„Trotz gegenteiliger Beteuerungen von E.ON und des Bundeswirtschaftsministers wachsen die Risiken für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, dass am Ende sie die Kosten für den AKW-Rückbau und die Atommüll-Entsorgung zahlen müssen. Insgesamt sollen bislang für alle Atomkonzerne rund 36 Milliarden Euro zurück gestellt worden sein. Schätzungen gehen jedoch schon heute von Kosten in Höhe von 48 Milliarden Euro aus. Und alle Erfahrungen zeigen, dass die Kosten für Rückbau und Entsorgung immer weiter anwachsen“, so Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der anhaltenden Debatte über die Kosten der Atommüllentsorgung und den Fortgang der Energiewende nach der Umstrukturierung des E.ON-Konzerns. Zdebel weiter:
„Dreist sind auch die Vorschläge der Atomkonzerne, mittels Gründung einer staatlichen Bundesstiftung, der sie die Atomkraftwerke und die Entsorgungs-Rückstellungen übertragen wollen, sich jeglichen weiteren Kosten entziehen zu wollen.
Es bleibt das Geheimnis von E.ON, wie eine ausgelagerte Bad-Bank aus Atom, Kohle und Gas künftig über ausreichend Kapital verfügen wird, um die wachsenden Kosten für den AKW-Rückbau und die Atommüll-Entsorgung zahlen zu können. E.ON steht nun ebenso wie der Bundeswirtschaftsminister in der Pflicht, endlich konkret darzulegen, wie die Sicherheit der Entsorgungs-Rückstellungen gewährleistet werden soll. Dazu gehört auch ein Bekenntnis zum Verursacherprinzip. Es wird höchste Zeit, dass jetzt endlich der Bundestag sowie die Bürgerinnen und Bürger detailliert darüber informiert werden, wie die Bundesregierung die wachsenden Kosten in den Griff bekommen will.
Zum Thema Bad Bank und Entsorgungs-Rückstellungen hat DIE LINKE den Antrag ‚Bad Bank-Pläne der Atomkonzerne zurückweisen – Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführen‘ eingebracht (Drs.Nr.: 18/1959).“
F.d.R. Beate Figgener
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Hubertus Zdebel, neulich noch mit Atommüll-Alarm und Fraktion vor Ort in NRW unterwegs.
3.11. – Fünfte Sitzung der Atommüll-Kommission. Zentraler Punkt der Tagesordnung diesmal war die Evaluation des Standortauswahlgesetzes mit einer Anhörung von zehn Experten. Im Vorfeld hatten die ebenfalls eingeladenen Vertreter von Greenpeace, der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg und .ausgestrahlt ihre Teilnahme an dieser Veranstaltung abgelehnt, weil sie sich nicht zum „Feigenblatt der Kommission“ machen wollten. Ihre Kritik am Gesetz und der Kommission hatten die Anti-Atom-Organisationen bereits mehrfach an anderer Stelle formuliert und sind daher der Kommission bzw. den meisten Mitgliedern grundsätzlich auch bekannt.
Auch in der heutigen Sitzung verteidigte er die Absage. Auf der Homepage der Kommission heißt es: „Vor Beginn der eigentlichen Anhörung hatte die Ko-Vorsitzende der Kommission, Ursula Heiner-Esser, Kritik an mehreren Verbänden geübt, die öffentlich ihre Teilnahme an der Anhörung abgelehnt hatten. Hubertus Zdebel (Die Linke) verteidigte die Absage der Verbände hingegen mit Verweis auf die grundsätzliche Skepsis, mit der die Verbände die Kommission seit Anbeginn begleitet hätten.“
Neben der Anhörung zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes ging es zunächst um die Klagen der Atomkonzerne im direkten Zusammenhang mit diesem Gesetz und den Ankündigungen, gegen die Kostenbeteiligung an dem Alternativenvergleich ebenfalls klagen zu wollen. Dazu hatte der BUND einen „Brief“ (PDF) geschrieben, dem sich der Abgeordnete Zdebel gegenüber den Vorsitzenden Müller und Heinen-Esser ausdrücklich anschloss und damit unterstütze, das Thema auf der Sitzung zu behandeln.
