überlassen und nicht für gerichtsfeste gesetzliche Regeln gesorgt, die verhindern, dass sich die Atomkonzerne aus ihrer Verantwortung für die Atommülllagerung stehlen können.“
Die PM ist auch auf der Seite der Bundestags-Fraktion DIE LINKE veröffentlicht.