Darin heißt es u.a.: „Durch diese Klagen wird die konkrete Ausgestaltung des Verursacherprinzips in Frage gestellt. Außerdem greifen e.on und RWE damit einen wichtigen Punkt der politischen Einigung über das Standortauswahlgesetz an. Das Verbot von weiteren Castor-Transporten nach Gorleben war ein zentraler Punkt für die politische Einigung und ist wichtig für den Aufbau von Vertrauen in eine neue ergebnisoffene Standortsuche.“
Und weiter: „Der BUND hält es grundsätzlich weiter für sinnvoll, dass auch Vertreter der AKW-Betreiber in der Kommission an einem möglichst konsensualen Vorschlag mitarbeiten. Aber die gleichzeitige Mitarbeit in der Kommission und Klagen gegen wichtige Grundlagen der gemeinsamen Arbeit schließen sich aus. Deshalb fordert der BUND, dass die eingereichten Feststellungs-Klagen von e.on und RWE zurückgezogen werden und dass die Vertreter der Unternehmen in der Kommission erklären, dass ihre Unternehmen keine Klage gegen die Kostenregelung des StandAG einreichen werden.“
Eine Aufforderung, der Bernhard Fischer von e.on und Mitglied der Kommission in der Weise nicht nachkommen wollte, trotzdem aber betonte, das e.on weiter an einem Konsens in der Kommission mitarbeiten wollte. Nicht nur Hubertus Zdebel kritisierte dies. Auch z.B. der Anwalt Hartmut Gassner, der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel oder der SPD-Abgeordnete Matthias Miersch verwiesen darauf, dass die Rechtsposition von e.on in dieser Frage massive Probleme für die gemeinsame weitere Arbeit in der Kommission aufwerfen würden. Die weitere Debatte zu diesem überaus brisanten Konflikt soll allerdings nun auf der nächsten Sitzung der Kommission geführt werden.
Antrag der Links-Fraktion: Bad Bank-Pläne der Atomkonzerne zurückweisen – Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführen. Drucksache 18/1959 als PDF herunterladen
Die Anhörung der geladenen Experten zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes macht in der Folge der Sitzung deutlich, dass es dringenden Bedarf für schnelle Veränderungen gibt. Da geht es nicht nur um die Schaffung einer neuer Struktur mit dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgung, von dem mehrere Referenten kritisieren, dass es erhebliche „Schnittstellen-Probleme“ gäbe. Die Beschneidung der Klagerechte ist ebenso in der Kritik wie Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Kostenübernahme durch die Verursacher des Atommülls. Ein – sehr grober – Überblick ist auf der Kommissions-Seite nachzulesen.
Dabei ist sicherlich hervorzuheben: „Ullrich Wollenteit von der Kanzlei Günther stellte die Verfassungsmäßigkeit der Regelung infrage. Das Verfahren habe „gravierende Auswirkungen auf den Rechtsschutz“, denn ein Gesetzesbeschluss könne nur per Verfassungsbeschwerde angegriffen werden.“
Wollenteit hat auch noch einmal in aller Deutlichkeit klar gemacht, dass der Standort Gorleben aus dem Neustart bei der Standort-Suche hätte ausgeschlossen werden müssen. Auch für Zdebel und die Linke ist klar, ein Neustart kann nur gelingen, wenn Gorleben als geologisch ungeeigneter und politisch verbrannter Standort endlich ausgeschlossen wird.
Noch immer sind neun Atomkraftwerke in Betrieb, erst 2021/22 sollen die letzten sechs Meiler abgeschaltet werden. Bis dahin bleibt auch in der Bundesrepublik das Risiko katastrophaler Unfälle bestehen. Jeder Tag Reaktorbetrieb, könnte einer zu viel sein!
Atomausstieg fortsetzen – Uranfabriken stilllegen
Doch auch nach 2022 ist die Atomenergie in Deutschland nicht am Ende: In den Uranfabriken in Gronau und Lingen darf trotz Fukushima ohne jede Einschränkung weiterhin Atombrennstoff hergestellt werden. Die Dauerbetriebsgenehmigungen der Uranfabriken in Gronau und Lingen gehören aufgehoben.
Beide Anlagen sind verantwortlich für eine Vielzahl von geheimen und riskanten Atomtransporten, die auf Straßen und Schienen und durch die bundesdeutschen Häfen unterwegs sind. Sie tragen dazu bei, dass weltweit Atomkraftwerke in Betrieb bleiben und neue entstehen können. Daher müssen Atomtransporte gestoppt werden.
Atomtransporte stoppen
Hier von Atomausstieg sprechen und gleichzeitig Atomkraftwerke im Ausland mit Brennstoff versorgen? Das ist keine überzeugende Politik. Wir setzten uns dafür ein, dass der Atomausstieg in der Bundesrepublik schnellstens umgesetzt wird und vor allem umfassend ist.
Atomausstieg darf nicht an den Grenzen enden
Der Ausstieg darf nicht an den bundesdeutschen Grenzen halt machen, fordert der Linken-Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel. Es braucht z.B. europäische und globale Initiativen für den Atomausstieg. Die Energiewende auf Basis des verstärkten Einsatzes der erneuerbaren Energien und der Kraftwärme-Kopplung bietet die Perspektive für eine Energie- bzw. Stromerzeugung ohne Atomenergie. Die Bundesrepublik muss daran arbeiten, dass Einrichtungen wie die Euratom endlich nicht mehr als Förder-Organisationen für die Atomenergie dienen!
Atommüll: Auf der Suche nach einem verantwortbaren Umgang
Der Atomausstieg ist noch lange nicht vollbracht. Über 40 Jahre Atomenergienutzung haben eines der größten Probleme geschaffen: Große Mengen von Atommüll aller Art für dessen dauerhaft sichere Lagerung es weltweit keine Lösungen gibt. Doch nicht nur die Langfristlagerung ist ungeklärt.
Bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Brennelementen in Castor-Behältern ebenso wie bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen erleben wir: Immer neue Sicherheitsprobleme – immer höhere Kosten. Die Atomkonzerne planen, sich mit einer Bundesstiftung aus der Verantwortung für den Atommüll, den sie erzeugt haben und an dem sie jahrzehntelang gut verdient haben, zu verabschieden. Eine solche „Bad Bank“, die die unkalkulierbaren Risiken auf die Allgemeinheit verlagert, müssen wir verhindern, die Konzerne müssen finanziell in der Verantwortung bleiben.
Die langfristige möglichst sichere Lagerung der atomaren Abfälle muss in Deutschland erfolgen. Dazu braucht es auf Basis des Atomausstiegs einen umfassenden gesellschaftlichen Konsens. Dieser kann nicht – wie mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) geschehen, von oben nach unten durchgesetzt werden. Umgangsweisen und Anforderungen müssen aus einem umfassenden und offenen gesellschaftlichen Prozess entwickelt werden – nur so kann ein Konsens entstehen, der für diese unvergleichbare Aufgabe eine Grundlage schafft: Die möglichst sichere Lagerung radioaktiver Abfälle für eine Million Jahre.
Die Atomkonzerne wollen ihr atomares Erbe loswerden. Nach jahrelangen hohen Gewinnen, haben E.on, RWE und EnBW der Bundesregierung angeboten, eine Bundes-Stiftung solle das gesamte Atomgeschäft inkl. des Strahlenmülls übernehmen. Dafür würden sie die 36 Mrd. Euro, die sie für den Rückbau der Atommeiler und für die Entsorgung des angefallenen Atommülls steuerfrei zurückgestellt haben, an diese Stiftung übertragen. Außerdem würden sie die Schadensersatzklagen wegen des Atomausstiegs nach Fukushima zurückstellen. Das würde – so die Konzerne – noch einmal 15 Mrd. Euro bedeuten, die die Konzerne bei einem gerichtlichen Erfolg bekämen – und auf die sie dann verzichten würden. Bedingung: Danach hätten sie mit dem Atommüll, den sie gewinnbringend verursacht haben, absolut nichts mehr zu tun.
Der Grund ist naheliegend: Die Unternehmen sind wirtschaftlich schwer angeschlagen. Viel Geld haben sie in der Finanz- und Wirtschaftskrise verloren, in der ihre Expansionsstrategien an der Wirklichkeit zerschellten. Hinzu kam die Kehrtwende der Merkel-Regierung nach Fukushima, die ihnen mit einem Schlag die erwarteten Gewinne aus mindestens acht Jahren nahm, die der weitere Betrieb der Atommeiler bringen sollte (Laufzeitverlängerung). Gewinne, die für eine Neuausrichtung der Konzerne eingeplant waren und die plötzlich nicht mehr zur Verfügung standen. Und dann erst wirkt sich die Entwicklung der Erneuerbaren Energien aus, deren Zuwachs und dessen Auswirkungen am Strommarkt derart furios verlief, dass sie die ohnehin schon gebeutelten Konzerne noch tiefer in die Krise rammten. Der jetzige Vorschlag zur Gründung einer – wie manche es nennen – Bad Bank für die Atommüllentsorgung ist vor diesem Hintergrund der Versuch eines Befreiungsschlags. Denn die enormen Kostenrisiken bei der Atommüllentsorgung stellen eine enorme Zukunftsbelastung im ohnehin schwierigen Wirtschaftsfeld Strommarkt dar.
Grüne und Linke (Drs 18/01959, PDF) im Bundestag haben jetzt mit Anträgen auf diesen Vorschlag reagiert. Zwei Dinge stehen im Focus: Einmal soll am Verursacherprinzip festgehalten werden, also die Atomwirtschaft soll nicht aus der Verantwortung für die Kosten der Atommüllentsorgung entlassen werden. Und: Angesichts des hohen Risikos, dass die Atomkonzerne möglicherweise durch rechtliche Tricks (Vattenfall) und/oder durch tatsächliche wirtschaftliche Katastrophen in die Insolvenz rauschen und damit die gebildeten Rückstellungen für die Entsorgung vollständig verloren gehen könnten, müssen diese durch staatliche Vorgaben und Regelungen jetzt gesichert werden.
Auch einige Landesregierungen gehen jetzt mit dieser Intention vor und haben einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht. Offenbar auf Initiative der rot-grün-dänischen Landesregierung in Schleswig-Holstein, die vor allem mit den Betreibern Vattenfall und E.on zu tun hat. Vattenfall ist federführend bei Krümmel (Anteil 50 Prozent) und Brunsbüttel (Anteil 66 Prozent) – beide stillgelegt. Und in Brokdorf, noch bis 2021 am Netz, hat E.on das Sagen (80 Prozent) (jeweils den Rest hält das andere Unternehmen).
Hier als Dokumentation die Presseerklärung der Landesregierung in Schleswig-Holstein zur Bundesratsinitiative in Sachen Sicherstellung der Kosten für die Atommüllentsorgung und die dazu gebildeten Rückstellungen.
KIEL. Mit einer Bundesratsinitiative will Schleswig-Holstein gemeinsam mit Hessen und Rheinland-Pfalz die Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber langfristig sichern lassen. „Es kann nicht sein, dass diejenigen, die Jahrzehnte lang von der Atomkraft profitiert haben, sich eines Tages aus der Verantwortung für Abbau und Endlagerung stehlen. Deshalb muss der Bund für eine entsprechende Sicherung sorgen„, sagte Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck. Der Antrag wurde unter Federführung Schleswig-Holsteins erarbeitet und soll zum 11. Juli in den Bundesrat eingebracht werden.
„Zurzeit ist die Endlagersuchkommission damit befasst, für eine Million Jahre den besten Ort für eine sichere Verwahrung der atomaren Last zu finden. Die Zeiträume sind bei dieser Aufgabe so weit gefasst, dass es dringend erforderlich ist, die Haftung der Kernkraftwerksbetreiber für ihre Altlasten abzusichern. Nach dem Atomrecht gilt zwar eindeutig das Verursacherprinzip. Aber für die Verwendung der Rückstellungen gibt es bislang keine gesetzlichen Anforderungen. Wenn es bei dieser Praxis bleibt müssen wir befürchten, dass die Kernkraftwerksbetreiber nicht für die Folgen ihrer Technologie gerade stehen. Das Geld muss sicher angelegt werden, damit es zur Verfügung steht, wenn es gebraucht wird„, betonte Habeck und fügte hinzu: „Ich freue mich, dass diese Initiative Unterstützung über die Parteigrenzen hinweg findet. Der Konsens zum Atomausstieg muss sich auch hier bewähren.“
Zur Sicherung der Rückstellungen für den Abbau der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle soll der Bund rechtsverbindliche Regelungen schaffen. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Mithaftung der Muttergesellschaften der Betreiber und reichen bis hin zu Sicherheitsleistungen oder Einzahlungen der Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds. „Es muss gewährleistet sein, dass bei Insolvenz einer Betreibergesellschaft der jeweilige Mutterkonzern voll und zeitlich unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten oder Verluste einsteht„, sagte Habeck.
Außerdem sollen die Kernkraftwerksbetreiber zu mehr Transparenz verpflichtet werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Höhe der Rückstellungen für jedes einzelne Kernkraftwerk zu überprüfen. Sollten sich die Rückstellungen als unzureichend erweisen, soll der Bund dafür Sorge tragen, dass sie auf das angemessene Maß erhöht werden und gegebenenfalls ergänzende Kriterien zur Bewertung der Kostenrisiken aufstellen.
Hintergrund:
Nach dem geltenden Atomrecht gilt das Verursacherprinzip. Danach haben die Kernkraftwerksbetreiber uneingeschränkt sämtliche Kosten für Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke wie auch der Entsorgung radioaktiver Abfälle zu tragen. Das gilt auch, wenn die nuklearen Endlager vom Bund errichtet werden. Im Hinblick auf diese Verpflichtung haben die Energiekonzerne Rückstellungen in Höhe von derzeit rund 35 Milliarden Euro gebildet, die steuerbefreit sind. Für die Verwendung der Rückstellungen gibt es allerdings keine gesetzlichen Anforderungen. Die Rückstellungen stehen demzufolge nicht kurzfristig bereit, sondern sind in Unternehmen oder Kapitalgeschäften gebunden. Daher ist fraglich, ob die Gelder jeweils zeitgerecht zur Verfügung stehen, sobald sie benötigt werden. Durch den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg bis Ende 2022 haben sich die Gewinnerwartungen der Energiekonzerne aus dem Betrieb von Kernkraftwerken deutlich reduziert. Da sich die gesetzlichen Verpflichtungen auf einen nicht absehbaren Zeitraum erstrecken, ist eine langfristige Sicherung der Rückstellungen vor möglichen Insolvenzen der Kernkraftwerksbetreiber unabdingbar.“